Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (LEP-VI-Fläche Euskirchen/Weilerswist: Übernahme einer Bürgschaft und Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Datum
25.04.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (LEP-VI-Fläche Euskirchen/Weilerswist: Übernahme einer Bürgschaft und Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung) Beschlussvorlage GB (LEP-VI-Fläche Euskirchen/Weilerswist: Übernahme einer Bürgschaft und Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung)

öffnen download melden Dateigröße: 54 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 305/2007 23.02.2007 Az.: 20 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 12.03.2007 Kreisausschuss 27.03.2007 Kreistag 25.04.2007 LEP-VI-Fläche Euskirchen/Weilerswist: Übernahme einer Bürgschaft und Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius Tel.: 420 Abt.: 20 Die Vorlage berührt nicht den Etat. Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die grundsätzliche Bereitschaft des Kreises Euskirchen zu einer Beteiligung an einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur gemeinsamen Entwicklung der interkommunalen Industrieansiedlung auf der LEP-VI-Fläche Euskirchen/Weilerswist einschließlich der Übernahme einer Bürgschaft. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen konkreten Beschlüsse vorzubereiten. Begründung: Die LEP-VI-Fläche Euskirchen/Weilerswist ist nach Ansicht der Verwaltung eines der Leuchtturmprojekte im Kreis Euskirchen. Im Erfolgsfalle, nämlich der Ansiedlung eines passenden Unternehmens, profitieren nicht nur die beiden Belegenheitskommunen, sondern die gesamte Region. Da an die Verwaltung in jüngster Zeit der Wunsch herangetragen wurde, über ein Engagement durch Übernahme einer Bürgschaft nachzudenken, sollte zunächst eine grundsätzliche Positionierung durch den Kreistag erfolgen. Im Falle der positiven Beschlussfassung, die hiermit verwaltungsseitig vorgeschlagen wird, sollten dann in einem zweiten Schritt die konkreten Beschlüsse über die Bürgschaft und damit zusammenhängend über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung gefasst werden. Zum Vortrag in der Sitzung des Ausschusses werden Vertreter der Stadt Euskirchen und der Gemeinde Weilerswist eingeladen. gez. Rosenke Landrat Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)