Daten
Kommune
Bedburg
Größe
45 kB
Datum
21.04.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP732/2009
Fachbereich II
Sitzungsteil
Az.: 50 15 50 / 51 12 52 / 51 15 51
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
21.04.2009
Betreff:
Vergabe der Zuschüsse nach den Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
a) allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit
b) Durchführung von Ferienspielen
c) allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Wohlfahrtspflege
d) sonstige Zuschüsse
Beschlussvorschlag:
zu a – c)
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Verteilung der nachfolgend
aufgeführten Zuschüsse - Zuschüsse gem. der Ziffern 3.1, 3.2 und 3.3 - zur Kenntnis.
zu d)
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales beschließt
1. den Anträgen der Siedlung Bedburg-Kaster der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg sowie des
Behinderten-Freundeskreis e. V. grundsätzlich zuzustimmen; die Zuschusshöhe jedoch aufgrund
noch nicht vorliegender Unterlagen gesondert in der nächsten turnusmäßigen Sitzung zu beschließen.
2. den Antrag des Vereins donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V. einen Zuschuss in Höhe von
480 €.
3. der Frauenberatungsstelle „Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V.“ einen Zuschuss in Höhe
von 1.110 € zu gewähren.
4. der Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatung Rhein-Erft-Kreis e. V. einen Zuschuss in Höhe von
1.760 € zu gewähren.
5. dem Verein Tschernobyl Kinderhilfe Bedburg/Erft e. V. einen Zuschuss in Höhe der tatsächlichen
Kosten, jedoch maximal in Höhe von 1.250 € zu gewähren.
6. die unter `weitere Anträge´ aufgeführten Positionen abzulehnen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
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Sitzungsvorlage
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7.
Beschlussvorlage WP7-32/2009
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Sitzungsvorlage
Begründung:
Die Vergabe von Zuschüssen im Bereich der Jugendarbeit und Wohlfahrtspflege erfolgt seit dem
01.01.2003 im Rahmen der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien. Aufgrund der in den vergangenen Jahren gewonnenen Erkenntnissen und der vermehrten Kritiken werden die Richtlinien
zur Zeit überarbeitet. Aufgrund des gemeinsamen Personenkreises - Förderung der Jugend - wird
verwaltungsseitig die Erstellung einer gemeinsamen Richtlinie für die Gebiete der Jugendarbeit
sowie der Sport- und Wohlfahrtspflege als sinnvoll erachtet. Da unter Umständen auch der Bereich
der Nutzung der Sportstätten mit einbezogen werden soll, ist eine Abstimmung mit dem zuständigen Fachbereich III notwendig; ggf. ist auch eine Entscheidung des Ausschusses für Hochbau und
Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen erforderlich. Die Verwaltung wird in einer der nächsten
Sitzungen des Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales hierüber berichten.
Aufgrund des `Vertrauensschutzes´ der Vereine auf Anwendung der zur Zeit gültigen Jugend- und
Wohlfahrtsförderungsrichtlinien wird vewaltungsseitig die nachfolgend dargestellte Bezuschussung
vorgeschlagen.
a) Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Förderung der Jugendarbeit
Die Stadt Bedburg fördert die in ihrem Gebiet ansässigen Vereine und Organisationen im Rahmen der im Haushaltsbuch bereitgestellten Mittel nach Maßgabe der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien. Die Höhe der Zuschüsse ergibt sich aus Ziffer 3.1. Im Haushaltsbuch der
Stadt Bedburg für das Jahr 2009 ist bei dem Produkt 06.366.225.001 ein Betrag in Höhe von
6.000 € - einschließlich der Mittel für die Förderung nach Ziffer 3.2 (Ferienspiele) - veranschlagt.
