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Sitzungsvorlage (Anl E)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
6,5 MB
Datum
22.02.2017
Erstellt
30.01.17, 17:08
Aktualisiert
30.01.17, 17:08

Inhalt der Datei

Stadt Jülich FNP-Änderung Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg Februar 2017 __________________________________________________________________________ Inhaltsverzeichnis Seite Teil A 0. Vorbemerkung 1. Planungsgegenstand 1.1 Ziele, Anlass und Erforderlichkeit 1.1.1 Ziele und Zwecke der Planung 4 1.1.2 Anlass und Erforderlichkeit 4 1.2 Beschreibung des Plangebietes 1.2.1 Räumliche Lage des Änderungsbereiches 6 1.2.2 Gebiets- / Bestandssituation 6 1.2.3 Planungs- und naturschutzrechtliche Ausgangssituation 6 1.3 Planungsrechtliche Ausgangssituation und weitere 3 rechtliche Rahmenbedingungen 1.3.1 Regionalplanung / Ziele und Grundsätze der Raumordnung 7 1.3.2 Landschaftsplanung 9 1.3.3 Flächennutzungsplan 10 1.3.4 Bebauungsplan 11 2. Umweltprüfung 11 3. Artenschutzprüfung 20 4. FFH-Verträglichkeitsprüfung 20 Teil B Umweltbericht 21 5. Anlagen Artenschutzprüfung FFH-Verträglichkeitsstudie Seite 2 Stadt Jülich FNP-Änderung Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg Februar 2017 __________________________________________________________________________ Teil A 0. Vorbemerkung Die nachfolgende Begründung bezieht sich auf die Flächennutzungsplan (FNP)Änderung "Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg". Die Begründung berücksichtigt die Hinweise und Anregungen, die im Rahmen der Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden ergangen sind. Die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes östlich der L 241, Wymarstraße am Ortseingang von Kirchberg wurde durch die Carl Eichhorn KG, Wellpappenwerke in Jülich-Kirchberg, Wymarstraße 13, angeregt. Diese verbindliche Bauleitplanung bedingt eine FNP-Änderung als vorbereitende Bauleitplanung. Mit der Einleitung der Bauleitplanverfahren soll dem von der Stadt Jülich bereits seit langem festgestellten Mangel an Gewerbeflächen im Stadtgebiet Jülich entgegengewirkt werden. Weiterhin soll der Carl Eichhorn KG aus städtebaulicher und bauplanungsrechtlicher Sicht unter Abwägung mit den nach § 1 Abs. 6 und § 1a des Baugesetzbuches (BauGB) zu beachtenden öffentlichen Belangen und ergänzenden Vorschriften zum Umweltschutz die Möglichkeit eröffnet werden, auf einem in Ihrem Eigentum stehenden, derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzten Grundstück östlich der Wymarstraße in unmittelbarer Nähe ihres westlich der Wymarstraße gelegenen Produktionsstandortes die baulichen Voraussetzungen für eine langfristige und effiziente Firmenentwicklung zu schaffen. Seite 3 Stadt Jülich FNP-Änderung Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg Februar 2017 __________________________________________________________________________ 1. Planungsgegenstand 1.1 Ziele, Anlass und Erforderlichkeit 1.1.1 Ziele und Zwecke der Planung Mit der Ausweisung einer Gewerblichen Baufläche durch die FNP-Änderung "Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg" und die parallele Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 14 „Ortseingang“ soll eine weitere Gewerbefläche im Stadtgebiet Jülich entwickelt und so dem von der Stadt Jülich bereits seit langem festgestellten Mangel an Gewerbeflächen im Stadtgebiet entgegengewirkt werden. Zudem sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuordnung und Erweiterung der ortsansässigen Carl Eichhorn KG Wellpappenwerke geschaffen werden. Der Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde durch den Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung vom 19.02.2015 gefasst. 1.1.2 Anlass und Erforderlichkeit Die Betriebsstätte der Carl Eichhorn KG liegt derzeit im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kirchberg Nr. 10 " Kastanienbusch ". Im Jahre 2011 wurde das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Kirchberg Nr. 12 " Kastanienbusch II " zur Erweiterung des Betriebsgeländes um den Bereich des an den Bebauungsplan Nr. 10 südlich angrenzenden Geländes einer ehemaligen Papierfabrik nicht mit einem Satzungsbeschluss abgeschlossen. Dies deshalb, weil die Stadt Jülich und das Unternehmen Carl Eichhorn KG bereits vor Abschluss des Bebauungsplanaufstellungsverfahren absehen konnten, dass die für die betriebliche Erweiterung des Gebäudebestandes um neue Produktions- und Lagerhallen sowie ein Hochregallager erforderlichen Betriebsflächen nicht allein in dem Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 12 untergebracht werden konnten. Seite 4 Stadt Jülich FNP-Änderung Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg Februar 2017 __________________________________________________________________________ Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 14 „Ortseingang“ soll im Sinne einer Stärkung des Wirtschaftsstandortes Jülich der in Jülich-Kirchberg ansässigen Carl Eichhorn KG die Errichtung eines zusammenhängenden Produktions-, Lager- und Logistikkomplexes östlich der L 241, Wymarstraße, ermöglicht werden. Die Carl Eichhorn KG wird für den Fall des erfolgreichen Abschlusses des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens ihre derzeit noch an drei verschiedenen Standorten im Stadtgebiet von Jülich befindlichen Lagerflächen aufgeben und an den Firmenhauptsitz an der Wymarstraße verlagern. Die Aufstellung des Bebauungsplans dient zudem der Entwicklung einer weiteren Gewerbefläche im Stadtgebiet Jülich. Dies ist erforderlich, da in der Stadt Jülich nahezu keine freien gewerblichen Flächen in der notwendigen Größe zur Verfügung stehen. Das Gewerbegebiet Königskamp II ist weitestgehend vermarktet, derzeit dort noch unbebaute Flächen nahe des solarthermischen Versuchskraftwerkes (Solarturm Jülich) bleiben für forschungsnahe Institute/Unternehmen vorbehalten. Die geplante Ausweisung des Gewerbegebietes „Merscher Höhe“ befindet sich noch in der Anfangsphase, hier sind zuletzt erst die erforderlichen landesplanerischen Voraussetzungen geschaffen worden und der Abschluss der Planung ist derzeit nicht absehbar. Mit der FNP-Änderung im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 BauGB sollen die planerischen Voraussetzungen zur Umsetzung dieser Ziele geschaffen werden, so dass der Bebauungsplanentwurf Nr. 14 „Ortseingang“ aus den künftigen Darstellungen des FNP entwickelt werden kann. Da der FNP der Stadt Jülich aktuell einen Teil des Änderungsbereiches als Grünfläche ausweist und für einen weiteren Teilbereich keine Festsetzungen beinhaltet, bedarf es der Änderung des FNP in Form der Ausweisung einer „Gewerblichen Baufläche“ im Plangebiet. Seite 5 Stadt Jülich FNP-Änderung Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg Februar 2017 __________________________________________________________________________ 1.2 Beschreibung des Gebietes und Abgrenzung 1.2.1 Räumliche Lage des Änderungsbereichs Der Änderungsbereich befindet sich am Nordrand des Ortsteils Kirchberg und wird begrenzt durch: - im Norden durch die Radwegverbindung Aldenhoven-Jülich innerhalb einer Grünzone (verlassene Bahntrasse) - im Osten durch das Naturschutzgebiet " Pelliniweiher " - im Süden durch den öffentlichen Anliegerweg " Am Weiher " mit den dahinter angrenzenden Pkw- Stellflächen der Carl Eichhorn KG - im Westen durch eine brachliegende gewerbliche Baufläche mit einem inzwischen abgerissenen Werksgebäude. 1.2.2 Gebiets-/Bestandssituation Der Änderungsbereich wird derzeit größtenteils landwirtschaftlich genutzt. Die Topografie wird durch den das Gebiet begrenzenden Anliegerweg " Am Weiher " im Süden, durch die Grünbereiche im Osten und Norden sowie durch die gewerbliche Brachfläche im Westen bestimmt. Der Änderungsbereich schließt eine Fläche von ca. 17.000 m² ein. 1.2.3 Planungs- und naturschutzrechtliche Ausgangssituation Der gültige FNP der Stadt Jülich weist einen Teil des Änderungsbereiches als Grünfläche aus, für einen weiteren Teilbereich beinhaltet der FNP keine Festsetzungen. Im Umfeld des Plangebietes der FNP-Änderung " Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg " befinden sich mehrere Schutzgebiete. Bei den Naturschutzgebieten (NSG) handelt es sich gemäß Landschaftsplan 2 " Ruraue " des Kreises Düren um: Seite 6 Stadt Jülich FNP-Änderung Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg Februar 2017 __________________________________________________________________________ - NSG 2.1-10 " Pellini-Weiher " Der Weiher grenzt direkt östlich an das Plangebiet an. - NSG 2.1-11 " Rurauenwald-Indemündung " Das Gebiet grenzt direkt östlich an das NSG " Pellini-Weiher " und verläuft dann südlich entlang der Rur. Das FFH-Gebiet 'Indemündung' (DE-5104-301) umfasst die beiden vorgenannten Naturschutzgebiete. Das Plangebiet liegt teilweise auf den im Süden direkt angrenzenden LandSchaftschutzgebiet " Wymarer Hof " mit Gehöften, Pferdekoppeln und Streuobstwiesenstrukturen. 1.3 Planungsrechtliche Ausgangssituation und weitere rechtliche Rahmenbedingungen 1.3.1 Regionalplanung/Ziele und Grundsätze der Raumordnung Der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen aus dem Jahre 2003, weist für den Änderungsbereich einen allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich aus. Nach Ziel 1 des Plansatzes 2.1.1 soll in den Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichen die landwirtschaftliche Nutzungsfähigkeit der landwirtschaftlich genutzten Flächen erhalten werden. Nach der Erläuterung zu Ziel 1 richtet sich die Zulässigkeit der Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen für nicht freiraumtypische Zwecke nach den Regeln des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP) für die Freirauminanspruchnahme. Der derzeit noch gültige Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP) vom 11. Mai 1995 weist den Änderungsbereich als Freiraum aus. In Plansatz B.III.1.21 LEP findet sich das Ziel, dass Freiraum zu erhalten und in seinen Funktionen zu verbessern ist. Nach dem ebenfalls als Ziel der Raumordnung ausgestalteten Plansatz B.III.1.23 darf Seite 7 Stadt Jülich FNP-Änderung Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg Februar 2017 __________________________________________________________________________ Freiraum jedoch in Anspruch genommen werden, wenn die Inanspruchnahme erforderlich ist; dies ist der Fall, wenn der Flächenbedarf für siedlungsräumliche Nutzungen nicht innerhalb des Siedlungsraumes gedeckt werden kann. Die Nutzung des Firmengeländes westlich der Wymarstraße ist für die geplante Produktionserweiterung und Erweiterung der Lagerkapazität, für die ein schlüssiges Betriebskonzept vorgelegt wurde, nicht ausreichend. Andere Standortflächen innerhalb des Siedlungsraums Kirchberg, die sich nicht in unmittelbarer Nähe des Firmensitzes befinden, sind nicht als real mögliche Alternative ernsthaft zu erwägen. Die Betriebserweiterung basiert gerade auf der Errichtung eines zusammenhängenden Produktions-, Lager- und Logistikkomplexes. Ferner ist nach Plansatz B.III.1.24 LEP eine Freirauminanspruchnahme bei bestehendem Bedarf auch dann zulässig, wenn eine gleichwertige, bisher planerisch für Siedlungszwecke in Anspruch genommene Fläche dem Freiraum wieder zugeführt oder in eine innerstädtische Grünfläche umgewandelt wird. Vorsorglich wird eine derzeit als Gewerbefläche ausgewiesene Fläche als Ausgleichsfläche wieder dem Freiraum zugeführt. Hierfür betreibt die Stadt Jülich derzeit das Aufstellungsverfahren zur Änderung des FNP " Umwandlung Gewerbefläche in Grünfläche im Süden von Kirchberg ". Im Rahmen dieses Aufstellungsverfahrens hat die Stadt Jülich eine landesplanerische Anfrage nach § 34 LPlG an die Bezirksregierung Köln gestellt, die positiv beschieden wird. Damit steht die durch die FNP-Änderung ermöglichte Freirauminanspruchnahme mit dem LEP und folglich auch mit dem Gebietsentwicklungsplan in Einklang. Der Entwurf der Änderung des FNP steht auch nicht im Widerspruch zu den Zielen des zurzeit in Aufstellung befindlichen neuen LEP NRW. Allein die in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung sind als sonstige Erfordernissen der Raumordnung bei der Aufstellung des FNP zu berücksichtigen (§ 4 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ROG). Die im Entwurf formulierten Grundsätze der Raumordnung sind bei der Aufstellung des FNP nicht zu beachten. Plan- Seite 8 Stadt Jülich FNP-Änderung Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg Februar 2017 __________________________________________________________________________ satz 6.1-6 formuliert das Ziel, dass Planungen der Innenentwicklung Vorrang vor der Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich zukommen soll. Diesem Ziel trägt der Entwurf Rechnung. Die betriebliche Erweiterung der Firma Eichhorn, die durch die Aufstellung des Bebauungsplans ermöglicht werden soll, lässt sich nicht auf den bereits ausgewiesenen Gewerbegebietsflächen verwirklichen (siehe vorstehend). Es steht kein Innenbereich zu Verfügung, der vorrangig in Anspruch genommen werden könnte. Der neue LEP NRW ist noch nicht bekannt gemacht worden. Der zuständige Landtagsausschuss (AWEIMH) hat am 07.11.2016 eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zum LEP NRW durchgeführt. Weitere Termine des Landtags in dieser Angelegenheit sind zurzeit noch nicht bekannt. 1.3.2 Landschaftsplanung Die sachlich und räumlich konkretisierten und gebündelten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege wurden im Rahmen der Fachgutachten sowie im beigefügten Umweltbericht aufgenommen. Im Umfeld des Plangebietes befinden sich mehrere Schutzgebiete. Bei den Naturschutzgebieten (NSG) handelt es sich gemäß Landschaftsplan 2 'Ruraue' des Kreises Düren um: - NSG 2.1-10 " Pellini-Weiher " Dieser Weiher grenzt direkt östlich an das Plangebiet an. - NSG 2.1-11 " Rurauenwald-Indemündung " Das Gebiet grenzt direkt östlich an das NSG " 'Pellini-Weiher " und verläuft dann südlich entlang der Rur. Dass FFH-Gebiet " Indemündung " (DE-5104-301) umfasst die beiden vorgenannten Naturschutzgebiete. Seite 9 Stadt Jülich FNP-Änderung Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg Februar 2017 __________________________________________________________________________ 1.3.3 Flächennutzungsplan 1.3.3.1 Inhalt der Flächennutzungsplanänderung Der rechtsverbindliche FNP der Stadt Jülich weist im Änderungsbereich eine "Grünfläche" und eine "Fläche ohne Festsetzung" aus. Zur Neuausweisung der Gewerbefläche am Ortseingang nördlich von Kirchberg ist die Änderung des FNP durchzuführen. Bestandteil dieser FNP-Änderung ist die Überlagerung einer bislang als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Fläche mit " Gewerblichen Bauflächen ". Die gleiche Ausweisung erfolgt für den Bereich der Grünfläche. Als Ersatz für diese Überlagerung ist die Umwandlung von "Gewerblichen Bauflächen" in "Landwirtschaftsfläche" am südlichen Ortsausgang in Richtung Schophoven vorgesehen. Mit dieser Vorgehensweise wird der Forderung hinsichtlich eines Flächenausgleichs der Bezirksplanungsbehörde in Köln nachgekommen. 1.3.3.2 Erschließung Verkehr Die Ortslage Kirchberg ist durch die L 241 erschlossen; dieser Straßenzug ist allerdings in Richtung Süden durch den Braunkohletagebau seit ca. 2004 unterbrochen. In Richtung Schophoven, Merken, Inden oder Langerwehe wird die Kreisstraße 43 durch Besucher- und Beschäftigtenverkehr genutzt. Für den Schwerlastverkehr ist diese Streckenverbindung nicht nutzbar, da die einspurige Indebrücke im Verlauf der K 43 für eine derartige Belastung nicht freigegeben ist. Der Schwerlastverkehr wird demnach in nördlicher Richtung über die L 241 mit Anschluss an die Bundesstraße 56 und weiterführend zu den Anschlussstellen der A 44 im Westen und der A 4 im Osten abgewickelt werden, wodurch der Ortskern von Kirchberg durch den zusätzlichen Verkehr möglichst wenig belastet wird. Seite 10 Stadt Jülich FNP-Änderung Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg Februar 2017 __________________________________________________________________________ Ver- und Entsorgung Alle zur Versorgung des Plangebietes erforderlichen Medien sind aufgrund der bestehenden Ansiedlung in ausreichendem Umfang vorhanden. 1.3.4 Bebauungsplan Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ist zur Schaffung von Planungsrecht ein Bebauungsplanverfahren erforderlich. Im Parallelverfahren wird daher der Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ erarbeitet, der zukünftig die städtebauliche Ordnung dieses Bereiches regeln soll. Dieser Bebauungsplan sieht die Festsetzung eines Gewerbegebietes vor. Die Erschließung des Gebietes erfolgt über eine 'Zufahrt' im Süden und eine 'Ausfahrt' im Norden an die L 241, Wymarstraße. Ziel dieser Planung ist es, einem in Jülich-Kirchberg ansässigen Unternehmen durch die Erweiterung des Betriebes auf der östlichen Seite der Wymarstraße eine langfristige und effiziente Firmenentwicklung zu ermöglichen, mit der die nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens gesichert wird. Die Aufstellung des Bebauungsplans dient zudem der Entwicklung einer weiteren Gewerbefläche im Stadtgebiet Jülich. 2. Umweltprüfung Die Belange des Umweltschutzes wurden im Rahmen der Umweltprüfung ermittelt und sind ausführlich in Teil B: Umweltbericht beschrieben und bewertet. Nachfolgend sind die Ergebnisse der schutzgutbezogenen Umweltprüfung hinsichtlich der auf Ebene der Flächennutzungsplanung zu berücksichtigenden jeweiligen Schutzgüter bzw. der zu diskutierenden Umweltbelange auszugsweise beschrieben. Die Beschreibung ist dabei auf die Prognose bei Durchführung der Planung beschränkt: Seite 11 Stadt Jülich FNP-Änderung Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg Februar 2017 __________________________________________________________________________ - Schutzgut Mensch – Faktor Lärm Zur Konkretisierung der aktuellen Lärmsituation vor Ort wurde das beigefügte Schallgutachten gefertigt. Unter Berücksichtigung der hier ermittelten Vorbelastung können Lärmkontingente für einzelne Bereiche des geplanten Gewerbegebietes definiert und festgestellt werden, so dass die künftige Gesamtbelastung die zulässigen Richtwerte an den maßgeblichen Immissionsorten nicht überschreitet. - Schutzgut Mensch – Faktor Luftbelastung Von der geplanten Maßnahme der Carl Eichhorn KG werden gesamträumlich betrachtet keine zusätzlichen Emissionen ausgehen. Eine Überschreitung der zusätzlichen Feinstaubgrenzwerte im Jahresmittel ist nicht zu prognostizieren. Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch-Faktor Luft sind nach derzeitigem Stand nicht zu befürchten. Soweit von einer anderen gewerblichen Nutzung im Plangebiet zusätzliche Emissionen ausgehen sollten, ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sicherzustellen, dass durch eine solche gewerbliche Nutzung keine schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft hervorgerufen werden. Dies ergibt sich aus den allgemeinen immissionsschutzrechtlichen Anforderungen an jeden gewerblichen Betrieb. - Schutzgut Tiere, Pflanzen, Biotope Zur Ermittlung der aktuellen Bestandssituation der Tierwelt wurden eine umfassende Datenauswertung und eine aktuelle Kartierung der Vogelwelt und der Fledermäuse sowie des Bibers im Jahr 2015 durchgeführt. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Untersuchungen lässt sich hinsichtlich der Betroffenheit der Vögel keine Beeinträchtigung planungsrelevanter Arten im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG durch die Flächennutzungsplanung ausmachen. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände können auch für die Artengruppe der Fledermäuse nicht ausgemacht werden. Der Biber bewohnt den Lebensraumkomplex Pellini-Weiher/Ruraue. Die Wechselbezüge gehen somit nicht über den Änderungsbereich, sondern in die Seite 12 Stadt Jülich FNP-Änderung Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg Februar 2017 __________________________________________________________________________ Gegenrichtung. Lebensraumverlust wird es für diese wenig störungsempfindliche Art nicht geben. In der Gesamtschau lässt sich für die Tierwelt prognostizieren, dass es nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen kommen wird. In der Pflanzenwelt sind vorwiegend geringwertige und kurzlebige Pflanzengesellschaften betroffen. Insgesamt ist für die Pflanzenwelt keine erhebliche Beeinträchtigung zu prognostizieren. - Schutzgut Landschaft und Erholung, Orts- und Landschaftsbild sowie Schutzgebiete Der östliche Teil des Plangebietes gehört zum Landschaftsschutzgebiet 'Wymarer Hof'. Die unmittelbare Bedeutung für das Schutzgut Landschaft muss aufgrund der Nutzung als Intensivacker als gering angesehen werden. Eine Erholungseignung gibt es im direkten Plangebiet nicht. Im Umfeld des Plangebietes sind jedoch durch den nördlich vorbeiführenden Radweg, die angrenzenden Baggerseen und das Umfeld des Pellini-Weihers sowie der Ruraue durchaus Möglichkeiten der Naherholung gegeben. Das Landschaftsbild wird derzeit durch zwei 100 kV Hochspannungsleitungen mit maximal 30 m Höhe vorbelastet. Als Vorbelastung sind auch das Werksgelände der Carl Eichhorn KG sowie der Betrieb des Kieswerkes nördlich des Plangebietes zu sehen. Insgesamt ist die Bedeutung des Plangebietes im Hinblick auf das Schutzgut Landschaft und Erholung sowie für das Landschaftsbild als gering einzustufen. Die Durchführung der Planung führt zu einer Nutzungsintensivierung der bisher schon gewerblich genutzten Flächen im Westen und zu einer Neubeanspruchung der Intensivackerfläche im Süden des Plangebietes. Die Planung verfestigt daher den gewerblichen Ansatz zu Ungunsten des Schutzgutes Landschaft, allerdings an deutlich vorbelasteter Stelle. Mit der großflächigen Versiegelung des Plangebietes kommt es zu einer Verschlechterung des Umweltzustandes im Hinblick auf das Schutzgut Landschaft. Im Hinblick auf die Erholung ist zu prognostizieren, dass die bislang wertgebenden Funktionen (Radweg an der Nordgrenze / Gewässer im Norden und Osten) nicht erheblich beeinträchtigt werden. Seite 13 Stadt Jülich FNP-Änderung Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg Februar 2017 __________________________________________________________________________ Die FNP-Änderung ermöglicht eine erhebliche Änderung des Landschaftsbildes. Der Eingriff in das Landschaftsbild ist insbesondere durch die Ermöglichung eines 35 m hohen Gebäudekörpers nicht unerheblich. Zur Verdeutlichung des Eingriffs eines solchen Gebäudekörpers in die Landschaft wurden beispielhafte Visualisierungen erarbeitet. Hiermit wird verdeutlicht, dass der Hochbau in der Landschaft einerseits gut erkennbar sein wird, andererseits aber auch hinter sichtverstellenden Elementen, insbesondere bei Belaubung, verschwindet. Im Landschaftspflegerischen Begleitplan wurde der mit der Bauleitplanung verbundene Eingriff in das Landschaftsbild quantifiziert und ein umfassendes Ausgleichskonzept erarbeitet. Der Umweltbericht kommt zu dem Ergebnis, dass der Eingriff in das Landschaftsbild, der sich insbesondere aus einem 35 m hohen Gebäudekörper ergibt, mittels Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden kann. Zur Verminderung nachteiliger Auswirkungen auf das Landschaftsbild wird im Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ eine umfassende Eingrünung des Plangebietes an der südlichen, östlichen und nördlichen Seite festgesetzt. Innerhalb dieser Flächen kommt es zur Pflanzung von Gehölzen, die den Gebäudekomplex teilweise verstellen werden. Darüber hinaus wird zur bestmöglichen Integration des Baukörpers in das Landschaftsbild das Ergebnis eines Farbkonzeptes in die Textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans aufgenommen. Durch die Festsetzung einer maximalen Gebäudehöhe einerseits und die Aufnahme von Vorgaben zur Eingrünung und Fassadengestaltung sowie zur Kompensation der Eingriffsfolgen in den Bebauungsplan andererseits ist es möglich, dem Belang des Landschaftsbildes als auch den Belangen der Wirtschaft, der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, des Bodenschutzes sowie dem Interesse der an dem Gewerbestandort Jülich- Kirchberg bereits ansässigen Carl Eichhorn KG an einer strategischen und wirtschaftlich sinnvollen Standorterweiterung vollumfänglich Rechnung zu tragen. Soweit der Belang des Ortsbildes durch die Festsetzung der Gewerbefläche berührt ist, tritt er im Ergebnis hinter die öffentlichen Interessen der Wirtschaft, Seite 14 Stadt Jülich FNP-Änderung Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg Februar 2017 __________________________________________________________________________ der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, den Belang des Bodenschutzes sowie das Interesse der Carl Eichhorn KG an einer strategischen und wirtschaftlich sinnvollen Standorterweiterung zurück. Ortsbild ist jedes überwiegend durch Bebauung geprägte Bild eines Ortes oder Ortsteils. Zum Ortsbild gehört auch das „Straßenbild“, d.h. das durch die Führung der Straße und die begrenzende Bebauung sich ergebende Bild. Schützenswert ist neben dem Bild des gesamten Ortes dessen Silhouette. Mit der Festsetzung einer Gewerbefläche am Ortseingang von Kirchberg wird ein Eingriff das Ortsbild ermöglicht. Der Eingriff wird jedoch durch verschiedene Umstände und Maßnahmen gemindert: Zunächst ist zu berücksichtigen, dass sich die zu überplanende Fläche am Ortseingang außerhalb der Kernbebauung der Gemeinde Kirchberg befindet. Die räumliche Trennung der gewerblichen Gebäude von der Ortsbebauung vermindert dessen Auswirkungen auf das Ortsbild. Darüber hinaus ist auf die bereits oben genannten Minderungsmaßnahmen der Eingrünung und Fassadengestaltung zu verweisen, die zu einer naturnahen Einbindung des Baukörpers in die gewachsene Landschaft führen und auf diese Weise auch die Auswirkungen auf das Ortsbild abmildern. Bei der Prüfung, in welchem Umfang das Ortsbild beeinträchtigt wird, ist weiter zu berücksichtigen, inwieweit das Ortsbild durch die vorhandene Bebauung bereits vorgeprägt ist (BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 1990 – 4 B 106/90 –, Rn. 7, juris). Das Ortsbild war seit Beginn des vorigen Jahrhunderts bereits vor der Errichtung der Wellpappenfabrik durch die inzwischen abgerissene Papierfabrik industriell überprägt. Diese Prägung ist durch die Wellpappenfabrik später noch verstärkt worden. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass in den bereits jetzt im Flächennutzungsplan als Gewerbliche Bauflächen ausgewiesenen Flächen östlich der Wymarstraße im planungsrechtlichen Außenbereich gewerblich genutzte Hallengebäude standen, die erst vor kurzem niedergelegt wurden und die den Ortseingangsbereich von Kirchberg jahrzehntelang ge- Seite 15 Stadt Jülich FNP-Änderung Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg Februar 2017 __________________________________________________________________________ werblich überprägt haben. Durch die Erweiterung von Gewerbegebietsflächen wird die gewerbliche Prägung des Ortseingangs von Kirchberg damit nicht neu begründet, sondern lediglich verstärkt. Die zusätzliche Eingriffswirkung einer gewerblichen Bebauung auf der auszuweisenden Gewerbefläche auf das Ortsbild ist daher, gemessen an der vorhandenen Vorbelastung, als gering einzustufen. Der Eingriff hat im Übrigen hinter das öffentliche Interesse der Wirtschaft, hinter die Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, und hinter den Belang des Bodenschutzes sowie hinter das abwägungsrelevante private Interesse der Carl Eichhorn KG an einer strategischen und wirtschaftlich sinnvollen Standorterweiterung zurückzutreten. Durch die Planung wird ein weiterer Teil des Landschaftsschutzgebietes "Wymarer Hof " beansprucht. Das LSG umfasst eine Gesamtfläche von 17,2 ha wovon ca. 0,7 ha in Form einer Intensivackerfläche von der Ausweisung des Plangebietes überlagert werden. Dies entspricht etwa 4 % der Gesamtfläche des LSG. Die grundlegende Funktion des Schutzgebietes und seine Entwicklungsmöglichkeiten an anderer Stelle werden durch diese Überlagerung nicht beeinträchtigt. Die Schutzgüter der an das Plangebiet angrenzenden Schutzgebiete (insbesondere das FFH-Gebiet 'Indemündung') wurden im Rahmen der beigefügten FFH-Verträglichkeitsstudie betrachtet. Zusammenfassend kann eine erhebliche Beeinträchtigung aller Schutzgüter und Schutzziele des FFH-Gebietes "Indemündung" durch die Flächennutzungsplanung ausgeschlossen werden. Für die angrenzenden Schutzgebiete, insbesondere das FFH-Gebiet, sind somit keine erheblichen Verschlechterungen zu prognostizieren. - Schutzgut Boden (inkl. Bodenbelastung) Das Plangebiet ist durch eine intensivlandwirtschaftliche Bewirtschaftung vorbelastet. Die FNP-Änderung ermöglicht eine Versiegelung des Bodens, womit der vollständige Verlust der natürlichen Bodenfunktionen verbunden ist. Der Eingriff Seite 16 Stadt Jülich FNP-Änderung Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg Februar 2017 __________________________________________________________________________ in den Boden ist somit als erheblich zu bezeichnen und erfordert Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung des Bodens. . Der Eingriff in den Boden erfordert Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung des Bodens. Im Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang werden dementsprechend interne und externe Kompensationsmaßnahmen festgesetzt, mit denen eine deutliche Verbesserung für das Schutzgut Boden einhergeht. Von der neuen Nutzung als Gewerbegebiet ausgehende Bodenbelastungen sind nicht anzunehmen. - Schutzgut Wasser Im Plangebiet gibt es keine stehenden oder fließenden Gewässer. Im Umfeld liegen der Pellini-Weiher und ein nicht permanent wasserführender Graben. Das Plangebiet liegt nicht im Wasserschutzgebiet. Auf der Grundlage eines Entwässerungskonzeptes wird die nahezu vollständige Versickerung der Niederschlagsabflüsse innerhalb des Plangebietes nachgewiesen. Mit Hilfe eines Hydrogeologischen Gutachtens sowie entsprechender hydraulischer Vorbemessungen wurden die hierzu benötigten Versickerungsflächen ermittelt und im Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ festgesetzt. Mit der Durchführung des Entwässerungskonzeptes ist keine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser zu prognostizieren. - Schutzgut Klima Mit der geplanten Bebauung wird sich das Klimatop im Plangebiet von einem "Freilandklima" zu einem "Klima versiegelter Bereich" hin negativ verändern. Die Flächenversiegelung führt zu Aufheizungen, das Windfeld wird besonders durch einen bis 35m hohen Gebäudekomplex verändert. Die entstehenden Effekte sind allerdings nur lokalklimatischer Natur und reichen nicht maßgeblich über das Plangebiet selbst hinaus. Insofern kommt es daher zwar lokal zu einer Verschlechterung der klimatischen Situation, die im Gesamtgefüge jedoch keine Bedeutung hat. - Zusammenfassende Bewertung Seite 17 Stadt Jülich FNP-Änderung Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg Februar 2017 __________________________________________________________________________ Im Hinblick auf das Schutzgut Mensch spielen insbesondere zu bewertende Lärmimmissionen eine Rolle. Mit Hilfe des Schalltechnischen Gutachtens konnte gezeigt werden, dass es durch die im Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ festgesetzte Kontingentierung nicht zu einer Überschreitung der zulässigen Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm kommt. Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch sind somit auszuschließen. Hinsichtlich des Faktors Luft kann festgestellt werden, dass von der Änderung des FNP gesamträumlich betrachtet keine zusätzlichen Emissionen ausgehen. Umfassende Untersuchungen fanden auch im Hinblick auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen statt. Erhebliche Beeinträchtigungen geschützter Tierarten ließen sich im Rahmen der Begutachtung ausschließen. In der Pflanzenwelt sind vorwiegend geringwertige Vegetationsbestände betroffen. Geschützte Biotope sind nicht betroffen. Zum Ausgleich des Eingriffs finden sowohl innerhalb des Bebauungsplangebietes, als auch außerhalb umfassende Kompensationsmaßnahmen statt. Neben der Eingrünung des Gewerbegebietes betrifft dies die Anlage mehrerer Obstwiesen, die Aufwertung einer Wiesenbrache sowie die Beteiligung am „Ökokonto Weiße Wehe“, welches Entfichtungsmaßnahmen in der Bachaue vorsieht. Der Eingriff in das Landschaftsbild, der durch die FNP-Änderung ermöglicht und sich insbesondere aus dem Bau eines 35m hohen Gebäudekörpers ergeben kann, kann ebenfalls kompensiert werden. Die Eingriffswirkung einer gewerblichen Bebauung auf der auszuweisenden Gewerbefläche auf das Ortsbild ist, gemessen an der vorhandenen Vorbelastung, als gering einzustufen. Der Eingriff hat im Übrigen hinter das öffentliche Interesse der Wirtschaft, hinter die Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, und hinter den Belang des Bodenschutzes sowie hinter das abwägungsrelevante private Interesse der Carl Eichhorn KG an einer strategischen und wirtschaftlich sinnvollen Standorterweiterung zurückzutreten. Seite 18 Stadt Jülich FNP-Änderung Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg Februar 2017 __________________________________________________________________________ Erhebliche Auswirkungen auf die Erholungseignung des Raumes sind nicht zu prognostizieren. Im Hinblick auf das angrenzende FFH-Gebiet wurde eine FFH- Verträglichkeitsprüfung erarbeitet. Mit Hilfe dieser Begutachtung konnte nachgewiesen werden, dass es nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung des FFH-Gebietes "Indemündung“ mit seinen Lebensräumen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse kommt. Im Hinblick auf das Schutzgut Boden ermöglicht die Änderung des FNP eine Erhöhung des Versiegelungsgrades. Die im Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ vorgesehenen umfassenden Pflanzmaßnahmen führen jedoch dazu, dass bislang intensiv beanspruchte und biozidbelastete Böden sich nunmehr natürlich entwickeln können. Darüber hinaus wurden im Bebauungsplan Nr. 14 „Ortseingang“ umfassende Maßnahmen zur Begegnung nachteiliger Auswirkungen auf das Schutzgut Boden festgesetzt. Bodenbelastungen gibt es gemäß gutachterlicher Untersuchung im Plangebiet nicht. Von der Planung gehen auch künftig keine Belastungen aus. Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser sind nicht zu prognostizieren. Gleiches gilt für das Schutzgut Klima. Aus der Betrachtung der Wechselwirkungen zwischen den Belangen ergeben sich keine neuen Aspekte, die nicht schon bei den einzelnen Schutzgütern besprochen wurden. Anderweitige Planmöglichkeiten wurden im Umweltbericht vorgestellt. Der Variantenvergleich zeigte als einzige wirklich sinnvolle Alternative die jetzige Planung. Mit Hilfe der vertiefenden Begutachtungen (Artenschutzprüfung, Landschaftspflegerischer Begleitplan, FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, Schalltechnische Untersuchung,) und des ausgewerteten Daten- und Kartenmaterials sowie der Seite 19 Stadt Jülich FNP-Änderung Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg Februar 2017 __________________________________________________________________________ Darstellungen bestehender Pläne war eine hinreichende Grundlage für eine umfassende Darstellung der Umweltsituation und eine Bewertung des möglichen Eingriffs gegeben. 3. Artenschutzprüfung Im Rahmen der Bauleitplanung sind für die europäisch geschützten Arten die in § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) festgesetzten Zugriffsverbote zu beachten. Zur Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange wurde daher eine zweistufige Artenschutzprüfung durchgeführt. Mit dieser Untersuchung werden aktuell 70 Vogelarten und 6 Fledermausarten erfasst. Vorkommen des Bibers konnten durch Fraßspuren dokumentiert werden. Zusammenfassend kann für die Artengruppen der Vögel, der Fledermäuse und des Bibers ausgeschlossen werden, dass durch die Änderung des FNP die Erfüllung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG ermöglicht wird. 4. FFH-Verträglichkeitsprüfung Das Plangebiet liegt unmittelbar westlich des Fauna-Flora-Habitat-(FFH) Gebietes DE-5104-301 'Indemündung'. Da im Rahmen einer FFH-Vorprüfung nicht alle Bedenken ausgeräumt werden konnten, musste im Rahmen einer FFH-Prüfung ermittelt werden, ob es durch die Änderung des FNP und die geplanten Maßnahmen zu erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes mit seinen geschützten Lebensräumen und Arten kommen kann. Als Ergebnis dieser Verträglichkeitsprüfung ist festzuhalten, dass eine erhebliche Beeinträchtigung aller Schutzgüter und Schutzziele des FFH-Gebietes 'Indemündung' durch die Bebauungsplanung ausgeschlossen werden kann. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes von Arten von gemeinschaftlichem Interesse tritt nicht ein. Maßnahmen zur Schadensbegrenzung oder Kohärenzsicherung sind nicht notwendig. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung ist als Anlage beigefügt. Seite 20 Stadt Jülich FNP-Änderung Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg Februar 2017 __________________________________________________________________________ Teil B Umweltbericht Seite 21 Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“/FNP-Änderung Inhalt Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung ................................................................................................................................ 1 1.1 Inhalt und Ziel des Bebauungsplanes und der FNP-Änderung .............................................. 2 1.2 Geplante Festsetzungen und Darstellungen mit Angaben über Standort, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden des Vorhabens ............................................................... 3 1.3 Berücksichtigung von Gesetzen und Plänen.......................................................................... 6 2. Schutzgutbezogene Umweltprüfung .................................................................................. 12 2.1 Schutzgut Mensch – Faktor Lärm ........................................................................................ 12 2.1.1 Bestandsaufnahme der aktuellen Umweltsituation ........................................................... 12 2.1.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung ... 13 2.1.3 Maßnahmen zur Begegnung nachteiliger Auswirkungen.................................................. 13 2.1.4 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung .................................................................. 15 2.1.5 Monitoring .......................................................................................................................... 15 2.2 Schutzgut Mensch – Faktor Luftbelastung ........................................................................... 15 2.2.1 Bestandsaufnahme der aktuellen Umweltsituation ........................................................... 15 2.2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung ... 15 2.2.3 Maßnahmen zur Begegnung nachteiliger Auswirkungen.................................................. 15 2.2.4 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung .................................................................. 15 2.2.5 Monitoring .......................................................................................................................... 16 2.3 Schutzgut Tiere, Pflanzen, Biotope ...................................................................................... 16 2.43.1 Bestandsaufnahme der aktuellen Umweltsituation ......................................................... 16 2.3.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung ... 25 2.3.3 Maßnahmen zur Begegnung nachteiliger Auswirkungen.................................................. 27 2.3.4 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung .................................................................. 32 2.3.5 Monitoring .......................................................................................................................... 32 2.4 Schutzgut Landschaft und Erholung, Landschaftsbild sowie Schutzgebiete ....................... 32 2.4.1 Bestandsaufnahme der aktuellen Umweltsituation ........................................................... 32 2.4.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung ... 33 2.4.3 Maßnahmen zur Begegnung nachteiliger Auswirkungen.................................................. 35 2.4.4 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung .................................................................. 35 2.4.5 Monitoring .......................................................................................................................... 35 2.5 Schutzgut Boden (inkl. Bodenbelastungen) ......................................................................... 36 2.5.1 Bestandsaufnahme der aktuellen Umweltsituation ........................................................... 36 2.5.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung ... 36 2.5.3 Maßnahmen zur Begegnung nachteiliger Auswirkungen.................................................. 37 2.5.4 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung .................................................................. 37 2.5.5 Monitoring .......................................................................................................................... 38 2.6 Schutzgut Wasser ................................................................................................................ 38 Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“/FNP-Änderung Inhalt 2.6.1 Bestandsaufnahme der aktuellen Umweltsituation ........................................................... 38 2.6.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung ... 38 2.6.3 Maßnahmen zur Begegnung nachteiliger Auswirkungen.................................................. 38 2.6.4 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung .................................................................. 39 2.6.5 Monitoring .......................................................................................................................... 39 2.7 Schutzgut Klima .................................................................................................................... 39 2.7.1 Bestandsaufnahme der aktuellen Umweltsituation ........................................................... 39 2.7.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung ... 39 2.7.3 Maßnahmen zur Begegnung nachteiliger Auswirkungen.................................................. 39 2.7.4 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung .................................................................. 39 2.7.5 Monitoring .......................................................................................................................... 40 2.8 Schutzgut Kultur- und Sachgüter.......................................................................................... 40 2.8.1 Bestandsaufnahme der aktuellen Umweltsituation ........................................................... 40 2.8.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung ... 40 2.8.3 Maßnahmen zur Begegnung nachteiliger Auswirkungen.................................................. 40 2.8.4 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung .................................................................. 40 2.8.5 Monitoring .......................................................................................................................... 41 2.9 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern/Belangen .................................................. 41 3. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................................ 41 4. Prüfverfahren und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben .............. 42 5. Umweltüberwachung – Monitoring ..................................................................................... 42 6. Zusammenfassung ............................................................................................................... 44 Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“/FNP-Änderung 1 1. Einleitung Gemäß BauGB ist für Bauleitpläne sowie ihre Änderung oder Ergänzung eine Umweltprüfung (UP) durchzuführen. Diese beinhaltet gemäß § 2 Abs. 4 BauGB bzw. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB einen Umweltbericht. Der Umweltbericht umfasst: 1. eine Einleitung mit folgenden Angaben: • Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele der Bauleitplanung einschließlich der Beschreibung der Darstellungen und Festsetzungen der Pläne mit Angaben über Standort, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden des Vorhabens. • Darstellung der in Gesetzen und Plänen festgesetzten Ziele des Umweltschutzes, die für die Bauleitplanung von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden. 2. eine Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der UP ermittelt wurden, mit folgenden Angaben: • Bestandsaufnahme der Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden. • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und bei Nicht-Durchführung. • Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen. • In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich der Pläne zu berücksichtigen sind. 3. folgende zusätzliche Angaben: • Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, z. B. technische Lücken oder fehlende Kenntnisse. • Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Plans auf die Umwelt (Monitoring). • Allgemein verständliche Zusammenfassung der erforderlichen Angaben. Die zu prüfenden Umweltbelange werden (soweit zutreffend) gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 sowie § 1a BauGB abgearbeitet und zusammenfassend dargestellt: Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB a) Auswirkungen auf: • Tiere • Pflanzen Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“/FNP-Änderung • • • • • • 2 Boden Wasser Luft Klima Das Wirkungsgefüge zwischen diesen Faktoren Landschaft und biologische Vielfalt b) Erhalt und Schutzzweck von FFH- und Vogelschutzgebieten soweit vorhanden c) Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt d) Umweltbezogene Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter e) Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern f) Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie g) Darstellung von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen h) Erhaltung bestmöglicher Luftqualität in Gebieten mit Immissionsgrenzwerten, die nach europarechtlichen Vorgaben durch Rechtsverordnung festgesetzt sind i) Wechselwirkungen zwischen den Belangen a), c) und d) Vorgaben des § 1a BauGB • • • • Bodenschutzklausel einschließlich Berücksichtigung von Flächenrecycling, Nachverdichtung und sonstiger Innenentwicklung Umwidmungssperrklausel Vermeidung und Ausgleich nach der Eingriffsregelung Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG Das Büro für Ökologie & Landschaftsplanung wurde mit der Erarbeitung des Umweltberichtes zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“ beauftragt. Die FNPÄnderung „Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg“ findet im Parallelverfahren statt. Der Umweltbericht gilt für beide Verfahren gleichlautend. Der Bebauungsplan hat einen deutlich höheren Detaillierungs- und Vertiefungsgrad als die FNP-Änderung. Der Umweltbericht wurde dementsprechend in der für den B-Plan nötigen Tiefe bearbeitet. 1.1 Inhalt und Ziel des Bebauungsplanes und der FNP-Änderung Die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes östlich der L241, Wymarstraße am Ortseingang von Kirchberg, wurde durch die Carl Eichhorn KG, Wellpappenwerke in Jülich-Kirchberg, Wymarstraße 13 angeregt. Die Projektfläche steht im Besitz der o.g. Carl Eichhorn KG und wird momentan zum größten Teil landwirtschaftlich genutzt. Darüber hinaus befand sich auf einer Teilfläche bis vor kurzem die sog. Bitumenhalle, die mittlerweile abgerissen wurde. Auf dem Gelände sollen innerhalb eines Gebäudekomplexes, neue Produktions-, Lager- und Logistikflächen sowie ein Hochregallager errichtet werden, die der Firma eine Konzentration und Erweiterung Ihres Produktionsstandorts ermöglichen und die baulichen Voraussetzungen Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“/FNP-Änderung 3 für eine langfristige und effiziente Firmenentwicklung schaffen sollen. Der zu errichtende Gebäudekomplex soll mittels einer Transportwegbeziehung direkt an das westlich der Wymarstraße befindliche Wellpappenwerk angebunden werden um den Durchgangsverkehr nicht zu beeinträchtigen. Außerdem wird die Firma Carl Eichhorn KG im Falle des erfolgreichen Abschlusses des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens Ihre derzeit an drei Standorten im Jülicher Stadtgebiet ansässigen Lagerflächen aufgeben. Hieraus resultiert ein erheblicher Wegfall heute noch notwendiger Transportvorgänge zu und von diesen Standorten durch LKW. Das Bebauungsplangebiet liegt am Ortseingang von Kirchberg, südwestlich der Stadt Jülich. Es wird … • … im Norden von einer ehemaligen Bahndammtrasse mit der darauf verlaufenden Radwegverbindung „Aldenhoven-Jülich“ und der dahinter liegenden Abgrabung der Firma Sieb Kieswerk GmbH und Co. begrenzt. • Im Osten grenzt das FFH-Gebiet „Indemündung“ mit dem NSG „Pellini-Weiher“ direkt an die Planfläche an. • Im Süden begrenzt der Anliegerweg „Am Weiher“ mit dem dahinterliegenden Firmensitz der Firma Carl Eichhorn KG und den Koppeln eines Pferdehofs das Projektgebiet. • Im Westen, jenseits der Wymarstraße (L241) und dem dahinterliegenden parallel verlaufenden Gewässer „Altdorf-Kirchberg-Koslarer Mühlenteich“, liegt weiteres Firmengelände im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 10 „Kastanienbusch“. Besonders zu beachtende Umweltaspekte in diesem Planverfahren sind die Themenbereiche Lärm und Entwässerung. Des Weiteren ist die Nähe zum FFH-Gebiet „Indemündung“ und den Seen der nördlichen Abgrabung zu bewerten. Durch die Aufstellung eines ca. 35 m hohen Hochregallagers innerhalb des geplanten Gebäudekomplexes liegt außerdem ein Eingriff in das Landschaftsbild vor, der ebenfalls einer Bewertung und Kompensation bedarf. Der FNP wird im Parallelverfahren geändert. 