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Sitzungsvorlage (Anl B)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
22 kB
Datum
22.02.2017
Erstellt
30.01.17, 17:08
Aktualisiert
30.01.17, 17:08
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Inhalt der Datei

Anlage B zur Vorlagen-Nr.: 63 / 2017 Anlage B Darstellung und Bewertung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange aus dem Verfahren gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung " Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg " Nr. Stellungnahme 20 Schreiben des Kreises Düren vom 09.06.2015: Stellungnahme der Verwaltung Der Rat nimmt zur Kenntnis. zum o.g. Bauleitplanverfahren wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren beteiligt: > Kämmerei > Kreisentwicklung und straßen > Brandschutz > Umweltamt Kreisentwicklung Auf den Termin am 03.06.2015 in der Kreisverwaltung wird verwiesen (das Protokoll wird durch die Stadt Jülich gefertigt). Es ist deutlich geworden, dass die Planung zur o.g. Flächennutzungsplan-Änderung sehr komplex ist und einer dezidierten städtebaulichen Betrachtung und Begründung bedarf. Im Focus hierbei stehen die Belange · Natur- und Artenschutz · Landschaftsbild · Emissionssituation · Nachweis der Erforderlichkeit der Flächeninanspruchnahme / Betriebskonzept · Alternativprüfung · Verkehrssituation · Entwässerungskonzept · Vermeidungsgebot / Minderung des Eingriffs · Innenentwicklung vor Außenentwicklung · Ausgleichflächen / Tauschflächen Einbeziehen der vorhandenen und weiterführenden Bauleitplanung Beschlussvorschlag Diese Betrachtung wurde vorgenommen. Es liegt eine ausführliche Begründung vor. Die Belange wurden berücksichtigt. Anlage B zur Vorlagen-Nr.: 63 / 2017 Es wurde vereinbart, dass im Rahmen einer zusammenfassenden Betrachtung die Eckpunkte der Bauleitplanung erläutert und zusammengestellt werden, sowie eine prinzipielle Umsetzbarkeit der Planung abgeleitet wird. Kreisstraßen Die Verwaltung nimmt zur Kenntnis. Aus Sicht der Kreisstraßen werden keine Belange zur o.g. Bauleitplanung der Stadt Jülich vorgetragen. Brandschutz Die Verwaltung nimmt zur Kenntnis. Der o.g. Bauleitplanung stehen Belange des vorbeugenden Brandschutzes nicht entgegen. Wasserwirtschaft Die wasserwirtschaftlichen Belange wie z.B. Niederschlagswasserbeseitigung, Uferrandstreifen Lohner Fliess, tlw. hoher Grundwasserstand werden im Rahmen des parallel laufenden Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 14 vorgetragen. Immissionsschutz Aus der Sicht des vorbeugenden Immissionsschutzes werden keine Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes erhoben. Die diesbezüglichen immissionsschutz-rechtlichen Belange werden im parallel verlaufenden Bebauungsplanverfahren Kirchberg Nr. 14, "Ortseingang" vorgebracht Die Verwaltung nimmt zur Kenntnis. Bodenschutz Aus bodenschutzrechtlicher Sicht sind keine Belange betroffen. Abgrabungen Die Verwaltung nimmt zur Kenntnis. Aus abgrabungsrechtlicher Sicht sind keine Belange betroffen. Die Verwaltung nimmt zur Kenntnis. Natur und Landschaft Die Verwaltung nimmt zur Kenntnis. Es werden grundsätzlich keine Bedenken erhoben. Anlage B zur Vorlagen-Nr.: 63 / 2017 Die in der Begründung benannten Belange zu Naturschutz und Landschaftspflege sind hinreichend definiert. Auf den gemeinsamen Termin am 03.06.2015 wird verwiesen.