Daten
Kommune
Jülich
Größe
1,8 MB
Datum
06.03.2017
Erstellt
19.01.17, 12:09
Aktualisiert
19.01.17, 12:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorbericht
Vorbericht zum Haushalt 2016
Gemäß § 7 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW soll der Vorbericht u.a. die Entwicklung und aktuelle Lage der Kommune darstellen.
Hierzu gehört ein Überblick über die Haushalte der letzten Jahre.
Die Haushalte und Jahresabschlüsse 2009 bis 2014 nach dem NKF
Gemäß der im Herbst 2013 nach Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt neu beschlossenen Eröffnungsbilanz belief sich das Eigenkapital
der Stadt Jülich zum 01.01.2009 auf 110.862.132,04 €. Durch die Jahresabschlüsse 2009 bis 2012 (die Abschlüsse 2013 und 2014 wurden in
2015 im Stadtrat eingebracht und liegen zur Prüfung beim Rechnungsprüfungsamt) hat sich dieses Eigenkapital zum 31.12.2012 bereits um rund
49 Millionen € oder rund 44 % auf 61.955.261,21 € verringert.
Durch die sich jährlich ergebenden Fehlbeträge war mit dem Haushalt 2010 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. In den Jahren 2010 bis
2012 konnte jedoch am Ende des Konsolidierungszeitraumes kein Haushaltsausgleich ausgewiesen werden. Die Haushaltssicherungskonzepte
waren deshalb nicht genehmigungsfähig. Die Haushaltssatzungen dieser Jahre erlangten damit keine Rechtskraft, die Stadt Jülich befand sich
also seit dem Jahr 2010 im sogenannten Nothaushalt. § 82 der Gemeindeordnung NRW regelt für diese Fälle, dass Kommunen nur
Aufwendungen und Auszahlungen leisten dürfen, zu denen sie rechtlich verpflichtet sind oder die zur Weiterführung notwendiger Aufgaben
unaufschiebbar sind. Um solchen Kommunen zumindest eine gewisse Planungs- und Handlungsfreiheit zu belassen, hatte das Innenministerium
einen „Leitfaden zur Haushaltssicherung“ erlassen. Mit dieser Regelung wurde den Kommunen ohne rechtskräftigen Haushalt insbesondere im
Bereich der sog. freiwilligen Aufgaben ein gewisses Kontingent gebilligt. Über eine zu erstellende Prioritätenliste für die Investitionen wurden
zudem Darlehensaufnahmen in gewissem Umfang ermöglicht.
Zum 01.10.2012 wurden diese Bestimmungen des Leitfadens ersatzlos aufgehoben. Künftig war damit die Haushaltsauführung ohne
rechtskräftige Haushaltssatzung ausschließlich auf der Grundlage des § 82 GO zu beurteilen und die Stadt Jülich hätte also bei einem Großteil
der Aufwendungen und Auszahlungen -ggfs. unter Einschaltung der Aufsichtsbehörden- prüfen müssen, ob diese unter den o.g. Gesichtspunkten „rechtliche Verpflichtung“ oder „zur Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar“ überhaupt geleistet werden dürften.
Besonders problematisch wären dabei natürlich die Aufwendungen für die städtischen Einrichtungen des freiwilligen Bereiches (Museum,
Bücherei, Musikschule), aber auch Ausgaben für die Bereiche Sport oder Bürgerhallen. Zuschüsse an Vereine hätte es dann nicht mehr geben.
Daher musste es das Ziel sein, mit dem Haushalt 2013 ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept zu erstellen. Nur so konnte die
Handlungsfähigkeit der Stadt erhalten werden. Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit eines Haushaltssicherungskonzeptes sind im
Wesentlichen zwei Punkte. Zum einen muss im zehnten des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahr (für den Haushalt 2013 also in 2023) ein
Haushaltsausgleich ausgewiesen werden. Zum anderen darf in diesem Zeitraum das Eigenkapital nicht aufgebraucht sein.
