Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Datum
28.04.2016
Erstellt
18.03.16, 13:06
Aktualisiert
18.03.16, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Frau Lennartz
BE: Frau Lennartz
Kreuzau, 15.03.2016
Mitteilung: 25/2016
- öffentlicher Teil Mitteilung
für den
Rat
28.04.2016
Sirenenalarmierung bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr
Die Gemeinde Kreuzau ist als örtliche Ordnungsbehörde für die Warnung der Bevölkerung bei
Großschadenslagen unterhalb der Katastrophenschwelle zuständig und muss daher für alle
Ortsteile geeignete Warneinrichtungen vorhalten.
Eine bewährte Möglichkeit, die Warnung schnell, effektiv und möglichst kostengünstig
durchzuführen ist die Auslösung eines akustischen Signals durch Sirenen.
Aus diesem Grunde wurden die vorhandenen Sirenen in der Gemeinde Kreuzau auch weiterhin
vorgehalten und gewartet, als 1993 die Alarmierung der Feuerwehren auf eine digitale
Alarmierung umgestellt wurde.
Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau wurde seit dieser Zeit jedoch nicht mehr über
Sirenen alarmiert.
Es hat sich zwischenzeitlich herausgestellt, dass eine zusätzliche Alarmierung der Feuerwehr
durch Sirenen bei bestimmten Einsatzszenarien sinnvoll wäre. Gesteuert wird dies über bestimmte
Stichworte bei der Leitstelle des Kreises Düren. Sinnvoll wäre z.B. die zusätzliche Alarmierung,
wenn Menschenleben in Gefahr, bzw. größere Umwelt- oder Sachschäden zu befürchten sind.
Weitere Einzelheiten hierzu sind dem beigefügten Konzept zu entnehmen.
Offene Fragen werden bei Bedarf gerne in einem interfraktionellen Gespräch geklärt.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -