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Mitteilung (Sirenenalarmierung bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Datum
28.04.2016
Erstellt
18.03.16, 13:06
Aktualisiert
18.03.16, 13:06
Mitteilung (Sirenenalarmierung bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr)

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Gemeinde Kreuzau Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Frau Lennartz BE: Frau Lennartz Kreuzau, 15.03.2016 Mitteilung: 25/2016 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Rat 28.04.2016 Sirenenalarmierung bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Die Gemeinde Kreuzau ist als örtliche Ordnungsbehörde für die Warnung der Bevölkerung bei Großschadenslagen unterhalb der Katastrophenschwelle zuständig und muss daher für alle Ortsteile geeignete Warneinrichtungen vorhalten. Eine bewährte Möglichkeit, die Warnung schnell, effektiv und möglichst kostengünstig durchzuführen ist die Auslösung eines akustischen Signals durch Sirenen. Aus diesem Grunde wurden die vorhandenen Sirenen in der Gemeinde Kreuzau auch weiterhin vorgehalten und gewartet, als 1993 die Alarmierung der Feuerwehren auf eine digitale Alarmierung umgestellt wurde. Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau wurde seit dieser Zeit jedoch nicht mehr über Sirenen alarmiert. Es hat sich zwischenzeitlich herausgestellt, dass eine zusätzliche Alarmierung der Feuerwehr durch Sirenen bei bestimmten Einsatzszenarien sinnvoll wäre. Gesteuert wird dies über bestimmte Stichworte bei der Leitstelle des Kreises Düren. Sinnvoll wäre z.B. die zusätzliche Alarmierung, wenn Menschenleben in Gefahr, bzw. größere Umwelt- oder Sachschäden zu befürchten sind. Weitere Einzelheiten hierzu sind dem beigefügten Konzept zu entnehmen. Offene Fragen werden bei Bedarf gerne in einem interfraktionellen Gespräch geklärt. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister - Ingo Eßer -