Nach den bis zur Ausschlussfrist - 31.03.2009 - eingegangenen Anträgen von fünf Vereinen/Organisationen ist folgende Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel vorgesehen:
1. Ev. Kirchengemeinde BedburgNiederaußem-Glessen
- Gemeinde Bedburg
- Gemeinde Kaster
2. Kath. Kirchengemeinde St. Georg
3. Kath. Kirchengemeinde St. Martinus
4. Kath. Kirchengemeinde St. Matthias
5. Kath. Kirchengemeinde St. Peter
Summe
Förderung 2008
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
Geplanter Zuschuss
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
125,00 €
750,00 €
Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass die kath. Kirchengemeinden St. Lambertus,
St. Lucia und St. Willibrord sowie der Malteser Hilfsdienst Bedburg, die im letzten Jahr fristgerecht eine Förderung beantragt, dieses Jahr keinen Antrag auf Bezuschussung gestellt haben.
b) Durchführung von Ferienspielen
Gemäß Ziffer 3.2 der o. a. Förderungsrichtlinien erhalten Vereine und Organisationen für die
Durchführung von Ferienspielen oder vergleichbaren Veranstaltungen einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 3 € je Tag und Teilnehmer mit Wohnsitz in Bedburg; maximal jedoch in Höhe von 1.500 €. Für 2009 steht bei dem Produkt 06.366.225.001 ein Betrag in Höhe von 6.000 €
- einschließlich der Mittel für die Förderung nach Ziffer 3.1 [allgemeine Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit] - zur Verfügung. Bis zur Ausschlussfrist - 31.03.2009 - ist der Verwaltung neben dem Antrag des Caritasverbandes für den Rhein-Erft-Kreis e. V. vom 23.01.2009
auch ein Antrag der AWO Ortsverein Kaster/Königshoven vom 23.03.2009 sowie ein Antrag der
Siedlung Bedburg-Kaster der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg vom 31.03.2009 zugegangen. Die Verwaltung schlägt - entsprechend der Verfahrensweise in den vergangenen Jahren - vor, den Antragstellern im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel zunächst einen
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Abschlag auf Basis der noch vorzulegenden Kostenkalkulation zu gewähren; eine Endabrechnung erfolgt unmittelbar nach Durchführung der Maßnahmen.
Verwaltungsseitig wird angestrebt, die verschiedenen Betreuungsangebote über die gesamten
(Sommer-)Ferien zu verteilen, so dass - wenn möglich - immer ein entsprechendes Angebot für
Bedburger Kinder besteht. Diesbezüglich erfolgt bereits eine Absprache dem Träger der Ferienbetreuung im Bereich der offenen Ganztagsgrundschule (OGS) und dem - in den letzten
Jahren einzigen - Anbieter der Sommerferienspiele, dem Caritasverband. Die Verwaltung ist
bestrebt, möglichst alle Träger der verschiedenen Maßnahmen von den positiven Effekten dieser Handhabung zu überzeugen und wird diesbezüglich mit den Trägern - hier Arbeiterwohlfahrt
und Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg - in Kontakt treten.
Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf hin, dass nach Prüfung der Endabrechnung dem Caritasverband für das Jahr 2008 eine Förderung in Höhe von 1.500 € für die Durchführung der
Ferienspiele gewährt wurde.
c) Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Wohlfahrtspflege
Gemäß Ziffer 3.3 der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien erhalten Vereine und Organisationen, deren Zweck auf die Wohlfahrt ausgerichtet ist, jährliche Zuschüsse in Höhe von
125 € bei mindestens einmaliger Betreuung des Personenkreises je Woche [Ziffer 3.3a] bzw. in
Höhe von max. 250 € bei Durchführung einer jährlichen Veranstaltung [Ziffer 3.3b]. Im Haushaltsbuch der Stadt ist für das Jahr 2009 bei dem Produkt 05.315.222.005 ein Betrag in Höhe
von 10.000 € - einschließlich der Mittel für die Förderung gemäß Ziffer 3.5 der o. a. Förderungsrichtlinien - veranschlagt. Nach den bis zur Ausschlussfrist - 31.03.2009 - eingegangenen Anträgen von 21 Vereinen/Organisationen ist folgende Verteilung der zur Verfügung stehenden
Mittel vorgesehen:
1. AWO Ortsverein Kaster/Königshoven
2. AWO Ortsverein Rath
3. Ev. Kirchengemeinde BedburgNiederaußem-Glessen
4. Kath. Kirchengemeinde St. Georg
5. Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus
6. Kath. Kirchengemeinde St. Lucia
7. Kath. Kirchengemeinde St. Martinus
8. Kath. Kirchengemeinde St. Matthias
9. Kath. Kirchengemeinde St. Peter
10. Kath. Kirchengemeinde St. Ursula
11. Kath. Kirchengemeinde St. Willibrord
12. Seniorengemeinschaft Lipp/Millendorf
13. Seniorengemeinschaft Pütz
14. VDK Ortsverband Kaster
15. Verband der Heimkehrer
Summe
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Förderung 2008
210,00 €
224,00 €
geplanter Zuschuss
max. 250,00 €
max. 250,00 €
216,00 €
max. 250,00 €
248,00 €
184,00 €
126,00 €
188,00 €
90,00 €
52,00 €
142,00 €
125,00 €
1.805,00 €
max. 250,00 €
max. 250,00 €
max. 250,00 €
125,00 €
max. 250,00 €
max. 250,00 €
max. 250,00 €
max. 250,00 €
max. 250,00 €
max. 250,00 €
max. 250,00 €
125,00 €
3.500,00 €
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nachrichtlich gemäß Buchstabe d)
Behinderten-Freundeskreis Bedburg e. V.
Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg
Donum vitae Regionalverband Rhein-Erft
Frauenberatungsstelle
„Frauen
helfen
Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V“.
20. Kath. Ehe-, Familien- & Lebensberatung
Rhein-Erft-Kreis
21. Tschernobyl Kinderhilfe Bedburg
16.
17.
18.
19.
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Förderung 2008
1.148,00 €
geplanter Zuschuss
1.760,00 €
1.760 €
1.125,72 €
max. 1.250 €
480 €
1.110 €
Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf hin, dass die kath. Kirchengemeinden St. Lambertus,
St. Lucia, St. Matthias, St. Peter, der Ortsverein Pütz der AWO sowie der VDK Ortsverband
Bedburg im letzten Jahr fristgerecht eine Förderung beantragt, jedoch aufgrund - trotz mehrfacher `Aufforderungen´ - bislang nicht eingereichter Unterlagen keine Förderungen erhalten haben.
d) sonstige Zuschüsse
Gemäß Ziffer 3.5 der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien können Vereine und Organisationen einen höheren Zuschuss als die `Pauschzuschüsse´ erhalten, wenn dies besonders
begründet wird. In dem Antrag ist die beabsichtige Maßnahme darzustellen; auch ist diesem eine detaillierte `Kostenrechnung´ beizufügen. Für das Jahr 2009 ist im Haushaltsbuch der Stadt
Bedburg bei dem Produkt 05.315.222.005 ein Betrag in Höhe von 10.000 € - einschließlich der
Mittel für die Förderung gemäß Ziffer 3.3 der o. a. Förderungsrichtlinien - veranschlagt. Von den
nachfolgenden Vereinen wurde rechtzeitig ein Antrag auf Bezuschussung gem. Ziffer 3.5 gestellt:
Behinderten-Freundeskreis Bedburg e. V. (Ziffer 16):
Der Behinderten-Freundeskreis Bedburg e. V. hat mit Schreiben vom 31.03.2009 einen allgemeinen Zuschuss im Rahmen der Wohlfahrtspflege beantragt. Bei einem bereits im Februar
diesen Jahres geführten Telefonates wurde die Problematik der Beförderung der Schwerstbehinderten und der damit einhergehenden finanziellen Schwierigkeiten erörtert. So muss seitens
des Vereins, um den schwerstbehinderten Bedburger Bürgerinnen und Bürgern auch weiterhin
die Möglichkeit zu geben, an den mindestens einmal im Monat stattfindenden Treffen teilzunehmen, auf ein privates Taxiunternehmen für die Beförderung zurückgegriffen werden. Anderweitige Möglichkeiten der Beförderung für die schwerstbehinderten Einwohner Bedburgs bestehen nicht mehr. Diese Stunden außerhalb des eigenen Haushaltes sind nicht nur für die Behinderten selber wichtig, da sie hierdurch die Möglichkeit erhalten, zumindest zu einem Teil am
gesellschaftlichen Leben teilzunehmen; auch für die Angehörigen, die meist tags- als auch
nachtsüber für die Behinderten zur Verfügung stehen, sind diese `Freistunden´ bedeutend. Da
aufgrund der kurzfristigen Anforderung eine Kostendarstellung bis zur Erstellung der Vorlage
noch nicht eingegangen ist, schlägt die Verwaltung vor, über die Höhe des Zuschusses in der
nächsten Sitzung des Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales gesondert zu beraten.
Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg (Ziffer 17):
Mit E-Mail vom 31.03.2009 hat die Siedlung Bedburg-Kaster der Deutschen Pfadfinderschaft
Sankt Georg (DPSG) einen Antrag auf Bezuschussung gestellt. Seit März 2009 bestehen zwei
Gruppen; eine Gruppe für Kinder im Alter von 7 - 10 Jahre (Wölflinge) und die JungpfadfinderInnen für Kinder von 11 - 13 Jahren. Die Betreuung erfolgt jeweils von drei erwachsenen GruppenleiterInnen und wird ehrenamtlich ausgeführt. Insgesamt werden zur Zeit 21 Kinder in beiden Gruppen betreut. Verwaltungsseitig wurden der DPSG die Voraussetzungen für eine Bezuschussung nach Ziffer 3.5 der Richtlinien mit der Bitte erläutert, den Antrag entsprechend zu
konkretisieren und die notwendigen Unterlagen vorzulegen. Da diese - aufgrund der Kurzfristigkeit - bei Erstellung der Sitzungsvorlage noch nicht vorlagen, schlägt die Verwaltung vor, hierüber gesondert in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales zu beschließen.
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donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V. (Ziffer 18):
Der Verein donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V. hat mit Schreiben vom 30.12.2008
einen Antrag auf Bezuschussung nach Ziff. 3.5 der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien
gestellt. Der Verein besteht seit 2000 und betreibt eine Beratungsstelle für Frauen im Schwangerschaftskonflikt, für Schwangere und ihre Familien sowie andere Ratsuchende. Im Jahr 2008
haben 48 Bürgerinnen der Stadt Bedburg das Beratungsangebot in Anspruch genommen. Der
Sitz der Beratungsstelle ist in Bergheim, eine Nebenstelle wird in Brühl betrieben. Die Finanzierung erfolgt über Spenden, Mitgliedsbeiträge und Zuschüsse. Mit Schreiben vom 15.03.2009
legte der Verein donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V. die Gewinnermittlung nach § 4
Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EstG) für das Jahr 2008 vor. Ausweislich der eingereichten Unterlagen wurde im Geschäftsjahr 2008 ein Gewinn in Höhe von knapp 1.000,00 €
erwirtschaftet.
Wenngleich die Verwaltung die Arbeit des Vereins äußerst positiv wertet, ist festzuhalten, dass
zumindest dieses Jahr ein tatsächlicher Zuschussbedarf nicht vorliegt. Verboten ist es gemeinnützigen Vereinen Mittel zur Mehrung des eigenen Vermögens einzusetzen und gleichzeitig
Pflicht vorhandene Mittel zeitnah zu verwenden. Dies bedeutet nach Jahren mit Defiziten [rund
6.000 € im Jahr 2007] im folgende Jahr ein Gewinn fast zwingend sein muss. In Anbetracht des
Defizits über die Jahre erscheint zumindest einmalig ein Betrag von 10 € je beratener Bürgerin
aus der Stadt Bedburg, somit insgesamt in Höhe von 480 € angemessen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag des Vereins donum vitae Regionalverband
Rhein-Erft e. V. auf Gewährung eines Zuschusses nach Ziffer 3.5 der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien in genannte Höhe zu gewähren und den Verein aufzufordern, für die kommenden Jahre auch Aussagen über den gesamten Betreuungsumfang, anteilig für Bedburg und
aussagekräftige Unterteilungen bezüglich der Refinanzierungen – hier insbesondere von Zuschüssen durch Dritte - einzureichen.
