Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
99 kB
Datum
28.04.2016
Erstellt
18.03.16, 13:06
Aktualisiert
18.03.16, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zu VL 25/2016
Sirenenalarmierung
Zusätzliche Einführung der Sirenenalarmierung bei Einsätzen der
Freiwilligen Feuerwehr
Einführung:
Die Gemeinde Kreuzau ist als örtliche Ordnungsbehörde für die Warnung der Bevölkerung bei
Großschadenslagen unterhalb der Katastrophenschwelle zuständig und muss deshalb für alle
Ortsteile geeignete Warneinrichtungen vorhalten. Wohngebiete oder auch ganze Ortsteile müssen
zeitnah vor evtl. auftretenden Gefahren gewarnt werden können. Gefahrensituationen können hier
nicht nur durch die Staudämme an der Rur, sondern auch durch Brandrauch oder Austritt einer
Gefahrstoffwolke entstehen und eine schnelle Warnung erforderlich machen.
Eine bewährte Möglichkeit, die Warnung schnell effektiv und möglichst kostengünstig durchzuführen,
ist die Auslösung eines akustischen Signals durch Sirenen.
Diese Sirenen werden in der Gemeinde Kreuzau vorgehalten und Ihre Funktionstüchtigkeit im
Rahmen eines Wartungsvertrages sichergestellt.
Die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau
schlägt vor, diese Sirenen zukünftig auch wieder für
ihre
Alarmierung in bestimmten Fällen zusätzlich zu nutzen.
Gründe:
Grundsätzlich werden die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr in Kreuzau über sogenannte „Digitale
Meldeempfänger“ alarmiert. Diese kleinen, grauschwarzen Kästen werden zum ständigen Begleiter
der ehrenamtlichen Feuerwehrfrauen und -männer, ähnlich wie ein Handy. Auf einem Display zeigen
sie bei Alarmierung an, was und wo es geschehen ist. Die Feuerwehrfrauen und -männer machen
sich auf den Weg zum Gerätehaus, ziehen sich um und fahren die gemeldete Einsatzstelle an.
Aus Sicht der Feuerwehr soll eine zusätzliche Alarmierung mit den Sirenen nur dann erfolgen, wenn
der Notruf bei der Leitstelle vermuten lässt, dass indirekt oder direkt Menschenleben in Gefahr oder
große Sachwerte gefährdet sind. Hintergrund ist, dass eine rein freiwillig organisierte Feuerwehr in
diesen Einsatzszenarien auf JEDE verfügbare Einsatzkraft angewiesen ist, um zeitgerechte (Hilfsfrist)
und qualifiziert (Erreichungsgrad) Hilfe leisten zu können. Ein Meldeempfänger kann schon mal
vergessen werden oder schlicht und einfach im „Funkloch“ nicht auslösen. hat.
FEUERWEHR KREUZAU
15.03.2016
Seite 1 von 4
Sirenenalarmierung
Wenn am Ende aus dem Wohnungsbrand ein verbranntes Essen auf dem Herd, oder aus dem
Kellerbrand in einem Mehrfamiliengebäude nur ein kokelnder Mülleimer, eventuell schon gelöscht
durch die Hausbewohner, wird, ist dies pures Glück. Niemand ist dann erleichterter als die freiwillige
Feuerwehrfrau oder der freiwillige Feuerwehrmann, denn die Anspannung und physische wie
psychische Belastung ist in dieser unklaren Anfahrts- und Erkundungsphase hoch.
Entscheidend für die Art der Alarmierung (still oder still und laut) ist einzig und allein das Meldebild
bei der Notrufabfrage in der Leitstelle. Also: Sirenen sollen nur dann ausgelöst werden, wenn die
Gefahr außergewöhnlich groß ist; in der Regel für Menschen, hohe Sachwerte oder die Umwelt.
Die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau fährt deutlich mehr Einsätze; häufig unbemerkt von der
Allgemeinheit. Auch dann, wenn wenige Stunden später der Wecker geht und auch für die freiwillige
Feuerwehrfrau und für den freiwilligen Feuerwehrmann ein neuer Arbeitstag ansteht. Auch die
örtlichen Arbeitgeber werden so sensibilisiert und können Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
welche Mitglieder in der Freiwilligen Feuerwehr sind, sofort sagen dass sie oder er zum Einsatz
fahren kann. Bei entsprechender Aufklärung weiß der Arbeitgeber, dass es sich hier um eine
dringende Alarmierung aufgrund einer außergewöhnlichen Gefahr handelt.
Auch Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr welche Ihren Funkmeldeempfänger vergessen haben,
werden so auf diese zeit- und personalkritischen Einätze aufmerksam und alarmiert.
