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Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien a) allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit b) Durchführung von Ferienspielen c) allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Wohlfahrtspflege d) sonstige Zuschüsse)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
45 kB
Datum
21.04.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP732/2009 Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 50 15 50 / 51 12 52 / 51 15 51 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 21.04.2009 Betreff: Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien a) allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit b) Durchführung von Ferienspielen c) allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Wohlfahrtspflege d) sonstige Zuschüsse Beschlussvorschlag: zu a – c) Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Verteilung der nachfolgend aufgeführten Zuschüsse - Zuschüsse gem. der Ziffern 3.1, 3.2 und 3.3 - zur Kenntnis. zu d) Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales beschließt 1. den Anträgen der Siedlung Bedburg-Kaster der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg sowie des Behinderten-Freundeskreis e. V. grundsätzlich zuzustimmen; die Zuschusshöhe jedoch aufgrund noch nicht vorliegender Unterlagen gesondert in der nächsten turnusmäßigen Sitzung zu beschließen. 2. den Antrag des Vereins donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V. einen Zuschuss in Höhe von 480 €. 3. der Frauenberatungsstelle „Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V.“ einen Zuschuss in Höhe von 1.110 € zu gewähren. 4. der Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatung Rhein-Erft-Kreis e. V. einen Zuschuss in Höhe von 1.760 € zu gewähren. 5. dem Verein Tschernobyl Kinderhilfe Bedburg/Erft e. V. einen Zuschuss in Höhe der tatsächlichen Kosten, jedoch maximal in Höhe von 1.250 € zu gewähren. 6. die unter `weitere Anträge´ aufgeführten Positionen abzulehnen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 7. Beschlussvorlage WP7-32/2009 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Begründung: Die Vergabe von Zuschüssen im Bereich der Jugendarbeit und Wohlfahrtspflege erfolgt seit dem 01.01.2003 im Rahmen der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien. Aufgrund der in den vergangenen Jahren gewonnenen Erkenntnissen und der vermehrten Kritiken werden die Richtlinien zur Zeit überarbeitet. Aufgrund des gemeinsamen Personenkreises - Förderung der Jugend - wird verwaltungsseitig die Erstellung einer gemeinsamen Richtlinie für die Gebiete der Jugendarbeit sowie der Sport- und Wohlfahrtspflege als sinnvoll erachtet. Da unter Umständen auch der Bereich der Nutzung der Sportstätten mit einbezogen werden soll, ist eine Abstimmung mit dem zuständigen Fachbereich III notwendig; ggf. ist auch eine Entscheidung des Ausschusses für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen erforderlich. Die Verwaltung wird in einer der nächsten Sitzungen des Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales hierüber berichten. Aufgrund des `Vertrauensschutzes´ der Vereine auf Anwendung der zur Zeit gültigen Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien wird vewaltungsseitig die nachfolgend dargestellte Bezuschussung vorgeschlagen. a) Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit Die Stadt Bedburg fördert die in ihrem Gebiet ansässigen Vereine und Organisationen im Rahmen der im Haushaltsbuch bereitgestellten Mittel nach Maßgabe der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien. Die Höhe der Zuschüsse ergibt sich aus Ziffer 3.1. Im Haushaltsbuch der Stadt Bedburg für das Jahr 2009 ist bei dem Produkt 06.366.225.001 ein Betrag in Höhe von 6.000 € - einschließlich der Mittel für die Förderung nach Ziffer 3.2 (Ferienspiele) - veranschlagt. Nach den bis zur Ausschlussfrist - 31.03.2009 - eingegangenen Anträgen von fünf Vereinen/Organisationen ist folgende Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel vorgesehen: 1. Ev. Kirchengemeinde BedburgNiederaußem-Glessen - Gemeinde Bedburg - Gemeinde Kaster 2. Kath. Kirchengemeinde St. Georg 3. Kath. Kirchengemeinde St. Martinus 4. Kath. Kirchengemeinde St. Matthias 5. Kath. Kirchengemeinde St. Peter Summe Förderung 2008 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € Geplanter Zuschuss 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 750,00 € Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass die kath. Kirchengemeinden St. Lambertus, St. Lucia und St. Willibrord sowie der Malteser Hilfsdienst Bedburg, die im letzten Jahr fristgerecht eine Förderung beantragt, dieses Jahr keinen Antrag auf Bezuschussung gestellt haben. b) Durchführung von Ferienspielen Gemäß Ziffer 3.2 der o. a. Förderungsrichtlinien erhalten Vereine und Organisationen für die Durchführung von Ferienspielen oder vergleichbaren Veranstaltungen einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 3 € je Tag und Teilnehmer mit Wohnsitz in Bedburg; maximal jedoch in Höhe von 1.500 €. Für 2009 steht bei dem Produkt 06.366.225.001 ein Betrag in Höhe von 6.000 € - einschließlich der Mittel für die Förderung nach Ziffer 3.1 [allgemeine Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit] - zur Verfügung. Bis zur Ausschlussfrist - 31.03.2009 - ist der Verwaltung neben dem Antrag des Caritasverbandes für den Rhein-Erft-Kreis e. V. vom 23.01.2009 auch ein Antrag der AWO Ortsverein Kaster/Königshoven vom 23.03.2009 sowie ein Antrag der Siedlung Bedburg-Kaster der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg vom 31.03.2009 zugegangen. Die Verwaltung schlägt - entsprechend der Verfahrensweise in den vergangenen Jahren - vor, den Antragstellern im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel zunächst einen Beschlussvorlage WP7-32/2009 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Abschlag auf Basis der noch vorzulegenden Kostenkalkulation zu gewähren; eine Endabrechnung erfolgt unmittelbar nach Durchführung der Maßnahmen. Verwaltungsseitig wird angestrebt, die verschiedenen Betreuungsangebote über die gesamten (Sommer-)Ferien zu verteilen, so dass - wenn möglich - immer ein entsprechendes Angebot für Bedburger Kinder besteht. Diesbezüglich erfolgt bereits eine Absprache dem Träger der Ferienbetreuung im Bereich der offenen Ganztagsgrundschule (OGS) und dem - in den letzten Jahren einzigen - Anbieter der Sommerferienspiele, dem Caritasverband. Die Verwaltung ist bestrebt, möglichst alle Träger der verschiedenen Maßnahmen von den positiven Effekten dieser Handhabung zu überzeugen und wird diesbezüglich mit den Trägern - hier Arbeiterwohlfahrt und Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg - in Kontakt treten. Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf hin, dass nach Prüfung der Endabrechnung dem Caritasverband für das Jahr 2008 eine Förderung in Höhe von 1.500 € für die Durchführung der Ferienspiele gewährt wurde. c) Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Wohlfahrtspflege Gemäß Ziffer 3.3 der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien erhalten Vereine und Organisationen, deren Zweck auf die Wohlfahrt ausgerichtet ist, jährliche Zuschüsse in Höhe von 125 € bei mindestens einmaliger Betreuung des Personenkreises je Woche [Ziffer 3.3a] bzw. in Höhe von max. 250 € bei Durchführung einer jährlichen Veranstaltung [Ziffer 3.3b]. Im Haushaltsbuch der Stadt ist für das Jahr 2009 bei dem Produkt 05.315.222.005 ein Betrag in Höhe von 10.000 € - einschließlich der Mittel für die Förderung gemäß Ziffer 3.5 der o. a. Förderungsrichtlinien - veranschlagt. Nach den bis zur Ausschlussfrist - 31.03.2009 - eingegangenen Anträgen von 21 Vereinen/Organisationen ist folgende Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel vorgesehen: 1. AWO Ortsverein Kaster/Königshoven 2. AWO Ortsverein Rath 3. Ev. Kirchengemeinde BedburgNiederaußem-Glessen 4. Kath. Kirchengemeinde St. Georg 5. Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus 6. Kath. Kirchengemeinde St. Lucia 7. Kath. Kirchengemeinde St. Martinus 8. Kath. Kirchengemeinde St. Matthias 9. Kath. Kirchengemeinde St. Peter 10. Kath. Kirchengemeinde St. Ursula 11. Kath. Kirchengemeinde St. Willibrord 12. Seniorengemeinschaft Lipp/Millendorf 13. Seniorengemeinschaft Pütz 14. VDK Ortsverband Kaster 15. Verband der Heimkehrer Summe Beschlussvorlage WP7-32/2009 Förderung 2008 210,00 € 224,00 € geplanter Zuschuss max. 250,00 € max. 250,00 € 216,00 € max. 250,00 € 248,00 € 184,00 € 126,00 € 188,00 € 90,00 € 52,00 € 142,00 € 125,00 € 1.805,00 € max. 250,00 € max. 250,00 € max. 250,00 € 125,00 € max. 250,00 € max. 250,00 € max. 250,00 € max. 250,00 € max. 250,00 € max. 250,00 € max. 250,00 € 125,00 € 3.500,00 € Seite 4 STADT BEDBURG nachrichtlich gemäß Buchstabe d) Behinderten-Freundeskreis Bedburg e. V. Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg Donum vitae Regionalverband Rhein-Erft Frauenberatungsstelle „Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V“. 20. Kath. Ehe-, Familien- & Lebensberatung Rhein-Erft-Kreis 21. Tschernobyl Kinderhilfe Bedburg 16. 17. 18. 19. Seite: 5 Sitzungsvorlage Förderung 2008 1.148,00 € geplanter Zuschuss 1.760,00 € 1.760 € 1.125,72 € max. 1.250 € 480 € 1.110 € Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf hin, dass die kath. Kirchengemeinden St. Lambertus, St. Lucia, St. Matthias, St. Peter, der Ortsverein Pütz der AWO sowie der VDK Ortsverband Bedburg im letzten Jahr fristgerecht eine Förderung beantragt, jedoch aufgrund - trotz mehrfacher `Aufforderungen´ - bislang nicht eingereichter Unterlagen keine Förderungen erhalten haben. d) sonstige Zuschüsse Gemäß Ziffer 3.5 der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien können Vereine und Organisationen einen höheren Zuschuss als die `Pauschzuschüsse´ erhalten, wenn dies besonders begründet wird. In dem Antrag ist die beabsichtige Maßnahme darzustellen; auch ist diesem eine detaillierte `Kostenrechnung´ beizufügen. Für das Jahr 2009 ist im Haushaltsbuch der Stadt Bedburg bei dem Produkt 05.315.222.005 ein Betrag in Höhe von 10.000 € - einschließlich der Mittel für die Förderung gemäß Ziffer 3.3 der o. a. Förderungsrichtlinien - veranschlagt. Von den nachfolgenden Vereinen wurde rechtzeitig ein Antrag auf Bezuschussung gem. Ziffer 3.5 gestellt: Behinderten-Freundeskreis Bedburg e. V. (Ziffer 16): Der Behinderten-Freundeskreis Bedburg e. V. hat mit Schreiben vom 31.03.2009 einen allgemeinen Zuschuss im Rahmen der Wohlfahrtspflege beantragt. Bei einem bereits im Februar diesen Jahres geführten Telefonates wurde die Problematik der Beförderung der Schwerstbehinderten und der damit einhergehenden finanziellen Schwierigkeiten erörtert. So muss seitens des Vereins, um den schwerstbehinderten Bedburger Bürgerinnen und Bürgern auch weiterhin die Möglichkeit zu geben, an