1.2 Geplante Festsetzungen und Darstellungen mit Angaben über Standort, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden des Vorhabens Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt südwestlich von Jülich und am nördlichen Ortseingang von Kirchberg. Er umfasst in der Gemarkung Bourheim folgende Flurstücke: • • Flur 10, Flurstücke 39, 40, 48, 50, 51, 72, 95, 96, 97, 100-112 Flur 6, Flurstücke 86, 87, 88 Die Bebauungsplanfläche wird mit ca. 44.400 qm (4,4 ha) bilanziert und umfasst wegen der geplanten Transportwegbeziehung auch die Straßenfläche der Wymarstraße (L241) und die Gewässerfläche des „Altdorf-Kirchberg-Koslarer Mühlenteichs“. Auf Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“/FNP-Änderung 4 dem Gelände befand sich bis Mitte 2015 ein ungenutztes Werksgebäude („Bitumenhalle“) der Firma Carl Eichhorn KG inkl. Zufahrt, einige Brachflächen und eine landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche, die ca. 51 % der gesamten Planfläche bzw. 66 % der jetzigen Freifläche einnimmt. Der Bebauung ermöglicht mit seiner Festsetzung eines Gewerbegebietes (GRZ 0,8) und von Verkehrsflächen eine Gesamtversiegelung von 25.752 qm, wobei im bisherigen Bestand 6.780 qm versiegelt sind. Die Neuversiegelung beträgt somit 18.972 qm. Innerhalb des Gewerbegebietes wird es Freiflächen geben, die als Grünflächen gestaltet werden. Ihre Größe beträgt knapp 5.650 qm. Die im Norden, Osten und Süden umlaufenden Flächen zur Entwässerung werden für umfassende Pflanzmaßnahmen genutzt. Insgesamt werden Festsetzungen für eine Fläche von 10.143 qm getroffen. Die Wymarstraße wird als Verkehrsfläche festgesetzt, der Mühlenteich als Gewässer. Die nachfolgende Abbildung 1 zeigt den Entwurf des Bebauungsplans. Abb. 1: Der Bebauungsplan mit seinen Festsetzungen: Gewerbegebiet (grau), Grünflächen mit Versickerungsanlage (grün), Verkehrsfläche (gelb) und Gewässer (blau). Durch die Errichtung des Hochregallagers mit einer voraussichtlichen Höhe von ca. 35 Metern über dem jetzigen Geländebezugspunkt wird der künftige Gebäudekomplex gut sichtbar sein. Nördlich der Planfläche entlang des ehemaligen Bahndamms, verlaufen zwei 110 kV Hochspannungsleitungen, von denen eine ca. 30 m hoch aufragt Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“/FNP-Änderung 5 und das Landschaftsbild vorbelastet. Der östlich angrenzende „Pellini-Weiher“ ist als Naturschutzgebiet (NSG) und FFH-Gebiet ausgewiesen. Die westliche Grenze des NSG ist locker mit Weichholzauenbaumarten bestockt und grenzt unmittelbar an den Bebauungsplan an. Im Bebauungsplan soll der gesamte Gebäudekomplex wie beschrieben von privaten Grünanlagen umpflanzt werden, die auf der Ostseite insbesondere als Puffer zum „Pellini-Weiher“ fungieren sollen. Diese Eingrünung wird allerdings den Blick auf die Werkshallen, insbesondere das Hochregallager, nicht komplett verstellen können. Die FNP-Änderung umfasst den östlichen Teil des Bebauungsplangebietes. Im westlichen Teil gibt es bereits eine Darstellung als Gewerbliche Baufläche. Der FNPÄnderungsbereich hat eine Größe von ca. 1,7 ha. Er stellt derzeit eine „Grünfläche“ und eine „Fläche ohne Festsetzung“ dar. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren. Abb. 2: FNP-Änderung „Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg“. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“/FNP-Änderung 6 1.3 Berücksichtigung von Gesetzen und Plänen Bezogen auf die Schutzgüter gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind folgende Gesetze für die Bauleitplanung relevant: Schutzgut Gesetz Zielaussage Mensch Baugesetzbuch „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt (§1 Abs. 6 Nr. 7c BauGB).“ „Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen ... vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.“ Die TA Lärm dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein ausreichender Schallschutz notwendig, dessen Verringerung insbesondere am Entstehungsort, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und -minderung bewirkt werden soll. „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen ... (§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“ „Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass 1. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, 2. die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, 3. die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie 4. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind.“ (§ 1) „Der Eingriff darf nicht zugelassen oder durchgeführt werden, wenn die Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden oder nicht in angemessener Frist auszugleichen oder in sonstiger Weise zu kompensieren sind und die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Abwägung aller Anforderungen an Natur und Landschaft anderen Belangen im Range vorgehen. Grundsätzliche Regelungen zum Artenschutz sind im § 44 Bundesnaturschutzgesetz getroffen. Gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten: Bundesimmissionsschutzgesetz inkl. der Verordnungen und Erlasse TA Lärm DIN 18005 Tiere und Pflanzen Baugesetzbuch Bundesnaturschutzgesetz (Landschaftsgesetz NW) Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“/FNP-Änderung 7 Schutzgut Gesetz Zielaussage Tiere und Pflanzen Bundesnaturschutzgesetz (Landschaftsgesetz NW) Boden Baugesetzbuch 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... die Auswirkungen auf ... Boden ... (§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“ „Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden. Dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenverdichtung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendig Maß zu begrenzen.“ (§ 1a (2) BauGB) Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gg. nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen a. d. Boden sollen Beeinträchtigungen seiner nat. Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden. Bundesbodenschutzgesetz Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“/FNP-Änderung 8 Schutzgut Gesetz Zielaussage Wasser Baugesetzbuch „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... die Auswirkungen auf ... Wasser... (§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“ Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen, vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt unterbleiben und damit insgesamt eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet wird. Dabei sind insbesondere mögliche Verlagerungen von nachteiligen Auswirkungen von einem Schutzgut auf ein anderes zu berücksichtigen; ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt, unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Klimaschutzes, ist zu gewährleisten.“ „Ziel der Wasserwirtschaft ist es, die Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen zu schützen und eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers zu erreichen. Die Gewässer sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen. Dies erfordert die Ordnung des Wasserhaushalts als Bestandteil von Natur und Landschaft und als Grundlage für die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung und andere Gewässernutzungen.“ „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... die Auswirkungen auf ... Luft ... (§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“ „Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen ... vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.“ Die TA Luft dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen. „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... die Auswirkungen auf ... Klima ... (§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“ § 1 (s.o.) Wasserhaushaltsgesetz Landeswassergesetz Luft Baugesetzbuch Bundesimmissionsschutzgesetz TA Luft Klima Baugesetzbuch Landschaft Bundesnaturschutzgesetz (Landschaftsgesetz NW) Denkmalschutzgesetz NRW Kultur- und Sachgüter „Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Sie sollen der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich gemacht werden.“( § 1 DSchG NW) „Die Gemeinden, Kreise und Flurbereinigungsbehörden haben die Sicherung der Bodendenkmäler Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“/FNP-Änderung 9 Schutzgut Gesetz Zielaussage Kultur- und Sachgüter Denkmalschutzgesetz NRW bei der Bauleitplanung, der Landschaftsplanung und der Aufstellung von Flurbereinigungsplänen zu gewährleisten.“ (§ 11 DSchG NW). „Wer in oder auf einem Grundstück ein Bodendenkmal entdeckt, hat dies der Gemeinde oder dem Landschaftsverband unverzüglich anzuzeigen. Die Gemeinde hat unverzüglich den Landschaftsverband zu benachrichtigen. Dieser unterrichtet die Obere Denkmalbehörde.“ (§ 15 DSchG NW). „Die zur Anzeige Verpflichteten haben das entdeckte Bodendenkmal und die Entdeckungsstätte in unverändertem Zustand zu erhalten.“ (§16 DSchG). Darüber hinaus sind im vorliegenden Fall im Besonderen die nachfolgend aufgeführten Fachpläne mit den dort formulierten Zielen relevant. Landschaftsplan und Schutzgebiete Das Bebauungsplangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans 2 „Ruraue“ (1. Änderung) der Stadt Düren, in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV.NRW. S. 568/SGV.NRW.791). Das Plangebiet liegt mit dem östlichen Teil im LSG „Wymarshof“ und grenzt an zwei weitere Landschaftsschutzgebiete (LSG) an: • LSG „Rurtal südlich der Autobahn A 44“ (LSG-5004-0003) im Nordwesten mit dem „Gut Linzenich“, • LSG „Baggersee Jülich-Kirchberg mit Ruruferbereich“ (LSG-5004-0004) im Norden Abb. 3: Landschafts- (grün schraffiert), Naturschutzgebiete (lila schraffiert) und FFH-Gebiete (rot punktiert) in der Umgebung des Plangebiets (rot Mitte). Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“/FNP-Änderung 10 Am Bedeutsamsten ist die Angrenzung des Bebauungsplans an das östlich angrenzende Naturschutzgebiet (NSG) „Pellini-Weiher“ mit dem dahinter liegenden NSG „Rurauenwald-Indemündung“. Beide gehören zum FFH-Gebiet „Indemündung“. Das NSG „Pellini-Weiher“ beinhaltet des Weiteren einige als §62-Biotope ausgewiesene Flächen. Im laufenden Verfahren wurde deshalb ebenfalls eine FFH-Verträglichkeitsstudie (BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG 2016) angefertigt. Schwerpunkte der Schutzziele des Naturschutzes in diesen Schutzgebieten sind die Erhaltung verschiedener wildlebender Tier- und Pflanzenarten gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie und deren Lebensräume. Dazu zählen insbesondere der Biber, verschiedene Brutvogelarten, sowie diverse rastende Wintervogelarten und einige Pflanzenarten der schützenswerten Biotope. Als Schutzzweck wird „die Erhaltung und Entwicklung eines naturnahen Stillgewässers mit Röhrichtvegetation als in NRW geschütztes Biotop (§62 LG), die Erhaltung und Wiederherstellung des Lebensraumes von mehreren nach der Roten Liste in NRW gefährdeten Tier- und Pflanzenarten (§20 Buchstabe a und Satz 2 LG), die Erhaltung eines naturnahen Stillgewässers mit einer artenreichen Amphibienfauna sowie die Erhaltung und Entwicklung von Weidenauwaldfragmenten“ angegeben. Alleenkataster NRW Im Alleenkataster des Landes NRW sind zwei Alleen des „Gut Linzenich“ in je ca. 600 m aufgeführt. Luftreinhalteplan Für die Stadt Jülich existiert kein spezieller Luftreinhalteplan. Innerhalb des Dürener Kreisgebietes gehört die Stadt Jülich, zusammen mit Düren und Niederzier, allerdings zu den größeren Feinstaubemittenten. Von der Fa. Carl Eichhorn KG selber gehen keine direkten Emissionen aus (Feinstaub im Kreis Düren, 2014; www.kreisdueren.de/kreishaus/amt/53/pdf/Feinstaub_im_Kreis_Dueren_2014.pdf). Lärmbelastungskarten, Umgebungslärmkartierung Das MKULNV NRW hat Daten zum Umgebungslärm veröffentlicht. Im Hinblick auf die Belastung durch die Bundesstraße B 56 werden im 24-Stunden-Mittel Belastungen bis zu 75 dB(A) unmittelbar an der Straße gemessen. Westlich der Rur sind allerdings keine Pegel von > 55 dB(A) angegeben. Nachts sind die Werte naturgemäß geringer. Insgesamt zeigen die Umgebungslärmkarten, dass bezüglich des Verkehrslärmes der B 56 keine erheblichen Lärmvorbelastungen vorliegen. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“/FNP-Änderung 11 Abb. 4: Umgebungslärmkarten Straße für das Bebauungsplangebiet (rot) und sein Umfeld. Trinkwasserschutzzonen und ihre Verordnungen Das Plangebiet liegt nicht in einem Trinkwasserschutzgebiet. Überschwemmungsgebiete Gemäß der Hochwassergefahren-Karte der Bezirksregierung Köln liegt das Bebauungsplangebiet nicht in einem Überschwemmungsgebiet der Rur mit mittlerer (HQ100, „Jahrhunderthochwasser“) oder hoher Wahrscheinlichkeit. Lediglich bei einer niedrigen Wahrscheinlichkeit (>HQ500, „Jahrtausendhochwasser“) können Teile des Plangebiets betroffen sein. Karte der schutzwürdigen Böden – Auskunftssystem BK 50 Die Karte der schutzwürdigen Böden – Auskunftssystem BK 50 (Geologischer Dienst 2005) zeigt eine Zweiteilung des Bebauungsplangebietes. Der kleinere nordöstliche Teil des Plangebietes besteht aus einem Auengley mit geringer Bodenschätzung. Der Standort erhält bezüglich der Schutzwürdigkeit der Böden „keine Bewertung“. Der größere südwestliche Teil besteht aus staunassen Braunerden mit hoher Bodenschätzung. Der Boden wird als „sehr schutzwürdiger Boden“ bewertet. Die Bewertung leitet sich aus der „Regelungs- und Pufferfunktion, sowie der natürlichen Bodenfruchtbarkeit“ des Bodens ab. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“/FNP-Änderung 12 Abb. 5: Ausschnitt aus der Bodenkarte des Geologischen Dienstes (2005) für das Plangebiet (rot). 2. Schutzgutbezogene Umweltprüfung Die Beschreibung und Bewertung der Planung wird nachfolgend auf das jeweilige Schutzgut bzw. den zu diskutierenden Umweltbelang bezogen vorgenommen. Dies gewährleistet eine zusammenhängende und nachvollziehbare Betrachtung. Die Kapitel sind jeweils gegliedert in: 1. 2. 3. 4. 5. Bestandsaufnahme (Beschreibung und Bewertung). Prognose bei Durchführung der Planung (Beschreibung und Bewertung). Maßnahmen zur Begegnung nachteiliger Auswirkungen. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Beschreibung und Bewertung). Ggf. erforderliche Monitoringmaßnahmen. 2.1 Schutzgut Mensch – Faktor Lärm 2.1.1 Bestandsaufnahme der aktuellen Umweltsituation Die Umgebungslärmkarten des LANUV NRW geben keine Hinweise auf relevante Lärmemissionen durch den Verkehr auf der Bundesstraße 56, die in die Umgebung des Plangebietes wirken. Zur Konkretisierung der aktuellen Lärmsituation vor Ort wurde vom Büro ACCON, ENVIRONMENTAL CONSULTANTS (2016) ein Schallgutachten angefertigt. Dies zielt unter Berücksichtigung der Vorbelastung insbesondere darauf ab, Lärmkontingente für die Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“/FNP-Änderung 13 einzelnen Teilbereiche des Gewerbegebietes zu ermitteln, mit deren Hilfe sichergestellt wird, dass es in den umliegenden Wohn- und Mischgebieten nicht zur Überschreitung der Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm kommt. Zusätzlich zu den, in einem bereits vorangegangenen schalltechnischen Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 10 „Kastanienbusch“, festgelegten Immissionspunkten (IPs), wurde für das jetzt vorliegende Gutachten die Standortverteilung der IPs angepasst. Die IPs 1-7 liegen dabei im südlich gelegenen Misch- bzw. Wohngebieten, wohingegen der neue IP8, an einem Hof südöstlich des Plangebiets liegt. Die genaue Lage ist der Abbildung 1 aus dem Schalltechnischen Gutachten zu entnehmen. Mit diesen Punkten sind alle für das Verfahren relevanten Immissionsorte im Hinblick auf den Gewerbelärm definiert. Die Vorbelastung durch Lärmemissionen ergibt sich aus dem bestehenden Betriebsgelände. Der Betrieb wird in drei Schichten rund um die Uhr betrieben. Im Schallgutachten werden deshalb als Richtwert die max. zulässigen Belastungen bei Nacht (4045 dB(A)) angesetzt, die im derzeitigen Bestand eingehalten bzw. teils deutlich unterschritten werden. 2.1.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Ziel der Planung ist es, für das B-Plangebiet Lärmkontingente zu definieren, so dass die Gesamtbelastung den zulässigen Richtwert nicht überschreitet. Da die Lager- und Versandbereiche selbst keine Geräuschquellen darstellen, ergibt sich die Zusatzbelastung insbesondere aus dem LKW-Verkehr und der Rangier- und Verladetätigkeit. Im Hinblick auf die Beaufschlagung durch Gewerbelärm ist durch die Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente und die entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan bzw. den textlichen Festsetzungen hierzu sichergestellt, dass es nicht zur Überschreitung der zulässigen Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm kommt. Insofern ist zu prognostizieren, dass eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Mensch durch Gewerbelärm auszuschließen ist. 2.1.3 Maßnahmen zur Begegnung nachteiliger Auswirkungen Zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm werden konkretisierend als wesentliche Maßnahme zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch durch Gewerbelärm folgende Lärmemissionskontingente festgesetzt (tags: 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr; nachts: 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr): Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“/FNP-Änderung 14 Die Zonierung ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen. Abb. 6: Zonierung des Bebauungsplangebietes. Für einzelne Immissionsorte ergeben sich sogenannte Zusatzkontingente. Diese werden in Bezug auf einen Bezugspunkt ermittelt. Der IP 8 liegt im Richtungssektor A. Hier kann ausschließlich nachts ein Zusatzkontingent von 7 dB(A) vergeben werden. Im Richtungssektor B liegen die IP 1-7. Für diese ist ausschließlich tags ein Zusatzkontingent von 4 dB(A) möglich. Ein Vorhaben erfüllt auch die schalltechnische Festsetzung, wenn der Beurteilungspegel des Vorhabens den Immissionsrichtwert der TA Lärm an den maßgeblichen Immissionsorten um mindestens 15 dB unterschreitet (Relevanzkriterium der DIN 45691). Die Beurteilung der Zulässigkeit von Betrieben und Anlagen erfolgt im jeweiligen Genehmigungsverfahren gemäß DIN 45691. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“/FNP-Änderung 15 2.1.4 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung bleiben die bisherigen Verhältnisse am Standort der Fa. Carl Eichhorn KG bestehen. Im derzeitigen Bestand werden die zulässigen Richtwerte eingehalten (was auch künftig der Fall wäre). Derzeit finden noch viele Fahrten von den außerhalb des hiesigen Werkes befindlichen Lagerflächen nach Kirchberg statt. Diese „Belastung“ würde bei Nichtdurchführung der Planung beibehalten, was ungünstiger ist, als die Bündelung am modernisierten Standort. 2.1.5 Monitoring Direkte Monitoringmaßnahmen im Sinne der Umweltüberwachung und der Effizienzkontrolle für das Schutzgut Mensch im Hinblick auf den Faktor Lärm sind nach derzeitigem Stand nicht notwendig. Die Festsetzungen stellen die Grundlage für die jeweilige Baugenehmigung dar. Eine Genehmigung wird nur erteilt, wenn die zulässigen Immissionsrichtwerte nachweislich eingehalten werden. Ein im B-Planverfahren festgesetztes Monitoring ist somit nicht angezeigt. 2.2 Schutzgut Mensch – Faktor Luftbelastung 2.2.1 Bestandsaufnahme der aktuellen Umweltsituation Für die Stadt Jülich gibt es keine Station zur Ermittlung aktueller Luftbelastungen. Die nächste Station zur Feinstaubermittlung liegt in Niederzier. Der zulässige Jahresmittelwert für PM 10 (40 μg/m3) und PM 2,5 (25 μg/m3) wurde hier (2014) nicht überschritten. Hiervon ist für Jülich auch auszugehen. Von der Fa. Eichhorn gehen keine relevanten Emissionen aus. 2.2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Von der geplanten Maßnahme werden gesamträumlich betrachtet keine zusätzlichen Emissionen ausgehen. Eine Überschreitung der zulässigen Feinstaubgrenzwerte im Jahresmittel ist nicht zu prognostizieren. 2.2.3 Maßnahmen zur Begegnung nachteiliger Auswirkungen Maßnahmen zur Begegnung nachteiliger Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch/ Faktor Luft sind nach derzeitigem Stand nicht notwendig. 2.2.4 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt der derzeitige Zustand erhalten. Da der Aspekt im Planverfahren eine geringe Relevanz hat, ergibt sich keine substanzielle Differenz zwischen Bestand und Planung. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“/FNP-Änderung 16 2.2.5 Monitoring Direkte Monitoringmaßnahmen im Sinne der Umweltüberwachung und der Effizienzkontrolle für das Schutzgut Mensch im Hinblick auf den Faktor Luft sind nach derzeitigem Stand nicht notwendig. 2.3 Schutzgut Tiere, Pflanzen, Biotope 2.43.1 Bestandsaufnahme der aktuellen Umweltsituation Zur Ermittlung der aktuellen Bestandssituation der Tierwelt fanden eine umfassende Datenauswertung und eine aktuelle Kartierung der Vogelwelt und der Fledermäuse, ferner des Bibers im Jahr 2015 statt. Ausgewertet wurden insbesondere: • Fachinformationssystem geschützte Arten des LANUV NRW • Fundortkataster @LINFOS des LANUV NRW • Schutzgebietsverordnung umliegender Schutzgebiete Mit Hilfe der Bestandsdaten, die sich aber in der Regel auf das weitere Umfeld bezogen und nicht speziell auf das Bebauungsplangebiet, konnte ein erster Eindruck von der Tierwelt gewonnen werden. Insbesondere zur Bewertung der artenschutzrechtlichen Verträglichkeit des Vorhabens fanden aber vertiefende Untersuchungen statt, um ein aktuelles und genaues Bild zu erhalten. Im Rahmen der im Jahr 2015 durchgeführten Vogelkartierung wurden insgesamt 70 Vogelarten festgestellt, darunter 52 Brutvogelarten und 18 Gastvogelarten. Mit Eisvogel, Feldlerche, Graureiher, Habicht, Kormoran, Kuckuck, Mäusebussard, Mehlschwalbe, Nachtigall, Pfeifente, Rauchschwalbe, Rotmilan, Schwarzmilan, Silbermöwe, Silberreiher, Sperber, Tafelente und Zwergtaucher gelten 18 Arten in NRW als planungsrelevant (streng geschützte und/oder gefährdete Arten und Koloniebrüter). Sieben dieser Arten unterliegen einer Gefährdungskategorie gemäß Rote Liste Nordrhein-Westfalen (NW) bzw. Deutschland (D) nämlich: Feldlerche (RL D 3, NW 3), Kuckuck (RL NW 3), Mehlschwalbe (RL NW 3), Nachtigall (RL NW 3), Rauchschwalbe (RL NW 3), Rotmilan (RL NW 3) und Tafelente (RL NW 3). Neben den 18 entweder streng geschützten und/oder gefährdeten Vogelarten wurden 52 weitere Vogelarten im Untersuchungsgebiet festgestellt. Hierbei handelt es sich um allgemein häufige, weit verbreitete und ungefährdete Vogelarten mit günstigem Erhaltungszustand. Darunter fallen z.B. eine Vielzahl von „Allerweltsarten“ wie verschiedene Drossel-, Meisen- und Finkenarten ferner häufige Rabenvögel und Tauben. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“/FNP-Änderung 17 Tabelle 1: Vögel im Untersuchungsgebiet Jülich-Kirchberg Kategorien der Roten Liste (RL): Status: 0 = (als Brutvogel) ausgestorben B = Brutvogel 1 = vom Aussterben bedroht N = Nahrungsgast 2 = stark gefährdet 3 = gefährdet Weitere Abkürzungen : R = arealbedingt selten VS-RL = Vogelschutzrichtlinie - = ungefährdet V = Vorwarnliste Deutscher Name 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Amsel Bachstelze Bergfink Blässhuhn Blaumeise Buchfink Buntspecht Dohle Dorngrasmücke Eichelhäher Eisvogel Elster Fasan Feldlerche Fitis Gartenbaumläufer Gartengrasmücke Gelbspötter Graugans Graureiher Grauschnäpper Goldammer Grünfink Grünspecht Habicht Haubentaucher Hausrotschwanz Haussperling Heckenbraunelle Höckerschwan Hohltaube Kanadagans Kernbeißer Kleiber Kohlmeise Kormoran Kuckuck Mandarinente Planungsrelevante Arten gelb markiert Wissenschaftlicher Name Turdus merula Motacilla alba Fringilla montifringilla Fulica atra Parus caeruleus Fringilla coelebs Dendrocopos major Corvus monedula Sylvia communis Garrulus glandarius Alcedo atthis Pica pica Phasianus colchicus Alauda arvensis Phylloscopus trochilus Certhia brachydactyla Sylvia borin Hippolais icterina Anser anser Ardea cinerea Muscicapa striata Emberiza citrinella Carduelis chloris Picus viridis Accipiter gentilis Podiceps cristatus Phoenicurus ochruros Passer domesticus Prunella modularis Cygnus olor Columba oenas Branta canadensis Coccothraustes coccothraustes Sitta europaea Parus major Phalacrocorax carbo Cuculus canorus Aix galericulata Vogelschutzrichtlinie RL RL D Streng NRW Art.4 (2) 2007 geschützt Anhang I 2010 VS-RL VS-RL - V - 3 V V - 3 V V V V V 3 - x x x x Status im Gebiet B B DZ B B B B N B B BV B N B B B B B N N B B B B, N N B, N B B B B, N B B, N B B B N BV W Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“/FNP-Änderung 18 Tabelle 1 : Fortsetzung Deutscher Name 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 Mauersegler Mäusebussard Mehlschwalbe Misteldrossel Mönchsgrasmücke Nachtigall Nilgans Pfeifente Rabenkrähe Rauchschwalbe Reiherente Ringeltaube Rotkehlchen Rotmilan Schwanzmeise Schwarzmilan Silbermöwe Silberreiher Singdrossel Sommergoldhähnchen Sperber Star Stieglitz Stockente Sumpfrohrsänger Teichhuhn Tafelente Wacholderdrossel Weidenmeise Zaunkönig Zilpzalp Zwergtaucher Wissenschaftlicher Name Apus apus Buteo buteo Delichon urbica Turdus viscivorus Sylvia atricapilla Luscinia megarhynchos Alopochen aegyptiacus Anas penelope Corvus corone Hirundo rustica Aythya fuligula Columba palumbus Erithacus rubecula Milvus milvus Aegithalos caudatus Milvus migrans Larus argentatus Ardea alba Turdus philomelos Regulus ignicapilla Accipiter nisus Sturnus vulgaris Carduelis carduelis Anas platyrhynchos Acrocephalus palustris Gallinula chloropus Aythya ferina Turdus pilaris Parus montanus Troglodytes troglodytes Phylloscopus collybita Tachybaptus ruficollis Vogelschutzrichtlinie RL RL D Streng NRW Art.4 (2) 2007 geschützt Anhang I 2010 VS-RL VS-RL V R V ? - 3 3 3 3 R R ? V 3 - x x x x x x x x x x x x Status im Gebiet BV, N BV, N B, N B, N B B B, N W B B, N N B B N, DZ B N N N, W B B N B B B, N B W W N, W B B B W Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“/FNP-Änderung Gastvögel Mehlschwalbe Graureiher Habicht Kormoran Rotmilan Schwarzmilan 19 Sperber Tafelente Pfeifente Silbermöwe Silberreiher Zwergtaucher Abb. 7: Planungsrelevante Vogelarten. Bei der Überprüfung des Fledermausbestandes wurden insgesamt sechs Arten nachgewiesen: Zwerg- und Rauhautfledermaus, Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Wasserfledermaus und Braunes Langohr. Die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) konnte bis auf die offene Feldflur im Westen des Untersuchungsgebietes mit hoher Stetigkeit in allen Teilbereichen festgestellt werden. Häufig abgeflogen wurden Leitlinien, wie z.B. entlang der ehemaligen Bahnlinie, am Ruruferweg, aber auch über der Rur sowie im Siedlungsbereich. Die Art wurde bei allen Terminen erfasst und ist die häufigste Art. Die nahe verwandte Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) wurde an 2 der 8 Termine erfasst, insbesondere entlang der Rur, aber auch auf der alten Bahnlinie. Die Art kommt bei uns vorwiegend zur Zugzeit vor; die Nachweise stammen vom 16.04.2015 und vom 15.08.2015. Die Rauhautfledermaus hat einen stärkeren Bezug zu Gewässern, insbesondere in Verbindung mit Wald. Nachweise des Großen Abendseglers (Nyctalus noctula) gelangen an 4 Tagen: 04.06., 16.06., 15.08. und 20.09.2015. Die Aufnahmen stammen vom offenen Luftraum über dem westlichen Rand des Bebauungsplangebietes und vom Umfeld des Pellini-Weihers und der Rur. Dort und nahe dem Wymarshof wurde auch die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) nachgewiesen (16.06.2015 und 15.08.2015). Das häufige Vorkommen der Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) wundert nicht, sind doch mit der Rur und dem Mühlenteich sowie vor dem Pellini-Weiher und dem nördlich liegenden Abgrabungsgewässer sehr gut geeignete Jagdhabitate im Untersu- Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“/FNP-Änderung 20 chungsgebiet vorhanden. Die Art quartiert in der Sommersaison in Baumhöhlen, im Winter in Höhlen und Stollen. Vom Braunen Langohr (Plecotus auritus) gelang nur ein Nachweis in der Ruraue. Die Art ortet allerdings ausgesprochen leise, so dass sie in den Aufnahmen sicher unterrepräsentiert ist. Abb. 8: Die Detektornachweise der Fledermäuse im Untersuchungsgebiet. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“/FNP-Änderung 21 Als weitere planungsrelevante Säugetierart kommt der Biber (Castor fiber) im Untersuchungsgebiet vor. Am „Pellini-Weiher“ gibt es vor allem ältere Biberspuren, während im Jahr 2015 offenbar ausgesprochen wenig Aktivität in diesem Bereich stattfand. Die Spuren lassen auf eine zumindest ehemals starke Biberaktivität schließen, während im Untersuchungsjahr 2015 kaum frischen Biberspuren festgestellt werden. Es gelang auch kein Sichtnachweis der Art, was allerdings aufgrund der meist nächtlichen Aktivität der Art auch schwierig ist. Stattdessen wurden regelmäßig Nutrias (auch Biberratte oder Sumpfbiber genannt) im Pellini-Weiher beobachtet. Hier stellt sich die Frage, ob der Biber das Gewässer aufgrund der Konkurrenzsituation nahezu aufgegeben hat und jetzt weiter Rur aufwärts an der Indemündung ansässig ist. Entlang der Rur gestaltet der Biber auch heute noch die Landschaft. Wechselbezüge des Bibers zwischen Pellini-Weiher, Abgrabungsgewässer und Rur konnten nicht herausgearbeitet werden. Das Vorkommen konzentriert sich auf den Rurverlauf, insbesondere in Richtung Süden. Generell muss der „Pellini-Weiher“ aber weiterhin als potenzielles Biberhabitat mit möglichen Wechselbezügen in die Ruraue angesehen werden. Im Rahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplans erfolgte eine Kartierung der Biotoptypen. Biotoptypen werden auf Basis der Pflanzenwelt abgegrenzt. Insofern können die Schutzgüter Pflanzen und Biotope gemeinschaftlich besprochen werden. Die einzelnen Biotoptypen werden nachfolgend beschrieben. Acker (HA0, aci) Der südliche und überwiegende Teil der Planfläche besteht aus einem Acker. Im Jahr 2015 wurde hierauf Mais angebaut. Aufgrund der intensiven Nutzung des Bodens und dem hohem Einsatz von Bioziden und Düngemitteln ist nur eine rudimentär ausgeprägte Ackerwildkrautflora vorhanden, die sich weitgehend auf die Ackerränder beschränkt. Abb. 9: Der überwiegende Teil des Bebauungsplangebietes besteht aus einer Ackerfläche. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“/FNP-Änderung 22 Mosaik: Ruderalfluren (K, neo5), teils mit jungem Gehölzbestand (Wald 90, ta3-5,g) auf künstlichem Standort Außerhalb der versiegelten Flächen der Bereiche um die Bitumenhalle mit ihrer Zufahrt befand sich in der Betriebsphase ein Mosaik aus Ruderalfluren mit geringem Anteil an Störzeigern und Pioniergehölzbeständen (auf künstlichen Standorten). Pflanzensoziologisch ist die Ruderalflur dem Rainfarn-Beifußgestrüpp (TanacetoArtemisietum) zuzuordnen. Baumgruppe mit starkem Baumholz (BF90, ta) Im Nordwesten des Bebauungsplangebietes stocken 3 alte Linden mit starkem Baumholz. Eine Linde befindet sich im Straßenbankett, die beiden anderen auf dem Gelände der Fa. Eichhorn. Abb. 10: Drei ältere Linden stocken im Nordwesten des Plangebietes. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“/FNP-Änderung 23 Straßenbegleitgrün ohne (VA, mr4) und mit (VA, mr9) Gehölzen Zum Straßenbegleitgrün gehören Bankette mit und ohne Gehölze. Bei den Gehölzen handelt es sich um dreizehn jüngere Gehölze im südlichen Straßenverlauf; darüber hinaus um eine alte Linde (siehe oben) im Norden. Die Bankette werden durch gemähte Grasfluren oder Bodendecker gebildet. Bach, bedingt naturfern (FM, wf6) Der Mühlenteich verläuft entlang der westlichen Bebauungsplangrenze in begradigter und befestigter Form. Abb. 11: Mühlenteich auf Höhe der Werkseinfahrt der Fa. Eichhorn. Ufergehölz mit lebensraumtypischen Gehölzen 50-70%, Jungwuchs-Stangenholz (BE70, ta3-5) Die Böschungen im südlichen Teil des Mühlenteiches werden von jungen Ufergehölzbeständen gesäumt. Neben standortgerechtem Jungwuchs dominieren hier Brombeeren und Waldrebe. Ufergehölz mit lebensraumtypischen Gehölzen >70%, geringes Baumholz (BE100, ta2) Im nördlichen Teil des Mühlenteiches stocken entlang der Böschungen Bestände mit standortgerechten Arten wie Erle, Esche und Weide, begleitet von Waldrebe, Hasel und Brombeere. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“/FNP-Änderung 24 Versiegelte Fläche (VF0) Auf dem nördlichen Teil des Plangebiets stand die ehemalige Bitumenhalle mit den entsprechenden Zufahrtswegen. Die Fläche war versiegelt. Darüber hinaus bildet die Wymarstraße eine versiegelte Verkehrsfläche im Westen des Plangebietes. Dort befindet sich auch ein befestigter Parkplatz. Abb. 12: Biotoptypenkartierung der Bebauungsplanfläche. Im Rahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplans erfolgte eine Bestandsbewertung der betroffenen Biotoptypen gemäß dem Bewertungsverfahren „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“ (LANUV 2008). Tabelle 2: Bestandsbewertung Naturhaushalt 1 2 3 4 5 Biotopwert Fläche (qm) Gesamtwert (Sp. 3x4) Betroffener Biotoptyp Kürzel Baumgruppe, starkes Baumholz BF90, ta 8 300 2.400 Ufergehölz, geringes Baumholz BE100, ta2 7 385 2.695 Mosaik aus Ruderalflur und Pioniergehölzen K, neo2/ Wald, ta3-5, g 5 11.960 59.800 Bach, bedingt naturfern FM, wf6 5 925 4.625 Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“/FNP-Änderung 25 Tabelle 2: Fortsetzung 1 2 3 4 5 Betroffener Biotoptyp Kürzel Biotopwert Fläche (qm) Gesamtwert (Sp. 3x4) Straßenbegleitgrün, mit Gehölzen VA, mr9 4 263 1.052 Ufergehölz, jung BE70, ta3-5 4 350 1.400 Acker HA0, aci 2 22.763 45.526 Straßenbegleitgrün, ohne Gehölze VA, mr4 2 624 1.248 Versiegelte Fläche (gewerblich und Verkehr) VF0 0 6.780 0 44.400 118.746 Gesamtwert Die höchste Bewertung erhält mit 8 Punkten die Baumgruppe aus drei alten Linden im Nordwesten des Plangebietes, die zu ihrem Schutz festgesetzt werden und somit erhalten bleiben. Einen Punkt weniger erhalten die Ufergehölze im nördlichen Teil des Mühlenteiches. Da sich am Gewässer nichts verändert, bleibt auch dieser Bestand erhalten. Eine durchschnittliche Bewertung von 5 Punkten erhalten der ausgebaute Mühlenteich und das Mosaik aus Ruderalfluren und Pioniergehölzen im Bereich der ehemaligen Bitumenhalle und des Umfeldes. 