Daten
Kommune
Jülich
Größe
22 kB
Datum
22.02.2017
Erstellt
30.01.17, 17:08
Aktualisiert
30.01.17, 17:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage B
zur Vorlagen-Nr.: 63 / 2017
Anlage B
Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange aus dem Verfahren gemäß § 4 Absatz
1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung
" Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg "
Nr.
Stellungnahme
20
Schreiben des Kreises Düren
vom 09.06.2015:
Stellungnahme der Verwaltung
Der Rat
nimmt zur
Kenntnis.
zum o.g. Bauleitplanverfahren
wurden folgende Ämter der
Kreisverwaltung Düren beteiligt:
>
Kämmerei
>
Kreisentwicklung und straßen
>
Brandschutz
>
Umweltamt
Kreisentwicklung
Auf den Termin am 03.06.2015
in der Kreisverwaltung wird
verwiesen (das Protokoll wird
durch die Stadt Jülich gefertigt).
Es ist deutlich geworden, dass
die Planung zur o.g. Flächennutzungsplan-Änderung
sehr
komplex ist und einer dezidierten städtebaulichen Betrachtung und Begründung bedarf.
Im Focus hierbei stehen die
Belange
·
Natur- und Artenschutz
·
Landschaftsbild
·
Emissionssituation
·
Nachweis der Erforderlichkeit der Flächeninanspruchnahme /
Betriebskonzept
·
Alternativprüfung
·
Verkehrssituation
·
Entwässerungskonzept
·
Vermeidungsgebot
/
Minderung des Eingriffs
·
Innenentwicklung
vor
Außenentwicklung
·
Ausgleichflächen
/
Tauschflächen
Einbeziehen der vorhandenen und weiterführenden
Bauleitplanung
Beschlussvorschlag
Diese Betrachtung wurde vorgenommen. Es liegt
eine ausführliche Begründung vor.
Die Belange wurden berücksichtigt.
Anlage B
zur Vorlagen-Nr.: 63 / 2017
Es wurde vereinbart, dass im
Rahmen einer zusammenfassenden Betrachtung die Eckpunkte der Bauleitplanung erläutert und zusammengestellt
werden, sowie eine prinzipielle
Umsetzbarkeit der Planung
abgeleitet wird.
Kreisstraßen
Die Verwaltung nimmt zur Kenntnis.
Aus Sicht der Kreisstraßen
werden keine Belange zur o.g.
Bauleitplanung der Stadt Jülich
vorgetragen.
Brandschutz
Die Verwaltung nimmt zur Kenntnis.
Der o.g. Bauleitplanung stehen
Belange des vorbeugenden
Brandschutzes nicht entgegen.
Wasserwirtschaft
Die
wasserwirtschaftlichen
Belange wie z.B. Niederschlagswasserbeseitigung,
Uferrandstreifen Lohner Fliess,
tlw. hoher Grundwasserstand
werden im Rahmen des parallel
laufenden Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 14 vorgetragen.
Immissionsschutz
Aus der Sicht des vorbeugenden Immissionsschutzes werden keine Bedenken gegen die
Änderung des Flächennutzungsplanes
erhoben.
Die
diesbezüglichen
immissionsschutz-rechtlichen
Belange
werden im parallel verlaufenden Bebauungsplanverfahren
Kirchberg Nr. 14, "Ortseingang"
vorgebracht
Die Verwaltung nimmt zur Kenntnis.
Bodenschutz
Aus
bodenschutzrechtlicher
Sicht sind keine Belange betroffen. Abgrabungen
Die Verwaltung nimmt zur Kenntnis.
Aus
abgrabungsrechtlicher
Sicht sind keine Belange betroffen.
Die Verwaltung nimmt zur Kenntnis.
Natur und Landschaft
Die Verwaltung nimmt zur Kenntnis.
Es werden grundsätzlich keine
Bedenken erhoben.
Anlage B
zur Vorlagen-Nr.: 63 / 2017
Die in der Begründung benannten Belange zu Naturschutz
und Landschaftspflege sind
hinreichend definiert.
Auf den gemeinsamen Termin
am 03.06.2015 wird verwiesen.