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Allgemeine Vorlage (Erlass einer neuen „Satzung über die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau sowie zur Regelung des Kostenersatzes und der Erhebung von Entgelten (Feuerwehrsatzung)“)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
135 kB
Datum
28.04.2016
Erstellt
18.03.16, 13:06
Aktualisiert
18.03.16, 13:06
Allgemeine Vorlage (Erlass einer neuen „Satzung über die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der
Gemeinde Kreuzau sowie zur Regelung des Kostenersatzes und der Erhebung von
Entgelten (Feuerwehrsatzung)“) Allgemeine Vorlage (Erlass einer neuen „Satzung über die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der
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Gemeinde Kreuzau Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Frau Lennartz BE: Frau Lennartz Kreuzau, 15.03.2016 Vorlagen-Nr.: 21/2016 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss Rat 14.04.2016 28.04.2016 Erlass einer neuen „Satzung über die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau sowie zur Regelung des Kostenersatzes und der Erhebung von Entgelten (Feuerwehrsatzung)“ I. Sach- und Rechtslage: Die Grundlage der bisher geltenden Satzung über die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr sowie zur Regelung des Kostenersatzes und der Erhebung von Entgelten (Feuerwehrsatzung) war bis zum 31.12.2015 das Feuerschutzhilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfalen (FSHG NRW). Mit Wirkung vom 01.01.2016 ist das Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes (BHKG) in Kraft getreten. Aufgrund dieser neuen gesetzlichen Grundlage ist es nunmehr erforderlich, eine neue Satzung zu erlassen. In den Entwurf der Satzung wurden die redaktionellen Änderungen eingearbeitet. Es ist sinnvoll, die gesamte Satzung zu überarbeiten und unter Einarbeitung der bereits vorgenommenen Änderungen und der nunmehr anstehenden Ergänzungen in einer Neufassung zusammenzustellen. Aufgrund der neuen Gesetzgebung wurden die Möglichkeiten des Kostenersatzes erweitert. Die Vorgaben des § 52 Abs. 2 BHKG wurden im § 2 der Feuerwehrsatzung eingearbeitet. Es ist nunmehr z.B. möglich, nicht nur vorsätzlich, sondern auch grob fahrlässig verursachte Einsätze abzurechnen. Auch Einsätze, die beim Betrieb eines Anhängers erforderlich wurden, können jetzt kostenpflichtig abgerechnet werden. Die Personal- sowie Fahrzeug- und Gerätekosten (§§ 5 Abs. 4 und 6 Abs. 2 Feuerwehrsatzung) werden jetzt im viertelstündlichen, statt im halbstündlichen Turnus abgerechnet. Sinnvoll ist es auch PKW-Brände nicht mehr, wie bisher, pauschal sondern nach § 4 i.V. mit den §§ 5-7 der Feuerwehrsatzung abzurechnen. Weiterhin ist es erforderlich, die zu erhebenden Kosten für von der Ordnungsbehörde angeordnete Brandsicherheitswachen anzupassen. Damit es nicht zu finanziellen Nachteilen für die Gemeinde kommt (z.B. Verdienstausfallforderung des Arbeitgebers) ist es erforderlich den bisherigen Pauschalbetrag von 25,00 €/Std. (s. Ziff. 6 des Kosten-und Entgelttarifs zur Feuerwehrsatzung vom 14.04.2010) umzuwandeln. Gem. § 5 Abs. 7 des Entwurfes der neuen Feuerwehrsatzung soll künftig für die Dauer der Einsatzzeit von Brandsicherheitswachen je eingesetztem Feuerwehrmitglied, unabhängig vom Dienstgrad, ein Stundensatz von 20,00 € berechnet werden. Eine Anpassung des Kosten- und Entgelttarifes, verbunden mit einer Neukalkulation der Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen, welche jetzt aufgrund der gesetzlichen Grundlage BHKG möglich ist, wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Es ist jedoch notwendig, die Satzung vor dieser Gebührenneukalkulation zu erlassen, damit baldmöglichst rechtssichere Kostenbescheide für Einsätze der Feuerwehr erstellt werden können. Zur Verdeutlichung der vorgenommenen Änderungen ist der Sitzungsvorlage neben dem Entwurf der Satzungsneufassung eine Fassung der bisherigen Satzung beigefügt (Anlage 2), aus der sich diese ergeben. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Bekanntmachung stehen haushaltsmäßig bereit. III. Beschlussvorschlag: „Die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau (Feuerwehrsatzung) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.“ Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-