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Mitteilung (Zus. Einführung der Sirenenalarmierung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
99 kB
Datum
28.04.2016
Erstellt
18.03.16, 13:06
Aktualisiert
18.03.16, 13:06
Mitteilung (Zus. Einführung der Sirenenalarmierung) Mitteilung (Zus. Einführung der Sirenenalarmierung) Mitteilung (Zus. Einführung der Sirenenalarmierung) Mitteilung (Zus. Einführung der Sirenenalarmierung)

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Inhalt der Datei

Anlage zu VL 25/2016 Sirenenalarmierung Zusätzliche Einführung der Sirenenalarmierung bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Einführung: Die Gemeinde Kreuzau ist als örtliche Ordnungsbehörde für die Warnung der Bevölkerung bei Großschadenslagen unterhalb der Katastrophenschwelle zuständig und muss deshalb für alle Ortsteile geeignete Warneinrichtungen vorhalten. Wohngebiete oder auch ganze Ortsteile müssen zeitnah vor evtl. auftretenden Gefahren gewarnt werden können. Gefahrensituationen können hier nicht nur durch die Staudämme an der Rur, sondern auch durch Brandrauch oder Austritt einer Gefahrstoffwolke entstehen und eine schnelle Warnung erforderlich machen. Eine bewährte Möglichkeit, die Warnung schnell effektiv und möglichst kostengünstig durchzuführen, ist die Auslösung eines akustischen Signals durch Sirenen. Diese Sirenen werden in der Gemeinde Kreuzau vorgehalten und Ihre Funktionstüchtigkeit im Rahmen eines Wartungsvertrages sichergestellt. Die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau schlägt vor, diese Sirenen zukünftig auch wieder für ihre Alarmierung in bestimmten Fällen zusätzlich zu nutzen. Gründe: Grundsätzlich werden die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr in Kreuzau über sogenannte „Digitale Meldeempfänger“ alarmiert. Diese kleinen, grauschwarzen Kästen werden zum ständigen Begleiter der ehrenamtlichen Feuerwehrfrauen und -männer, ähnlich wie ein Handy. Auf einem Display zeigen sie bei Alarmierung an, was und wo es geschehen ist. Die Feuerwehrfrauen und -männer machen sich auf den Weg zum Gerätehaus, ziehen sich um und fahren die gemeldete Einsatzstelle an. Aus Sicht der Feuerwehr soll eine zusätzliche Alarmierung mit den Sirenen nur dann erfolgen, wenn der Notruf bei der Leitstelle vermuten lässt, dass indirekt oder direkt Menschenleben in Gefahr oder große Sachwerte gefährdet sind. Hintergrund ist, dass eine rein freiwillig organisierte Feuerwehr in diesen Einsatzszenarien auf JEDE verfügbare Einsatzkraft angewiesen ist, um zeitgerechte (Hilfsfrist) und qualifiziert (Erreichungsgrad) Hilfe leisten zu können. Ein Meldeempfänger kann schon mal vergessen werden oder schlicht und einfach im „Funkloch“ nicht auslösen. hat. FEUERWEHR KREUZAU 15.03.2016 Seite 1 von 4 Sirenenalarmierung Wenn am Ende aus dem Wohnungsbrand ein verbranntes Essen auf dem Herd, oder aus dem Kellerbrand in einem Mehrfamiliengebäude nur ein kokelnder Mülleimer, eventuell schon gelöscht durch die Hausbewohner, wird, ist dies pures Glück. Niemand ist dann erleichterter als die freiwillige Feuerwehrfrau oder der freiwillige Feuerwehrmann, denn die Anspannung und physische wie psychische Belastung ist in dieser unklaren Anfahrts- und Erkundungsphase hoch. Entscheidend für die Art der Alarmierung (still oder still und laut) ist einzig und allein das Meldebild bei der Notrufabfrage in der Leitstelle. Also: Sirenen sollen nur dann ausgelöst werden, wenn die Gefahr außergewöhnlich groß ist; in der Regel für Menschen, hohe Sachwerte oder die Umwelt. Die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau fährt deutlich mehr Einsätze; häufig unbemerkt von der Allgemeinheit. Auch dann, wenn wenige Stunden später der Wecker geht und auch für die freiwillige Feuerwehrfrau und für den freiwilligen Feuerwehrmann ein neuer Arbeitstag ansteht. Auch die örtlichen Arbeitgeber werden so sensibilisiert und können Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, welche Mitglieder in der Freiwilligen Feuerwehr sind, sofort sagen dass sie oder er zum Einsatz fahren kann. Bei entsprechender Aufklärung weiß der Arbeitgeber, dass es sich hier um eine dringende Alarmierung aufgrund einer außergewöhnlichen Gefahr