4 Punkte erhalten die jungen Straßenbäume und die jungen Ufergehölze im südlichen Abschnitt des Mühlenteiches. Diese beiden Biotoptypen werden z.T. von der Transportwegebrücke überspannt, so dass davon auszugehen ist, dass sie nicht dauerhaft erhalten bleiben. Selbst wenn die Gehölze nicht entfernt werden, wird der Mangel an Feuchtigkeit unter der Brücke auf Dauer dazu führen, dass die Gehölze abgängig sind. Dies muss beim Eingriff berücksichtigt werden. Sehr geringwertig sind mit 2 Punkten das Straßenbegleitgrün ohne Gehölze und die Ackerfläche. Versiegelte Flächen haben keinen ökologischen Wert und erhalten somit 0 Punkte. 2.3.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Auf Grundlage der durchgeführten Untersuchungen lässt sich hinsichtlich der Betroffenheit der Vögel keine Beeinträchtigung planungsrelevanter Arten im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG durch die Bebauungsplanung ausmachen. Keine der planungsrelevanten Arten brütet im Bebauungsplangebiet und seinem näheren Umfeld. Brutplätze von Feldlerche, Nachtigall, Kuckuck und darüber hinaus auch Eisvogel und Mäusebussard befinden sich in mehreren hundert Meter Entfernung. Funktionsraumbeziehungen gibt es vor allem zwischen dem Pellini-Weiher, dem nördlich liegenden Abgrabungsgewässer und der Ruraue. Diese Strukturen liegen östlich des Bebauungsplangebietes, so dass auch künftig Wechselbeziehungen Aufrecht erhalten wer- Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“/FNP-Änderung 26 den können, sowohl während der Brutzeit, als auch im Winterhalbjahr. Dort werden die Gewässer von Wasservögeln als Rastplatz bzw. zur Überwinterung genutzt. Zum Schutz der Vögel insgesamt ist eine Bauzeitenregelung hinsichtlich der Baufeldfreimachung notwendig. Darüber hinaus wird die festgesetzte Eingrünung die Lebensraumfunktion stärken. Die Erfüllung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG kann ausgeschlossen werden. Für nicht streng geschützte und/oder gefährdete Arten wird es lokal und vorübergehend zu Lebensraumverlusten kommen. Aufgrund der Häufigkeit und des günstigen Erhaltungszustandes dieser Arten sind aber keine über eine Bauzeitenregelung hinausgehenden Maßnahmen zum Ausgleich von Lebensraumverlusten zu fordern. Im Rahmen einer Fledermauserfassung wurden innerhalb und im Umfeld des Bebauungsplangebietes sechs Arten erfasst. Quartierverluste im Zuge der Baumaßnahmen und damit auch Tötungen von Fledermäusen im Quartier sind sicher auszuschließen. Erhebliche Störungen, etwa in Form von Unterbrechungen traditioneller Flugrouten, wird es nicht geben. Zur Vermeidung potenzieller Störungen ist eine evtl. nächtliche Ausleuchtung so auszurichten bzw. abzuschirmen, dass sie nicht über das Betriebsgelände hinausragt. Die festgesetzten Pflanzmaßnahmen tragen zusätzlich zur Abschirmung bei. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände können auch für die Artengruppe der Fledermäuse nicht ausgemacht werden. Der Biber bewohnt den Lebensraumkomplex Pellini-Weiher/Ruraue. Die Wechselbezüge gehen somit nicht über die Bebauungsplanfläche sondern in die Gegenrichtung. Lebensraumverluste wird es für die wenig störungsempfindliche Art nicht geben. Vielmehr wird auch hier die Eingrünung mit Arten der Weichholzaue (insbesondere Weiden) zu einer Stärkung des Lebensraumes führen. Tötungen des Bibers im Zuge des Baus oder späteren Betriebes sind im Sinne einer angemessenen Betrachtung auszuschließen. Insgesamt kommt es auch für diese Art nicht zu einer Erfüllung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände. In der Gesamtschau lässt sich für die Tierwelt prognostizieren, dass es nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen kommt. In der Pflanzenwelt sind vorwiegend geringwertige und kurzlebige Pflanzengesellschaften betroffen. Am hochwertigsten sind 3 Altbäume, die zu ihrem Schutz festgesetzt werden. Kleinflächig sind jüngere Gehölzbestände direkt oder indirekt betroffen. Weit überwiegend kommt es aber zur Beanspruchung von Ackerflächen und Ruderalfluren. Dem stehen sehr umfassende Pflanzmaßnahmen gegenüber. Insgesamt ist für die Pflanzenwelt keine erhebliche Beeinträchtigung zu prognostizieren. Geschützte Biotope im Sinne des Gesetzes sind nicht betroffen. Ein Teil der Maßnahme findet allerdings im Landschaftsschutzgebiet statt (siehe unten). Zum Ausgleich wurden daher umfassende Kompensationsmaßnahmen entwickelt und festgesetzt. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“/FNP-Änderung 27 2.3.3 Maßnahmen zur Begegnung nachteiliger Auswirkungen Im Rahmen der Artenschutzprüfung wurden folgende Hinweise für die Bebauungsplanung gegeben: 1. 2. 3. 4. Zum Schutz brütender Vögel ist eine Bauzeitenregelung notwendig. Soweit das Abschieben von Oberboden außerhalb der Vogelbrutzeit geschieht, also nicht zwischen dem 01.03. und 30.09. eines Jahres, ist nicht mit der Tötung oder Verletzung von brütenden oder Junge führenden Vögeln zu rechnen. Abweichungen von dieser Regel sind dann denkbar, wenn gutachterlich nachgewiesen wird, dass sich im Baufeld keine brütenden Vögel befinden. Dies ist vorab mit der ULB des Kreises Düren abzustimmen. Das Bebauungsplangebiet ist nach Norden, Osten und Süden umfassend einzugrünen. Insbesondere in Richtung Osten ist die Eingrünung des Pellini-Weihers aufzugreifen und zu stärken, indem dort Arten der Weichholzaue (Weiden, Schwarzpappel, Faulbaum) eingebracht werden. Eventuelle nächtliche Ausleuchtungen des Geländes sollten mit insektenfreundlichen Leuchtmitteln geschehen. Sie müssen grundsätzlich so ausgerichtet oder abgeschirmt sein, dass ihre Wirkung nicht über das Betriebsgelände hinausreicht. Im Zuge des Abrisses der Bitumenhalle wurde im vorsorglichen Sinne empfohlen, für die (nicht-planungsrelevante) Vogelart Hausrotschwanz an die neue Bausubstanz 3 Kästen anzubringen. Darüber hinaus wurden im Rahmen des LBP umfassende Pflanzmaßnahmen im Bebauungsplangebiet in einer Größe von über einem Hektar entwickelt (siehe auch oben Punkt 2.). Die Flächen werden einerseits für die Versickerung von Niederschlagswasser genutzt, können andererseits aber bis auf die eigentliche Versickerungsrinne (Größe 1.200 qm) für Pflanzmaßnahmen verwendet werden. Um das Gelände östlich des Gewerbegebiets optimal als Pufferzone zum FFH-Gebiet „Pellini-Weiher“ zu nutzen, werden hier mit typischen Weichholzauengehölzarten, vorzugsweise Weiden, Schwarzpappel und Faulbaum, bepflanzt werden. Gleiches gilt für die nördliche Fläche parallel zur alten Bahnlinie. Zusätzlich sollte als weiterer Sichtschutz der in einigen Jahren hochwachsenden Bäume eine Gebüschreihe (Breite ca. 4 m) aus Weißdorn, Schlehe, Haselnuss und Wildrose vorgesetzt werden. Der südliche Grünstreifen wird entlang des Weges ebenfalls mit einem 4 Meter breiten Gebüschstreifen versehen. Dahinter soll eine Extensivwiese mit Einzelbäumen entstehen. Es werden 3 Maßnahmenflächen (M1-M3) festgesetzt. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“/FNP-Änderung 28 Maßnahmenfläche M1 Maßnahmenfläche M2 Maßnahmenfläche M3 Abb. 13: Die Planfläche mit den derzeit vorgesehenen baulichen Anlagen und das Eingrünungskonzept: Weidenwald im Norden und Osten (grün), Gebüsche (rot) im Norden und Süden und Einzelbäume auf Extensivwiese im Süden (gelb). Maßnahmenfläche M1, Gesamtfläche 3.143 qm im Norden • Versickerungsrinne (ohne Bepflanzung): 444 qm • Gebüschstreifen: 788 qm • Weiden-Schwarzpappel-Faulbaum-Bestand: 1.911 qm Pflanzliste M1 • • • 20 x Faulbaumgruppen mit je 6 Pflanzen im Pflanzabstand 1 x 1 m = 120 x Faulbaum (Rhamnus frangula), verpflanzte Sträucher 70-100 cm. 448 x Weiden und Schwarzpappeln im Pflanzabstand 2x2 Meter und zwar: - 112 x Bruchweide (Salix fragilis), verpflanzte Sträucher, 4 Triebe, 100-150 cm - 112 x Ohrweide (Salix aurita), verpflanzte Sträucher, 4 Triebe, 100-150 cm - 112 x Salweide (Salix caprea), verpflanzte Sträucher, 4 Triebe, 100-150 cm - 112 x Schwarzpappel (Populus nigra), verpflanzte Heister, 150-200 cm Gebüschstreifen entlang der nördlichen Gebietsgrenze, gruppenweise mit 3-5 Ex. je Art im Pflanzabstand 1 x 1 Meter, vierreihig. - 197 x Weißdorn (Crataegus monogyna) Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“/FNP-Änderung - 29 197 x Hasel (Corylus avellana) 197 x Schlehe (Prunus spinosa) 197 x Wildrose (Rosa canina) Die Flächen sind freiwachsend zu entwickeln. Pflegeschnitte des Gebüschstreifens entlang der alten Bahnlinie sind zulässig. Die Pflanzen sind in den ersten beiden Jahren zweimal jährlich freizuschneiden. Das Schnittgut ist von der Fläche zu entfernen. Pflanzausfälle sind nachzupflanzen. Für geeigneten Verbissschutz ist zu sorgen. Maßnahmenfläche M2, Gesamtfläche 3.450 qm im Osten • Versickerungsrinne (ohne Bepflanzung): 356 qm • Weiden-Schwarzpappel-Faulbaum-Bestand: 3.094 qm Pflanzliste M2 • • 20 x Faulbaumgruppen mit je 6 Pflanzen im Pflanzabstand 1 x 1 m = 120 x Faulbaum (Rhamnus frangula), verpflanzte Sträucher 70-100 cm. 744 x Weiden und Schwarzpappeln und zwar: - 186 x Bruchweide (Salix fragilis), verpflanzte Sträucher, 4 Triebe, 100-150 cm - 186 x Ohrweide (Salix aurita), verpflanzte Sträucher, 4 Triebe, 100-150 cm - 186 x Salweide (Salix caprea), verpflanzte Sträucher, 4 Triebe, 100-150 cm - 186 x Schwarzpappel (Populus nigra), verpflanzte Heister, 150-200 cm Die Flächen sind freiwachsend zu entwickeln. Für geeigneten Verbissschutz ist zu sorgen. Pflanzausfälle sind nachzupflanzen. Maßnahmenfläche M3, Gesamtfläche 3.550 qm im Norden • Versickerungsrinne (ohne Bepflanzung): 400 qm • Gebüschstreifen: 840 qm • Extensivwiese mit Einzelbäumen: 2.310 qm Pflanzliste M3 • • 23 x Einzelbaum, Hochstamm 3 x verpflanzt, STU 14-16. • 6 x Winterlinde (Tilia cordata) • 6 x Hainbuche (Carpinus betulus) • 6 x Stieleiche (Quercus robur) • 5 x Sommerlinde (Tilia platyphyllos) Gebüschstreifen entlang der südlichen Gebietsgrenze, gruppenweise mit 3-5 Ex. je Art im Pflanzabstand 1 x 1 Meter, vierreihig. - 210 x Weißdorn (Crataegus monogyna) - 210 x Hasel (Corylus avellana) - 210 x Schlehe (Prunus spinosa) - 210 x Wildrose (Rosa canina) Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“/FNP-Änderung 30 Der Gebüschstreifen ist freiwachsend zu entwickeln. Pflegeschnitte des Gebüschstreifens entlang des Weges sind zulässig. Die Hochstämme sind mit 3 Pflanzpflöcken und Kokosstrick zu sichern. Die Pflanzen sind in den ersten beiden Jahren zweimal jährlich freizuschneiden. Das Schnittgut ist von der Fläche zu entfernen. Pflanzausfälle sind nachzupflanzen. Die extensive Wiese ist mit einer geeigneten Grünlandmischung einzusäen und zweimal jährlich zu mähen. Der erste Schnitt erfolgt nach dem 31.07. eines Jahres. Die Pflanzmaßnahmen sind spätestens in der ersten Pflanzperiode (frostfreie Zeit im Herbst bzw. Frühjahr) nach Beendigung der Baumaßnahmen durchzuführen. Die Beendigung aller Pflanzmaßnahme ist der ULB zwecks Abnahme telefonisch oder schriftlich mitzuteilen. Das verbleibende Kompensationsdefizit von 40.169 Punkten für den Naturhaushalt und 3.367 qm für das Landschaftsbild ist über externe Ausgleichsmaßnahmen auszugleichen. Ein Teil des Defizites wird auf Liegenschaften der Fa. Eichhorn ausgeglichen und zwar auf folgenden Flächen: • • • • Gemarkung Kirchberg , Flur 8, Flurstücke 2, 3 und 4. Aufwertbare Fläche: 1.948 qm Gemarkung Kirchberg , Flur 8, Flurstücke 18 und 22. Aufwertbare Fläche: 1.242 qm Gemarkung Kirchberg , Flur 7, Flurst. 375 und 376. Aufwertbare Fläche: 1.092qm Gemarkung Kirchberg , Flur 3, Flurstücke 225. Aufwertbare Fläche: 3.585 qm Folgende Maßnahmen sind vorgesehen. Nr. 1 Größe 1.948 qm Bestand Wiese Planung Obstwiese (20 Bäume; Weidezaun) 2 1.242 qm Wiese Obstwiese (12 Bäume) 3 1.092 qm Wiesenbrache Wiesenbrache mit Schlehe/Weißdorn 4 3.585 qm, Wiese davon noch 218 qm Gesamtwert der Aufwertung Obstwiese mit Hecke (30 Bäume, Weidezaun) Aufwertung Bestand 3 Punkte auf Planung 6 Punkte = 5.844 Punkte Bestand 3 Punkte auf Planung 6 Punkte = 3.726 Punkte Bestand 3 Punkte auf Planung 6 Punkte auf 20 % der Fläche = 655 Punkte Bestand 3 Punkte auf Planung 6 Punkte = 654 Punkte 10.879 Punkte Mit Hilfe der 4 festgesetzten Maßnahmen kann der Eingriff in das Landschaftsbild komplett ausgeglichen werden. Darüber hinaus können 10.879 Punkte als Ausgleich für den Eingriff in den Naturhaushalt erzielt werden. Das Kompensationsdefizit von 40.169 Punkten reduziert sich somit auf 29.290 Punkte. Dieses ist durch weitere exter- Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“/FNP-Änderung 31 ne Maßnahmen auszugleichen. Hierzu fand eine Abstimmung mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Herr Robert Jansen, statt. Der Landesbetrieb führt ein „Ökokonto Weiße Wehe“. Hier wird eine Entfichtung entlang des Bachtals durchgeführt. Das Ökokonto ist mit der ULB des Kreises Düren abgestimmt. Die notwendige Punktzahl ist verbindlich reserviert. Bis zum Satzungsbeschluss erfolgt eine vertragliche Vereinbarung. Für die 4 oben erläuterten Ausgleichsmaßnahmen auf Liegenschaften der Fa. Eichhorn werden folgende Festsetzungen getroffen: Pflanzfestsetzungen für die Obstwiesen Auf 3 der 4 oben beschriebenen externen Ausgleichsflächen im Besitz der Fa. Eichhorn sind insgesamt 62 Obstbäume zu pflanzen. Es gelten folgende Festsetzungen: • • • • • • 62 Obstbäume, 2 x verpflanzt, 150-200 cm. Die Auswahl der Sorten hat in Abstimmung mit der ULB des Kreises Düren zu erfolgen, um ggf. die Förderung alter Obstbaumsorten zu gewährleisten. Sicherung mit je 3 Pfählen und Kokosstrick, Manschetten zum Schutz vor Verbiss sowie Drahtverbau um den Dreibock. In der Etablierungsphase sind die Bäume regelmäßig von Wildkräutern freizuschneiden, bei Trockenheit ausreichend zu wässern und regelmäßig auf Mäusebefall zu kontrollieren. Die dauerhafte, fachgerechte Pflege der Obstgehölze ist zu gewährleisten. In den ersten 5 Jahren jährlicher Pflegeschnitt, vom 6.-12. Jahr 3 Schnitte, danach Erhaltungsschnitt alle 3-5 Jahre. Pflanzausfälle sind laufend jährlich zu ersetzen. Die Pflanzmaßnahme muss spätestens in der ersten Pflanzperiode nach Baubeginn erfolgen. Aufwertung Wiesenbrache durch die Pflanzung von Schlehen-Weißdorngebüschen Auf der 1.092 qm großen Wiesenbrache ist eine Gesamtfläche von 218 qm mit Schlehen und Weißdorn zu bepflanzen. • • • • Pflanzung von 218 Sträuchern, 40-80 cm, Pflanzabstand 1 x 1 Meter wechselnd zu pflanzen als Gruppen zu je 5 Ex. Es sind 4 Gehölzgruppen a 54 bzw. 55 qm zu bepflanzen, und zwar 3 Gruppen in die Ecken der dreieckigen Fläche und eine Gruppe zentral. Die Gehölze sind freiwachsend zu entwickeln, randliche Pflegeschnitte sind außerhalb der Vogelbrutzeit erlaubt. Die Pflanzen sind in den ersten zwei Jahren zweimal jährlich freizuschneiden. Das Schnittgut ist von der Fläche zu entfernen. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“/FNP-Änderung • • 32 Die Pflanzen sind mittels Anstrich in den ersten zwei Jahren vor Verbiss zu schützen. Pflanzausfälle sind zu ersetzen. Die Pflanzmaßnahme muss spätestens in der ersten Pflanzperiode nach Baubeginn erfolgen. Mit Hilfe der umfassenden Maßnahmen innerhalb und außerhalb des Bebauungsplangebietes kann der Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild vollständig ausgeglichen werden. 2.3.4 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Bei einer Nichtdurchführung der Planung bleibt der derzeitige Zustand erhalten. Damit bleibt für große Teile des Plangebietes die intensivlandwirtschaftliche Nutzung bestehen. Daraus ergeben sich zwar keine direkten Nachteile für die Pflanzen- und Tierwelt, eine Entwicklung und Ausweitung von Vegetationsbeständen der Weichholzaue ist aber auch nicht möglich. 2.3.5 Monitoring Direkte Monitoringmaßnahmen im Sinne der Umweltüberwachung und der Effizienzkontrolle für das Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biotope sind nach derzeitigem Stand nicht notwendig. Nach Durchführung der Pflanzmaßnahmen im und außerhalb des Bebauungsplangebietes muss eine Abnahme erfolgen. Pflanzausfälle sind laufend zu ersetzen. Ein Freischneiden der frisch gepflanzten Gehölze (insbesondere in den ersten 2 Jahren) ist zu gewährleisten und auf Verlangen nachzuweisen. Auf Dauer muss die Extensivwiese im südlichen Teil durch zweimalige jährliche Mahd gepflegt werden. 2.4 Schutzgut Landschaft und Erholung, Landschaftsbild sowie Schutzgebiete 2.4.1 Bestandsaufnahme der aktuellen Umweltsituation Der östliche Teil des Bebauungsplangebiets (Flurstück 51, in der Flur 10 der Gemarkung Bourheim) gehört zum LSG „Wymarer Hof“ (LSG-5004-0005). Die unmittelbare Bedeutung für das Schutzgut Landschaft muss hier allerdings als gering angesehen werden. Das Flurstück besteht aus Intensivacker und muss als deutlich vorbelastet beschrieben werden. Es dient somit insbesondere als (für sich genommen geringwertige) Pufferzone zum NSG „Pellini-Weiher“ bzw. dem dortigen FFH-Gebiet. Eine Erholungseignung gibt es im direkten Plangebiet nicht. Allerdings dient das Umfeld des Bebauungsplangebietes, insbesondere der nördlich gelegene Radweg und die Baggerseen und das Umfeld des „Pellini-Weihers“ und der Rur, durchaus der Naherholung. Touristische Strukturen gibt es nicht. Das Landschaftsbild wird derzeit durch zwei 100kV Hochspannungsleitungen mit max. 30 m Höhe vorbelastet. Als Vorbelastung muss auch das Hauptwerksgelände Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“/FNP-Änderung 33 der Fa. Eichhorn angesehen werden, sowie der Betrieb des Kieswerks der nördlich gelegenen Abgrabung. Insgesamt ist allerdings die Bedeutung des Bebauungsplangebietes im Hinblick auf das Schutzgut Landschaft als „gering“ zu bezeichnen. Gleiches gilt für die Erholungseignung und das Landschaftsbild. 