Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Datum
25.04.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 305/2007
23.02.2007
Az.: 20
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
12.03.2007
Kreisausschuss
27.03.2007
Kreistag
25.04.2007
LEP-VI-Fläche Euskirchen/Weilerswist: Übernahme einer Bürgschaft und Abschluss einer
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius
Tel.: 420
Abt.: 20
Die Vorlage berührt nicht den Etat.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die grundsätzliche Bereitschaft des Kreises Euskirchen zu einer Beteiligung
an einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur gemeinsamen Entwicklung der interkommunalen
Industrieansiedlung auf der LEP-VI-Fläche Euskirchen/Weilerswist einschließlich der Übernahme
einer Bürgschaft.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen konkreten Beschlüsse vorzubereiten.
Begründung:
Die LEP-VI-Fläche Euskirchen/Weilerswist ist nach Ansicht der Verwaltung eines der
Leuchtturmprojekte im Kreis Euskirchen. Im Erfolgsfalle, nämlich der Ansiedlung eines passenden
Unternehmens, profitieren nicht nur die beiden Belegenheitskommunen, sondern die gesamte
Region. Da an die Verwaltung in jüngster Zeit der Wunsch herangetragen wurde, über ein
Engagement durch Übernahme einer Bürgschaft nachzudenken, sollte zunächst eine grundsätzliche
Positionierung durch den Kreistag erfolgen. Im Falle der positiven Beschlussfassung, die hiermit
verwaltungsseitig vorgeschlagen wird, sollten dann in einem zweiten Schritt die konkreten Beschlüsse
über die Bürgschaft und damit zusammenhängend über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung
gefasst werden.
Zum Vortrag in der Sitzung des Ausschusses werden Vertreter der Stadt Euskirchen und der
Gemeinde Weilerswist eingeladen.
gez. Rosenke
Landrat
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)