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Sitzungsvorlage (Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
184 kB
Datum
06.03.2017
Erstellt
11.01.17, 10:46
Aktualisiert
21.02.17, 12:28
Sitzungsvorlage (Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023) Sitzungsvorlage (Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 20/22 Az.: Kn. Jülich, 10.01.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 28/2017 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 19.01.2017 Haupt- und Finanzausschuss 06.03.2017 TOP Ergebnisse Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023 Anlg.: 20/22 SD.Net Beschlussentwurf: „Der Entwurf der Haushaltssatzung 2017 einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wird zur Vorbereitung der Entscheidung des Rates an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.“ Begründung: Der Entwurf der Haushaltssatzung 2017 einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wird dem Rat in der Sitzung am 19.01.2017 gemäß § 80 Absatz 2 der Gemeindeordnung NRW zugeleitet. Die Unterlagen werden nach Fertigstellung in das Sitzungsverfahren eingestellt. Damit zur Ratssitzung durch zeitgleiches Herunterladen der umfangreichen Unterlagen das Sitzungsverfahren nicht „zusammenbricht“, wird dies aller Voraussicht nach aber erst am Tage nach der Ratssitzung erfolgen. Eine Ausfertigung der eigentlichen Haushaltssatzung ist bereits vorab beigefügt. Der Haushaltsentwurf weist in der Ergebnisrechnung für 2017 einen Fehlbetrag in Höhe von rund 8,6 Millionen € aus. Der Fehlbetrag 2017 liegt damit geringfügig unter dem Wert 2016, aber rund zwei Millionen € höher als im HSK 2016 für 2017 eingeplant. Dabei ist aber anzumerken, dass Erträge aus der Veräußerung von Anlagevermögen (=der den Bilanzwert übersteigende Betrag) nicht mehr in der Ergebnisrechnung zu buchen sind, sondern direkt gegen das Eigenkapital. Durch die bereits beschlossenen Veräußerungen des Alten Rathauses und des Realschulgrundstückes können so rund 900.000 € dem Eigenkapital zugeführt werden, so dass sich die Verringerung des Eigenkapitals in 2017 letztlich auf rund 7,7 Millionen beläuft. Ursachen für den gegenüber den Veranschlagungen im HSK 2016 höheren Fehlbetrag 2017 sind höhere Kreisumlagen (hier insbesondere die Jugendamtsumlage) und geringere Schlüsselzuweisungen aufgrund der höheren Steuerkraft in 2016. Für 2017 waren ursprünglich Hebsätze in Höhe von 630 % bei der Grundsteuer B (2016 = 535 %) und 540 % bei der Gewerbesteuer (2016 = 513 %) vorgesehen. Wie schon im letzten Jahr, so schlägt die Verwaltung auch für 2017 vor, den Gewerbesteuerhebesatz nicht zu verändern, (also bei 513 % zu belassen) und die erforderlichen Einnahmen stattdessen über eine weitere Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B auf dann 705 % zu erzielen. Mit dem neuerlichen Fehlbetrag aus 2017 ist das Eigenkapital der Stadt Jülich, das sich nach der Eröffnungsbilanz zum 31.12.2008 noch auf rund 110 Millionen € belaufen hat, nahezu aufgebraucht. Um eine Überschuldung (=Ausweisung eines negativen Eigenkapitals) zu vermeiden, muss daher in spätestens 2018 eine drastische Verringerung des Fehlbetrages auf einen Betrag von unter zwei Millionen € erreicht werden !! Zusätzliche Hilfen vom Bund an die Kommunen stehen im Raum, sind aber derzeit nicht konkret beziffert. Mit dem vorliegenden HSK ist die erforderliche deutliche Verringerung des Fehlbetrages in 2018 und den Folgejahren daher alleine über Steuererhöhungen dargestellt. Nach dem derzeitigen Stand wären dazu in 2018 Hebesätze von 845 % für die Grundsteuer B und 550 % für die Gewerbesteuer zu beschließen. Auf die ursprünglich beabsichtigte Aufstellung eines Doppelhaushaltes für 2017/2018 wurde daher verzichtet und stattdessen nur ein „Einjahreshaushalt“ für 2017 erstellt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 28/2017 Seite 2