2.4.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Die Durchführung der Planung führt zu einer Nutzungsintensivierung der bisher gewerblich genutzten Fläche im nördlichen Teil des Bebauungsplangebietes und einer Neubeanspruchung der Ackerflächen im Süden. Die Planung verfestigt den gewerblichen Ansatz zu Ungunsten des Schutzgutes Landschaft, allerdings an deutlich vorbelasteter Stelle. Durch die Versiegelung großer Teile des Bebauungsplangebietes kommt es zu einer Verschlechterung des Umweltzustandes im Hinblick auf das Schutzgut Landschaft. Dies macht umfassende Kompensationsmaßnahmen notwendig, die intern in Form großflächiger Pflanzmaßnahmen getätigt werden. Darüber hinaus sind externe Ausgleichsmaßnahmen nötig. Eine Bedeutung für die Erholung hat v.a. die Radwegverbindung an der Nordgrenze des Bebauungsplans, sowie die Gewässer im Norden und Osten. Dies wird sich künftig nicht nachhaltig ändern. Insofern ist im Hinblick auf die Erholungseignung zu prognostizieren, dass die bislang wertgebenden Funktionen nicht erheblich beeinträchtigt werden. Der Eingriff in das Landschaftsbild ist insbesondere durch das 35 m hohe Hochregallager nicht unerheblich. Im Landschaftspflegerischen Begleitplan wurde daher für den Eingriff in das Landschaftsbild ein gesonderter Kompensationsflächenbedarf errechnet. Auch mit einem Ausgleich ist aber klar, dass das Gebäude gut sichtbar sein wird und insbesondere im Nahbereich eine optische Wirkung erzielt. Zu berücksichtigen ist allerdings dabei, dass mit den bestehenden Hochspannungsleitungen und den bisherige Werksbauten sowie der in Betrieb befindlichen Abgrabung im Norden eine auch landschaftlich nicht unerhebliche Vorbelastung besteht. Um einen Eindruck vom Hochregallager in der Landschaft zu bekommen, wurde eine beispielhafte Visualisierung erarbeitet (DIPL.-ING GÜNTER KASACI, STOLBERG, 2016). Die Visualisierung macht deutlich, dass der Hochbau in der Landschaft einerseits gut erkennbar sein wird, andererseits aber auch hinter sichtverstellenden Elementen verschwindet, insbesondere bei Belaubung. Aufgrund der Raumwirksamkeit wurde der Eingriff in das Landschaftsbild berechnet, so dass sich hieraus ein separater Kompensationsflächenbedarf ergibt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der hier gewählte methodische Ansatz von Anlagenhöhen bis 99 Meter ausgeht. Hinsichtlich des notwendigen Kompensationsflächenbedarfs ergibt sich im Hinblick auf die Höhe des Hochregallagers somit kein Unterschied zwischen beispielhaften Gebäudehöhen von 25, 35 oder 45 Metern. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“/FNP-Änderung 34 Abb. 14: „Visualisierte Ansicht“ des Hochregallagers aus ca. 500 m Entfernung von Norden. Durch die Planung wird ein kleinerer Teil des Landschaftsschutzgebietes „Wymarer Hof“ beansprucht (Flur 10, Flurstück 51). Das LSG hat eine Gesamtfläche von 17,2 ha, wovon ca. 0,7 ha in Form einer Intensivackerfläche hier betroffen sind. Das sind 4% der Gesamtfläche. Die grundlegende Funktion des Schutzgebietes und seine Entwicklungsmöglichkeiten an anderer Stelle sind aber nicht beeinträchtigt. Dies gilt im Besonderen auch deshalb, weil in diesem Bereich sehr umfassende Pflanzmaßnahmen mit Arten der Weichholzaue getätigt werden, da nahtlos an den Gehölzbestand um den Pellini-Weiher anschließen. Ganz besonders zu berücksichtigen ist die Tatsache, dass es sich beim Pellini-Weiher und seinen Gehölzbestand um einen Teil des FFH-Gebietes „Indemündung“ handelt. Um eine qualifizierte Einschätzung der Eingriffserheblichkeit auf dieses Schutzgebiet treffen zu können, wurde eine FFH-Verträglichkeitsstudie erarbeitet (BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG 2016). In der FFH-Verträglichkeitsstudie wurden zunächst die Schutzziele und der Schutzgegenstand des FFH-Gebiets „Indemündung“ dargestellt. Im Folgenden wurde das Projekt mit seinen Projektwirkungen beschrieben. Weitere Planungen und Projekte wurden ebenfalls überprüft. Eine Vorbelastung durch andere Projekte besteht gemäß der Datenabfrage nicht. Im nächsten Schritt fand eine Verknüpfung der Schutzziele und des Schutzgegenstandes mit den Projektwirkungen statt. Hierbei stellte sich die Frage, ob es zu erheblichen Beeinträchtigungen des FFHGebiets dahingehend kommen wird, dass das Gebiet seine Funktionen in Bezug auf die Erhaltungsziele oder für den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile nur noch in Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“/FNP-Änderung 35 eingeschränktem Umfang erfüllen kann. Für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgebliche Bestandteile eines FFH-Gebietes sind „signifikante Vorkommen von FFH-Arten des Anhangs II FFH-RL sowie von FFH-Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I FFH-RL (incl. der charakteristischen Arten)“ (MKULNV 2013). Die Einschätzung fand insbesondere auf Basis einer aktuellen Kartierung im Jahr 2015 statt. Insgesamt konnte eine erhebliche Beeinträchtigung aller Schutzgüter und Schutzziele des FFH-Gebiets „Indemündung“ durch die Bebauungsplanung ausgeschlossen werden. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes von Arten von gemeinschaftlichem Interesse ist nicht zu sehen. Für die Schutzgebiete, insbesondere das FFH-Gebiet „Indemündung“, sind somit keine erheblichen Verschlechterungen zu prognostizieren. 2.4.3 Maßnahmen zur Begegnung nachteiliger Auswirkungen Zur Verminderung nachteiliger Auswirkungen auf die hier zu behandelnden Schutzgüter erfolgt eine umfassende Eingrünung des Geländes. Diese wurde im Kapitel 2.3.3 ausführlich beschrieben. Zusammenfassend kommt es zur Pflanzung von Gehölzen, die den Gebäudekomplex teilweise verstellen werden. Ebenfalls wird die Bepflanzung eine Pufferwirkung zum NSG „Pellini-Weiher“ haben. Darüber hinaus ist das im Rahmen der Eingriffsregelung ermittelte Kompensationsdefizit durch externe Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die auch der Verbesserung des Landschaftsbildes und der Erholungseignung dienen, auszugleichen. Hierzu wurden im LBP eine Reihe von Maßnahmen sowohl im näheren Umfeld des Eingriffs als auch darüber hinaus entwickelt. Zur bestmöglichen Integration des Hochregallagers in das Landschaftsbild wurde ein Farbkonzept entwickelt. 2.4.4 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt der jetzige Zustand erhalten. Das LSG würde im Fall einer Nichtdurchführung der Planung nicht beansprucht. Für den hiesigen Bereich gibt es allerdings keine Festsetzungen, die eine ökologisch orientierte Entwicklung des Bereiches vorsehen. Insofern ist davon auszugehen, dass die Fläche dauerhaft als Intensivacker verbleibt. Eines der Entwicklungsziele für das FFH-Gebiet ist eine „möglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualität beeinträchtigenden direkten und diffusen Einleitungen“. Die geplante gewerbliche Nutzung ist nicht geeignet, erhebliche Nährstoffeinträge in das Fließgewässersystem zu imitieren. Vielmehr befindet sich derzeit auf der Fläche eine intensive landwirtschaftliche Nutzung (2015 mit Mais), die potenziell zum Einschwemmen von Nährstoffen führen kann. 2.4.5 Monitoring Direkte Monitoringmaßnahmen im Sinne der Umweltüberwachung und der Effizienzkontrolle für das Schutzgut Landschaft, Landschaftsbild, Erholung und Schutzgebiete Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“/FNP-Änderung 36 sind nach derzeitigem Stand nicht notwendig. Auch im Hinblick auf das FFH-Gebiet sind Maßnahmen zur Schadensbegrenzung oder Kohärenzsicherung nicht notwendig. Zur Durchführung der Pflanzmaßnahmen im Bebauungsplangebiet gelten die unter 2.3.5 gemachten Angaben. 2.5 Schutzgut Boden (inkl. Bodenbelastungen) 2.5.1 Bestandsaufnahme der aktuellen Umweltsituation Die Karte der schutzwürdigen Böden – Auskunftssystem BK 50 (GEOLOGISCHER DIENST 2005) zeigt eine Zweiteilung des B-Plangebietes. Etwa Zweidrittel der Gesamtfläche des Plangebietes (westlicher Teil) besteht aus staunassen Braunerden mit hoher Bodenschätzung. Der Boden wird als „sehr schutzwürdiger Boden“ bewertet. Die Bewertung leitet sich aus der „Regelungs- und Pufferfunktion, sowie der natürlichen Bodenfruchtbarkeit“ des Bodens ab. Der östliche Teil besteht aus staunassem Auengley mit geringer Bodenschätzung dessen Schutzwürdigkeit „keine Bewertung“ erhält. Der nördliche Teil der Planfläche ist gewerblich vorbelastet (ehemals Bitumenhalle mit Zufahrten). Der südliche Teil ist durch eine intensivlandwirtschaftliche Bewirtschaftung ebenfalls vorbelastet. Ein natürliches Bodengefüge, wie in mit Gehölzen bestockten Bereichen, ist insbesondere in den oberen Bodenschichten nicht mehr vorhanden. Gemäß den vom Büro BaG (Aachen) durchgeführten Untersuchungen im Zuge des Rückbaus der Bitumenhalle gibt es keine Bodenbelastungen im Plangebiet1. Belastete bzw. schadstoffhaltige Baustoffe wurden während des Rückbaus separiert und entsorgt. Im Untergrund selbst waren nur geringfügige Belastungen sowie eine alte, heterogen zusammengesetzte Auffüllung vorhanden, die im Rahmen der Arbeiten ebenfalls ausgehoben und entsorgt wurden. Das Gelände der ehemaligen Bitumenhalle ist aus gutachtlicher Sicht damit frei von nutzungsbedingten Belastungen. 2.5.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Die Durchführung der Planung wird zu einer weiteren Erhöhung des Versiegelungsgrades führen. Für das Gewerbegebiet ist eine GRZ von 0,8 angesetzt. In der maximalen Ausnutzung ermöglicht der Bebauungsplan eine Neuversiegelung von 18.972 qm Fläche. Mit der Versiegelung ist der vollständige Verlust der natürlichen Bodenfunktionen verbunden. Der Eingriff in den Boden ist somit als erheblich zu bezeichnen und erfordert Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung des Bodens. Solche Maßnahmen ergeben sich insbesondere im Zuge der umfassenden Pflanzmaßnahmen. Dies ermöglicht dem Boden eine Regeneration von der erheblichen Beanspruchung durch die intensivlandwirtschaftliche Bewirtschaftung. Die dauerhafte Bestockung mit Gehölzen sorgt dafür, dass sich wieder ein deutlich naturnäheres Bodengefüge mit seiner typischen Lebewelt entwickeln kann. Über die internen Kompensationsmaßnahmen hinaus sind extern weitere Kompensationsmaßnahmen vorgesehen. Auch diese zielen 1 Stellungnahme von BaG (Frau Dipl.Geol. H.Weyers vom 15.04.2016). Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“/FNP-Änderung 37 darauf ab, neben der Entwicklung hochwertiger Biotopstrukturen eine deutliche Verbesserung für das Schutzgut Boden zu erzielen. Insofern ist der Eingriff in das Schutzgut Boden auf der einen Seite erheblich. Auf der anderen Seite werden die vorgesehenen Maßnahmen zu einer deutlichen Verbesserung führen. Von der neuen Nutzung als Gewerbegebiet ausgehende Bodenbelastungen sind nicht anzunehmen. 2.5.3 Maßnahmen zur Begegnung nachteiliger Auswirkungen Nachteiligen Auswirkungen kann auf den festgesetzten Pflanzflächen begegnet werden. Bislang landwirtschaftlich genutzte Flächen, bei denen im Zuge der Bearbeitung zumindest die Oberbodenschichten durch Dünge- und ggf. Spritzmitteleinsatz beeinträchtigt werden, können sich nach Bepflanzung mit bodenständigen Gehölzen naturnah weiter entwickeln und ein entsprechendes Bodengefüge mit seiner spezifischen Lebewelt ausbilden. Insgesamt werden über 10.000 qm Grünfläche bepflanzt bzw. extensiviert. Darüber hinaus ist das im Zuge der Eingriffsbilanzierung ermittelte Punktedefizit durch externe Maßnahmen auszugleichen. In diesem Zuge ist es angezeigt, dass die Maßnahmen neben der Aufwertung hinsichtlich der Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes auch zu einer Verbesserung der Bodensituation beitragen. Darüber hinaus wurden im Landschaftspflegerischen Begleitplan folgende Maßnahmen zum Schutz des Bodens festgesetzt: • Zwischenlagerung von Ober- und Unterboden muss auf getrennten Depots (DIN 19731 und DIN 18915) erfolgen. Einmischung von Fremdmaterialien und Bauabfällen auf den Bodendepots sind nicht zulässig und zu vermeiden. • Eine gute Entwässerung von evtl. anfallenden Bodendepots ist zu gewährleisten, z.B. durch steile Trapezform mit Neigung von mindestens 4 %. • Die Schütthöhe für das Oberbodendepot darf maximal 2 Meter betragen (DIN 19731). Das Unterbodendepot darf eine maximale Schütthöhe von 4 Metern haben. • Die Depots sollten möglichst nicht befahren werden, v.a. nicht mit Radfahrzeugen. • Sofortige Begrünung des zwischengelagerten Oberbodenmaterials. Günstig sind tiefwurzelnde, winterharte und stark wasserzehrende Pflanzen wie z.B. Luzerne, Waldstauden-Roggen, Lupinie oder Ölrettich (vgl. DIN 19731). • Überschüssiger Boden ist so zeitnah wie möglich vollständig von der Lagerfläche zu entfernen und abzufahren. 2.5.4 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Bei einer Nichtdurchführung der Planung bleibt der derzeitige Zustand erhalten. Insbesondere im nördlichen Teil ist der Boden bereits durch umfassende Versiegelungsmaßnahmen stark beeinträchtigt und somit erheblich vorbelastet. Die momentane, intensive landwirtschaftliche Nutzung des Großteils der Planungsfläche mit den entsprechenden chemischen Belastungen einer solchen, ist für die Erhaltung eines Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“/FNP-Änderung 38 Standorts mit „schutzwürdigen Böden“ auch nicht zielführend. Eine substanzielle Verbesserung der Situation wäre nur durch eine vollständige Entsiegelung bisher versiegelter Flächen und eine deutliche Extensivierung oder Bepflanzung der landwirtschaftlich genutzten Flächen erreichbar. 2.5.5 Monitoring Direkte Monitoringmaßnahmen im Sinne der Umweltüberwachung und der Effizienzkontrolle für das Schutzgut Boden sind nach derzeitigem Stand nicht notwendig. 2.6 Schutzgut Wasser 2.6.1 Bestandsaufnahme der aktuellen Umweltsituation Im Bebauungsplangebiet selber gibt es keine stehenden oder fließenden Gewässer. Die nächsten Gewässer sind der „Pellini-Weiher“ im Osten, der „Mühlenteich“ jenseits der Wymarer Straße im Westen und das „Lohner Fließ“, ein nicht permanent wasserführender Entwässerungsgraben südlich der im Süden angrenzenden Anwohnerstraße „Am Weiher“. Das Plangebiet liegt nicht in einem Trinkwasserschutzgebiet. 2.6.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Zur Versickerung des auf dem geplanten Gebäudekomplex gesammelten Regenwassers liegt ein Entwässerungskonzept vor, welches die Grundlage für die Festsetzungen im Bebauungsplan darstellt. Dieses Konzept sieht eine Versickerung der anfallenden Niederschlagswassermengen direkt auf der Planfläche in den umlaufenden Grünflächen vor. Dazu sind 7.200 qm Fläche vorgesehen, die bei einer Muldentiefe von 30 cm in der Lage sind, 1.900 m³ Wasser aufzunehmen und versickern zu lassen. Diese Menge stellt die anfallende Wassermenge eines Jahrhundert-Regenereignisses dar. Versickerungsmulden haben hinsichtlich der Regenwasserbehandlung die größte zu erwartende Reinigungseffektivität. Die obere belebte und durchlüftete Bodenzone der Versickerungsmulde stellt im Allgemeinen den entscheidenden Filter und Puffer gegenüber eingetragenen Stoffen für das Grundwasser dar. Die Schmutzwasserentsorgung soll über eine entsprechend dimensionierte private Sammelleitung an den städtischen Mischwasserkanal in der Wymarstraße angeschlossen werden. Bei Durchführung der Planung ist keine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser zu prognostizieren. Fließ- oder Stillgewässer sind von der Maßnahme nicht betroffen. Regenwasser wird auf der Planfläche selber versickert, wodurch auch bei erhöhtem Versiegelungsgrad keine Verminderung der Grundwasserneubildung anzunehmen ist. 2.6.3 Maßnahmen zur Begegnung nachteiliger Auswirkungen Da eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser nach derzeitigem Stand nicht zu befürchten ist, sind keine Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen vorgesehen. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“/FNP-Änderung 39 2.6.4 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Da die Planung keine substanziellen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser hat, wird auch eine Nichtdurchführung der Planung die Situation nicht ändern. 2.6.5 Monitoring Monitoringmaßnahmen im Sinne der Umweltüberwachung und der Effizienzkontrolle für das Schutzgut Wasser sind nach derzeitigem Stand nicht notwendig. 