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Sitzungsvorlage (Satzung)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
33 kB
Datum
06.03.2017
Erstellt
19.01.17, 12:09
Aktualisiert
19.01.17, 12:09
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Inhalt der Datei

Haushaltssatzung Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Jülich für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666), Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. Seite 966), hat der Rat der Stadt Jülich mit Beschluss vom folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Jülich voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 89.753.140 Euro 98.398.950 Euro im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 85.359.490 Euro 88.760.800 Euro dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 6.653.300 Euro 8.346.700 Euro dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 2.005.400 Euro 2.070.000 Euro festgesetzt. §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 2.005.400 Euro festgesetzt §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 3.490.000 Euro festgesetzt. §4 Die Verringerung der Allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtliches Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 8.645.810 Euro festgesetzt. §5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 120.000.000 Euro festgesetzt. §6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt 1. 1.1. Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 350 % 1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 705 % 2. Gewerbesteuer auf 513 % §7 Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2020 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen. aufgestellt: Jülich, den 11.01.2017 bestätigt: Jülich, den 11.01.2017 Kohnen Kämmerer Fuchs Bürgermeister