Auf der Grundlage der Mittelanforderungen der Fachämter wies ein erster Ausdruck des Haushaltes für 2013 einen Fehlbetrag in Höhe von
knapp 18 Millionen € aus. In den Folgejahren konnte der Fehlbetrag auf der Grundlage der vorgegebenen Steigerungsraten bei den Erträgen und
Aufwendungen zwar kontinuierlich verringert werden, belief sich im entscheidenden Jahr 2023 aber immer noch auf 8,5 Millionen €.
Zur Erreichung des Haushaltsausgleiches in 2023, der für die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltssicherungskonzeptes unabdingbar ist, waren
also weitreichende Konsolidierungsmaßnahmen in Form von Steigerungen bei den Erträgen und Verringerungen bei den Aufwendungen
erforderlich. Dabei hat die Aufsichtsbehörde zuletzt im Genehmigungsverfahren zum Haushalt 2015 gefordert, dass die Verbesserungen nicht
erst zum Ende des Konsolidierungszeitraumes erfolgern, sondern schon möglichst frühzeitig. Nur so können die jährlichen Fehlbeträge schon
frühzeitig abgemildert und ein völliger Verzehr des Eigenkapitals verhindert werden. Durch den hohen Fehlbetrag im Jahresabschluss 2015 wird
dieses Problem noch verschärft.
Die mit der erstmaligen Aufstellung des HSK in 2013 beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen sind im Folgenden aufgelistet:
-
Einfrieren des Personalaufwandes auf dem Stand von 2013
Wegfall des Aufwandes für Ehrungen bei Goldhochzeiten und Altersjubiläen
Verkleinerung des Rates zur Kommunalwahl 2014
Erhöhung der Parkgebühren in den Jahren 2014, 2017 und 2020
Verringerung des städtischen Zuschussbedarfes für die Musikschule und die Bücherei
Kürzung von freiwilligen Zuschüssen an Vereine, Organisationen u.ä.
Wegfall der Ausgabe kostenloser Beistellsäcke zur Müllabfuhr
Erhöhung der Nutzungsentgelte für Sportstätten
Kürzung des Zuschusses an die Brückenkopfpark gGmbH
Einführung einer Gewässerunterhaltungsgebühr
Erhöhung der Gebühren im Bestattungswesen
Reduzierung des Zuschussbedarfes bei den städtischen Bürgerhallen
Regelmäßige Anpassung der Gebühren für Wochen- und Jahrmärkte sowie für die Dauerparkausweise in der Tiefgarage
Erhöhung der Steuersätze in drei Schritten in den Jahren 2013, 2015 und 2018
Auf der Grundlage dieser Maßnahmen konnte der in 2023 erforderliche Haushaltsausgleich erreicht werden. Der Haushaltsplan 2013 wurde in
Form eines Doppelhaushaltes für 2013 und 2014 aufgestellt und beschlossen. Der Haushalt 2013 wies
und
Erträge in Höhe von
73.730.120 €
Aufwendungen in Höhe von 90.640.560 €
aus. Damit belief sich der Fehlbetrag auf 16.909.940 €. Der Haushalt 2014 wies
und
Erträge in Höhe von
74.062.250 €
Aufwendungen in Höhe von 86.418.960 €
aus. Damit belief sich der Fehlbetrag auf 12.356.710 €.
Doppelhaushalt und Haushaltssicherungskonzept wurden vom Rat am 14.03.2013 beschlossen. Mit Verfügung vom 25.07.2013 hat die
Aufsichtsbehörde die Genehmigung erteilt.
Der Jahresabschluss für das Jahr 2013 wurde weitestgehend parallel zum Jahresabschluss 2012 aufgestellt. Der Verwaltungsentwurf hierzu
wurde in der Sitzung des Stadtrates am 25.06.2015 eingebracht. Der Entwurf des Jahresabschlusses weist einen Fehlbetrag in der
Ergebnisrechnung in Höhe von rund 11,1 Millionen € aus. Das Eigenkapital verringert sich weiter auf noch 50.988.821,50 € zum 31.12.2013.
