Daten
Kommune
Jülich
Größe
125 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
20.02.17, 09:04
Aktualisiert
20.02.17, 09:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 23.11.2016
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 289/2016 1. Ergänzung
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
08.12.2016
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Ergebnisse
Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich
Anlg.: ./.
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich beschließt die Änderung der Zuständigkeitsordnung wie folgt:
1. § 2 Arten, Wahl und Zuständigkeit der Ausschüsse
§ 2 Abs. 3
„Die Vorberatung einer Angelegenheit durch nicht entscheidungsbefugte Ausschüsse erfolgt grundsätzlich nach Bestimmung durch die Bürgermeisterin/den Bürgermeister, soweit diese Zuständigkeitsordnung nicht Vorberatungsrechte ausdrücklich vorsieht. Im Einzelfall kann auf die Vorberatung verzichtet werden und/oder die Angelegenheit einem Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen
weden. Die gesetzlichen Vorberatungsrechte der Ausschüsse bleiben unberührt.“
wird neu eingefügt.
2. § 3 Haupt- und Finanzausschuss
§ 3 wird wie folgt neu gefasst:
(1) Der Hauptausschuss ist Finanzausschuss im Sinne des § 57 Abs. 2 GO NRW. Er hat die Arbeiten aller anderen Ausschüsse zu koordinieren.
(2) Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht gemäß § 1 dem
Rat und den §§ 7 bis 13 den einzelnen Ausschüssen vorbehalten sind oder in der Zuständigkeit der
Bürgermeisterin/des Bürgermeisters liegen.
(3) Im Rahmen der vom Rat festgelegten allgemeinen Richtlinien entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss gemäß § 61 GO NRW über die Planung der Verwaltungsaufgaben von besonderer
Bedeutung. Aufgrund dessen hat die Bürgermeisterin/der Bürgermeister den Haupt- und Finanzausschuss jeweils über solche Planungsvorhaben zu unterrichten.
(4) Nach § 59 Abs. 2 GO NRW bereitet er die Haushaltssatzung vor und trifft die für die Ausführung des Haushaltsplanes erforderlichen Entscheidungen, soweit hierfür nicht andere Ausschüsse
zuständig sind.
(5) Der Haupt- und Finanzausschuss berät und entscheidet über Grundstücksangelegenheiten, soweit diese nicht auf die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister übertragen sind; § 1 Abs. 1 Satz 1
Buchst. d) bleibt unberührt.
(6) Weiterhin ist der Haupt- und Finanzausschuss insbesondere in folgenden Angelegenheiten vorberatend im Sinne des § 2 Abs. 3 der Zuständigkeitsordnung zu beteiligen:
Entscheidungen nach § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben a, e, f, h bis j, n bis p, r und s GO NRW
Begründung:
Die Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich wurde zuletzt in der Sitzung vom 06.10.2016
geändert. In der damaligen Sitzungsvorlage wurde auch eine Änderung des § 3 „Haupt- und Finanzausschuss angeregt. Der damalige Änderungsvorschlag war jedoch zu unspezifisch und es wurde
um eine Konkretisierung gebeten.
Der Rat der Stadt Jülich hat von der Ermächtigung des § 57 Abs. 1 GO NRW („kann Ausschüsse
bilden“) Gebrauch gemacht und neben den Pflichtausschüssen auch freiwillige Ausschüsse (sog.
Fachausschüsse) gebildet. Hierzu werden zusätzlich zu den Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger in den Ausschuss bestellt, um deren Erfahrung und Sachverstand zu nutzen. Aufgabe dieser
Ausschüsse ist es u.a., einzelne Aufgabenbereiche für eine abschließende Entscheidung des Rates
vorzuberaten. Demnach findet die inhaltliche Befassung und Diskussion in den Fachausschüssen
statt, selbst wenn der Rat für die Entscheidung einer Angelegenheit zuständig ist. Vor dem Hintergrund stellt sich die Frage, ob und inwieweit eine Vorberatung von Sachthemen, die bereits im
Fachausschuss inhaltlich diskutiert wurden, im Haupt- und Finanzausschuss noch erforderlich sind.
Im Übrigen wird mit der vorgelegten Änderung der Tatsache Rechnung getragen, dass in der Vergangenheit eben nicht alle Angelegenheiten im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten wurden. Die
Gründen hierfür sind unterschiedlicher Natur.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
Sitzungsvorlage 289/2016 1. Ergänzung
Seite 2
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 289/2016 1. Ergänzung
x
nein
nein
Seite 3