Daten
Kommune
Jülich
Größe
184 kB
Datum
06.03.2017
Erstellt
11.01.17, 10:46
Aktualisiert
21.02.17, 12:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.: Kn.
Jülich, 10.01.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 28/2017
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
19.01.2017
Haupt- und Finanzausschuss
06.03.2017
TOP
Ergebnisse
Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023
Anlg.:
20/22
SD.Net
Beschlussentwurf:
„Der Entwurf der Haushaltssatzung 2017 einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wird zur Vorbereitung der Entscheidung des Rates an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.“
Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2017 einschließlich der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wird dem Rat in der Sitzung am 19.01.2017 gemäß § 80 Absatz 2 der Gemeindeordnung
NRW zugeleitet.
Die Unterlagen werden nach Fertigstellung in das Sitzungsverfahren eingestellt. Damit zur Ratssitzung durch zeitgleiches Herunterladen der umfangreichen Unterlagen das Sitzungsverfahren nicht
„zusammenbricht“, wird dies aller Voraussicht nach aber erst am Tage nach der Ratssitzung erfolgen. Eine Ausfertigung der eigentlichen Haushaltssatzung ist bereits vorab beigefügt.
Der Haushaltsentwurf weist in der Ergebnisrechnung für 2017 einen Fehlbetrag in Höhe von rund
8,6 Millionen € aus. Der Fehlbetrag 2017 liegt damit geringfügig unter dem Wert 2016, aber rund
zwei Millionen € höher als im HSK 2016 für 2017 eingeplant.
Dabei ist aber anzumerken, dass Erträge aus der Veräußerung von Anlagevermögen (=der den Bilanzwert übersteigende Betrag) nicht mehr in der Ergebnisrechnung zu buchen sind, sondern direkt
gegen das Eigenkapital. Durch die bereits beschlossenen Veräußerungen des Alten Rathauses und
des Realschulgrundstückes können so rund 900.000 € dem Eigenkapital zugeführt werden, so dass
sich die Verringerung des Eigenkapitals in 2017 letztlich auf rund 7,7 Millionen beläuft.
Ursachen für den gegenüber den Veranschlagungen im HSK 2016 höheren Fehlbetrag 2017 sind
höhere Kreisumlagen (hier insbesondere die Jugendamtsumlage) und geringere Schlüsselzuweisungen aufgrund der höheren Steuerkraft in 2016.
Für 2017 waren ursprünglich Hebsätze in Höhe von 630 % bei der Grundsteuer B (2016 = 535 %)
und 540 % bei der Gewerbesteuer (2016 = 513 %) vorgesehen. Wie schon im letzten Jahr, so
schlägt die Verwaltung auch für 2017 vor, den Gewerbesteuerhebesatz nicht zu verändern, (also bei
513 % zu belassen) und die erforderlichen Einnahmen stattdessen über eine weitere Erhöhung des
Hebesatzes für die Grundsteuer B auf dann 705 % zu erzielen.
Mit dem neuerlichen Fehlbetrag aus 2017 ist das Eigenkapital der Stadt Jülich, das sich nach der
Eröffnungsbilanz zum 31.12.2008 noch auf rund 110 Millionen € belaufen hat, nahezu aufgebraucht. Um eine Überschuldung (=Ausweisung eines negativen Eigenkapitals) zu vermeiden, muss
daher in spätestens 2018 eine drastische Verringerung des Fehlbetrages auf einen Betrag von
unter zwei Millionen € erreicht werden !!
Zusätzliche Hilfen vom Bund an die Kommunen stehen im Raum, sind aber derzeit nicht konkret
beziffert. Mit dem vorliegenden HSK ist die erforderliche deutliche Verringerung des Fehlbetrages
in 2018 und den Folgejahren daher alleine über Steuererhöhungen dargestellt. Nach dem derzeitigen
Stand wären dazu in 2018 Hebesätze von 845 % für die Grundsteuer B und 550 % für die Gewerbesteuer zu beschließen. Auf die ursprünglich beabsichtigte Aufstellung eines Doppelhaushaltes für
2017/2018 wurde daher verzichtet und stattdessen nur ein „Einjahreshaushalt“ für 2017 erstellt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 28/2017
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