Ferner kann so eine Ortsfeste Redundanz zur mobilen Alarmierung mittels Funkmeldeempfänger
geschaffen werden. Trotz der fortgeschrittenen Baumaßnahmen wie zum Beispiel Doppelverglasung
an Fenstern oder Wärmedämmung an Gebäuden kann hier immer noch eine Weckfunktion
gewährleitstet werden.
Weiter könnte
die zusätzliche Alarmierung über Sirenen mehr Bewusstsein für die Freiwillige
Feuerwehr in der Bevölkerung der Gemeinde schaffen. Durch den Einsatz der Sirenen setzt sich die
Bevölkerung mit dem Thema Freiwillige Feuerwehr auseinander. Dadurch wird ggf. die Akzeptanz in
der Bevölkerung erhöht und die Bedeutung der Freiwilligen Feuerwehr kommt wieder mehr in das
Bewusstsein der Bevölkerung.
Die zusätzliche Sirenenalarmierung erhöht die Aufmerksamkeit in der Bevölkerung bei Einsätzen der
Feuerwehr. Schauen die Bewohner der Gemeinde Kreuzau z.B. nach einer Sirenenalarmierung links
und rechts aus dem Fenster und erkennen, dass Fahrzeuge im Weg stehen, so könnte ggf. die
Anfahrt zum Gerätehaus für die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr erleichtert
werden. Weiter werden die Bewohnerinnen und Bewohner eines Hauses in dem es zur Nachtzeit
brennt, ggf. wach und können sich, sofern der Treppenraum nicht verraucht ist, schon vor dem
Eintreffen der Feuerwehr in Sicherheit bringen.
FEUERWEHR KREUZAU
Seite 2 von 4
Version: 1.0
Sirenenalarmierung
Die
Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kreuzau müssen sich wieder intensiver mit den
Bedeutungen der Sirenensignale auseinandersetzen. Dies ist gerade im Hinblick auf die
Bevölkerungswarnung bei einer Großeinsatzlage oder Katastrophe ein positiver Nebeneffekt.
Das Land NRW hat im Jahr 2014 Haushaltsmittel an die Kommunen und Kreise ausgeschüttet, um
die Bevölkerungswarnung und Information zu fördern, mit der Vorgabe ein kreiseinheitliches
Vorgehen abzustimmen. Im Kreis Düren wurde unter Beteiligung der Ordnungsbehörden ein
Projektentwurf erstellt: „Wir wecken Sie!“. Dieser wird den Hauptverwaltungsbeamten in einer der
nächsten HVB Sitzungen vom Amt für Bevölkerungsschutz des Kreises Düren zur Verabschiedung
vorgestellt. In diesem Entwurf kommt den Sirenen für die sogenannte Weckfunktion, bei der
Bevölkerungswarnung wieder eine erhöhte Bedeutung zu.
Eine mögliche zusätzliche Sirenenalarmierung bedingt natürlich ein vorheriges
intensives
Aufklärungs- und Informationsprogramm. Diese Informationen könnten über das Amtsblatt der
Gemeinde Kreuzau, oder Einleger in das Amtsblatt, Presseartikel in den Tageszeitungen, sowie im
lokalen Radio, Veröffentlichungen über die Homepage der Gemeinde Kreuzau sowie der Freiwilligen
Feuerwehr Kreuzau erfolgen.
Wie bereits vorher erwähnt soll die Sirenenalarmierung als Zusatzalarmierung bei Einsätzen in denen
Menschenleben in Gefahr oder große Sachwerte gefährdet sind, dienen.
In der nachfolgenden Auswertung haben wir die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau aus
den Jahren 2013 bis heute dargestellt, bei denen eine zusätzliche Alarmierung über die Sirenen
erfolgt wäre:
2013
06:00 Uhr bis 22:00 Uhr = 11-mal
22:00 Uhr bis 06:00 Uhr = 0-mal
2014
06:00 Uhr bis 22:00 Uhr = 17-mal
22:00 Uhr bis 06:00 Uhr = 3-mal
2015
06:00 Uhr bis 22:00 Uhr = 16-mal
22:00 Uhr bis 06:00 Uhr = 3-mal
2016 (Stand bis 29.02.2016)
06:00 Uhr bis 22:00 Uhr = 4-mal
FEUERWEHR KREUZAU
22:00 Uhr bis 06:00 Uhr = 2-mal
Seite 3 von 4
Version: 1.0
Sirenenalarmierung
Abschließend sei erwähnt, dass eine zusätzliche Sirenenalarmierung keine Mehrkosten verursacht.
Die einzigen Kosten die anfallen, sind für die Aufklärung- und Informationsarbeit im Vorfeld.
Gerne steht
die Wehrleitung
der
Freiwilligen Feuerwehr
Kreuzau bei Rückfragen oder
Erläuterungsbedarf zur Verfügung.
FEUERWEHR KREUZAU
Seite 4 von 4
Version: 1.0