den mindestens einmal im Monat stattfindenden Treffen teilzunehmen, auf ein privates Taxiunternehmen für die Beförderung zurückgegriffen werden. Anderweitige Möglichkeiten der Beförderung für die schwerstbehinderten Einwohner Bedburgs bestehen nicht mehr. Diese Stunden außerhalb des eigenen Haushaltes sind nicht nur für die Behinderten selber wichtig, da sie hierdurch die Möglichkeit erhalten, zumindest zu einem Teil am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen; auch für die Angehörigen, die meist tags- als auch nachtsüber für die Behinderten zur Verfügung stehen, sind diese `Freistunden´ bedeutend. Da aufgrund der kurzfristigen Anforderung eine Kostendarstellung bis zur Erstellung der Vorlage noch nicht eingegangen ist, schlägt die Verwaltung vor, über die Höhe des Zuschusses in der nächsten Sitzung des Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales gesondert zu beraten. Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg (Ziffer 17): Mit E-Mail vom 31.03.2009 hat die Siedlung Bedburg-Kaster der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) einen Antrag auf Bezuschussung gestellt. Seit März 2009 bestehen zwei Gruppen; eine Gruppe für Kinder im Alter von 7 - 10 Jahre (Wölflinge) und die JungpfadfinderInnen für Kinder von 11 - 13 Jahren. Die Betreuung erfolgt jeweils von drei erwachsenen GruppenleiterInnen und wird ehrenamtlich ausgeführt. Insgesamt werden zur Zeit 21 Kinder in beiden Gruppen betreut. Verwaltungsseitig wurden der DPSG die Voraussetzungen für eine Bezuschussung nach Ziffer 3.5 der Richtlinien mit der Bitte erläutert, den Antrag entsprechend zu konkretisieren und die notwendigen Unterlagen vorzulegen. Da diese - aufgrund der Kurzfristigkeit - bei Erstellung der Sitzungsvorlage noch nicht vorlagen, schlägt die Verwaltung vor, hierüber gesondert in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales zu beschließen. Beschlussvorlage WP7-32/2009 Seite 5 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 6 donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V. (Ziffer 18): Der Verein donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V. hat mit Schreiben vom 30.12.2008 einen Antrag auf Bezuschussung nach Ziff. 3.5 der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien gestellt. Der Verein besteht seit 2000 und betreibt eine Beratungsstelle für Frauen im Schwangerschaftskonflikt, für Schwangere und ihre Familien sowie andere Ratsuchende. Im Jahr 2008 haben 48 Bürgerinnen der Stadt Bedburg das Beratungsangebot in Anspruch genommen. Der Sitz der Beratungsstelle ist in Bergheim, eine Nebenstelle wird in Brühl betrieben. Die Finanzierung erfolgt über Spenden, Mitgliedsbeiträge und Zuschüsse. Mit Schreiben vom 15.03.2009 legte der Verein donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V. die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EstG) für das Jahr 2008 vor. Ausweislich der eingereichten Unterlagen wurde im Geschäftsjahr 2008 ein Gewinn in Höhe von knapp 1.000,00 € erwirtschaftet. Wenngleich die Verwaltung die Arbeit des Vereins äußerst positiv wertet, ist festzuhalten, dass zumindest dieses Jahr ein tatsächlicher Zuschussbedarf nicht vorliegt. Verboten ist es gemeinnützigen Vereinen Mittel zur Mehrung des eigenen Vermögens einzusetzen und gleichzeitig Pflicht vorhandene Mittel zeitnah zu verwenden. Dies bedeutet nach Jahren mit Defiziten [rund 6.000 € im Jahr 2007] im folgende Jahr ein Gewinn fast zwingend sein muss. In Anbetracht des Defizits über die Jahre erscheint zumindest einmalig ein Betrag von 10 € je beratener Bürgerin aus der Stadt Bedburg, somit insgesamt in Höhe von 480 € angemessen. