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Allgemeine Vorlage (Änderung der Satzung über den Ersatz von Verdienstausfall für beruflich selbständige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau (Verdienstausfallsatzung) hier: 1. Änderung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
81 kB
Datum
28.04.2016
Erstellt
18.03.16, 13:06
Aktualisiert
18.03.16, 13:06
Allgemeine Vorlage (Änderung der Satzung über den Ersatz von Verdienstausfall für beruflich selbständige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau (Verdienstausfallsatzung)
hier: 1. Änderung) Allgemeine Vorlage (Änderung der Satzung über den Ersatz von Verdienstausfall für beruflich selbständige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau (Verdienstausfallsatzung)
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Gemeinde Kreuzau Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Frau Lennartz BE: Frau Lennartz Kreuzau, 15.03.2016 Vorlagen-Nr.: 22/2016 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss Rat 14.04.2016 28.04.2016 Änderung der Satzung über den Ersatz von Verdienstausfall für beruflich selbständige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau (Verdienstausfallsatzung) hier: 1. Änderung I. Sach- und Rechtslage: Die bisher gültige Satzung über den Ersatz von Verdienstausfall für beruflich selbständige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau, muss aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes (BHKG) vom 17.12.2015, in Kraft getreten am 01.01.2016, geändert werden. In den als Anlage 1 beigefügten Entwurf der Satzung wurden zunächst die redaktionellen Änderungen eingearbeitet. Gemäß § 21 Abs. 3 des BHKG haben beruflich selbständige ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr gegenüber der Gemeinde Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, der ihnen durch die Teilnahme an Einsätzen, Übungen, Aus- und Fortbildungen sowie der Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde entsteht. In den in Absatz 2 Satz 1 genannten Krankheitsfällen (Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von 6 Wochen, wenn sie auf den Dienst in der Feuerwehr zurückzuführen ist) haben sie gegenüber dem gesetzlichen Träger der Unfallversicherung einen Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, soweit nicht auf andere Weise ein Ersatz erlangt werden kann. Die regelmäßige Arbeitszeit ist individuell zu ermitteln. Verdienst, der außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit hätte erzielt werden können, bleibt außer Betracht. Als Ersatz des Verdienstausfalls wird mindestens ein durch gemeindliche Satzung festzulegender Regelstundensatz erzielt, es sei denn, dass ersichtlich keine finanziellen Nachteile entstanden sind. Auf Antrag ist anstelle des Regelstundensatzes eine Verdienstausfallpauschale je Stunde zu zahlen, die im Einzelfall auf Grundlage des glaubhaft gemachten Einkommens nach billigem Ermessen festgesetzt wird. Durch gemeindliche Satzung ist ein Höchstbetrag festzulegen, der bei dem Einsatz des Versdienstausfalls je Stunde nicht überschritten werden darf. In der Verdienstausfallsatzung vom 28.09.1999 wurde ein Regelstundensatz in Höhe von 20,45 € festgelegt. Dieser Betrag wurde seit Erlass der Satzung nicht verändert. Es wird daher vorgeschlagen, diesen Regelstundensatz in Zukunft auf 26,00 € zu erhöhen (Berechnung der Inflationsrate / Nachfrage bei Nachbarkommunen). Der Höchstbetrag der Verdienstausfallpauschale sollte im Gegenzug von 40,90 € auf 35,00 € reduziert werden. In der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau sind z.Zt. 4 aktive Mitglieder, die selbständig sind. Im Jahr 2014 waren aufgrund der bisherigen Satzung 13 Stunden zu je 20,45 € zu erstatten. Es entstanden Kosten in Höhe von 265,85 €. Bei einem Regelstundensatz von 26,00 € pro Stunde hätte der Gesamtbetrag bei 338,00 € gelegen. Die Mehrkosten betragen 72,15 €. 2015 wurden 21 Stunden in Rechnung gestellt. Hier wären 116,55 € an Mehrkosten entstanden. Da nicht absehbar ist, ob künftig Selbständige in die Feuerwehr Kreuzau eintreten werden und wie hoch die Einsatzstundenzahl sein wird, können die zukünftigen Mehrkosten nicht genau beziffert werden. Aufgrund der Abrechnungen der letzten Jahre sind sie aber als eher gering einzuschätzen. Dieser Sitzungsvorlage ist zur Verdeutlichung der tatsächlich vorgenommenen Änderungen neben dem Entwurf der Satzungsneufassung eine Fassung der bisherigen Satzung beigefügt (Anlage 2). II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Haushaltsmittel sind unter Kostenstelle 1260101, Sachkonto 542110 bereitgestellt. III. Beschlussvorschlag: Die „1. Änderung der Satzung über den Ersatz von Verdienstausfall für beruflich selbständige Angehörige der freiwilligen Feuerwehr Kreuzau (Verdienstausfallsatzung)“ wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-