handelt. Auch Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr welche Ihren Funkmeldeempfänger vergessen haben, werden so auf diese zeit- und personalkritischen Einätze aufmerksam und alarmiert. Ferner kann so eine Ortsfeste Redundanz zur mobilen Alarmierung mittels Funkmeldeempfänger geschaffen werden. Trotz der fortgeschrittenen Baumaßnahmen wie zum Beispiel Doppelverglasung an Fenstern oder Wärmedämmung an Gebäuden kann hier immer noch eine Weckfunktion gewährleitstet werden. Weiter könnte die zusätzliche Alarmierung über Sirenen mehr Bewusstsein für die Freiwillige Feuerwehr in der Bevölkerung der Gemeinde schaffen. Durch den Einsatz der Sirenen setzt sich die Bevölkerung mit dem Thema Freiwillige Feuerwehr auseinander. Dadurch wird ggf. die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöht und die Bedeutung der Freiwilligen Feuerwehr kommt wieder mehr in das Bewusstsein der Bevölkerung. Die zusätzliche Sirenenalarmierung erhöht die Aufmerksamkeit in der Bevölkerung bei Einsätzen der Feuerwehr. Schauen die Bewohner der Gemeinde Kreuzau z.B. nach einer Sirenenalarmierung links und rechts aus dem Fenster und erkennen, dass Fahrzeuge im Weg stehen, so könnte ggf. die Anfahrt zum Gerätehaus für die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr erleichtert werden. Weiter werden die Bewohnerinnen und Bewohner eines Hauses in dem es zur Nachtzeit brennt, ggf. wach und können sich, sofern der Treppenraum nicht verraucht ist, schon vor dem Eintreffen der Feuerwehr in Sicherheit bringen. FEUERWEHR KREUZAU Seite 2 von 4 Version: 1.0 Sirenenalarmierung Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kreuzau müssen sich wieder intensiver mit den Bedeutungen der Sirenensignale auseinandersetzen. Dies ist gerade im Hinblick auf die Bevölkerungswarnung bei einer Großeinsatzlage oder Katastrophe ein positiver Nebeneffekt. Das Land NRW hat im Jahr 2014 Haushaltsmittel an die Kommunen und Kreise ausgeschüttet, um die Bevölkerungswarnung und Information zu fördern, mit der Vorgabe ein kreiseinheitliches Vorgehen abzustimmen. Im Kreis Düren wurde unter Beteiligung der Ordnungsbehörden ein Projektentwurf erstellt: „Wir wecken Sie!“. Dieser wird den Hauptverwaltungsbeamten in einer der nächsten HVB Sitzungen vom Amt für Bevölkerungsschutz des Kreises Düren zur Verabschiedung vorgestellt. In diesem Entwurf kommt den Sirenen für die sogenannte Weckfunktion, bei der Bevölkerungswarnung wieder eine erhöhte Bedeutung zu. Eine mögliche zusätzliche Sirenenalarmierung bedingt natürlich ein vorheriges intensives Aufklärungs- und Informationsprogramm. Diese Informationen könnten über das Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau, oder Einleger in das Amtsblatt, Presseartikel in den Tageszeitungen, sowie im lokalen Radio, Veröffentlichungen über die Homepage der Gemeinde Kreuzau sowie der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau erfolgen. Wie bereits vorher erwähnt soll die Sirenenalarmierung als Zusatzalarmierung bei Einsätzen in denen Menschenleben in Gefahr oder große Sachwerte gefährdet sind, dienen. In der nachfolgenden Auswertung haben wir die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau aus den Jahren 2013 bis heute dargestellt, bei denen eine zusätzliche Alarmierung über die Sirenen erfolgt wäre: 2013 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr = 11-mal 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr = 0-mal 2014 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr = 17-mal 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr = 3-mal 2015 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr = 16-mal 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr = 3-mal 2016 (Stand bis 29.02.2016) 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr = 4-mal FEUERWEHR KREUZAU 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr = 2-mal Seite 3 von 4 Version: 1.0 Sirenenalarmierung Abschließend sei erwähnt, dass eine zusätzliche Sirenenalarmierung keine Mehrkosten verursacht. Die einzigen Kosten die anfallen, sind für die Aufklärung- und Informationsarbeit im Vorfeld. Gerne steht die Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau bei Rückfragen oder Erläuterungsbedarf zur Verfügung. FEUERWEHR KREUZAU Seite 4 von 4 Version: 1.0