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag des Vereins donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V. auf Gewährung eines Zuschusses nach Ziffer 3.5 der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien in genannte Höhe zu gewähren und den Verein aufzufordern, für die kommenden Jahre auch Aussagen über den gesamten Betreuungsumfang, anteilig für Bedburg und aussagekräftige Unterteilungen bezüglich der Refinanzierungen – hier insbesondere von Zuschüssen durch Dritte - einzureichen. Frauenberatungsstelle „Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V.“ (Ziffer 19): Die Frauenberatungsstelle „Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V.“ hat mit Schreiben vom 20.03.2009 den Jahresbericht 2008 vorgelegt und gleichzeitig einen Antrag auf finanzielle Förderung gestellt. Das Einzugsgebiet der Beratungsstelle erstreckt sich auf den gesamten Rhein-Erft-Kreis und umfasst Beratungen in Einzel- und Gruppengesprächen bzw. -therapien bei psychosozialen, beruflichen und rechtlichen Fragen. Daneben besteht auch die Möglichkeit, an Gesprächs- und Selbsterfahrungsgruppen sowie an Vorträgen und Diskussionsabenden teilzunehmen. Die Gesamtkosten der Beratungsstelle belaufen sich auf ca. 125.000 €, die überwiegend durch Landeszuschüsse gedeckt werden. Die ungedeckten Kosten belaufen sich auf ca. 37.000 € werden durch Spenden finanziert. Bezogen auf den leicht gefallenen Anteil der Beratungen für Bedburger Bürgerinnen gegenüber dem Vorjahr - von 7 % auf 6 % - entspräche der Anteil einem Betrag von 2.220 €. Aus folgender Tabelle läßt sich die Entwicklung der von den einzelnen Kommunen und dem Kreis gezahlten Zuschüsse sowie der auf die Kommunen bezogene Anteil der Beratungssuchenden erkennen. Beschlussvorlage WP7-32/2009 Seite 6 STADT BEDBURG Seite: 7 Sitzungsvorlage Jährliche Zuschüsse der Kommunen Kommune Rhein-Erft-Kreis Bergheim Bedburg Elsdorf Erftstadt Frechen Pulheim Kerpen Sonstige 2006 Zuschuss 19.700 € 750 € 0€ 0€ 555 € 800 € 690 € 5.100 € Anteil 17 % 3% 7% 6% 9% 5% 49 % 4% 2007 Zuschuss 18.715 € 1.157 € 600 € 0€ 555 € 800 € 690 € 5.100 € Anteil 21 % 7% 4% 9% 8% 5% 46 % 2008 Zuschuss 18.715 € 206 € 1.148 € 0€ 555 € 800 € 690 € 6.000 € Anteil 20 % 6% 4% 10 % 8% 6% 46 % Unter Berücksichtigung dieser Daten schlägt die Verwaltung vor, der Frauenberatungsstelle „Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V.“ einen Zuschuss nach Ziffer 3.5 der Jugendund Wohlfahrtsförderungsrichtlinien von 50 % der auf die Bedburger Bürgerinnen entfallenden Anteil der ungedeckten Kosten in Höhe von 1.110 € zu gewähren. Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatung Rhein-Erft-Kreis e. V. (Ziffer 20): Mit Schreiben vom 28.01.2009 hat die Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatung Rhein-ErftKreis e. V. einen Antrag auf Förderung im Rahmen der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien gestellt. Vertreten sind die Beratungsstellen in den Kommunen Bergheim, Brühl und Erftstadt. Die Finanzierung der Planstellen erfolgt über das Erzbistum und eine Bezuschussung durch den Landschaftsverband Rheinland. Im Jahr 2008 wurde das Beratungsangebot von 30 Bedburger Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommen, was einem Beratungsaufwand von ca. 300 Stunden entspricht. Im letzten Jahr konnte - wie in den Vorjahren auch - eine Honorarkraft in der Außenstelle Bergheim durch Spenden finanziert werden; die hierdurch zusätzlich zur Verfügung stehenden Beratungsstunden wurden bevorzugt für die Betreuung Bedburger Bürgerinnen und Bürger bereitgestellt. Da für das Jahr 2009 von einer ähnlich