Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
81 kB
Datum
28.04.2016
Erstellt
18.03.16, 13:06
Aktualisiert
18.03.16, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Frau Lennartz
BE: Frau Lennartz
Kreuzau, 15.03.2016
Vorlagen-Nr.: 22/2016
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
14.04.2016
28.04.2016
Änderung der Satzung über den Ersatz von Verdienstausfall für beruflich selbständige
Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau (Verdienstausfallsatzung)
hier: 1. Änderung
I. Sach- und Rechtslage:
Die bisher gültige Satzung über den Ersatz von Verdienstausfall für beruflich selbständige
Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau, muss aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung
des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes (BHKG) vom 17.12.2015, in
Kraft getreten am 01.01.2016, geändert werden.
In den als Anlage 1 beigefügten Entwurf der Satzung wurden zunächst die redaktionellen
Änderungen eingearbeitet.
Gemäß § 21 Abs. 3 des BHKG haben beruflich selbständige ehrenamtliche Angehörige der
Feuerwehr gegenüber der Gemeinde Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, der ihnen durch
die Teilnahme an Einsätzen, Übungen, Aus- und Fortbildungen sowie der Teilnahme an sonstigen
Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde entsteht. In den in Absatz 2 Satz 1 genannten
Krankheitsfällen (Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von 6 Wochen, wenn sie auf den Dienst in der
Feuerwehr zurückzuführen ist) haben sie gegenüber dem gesetzlichen Träger der
Unfallversicherung einen Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, soweit nicht auf andere
Weise ein Ersatz erlangt werden kann. Die regelmäßige Arbeitszeit ist individuell zu ermitteln.
Verdienst, der außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit hätte erzielt werden können, bleibt außer
Betracht. Als Ersatz des Verdienstausfalls wird mindestens ein durch gemeindliche Satzung
festzulegender Regelstundensatz erzielt, es sei denn, dass ersichtlich keine finanziellen Nachteile
entstanden sind.
Auf Antrag ist anstelle des Regelstundensatzes eine Verdienstausfallpauschale je Stunde zu
zahlen, die im Einzelfall auf Grundlage des glaubhaft gemachten Einkommens nach billigem
Ermessen festgesetzt wird.
Durch gemeindliche Satzung ist ein Höchstbetrag festzulegen, der bei dem Einsatz des
Versdienstausfalls je Stunde nicht überschritten werden darf.
In der Verdienstausfallsatzung vom 28.09.1999 wurde ein Regelstundensatz in Höhe von 20,45 €
festgelegt. Dieser Betrag wurde seit Erlass der Satzung nicht verändert. Es wird daher
vorgeschlagen, diesen Regelstundensatz in Zukunft auf 26,00 € zu erhöhen (Berechnung der
Inflationsrate / Nachfrage bei Nachbarkommunen).
Der Höchstbetrag der Verdienstausfallpauschale sollte im Gegenzug von 40,90 € auf 35,00 €
reduziert werden.
In der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau sind z.Zt. 4 aktive Mitglieder, die selbständig sind. Im Jahr
2014 waren aufgrund der bisherigen Satzung 13 Stunden zu je 20,45 € zu erstatten. Es
entstanden Kosten in Höhe von 265,85 €. Bei einem Regelstundensatz von 26,00 € pro Stunde
hätte der Gesamtbetrag bei 338,00 € gelegen. Die Mehrkosten betragen 72,15 €.
2015 wurden 21 Stunden in Rechnung gestellt. Hier wären 116,55 € an Mehrkosten entstanden.
Da nicht absehbar ist, ob künftig Selbständige in die Feuerwehr Kreuzau eintreten werden und wie
hoch die Einsatzstundenzahl sein wird, können die zukünftigen Mehrkosten nicht genau beziffert
werden. Aufgrund der Abrechnungen der letzten Jahre sind sie aber als eher gering
einzuschätzen.
Dieser Sitzungsvorlage ist zur Verdeutlichung der tatsächlich vorgenommenen Änderungen neben
dem Entwurf der Satzungsneufassung eine Fassung der bisherigen Satzung beigefügt (Anlage 2).
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Haushaltsmittel sind unter Kostenstelle 1260101, Sachkonto 542110 bereitgestellt.
III. Beschlussvorschlag:
Die „1. Änderung der Satzung über den Ersatz von Verdienstausfall für beruflich selbständige
Angehörige der freiwilligen Feuerwehr Kreuzau (Verdienstausfallsatzung)“ wird in der als Anlage
beigefügten Fassung beschlossen.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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