2.7 Schutzgut Klima 2.7.1 Bestandsaufnahme der aktuellen Umweltsituation Die Klimadaten sind der nächstgelegenen Station Eschweiler entnommen. Demgemäß liegen die mittleren Temperaturen zwischen 2,9°C im Januar und 19,0°C im Juli. Die mittleren Niederschlagswerte liegen zwischen 54 mm im März/April und 88 mm im Juli. Die Jahresniederschlagsmenge liegt bei 700-800 mm. Hinsichtlich der Klimatope herrscht im Bebauungsplangebiet derzeit ein „Freilandklima“, welches sich durch einen ungestörten Temperatur-/Feuchteverlauf, eine windoffene, normale Strahlung und eine Kaltluft- und/oder Frischluftproduktion auszeichnet. Eine bedeutende Luftleitbahn ist nicht betroffen. 2.7.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Durch die geplante Bebauung wird sich das Klimatop von einem „Freilandklima“ zu einem „Klima versiegelter Bereiche“ hin negativ verändern. Gewerbegebiete zeichnen sich klimatisch durch erhöhte Schadstoff- und Abwärmebelastung aus. Die Flächenversiegelung führt zu Aufheizungen, das Windfeld wird besonders durch das Hochregallager verändert. Die entstehenden Effekte sind allerdings nur lokalklimatischer Natur und reichen nicht maßgeblich über das Bebauungsplangebiet selbst hinaus. Insofern kommt es zwar lokal zu einer Verschlechterung der Situation, die im Gesamtgefüge aber keine Bedeutung hat. 2.7.3 Maßnahmen zur Begegnung nachteiliger Auswirkungen Nachteiligen Auswirkungen kann im Bebauungsplangebiet selber vor allem mit Pflanzmaßnahmen begegnet werden. Auch die im umfassenden Maße notwendigen, externen Kompensationsmaßnahmen werden in diesem Sinne der Verringerung nachteiliger Auswirkungen dienen. Darüber hinaus ist es aufgrund der hohen Nutzungsintensität im Bebauungsplangebiet nicht möglich, weitergehende Maßnahmen zu treffen. Die Nutzung regenerativer Energien obliegt der Fa. Eichhorn. 2.7.4 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt der Standort als offene Fläche erhalten. Diese hat eine gewisse Funktion in der Kaltluftbildung und Belüftung, allerdings ist keine Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“/FNP-Änderung 40 bedeutende Luftleitbahn betroffen. Insofern ist die hier betroffene Fläche eher von lokaler Bedeutung für das Kleinklima. 2.7.5 Monitoring Monitoringmaßnahmen im Sinne der Umweltüberwachung und der Effizienzkontrolle für das Schutzgut Klima sind nach derzeitigem Stand nicht notwendig. 2.8 Schutzgut Kultur- und Sachgüter 2.8.1 Bestandsaufnahme der aktuellen Umweltsituation Das Plangebiet beinhaltet auf seiner westlichen Grenze das Fließgewässer „AltdorfKirchberg-Koslarer Mühlenteich“. Der bestehende Verlauf des Mühlenteichs ist mit der Signatur „Denkmalschutz Einzelanlage, hier: Kirchberger Mühlenteich“ gekennzeichnet. Im Zuge einer archäologischen Bodenuntersuchung wurde neben (für den Raum typischen und somit wenig spektakulären) angeschwemmten Einzelfunden aus römischer und urgeschichtlicher Zeit im Rahmen einer Sondage ein ca. 30 cm tiefes Grabensystem gefunden. Dieser (ehemals ca. 2 m tiefe) Graben stellt den Rest einer Befestigungsanlage aus der späten Eisenzeit dar. De facto erfüllt der Fund die Kriterien eines Bodendenkmals. Der Belang ist somit im Verfahren zu beachten. 2.8.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Das Gewässer soll durch eine Transportbrücke gequert werden. Die Belange des Denkmalschutzes wurden somit nachhaltig berücksichtigt. Eine (alternativ betrachtete) Unterquerung des Mühlenteiches hätte erhebliche Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen im Sinne des Denkmalschutzes notwendig gemacht. Insofern ist die „Brückenlösung“ zielführend im Hinblick auf den Schutz des denkmalgeschützten Mühlenteiches. Die Planung berücksichtigt darüber hinaus die Belange der Bodendenkmalpflege. Der im Bebauungsplan gekennzeichnete Bereich wird einer archäologischen Untersuchung unterzogen. Dies ermöglicht die Dokumentation des Grabensystems. Das weitere Vorgehen und die notwendigen Arbeiten finden in enger Abstimmung mit dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege statt. 2.8.3 Maßnahmen zur Begegnung nachteiliger Auswirkungen Die im gekennzeichneten Bereich durchzuführenden archäologischen Untersuchungen werden durch eine Fachfirma vorgenommen. Das Bodendenkmal wird dabei vollständig dokumentiert. 2.8.4 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung werden keine weitergehenden Untersuchungen durchgeführt, so dass eine Dokumentation des Bodendenkmals nicht erfolgen kann. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“/FNP-Änderung 41 2.8.5 Monitoring Die gegebenen Hinweise auf archäologische Bodenfunde machen eine weitere Projektbegleitung notwendig. Die zu untersuchende Fläche wurde im Bebauungsplan gekennzeichnet. Das konkrete Vorgehen wird mit dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege abgestimmt. 2.9 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern/Belangen Zwischen den Schutzgütern können sich potenzielle Wechselwirkungen ergeben. Einwirkungen (wie Versiegelungen) auf das Schutzgut Boden wirken z.B. auch auf die Schutzgüter Wasser und Klima. Positive Eingriffswirkungen, z.B. durch Pflanzmaßnahmen, haben auch positive Wirkungen auf den Boden und den Wasserhaushalt. All diese Aspekte wurden aber bei der Besprechung der einzelnen Schutzgüter bereits behandelt. Darüber hinaus ergeben sich aus der Betrachtung möglicher Wechselwirkungen keine vollkommen neuen, noch nicht behandelten Aspekte. 3. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten Im Vorfeld und im Rahmen des laufenden Verfahrens wurden mehrere alternative Planungsmöglichkeiten geprüft. 1. Bauliche Entwicklung auf dem derzeitigen Betriebsgelände westlich der Wymarstraße Unter optimaler Ausnutzung der gegebenen Fläche und Errichtung eines Hochregallagers unmittelbar an der Wymarstraße hätte eine ca. 20-30 %ige Produktionserweiterung erzielt werden können. Nach ca. 5-7 Jahren wären die Kapazitäten wieder ausgereizt. Eine längerfristige, zukunftsweisende Entwicklung wäre hierdurch nicht möglich. 2. Anstelle eines Hochregallagers Errichtung eines flächigen und flachen Lagergebäudes Diese Variante wurde durchgerechnet. Die notwendigen Lagerkapazitäten lassen sich damit aber bei weitem nicht erreichen. Insofern gibt es keine Alternative zu einem Hochregallager. 3. Flächeneinsparung durch andere innerbetriebliche Logistik und Bereichsanordnung In dieser Variante wurde überprüft, ob die betrieblichen Abläufe so umgestaltet werden können, dass Fläche eingespart werden kann. Es zeigte sich aber, dass sich hierdurch „sich kreuzende Materialflüsse“ und Staus ergeben. Für die betrieblichen Abläufe ist dies so ungünstig, dass eine Realisierung keinen Sinn macht. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“/FNP-Änderung 42 4. Hochregallager nicht rückversetzt, sondern unmittelbar an der Wymarstraße. Setzt man das Hochregallager unmittelbar an die Wymarstraße, so ergibt sich als vermeintlich positiver Effekt ein größerer Abstand zum FFH-Gebiet. Dies hätte allerdings zur Folge, dass der immissionsträchtige LKW-Verkehr in den rückwärtigen Bereich (in Richtung FFH-Gebiet) zu verlagern wäre. Damit würde das FFH-Gebiet mit einem deutlich höheren Lärmpegel beaufschlagt, als in der Variante des Bebauungsplans (das Hochregallager selbst erzeugt keine Immissionen). Dies ist sehr ungünstig im Hinblick auf den Arten- und Gebietsschutz. Zudem entsteht entlang der Straße eine Tunnelwirkung, die unmittelbar bedrückend wirkt. Eine Einbindung in das Landschaftsbild ist an dieser Stelle auch kaum möglich. Der Variantenvergleich zeigte als einzige wirklich sinnvolle Alternative die jetzige Planung. Innerhalb der Planung gab es noch alternative Überlegungen hinsichtlich der Transportwegeverbindung. Hier ergeben sich mit einer Tunnellösung unter den Mühlenteich zum eine und einer Überbrückung zum anderen zwei Alternativen. Neben betriebswirtschaftlichen Gründen, die klar für eine Brückenlösung sprechen, ist eine solche auch aus Gründen des Denkmalschutzes und des Gewässerschutzes zu bevorzugen. Bei einer Tunnellösung ist eine Beanspruchung und ggf. auch Beeinträchtigung des Denkmals „Mühlenteich“ durch die Bauarbeiten nicht auszuschließen. In jedem Falle käme es zu einer veränderten Wasserhaltung und –führung, was auch das Gewässer in seiner ökologischen Funktion beeinträchtigen könnte. Bei einer Überbrückung wird weder das Denkmal noch das Gewässer als Biotoptyp beansprucht. Somit sprechen mehrere Gründe für eine Transportbrücke. 4. Prüfverfahren und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben Der Umweltbericht greift auf eigens durchgeführte Erhebungen (Artenschutzprüfung, Landschaftspflegerischer Begleitplan, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Schalltechnische Untersuchung, Entwässerungskonzept) und auf auszuwertendes Daten- und Kartenmaterial sowie Darstellungen bestehender Pläne zurück. Damit ist eine hinreichende Grundlage für eine umfassende Darstellung der Umweltsituation und Bewertung des möglichen Eingriffs gegeben. 5. Umweltüberwachung – Monitoring Eine Umweltüberwachung bzw. ein Monitoring sind dann angezeigt, wenn es entweder erhebliche Prognoseunsicherheiten hinsichtlich der Projektwirkungen gibt, die im Bauablauf zu kontrollieren sind, um ggf. regulierend eingreifen zu können oder wenn eine ökologische Bauüberwachung im Rahmen von Eingriffen in sensible Bereiche oder zu sensiblen Zeiten notwendig ist, um erhebliche Beeinträchtigungen zu vermeiden. Die Monitoringmaßnahmen wurden, soweit notwendig oder sinnvoll, bereits bei den einzelnen Schutzgütern behandelt. Nachstehend erfolgt eine tabellarische Übersicht. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“/FNP-Änderung 43 Schutzgut Monitoring Mensch, Faktor Direkte Monitoringmaßnahmen sind nach derzeitigem Stand nicht not- Lärm wendig. Die Festsetzungen stellen die Grundlage für die jeweilige Baugenehmigung dar. Eine Genehmigung wird nur erteilt, wenn die zulässigen Immissionsrichtwerte nachweislich eingehalten werden. Ein im BPlanverfahren festgesetztes Monitoring ist somit nicht angezeigt. Mensch, Faktor Direkte Monitoringmaßnahmen sind nach derzeitigem Stand nicht not- Luft wendig. Tiere, Pflanzen, Direkte Monitoringmaßnahmen sind nach derzeitigem Stand nicht not- Biotope wendig. Nach Durchführung der Pflanzmaßnahmen innerhalb und außerhalb des Bebauungsplangebietes muss eine Abnahme erfolgen. Pflanzausfälle sind laufend zu ersetzen. Ein Freischneiden der frisch gepflanzten Gehölze (insbesondere in den ersten 2 Jahren) ist zu gewährleisten und auf Verlangen nachzuweisen. Auf Dauer muss die Extensivwiese im südlichen Teil durch zweimalige jährliche Mahd gepflegt werden. Landschaft und Direkte Monitoringmaßnahmen sind nach derzeitigem Stand nicht not- Erholung, Land- wendig. schaftsbild sowie Zur Durchführung der Pflanzmaßnahmen gelten die beim Schutzgut Schutzgebiete Tiere, Pflanzen, Biotope gemachten Angaben. Boden Direkte Monitoringmaßnahmen sind nach derzeitigem Stand nicht notwendig. Wasser Direkte Monitoringmaßnahmen sind nach derzeitigem Stand nicht notwendig. Klima Direkte Monitoringmaßnahmen sind nach derzeitigem Stand nicht notwendig. Kultur- und Sachgüter Die gegebenen Hinweise auf archäologische Bodenfunde oder Befunde machen eine weitere Projektbegleitung notwendig. Eine zu untersuchende Fläche wurde im Bebauungsplan gekennzeichnet. Das konkrete Vorgehen ist mit dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege abzustimmen. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“/FNP-Änderung 44 6. ZUSAMMENFASSUNG Im hiermit vorgelegten Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“ bzw. für die im Parallelverfahren stattfindende FNP-Änderung „Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg“ der Stadt Jülich wurden einleitend Inhalt und Ziele der Planung beschrieben und die geplanten Festsetzungen und Darstellungen erläutert. Darüber hinaus wurden die in umfassendem Maße vorhandenen Vorgaben durch Gesetze und Pläne dargestellt. Im zweiten Teil erfolgte die schutzgutbezogene Umweltprüfung. Für jedes Schutzgut erfolgte eine Bearbeitung nach folgendem Schema: 1. 2. 3. 4. 5. Bestandsaufnahme (Beschreibung und Bewertung). Prognose bei Durchführung der Planung (Beschreibung und Bewertung). Maßnahmen zur Begegnung nachteiliger Auswirkungen. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Beschreibung und Bewertung). Ggf. erforderliche Monitoringmaßnahmen. Im Hinblick auf das Schutzgut Mensch spielen insbesondere zu bewertende Lärmimmissionen eine Rolle. Mit Hilfe des Schalltechnischen Gutachtens konnte gezeigt werden, dass es durch die festgesetzte Kontingentierung nicht zu einer Überschreitung der zulässigen Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm kommt. Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch sind somit auszuschließen. Hinsichtlich des Faktors Luftbelastung kann festgestellt werden, dass von der geplanten Maßnahme gesamträumlich betrachtet keine zusätzlichen Emissionen ausgehen. Auch ohne Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen ist eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Mensch nicht gegeben. Umfassende Untersuchungen fanden auch im Hinblick auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen statt. Erhebliche Beeinträchtigungen geschützter Tierarten ließen sich im Rahmen der Begutachtung ausschließen. Zum Schutz der Vögel ist eine Bauzeitenregelung notwendig. In der Pflanzenwelt sind vorwiegend geringwertige Vegetationsbestände betroffen. 3 schutzwürdige Altbäume werden im B-Plan festgesetzt. Geschützte Biotope sind nicht betroffen. Zum Ausgleich des Eingriffs finden sowohl innerhalb des Bebauungsplangebietes, als auch außerhalb umfassende Kompensationsmaßnahmen statt. Neben der Eingrünung des Gewerbegebietes betrifft dies die Anlage mehrerer Obstwiesen, die Aufwertung einer Wiesenbrache sowie die Beteiligung am „Ökokonto Weiße Wehe“, welches Entfichtungsmaßnahmen in der Bachaue vorsieht. Der Eingriff in das Landschaftsbild, der sich insbesondere aus dem Bau des Hochlagers ergeben wird, kann mittels der Maßnahmen ebenfalls kompensiert werden. Erhebliche Auswirkungen auf die Erholungseignung des Raumes sind nicht zu prognostizieren. Im Hinblick auf das angrenzende FFH-Gebiet wurde eine FFHVerträglichkeitsprüfung erarbeitet. Mit Hilfe dieser Begutachtung konnte nachgewiesen werden, dass es nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung des FFH-Gebietes „In- Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltbericht zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“/FNP-Änderung 45 demündung“ mit seinen Lebensräumen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse kommt. Im Hinblick auf das Schutzgut Boden kommt es zu einer Erhöhung des Versiegelungsgrades. Im Gegenzug führen die umfassenden Pflanzmaßnahmen dazu, dass bislang intensiv beanspruchte und biozidbelastete Böden sich nunmehr natürlich entwickeln können. Darüber hinaus wurden umfassende Maßnahmen zur Begegnung nachteiliger Auswirkungen auf das Schutzgut Boden festgesetzt. Bodenbelastungen gibt es gemäß gutachterlicher Untersuchung im Plangebiet nicht. Von der Planung gehen auch künftig keine Belastungen aus. Im Bebauungsplangebiet gibt es keine stehenden oder fließenden Gewässer. Im Umfeld liegen der Pellini-Weiher und ein nicht permanent wasserführender Graben. Das Plangebiet liegt nicht im Wasserschutzgebiet. Zur Entwässerung des Niederschlagswassers wurde ein umfassendes Konzept erarbeitet und im Bebauungsplan festgesetzt. Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser sind nicht zu prognostizieren. Gleiches gilt für das Schutzgut Klima. Hinsichtlich der Kulturgüter ist ein im Rahmen der archäologischen Untersuchung aufgefundenes Bodendenkmal von Bedeutung. Dieses ist durch eine Fachfirma zu dokumentieren. Hierzu ist eine enge Abstimmung mit dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege notwendig. Der Bereich wurde im Bebauungsplan gekennzeichnet. Aus der Betrachtung der Wechselwirkungen zwischen den Belangen ergeben sich keine neuen Aspekte, die nicht schon bei den einzelnen Schutzgütern besprochen wurden. Anderweitige Planmöglichkeiten wurden im Umweltbericht vorgestellt. Der Variantenvergleich zeigte als einzige wirklich sinnvolle Alternative die jetzige Planung. Mit Hilfe der vertiefenden Begutachtungen (Artenschutzprüfung, Landschaftspflegerischer Begleitplan, FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, Schalltechnische Untersuchung, Archäologisches Gutachten) und des ausgewerteten Daten- und Kartenmaterials sowie der Darstellungen bestehender Pläne war eine hinreichende Grundlage für eine umfassende Darstellung der Umweltsituation und eine Bewertung des möglichen Eingriffs gegeben. Maßnahmen zur Umweltüberwachung (Monitoring) sind v.a. im Hinblick auf den Belang der Bodendenkmalpflege notwendig. Stolberg, 25.05.2016 (Hartmut Fehr) Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02472/1274995 Fax: 02472/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de