hohen Beratungsanfrage von Bedburger Bürgerinnen und Bürgern ausgegangen wird und auch die Kosten in etwa gleichbleiben werden, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, der Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatung Rhein-Erft-Kreis e. V. - wie auch im vergangenen Jahr - einen Zuschuss nach Ziffer 3.5 der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien in Höhe von 1.760 € zu gewähren. Tschernobyl Kinderhilfe Bedburg/Erft e. V. (Ziffer 21): Der Verein Tschernobyl Kinderhilfe Bedburg/Erft e. V. hat mit Schreiben vom 15.03.2009 einen allgemeinen Antrag auf Bezuschussung gestellt. In diesem Jahr wird ein Kind voraussichtlich zweimal für jeweils eine Woche nach Bedburg kommen, um seine Augenkrankheit im Augenzentrum Brühl behandeln zu lassen. In Weißrussland ist eine solche Behandlung nicht möglich; dem Jungen würde dort die Erblindung drohen. Die Behandlung, die bereits letztes Jahr während des Sommeraufenthaltes begonnen und auch von der Gastfamilie unterstützt wurde, wird dieses Jahr fortgesetzt. Auch in diesem Jahr ist die Familie bereit, den Jungen aufzunehmen und entsprechend zu unterstützten. Hier ist jedoch eine zusätzliche Unterstützung durch den Verein Tschernobyl Kinderhilfe Bedburg/Erft e. V. notwendig, da - wie bereits erwähnt - neben dem regulären Besuch zwei weitere Besuche notwendig sind. Um trotz dieser außerordentlich Belastung auch die `normalen´ Aufenthalte für die Bedburger Familien finanzierbar zu erhalten, ist der Verein auf vermehrte Spenden angewiesen. Auch wenn sich die Kosten zur Zeit nicht genau beziffern lassen, geht der Verein Tschernobyl Kinderhilfe Bedburg/Erft e. V. von ca. 2.000 - 2.500 € aus. Beschlussvorlage WP7-32/2009 Seite 7 STADT BEDBURG Seite: 8 Sitzungsvorlage Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, dem Verein einen Zuschuss in Höhe der nicht gedeckten Kosten, maximal jedoch in Höhe des letztjährigen Zuschüsses [1.125,- €] zu gewähren. Weitere Anträge Weiterhin hat die AWO, Ortsverein Kaster/Königshoven einen Antrag nach Ziffer 3.3 und 3.5 der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien für das Jahr 2009 gestellt. Verwaltungsseitig wurden den Antragstellern die verschiedenen Förderungsmöglichkeiten erläutert; hierbei wurde explizit darauf hingewiesen, dass eine doppelte Förderung für einen Personenkreis nicht möglich ist. Der Ortsverein wurde gebeten, den Antrag entsprechend zu konkretisieren und die notwendigen Unterlagen vorzulegen. Da bis zur Erstellung der Sitzungsvorlage keine Konkretisierung des Antrages vorlag, wird verwaltungsseitig davon ausgegangen, dass die AWO, Ortsverein Kaster/Königshoven - wie auch im letzten Jahr - einen Zuschuss nach 3.3b der Jugendund Wohlfahrtsförderungsrichtlinien beantragt. Eine Berücksichtigung ist in der oben aufgezeigten Tabelle unter Ziffer 1 erfolgt. Der VDK Ortsverband Bedburg hat einen Antrag nach Ziffer 3.3 b mit Datum 30.03.2009, persönlich abgegeben am 02.04.2009 gestellt, welcher somit wie vorgenannter Antrag nicht ordnungsgemäß erfolgte. Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, den Antrag der AWO, Ortsverein Kaster/Königshoven gem. Ziffer 3.5 sowie den Antrag des VDK Ortsverband Bedburg nach Ziffer 3.3 b abzulehnen. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein … Ja : Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 08.07.2009 ----------------------------------Gömpel Sachbearbeiterin ----------------------------------Kramer Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-32/2009 Seite 8 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP7-32/2009 Sitzungsvorlage Seite: 9 Seite 9