Frauenberatungsstelle „Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V.“ (Ziffer 19):
Die Frauenberatungsstelle „Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V.“ hat mit Schreiben
vom 20.03.2009 den Jahresbericht 2008 vorgelegt und gleichzeitig einen Antrag auf finanzielle
Förderung gestellt. Das Einzugsgebiet der Beratungsstelle erstreckt sich auf den gesamten
Rhein-Erft-Kreis und umfasst Beratungen in Einzel- und Gruppengesprächen bzw. -therapien
bei psychosozialen, beruflichen und rechtlichen Fragen. Daneben besteht auch die Möglichkeit,
an Gesprächs- und Selbsterfahrungsgruppen sowie an Vorträgen und Diskussionsabenden teilzunehmen. Die Gesamtkosten der Beratungsstelle belaufen sich auf ca. 125.000 €, die überwiegend durch Landeszuschüsse gedeckt werden. Die ungedeckten Kosten belaufen sich auf
ca. 37.000 € werden durch Spenden finanziert. Bezogen auf den leicht gefallenen Anteil der Beratungen für Bedburger Bürgerinnen gegenüber dem Vorjahr - von 7 % auf 6 % - entspräche
der Anteil einem Betrag von 2.220 €.
Aus folgender Tabelle läßt sich die Entwicklung der von den einzelnen Kommunen und dem
Kreis gezahlten Zuschüsse sowie der auf die Kommunen bezogene Anteil der Beratungssuchenden erkennen.
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Sitzungsvorlage
Jährliche Zuschüsse der Kommunen
Kommune
Rhein-Erft-Kreis
Bergheim
Bedburg
Elsdorf
Erftstadt
Frechen
Pulheim
Kerpen
Sonstige
2006
Zuschuss
19.700 €
750 €
0€
0€
555 €
800 €
690 €
5.100 €
Anteil
17 %
3%
7%
6%
9%
5%
49 %
4%
2007
Zuschuss
18.715 €
1.157 €
600 €
0€
555 €
800 €
690 €
5.100 €
Anteil
21 %
7%
4%
9%
8%
5%
46 %
2008
Zuschuss
18.715 €
206 €
1.148 €
0€
555 €
800 €
690 €
6.000 €
Anteil
20 %
6%
4%
10 %
8%
6%
46 %
Unter Berücksichtigung dieser Daten schlägt die Verwaltung vor, der Frauenberatungsstelle
„Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e. V.“ einen Zuschuss nach Ziffer 3.5 der Jugendund Wohlfahrtsförderungsrichtlinien von 50 % der auf die Bedburger Bürgerinnen entfallenden
Anteil der ungedeckten Kosten in Höhe von 1.110 € zu gewähren.
Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatung Rhein-Erft-Kreis e. V. (Ziffer 20):
Mit Schreiben vom 28.01.2009 hat die Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatung Rhein-ErftKreis e. V. einen Antrag auf Förderung im Rahmen der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien gestellt. Vertreten sind die Beratungsstellen in den Kommunen Bergheim, Brühl und Erftstadt. Die Finanzierung der Planstellen erfolgt über das Erzbistum und eine Bezuschussung
durch den Landschaftsverband Rheinland. Im Jahr 2008 wurde das Beratungsangebot von 30
Bedburger Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommen, was einem Beratungsaufwand
von ca. 300 Stunden entspricht. Im letzten Jahr konnte - wie in den Vorjahren auch - eine Honorarkraft in der Außenstelle Bergheim durch Spenden finanziert werden; die hierdurch zusätzlich
zur Verfügung stehenden Beratungsstunden wurden bevorzugt für die Betreuung Bedburger
Bürgerinnen und Bürger bereitgestellt.
Da für das Jahr 2009 von einer ähnlich hohen Beratungsanfrage von Bedburger Bürgerinnen
und Bürgern ausgegangen wird und auch die Kosten in etwa gleichbleiben werden, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, der Kath. Ehe-, Familien- und Lebensberatung Rhein-Erft-Kreis e. V.
- wie auch im vergangenen Jahr - einen Zuschuss nach Ziffer 3.5 der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien in Höhe von 1.760 € zu gewähren.
Tschernobyl Kinderhilfe Bedburg/Erft e. V. (Ziffer 21):
Der Verein Tschernobyl Kinderhilfe Bedburg/Erft e. V. hat mit Schreiben vom 15.03.2009 einen
allgemeinen Antrag auf Bezuschussung gestellt. In diesem Jahr wird ein Kind voraussichtlich
zweimal für jeweils eine Woche nach Bedburg kommen, um seine Augenkrankheit im Augenzentrum Brühl behandeln zu lassen. In Weißrussland ist eine solche Behandlung nicht möglich;
dem Jungen würde dort die Erblindung drohen. Die Behandlung, die bereits letztes Jahr während des Sommeraufenthaltes begonnen und auch von der Gastfamilie unterstützt wurde, wird
dieses Jahr fortgesetzt. Auch in diesem Jahr ist die Familie bereit, den Jungen aufzunehmen
und entsprechend zu unterstützten. Hier ist jedoch eine zusätzliche Unterstützung durch den
Verein Tschernobyl Kinderhilfe Bedburg/Erft e. V. notwendig, da - wie bereits erwähnt - neben
dem regulären Besuch zwei weitere Besuche notwendig sind. Um trotz dieser außerordentlich
Belastung auch die `normalen´ Aufenthalte für die Bedburger Familien finanzierbar zu erhalten,
ist der Verein auf vermehrte Spenden angewiesen. Auch wenn sich die Kosten zur Zeit nicht
genau beziffern lassen, geht der Verein Tschernobyl Kinderhilfe Bedburg/Erft e. V. von ca.
2.000 - 2.500 € aus.
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Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, dem Verein einen Zuschuss in Höhe der nicht gedeckten Kosten, maximal jedoch in Höhe des letztjährigen Zuschüsses [1.125,- €] zu gewähren.
Weitere Anträge
Weiterhin hat die AWO, Ortsverein Kaster/Königshoven einen Antrag nach Ziffer 3.3 und 3.5
der Jugend- und Wohlfahrtsförderungsrichtlinien für das Jahr 2009 gestellt. Verwaltungsseitig
wurden den Antragstellern die verschiedenen Förderungsmöglichkeiten erläutert; hierbei wurde
explizit darauf hingewiesen, dass eine doppelte Förderung für einen Personenkreis nicht möglich ist. Der Ortsverein wurde gebeten, den Antrag entsprechend zu konkretisieren und die notwendigen Unterlagen vorzulegen. Da bis zur Erstellung der Sitzungsvorlage keine Konkretisierung des Antrages vorlag, wird verwaltungsseitig davon ausgegangen, dass die AWO, Ortsverein Kaster/Königshoven - wie auch im letzten Jahr - einen Zuschuss nach 3.3b der Jugendund Wohlfahrtsförderungsrichtlinien beantragt. Eine Berücksichtigung ist in der oben aufgezeigten Tabelle unter Ziffer 1 erfolgt.
Der VDK Ortsverband Bedburg hat einen Antrag nach Ziffer 3.3 b mit Datum 30.03.2009, persönlich abgegeben am 02.04.2009 gestellt, welcher somit wie vorgenannter Antrag nicht ordnungsgemäß erfolgte.
Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales im Rahmen
des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, den Antrag der AWO, Ortsverein Kaster/Königshoven
gem. Ziffer 3.5 sowie den Antrag des VDK Ortsverband Bedburg nach Ziffer 3.3 b abzulehnen.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
:
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 08.07.2009
----------------------------------Gömpel
Sachbearbeiterin
----------------------------------Kramer
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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