Der Doppelhaushalt 2013/2014 war mit dem Ziel erstellt worden, in 2014 ganzjährig Planungssicherheit zu haben und nicht über die Jahresmitte
hinaus auf eine Haushaltsgenehmigung warten zu müssen. Leider konnte dies nicht realisiert werden, da drei Faktoren die Aufstellung eines
Nachtragshaushaltes für das Jahr 2014 erforderlich machten.
Zum einen war dies eine deutliche Anhebung des Umlagesatzes für die Jugendamtsumlage, die für die Stadt Jülich Mehraushaben in Höhe von
rund 2 Millionen € gegenüber dem für 2014 veranschlagten Ansatz bedeutete. Bei dem in HSK ursprünglich gedeckelten Personalaufwendungen
zeichneten sich durch zusätzliche Aufwendungen im Bereich der Kindertagesstätten und durch eine Tarifsteigerung von 2,4 % zusätzliche
Aufwendungen in Höhe von 750.000 € ab. Schließlich ergaben sich durch eine stetig steigende Zahl von Asylbewerbern höhere Aufwendungen
von 300.000 € im Bereich der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Außerdem mussten Maßnahmen mit einem Volumen von rund 800.000 €, die in 2013 veranschlagt waren, wegen der späten Haushaltsgenehmigung aber nicht begonnen werden konnten, in 2014 neu veranschlagt werden.
Letztlich beliefen sich nach der am 10.04.2014 beschlossenen Nachtragshaushaltssatzung für 2014 die
Erträge auf
Aufwendungen auf
74.453.720 € und die
90.176.150 €.
Der Fehlbetrag erhöhte sich damit gegenüber dem ursprünglichen Haushalt um rund 3,3 Millionen € auf 15.722.430 €. Auf der Grundlage des
Nachtragshaushaltes 2014 wurde das Haushaltssicherungskonzept bis 2023 entsprechend fortgeschrieben. Danach konnte ein Haushaltsausgleich
im Jahr 2023 weiter nachgewiesen werden, ebenso konnte ein völliger Verzehr des Eigenkapitals im HSK-Zeitraum vermieden werden. Erreicht
werden konnte das aber nur durch weitergehende Steuererhöhungen in den Jahren 2015 und 2018.
Auf der Grundlage des fortgeschriebenen HSK ergaben sich danach die folgenden Steuersätze:
Grundsteuer A:
Grundsteuer B:
Gewerbesteuer:
in 2015 Erhöhung von 265 % auf 310 %,
in 2015 Erhöhung von 480 % auf 560 %,
in 2015 Erhöhung von 460 % auf 540 %,
in 2018 weitere Erhöhung auf 325 %
in 2018 weitere Erhöhung auf 604 %
in 2018 weitere Erhöhung auf 584 %
Von der Verwaltung wurde dabei zugesagt, dass Verbesserungen aus Abschlüssen der Vergangenheit und aus künftigen Entwicklungen
zuallererst zur Senkung dieser Steuersätze eingesetzt würden. Die Fortschreibung des HSK wurde von der Kommunalaufsicht mit Verfügung
vom 23.09.2014 genehmigt.
Nach dem Jahresabschluss 2014, dessen Entwurf in der Dezembersitzung 2015 des Stadtrates eingebracht wurde, beläuft sich Fehlbetrag in der
Ergebnisrechnung auf knapp 12,3 Millionen aus und liegt damit um rund 3,4 Millionen € unter dem mit dem Nachtragshaushalt 2014
„geplanten“ Wert. Ursache für die Verbesserung waren in erster Linie Mehrerträge aus der Gewerbesteuer und Einsparungen bei den
Zinsaufwendungen sowie bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Bei der positiven Entwicklung in 2014 mit der deutlichen Unterschreitung des Fehlbetrages darf aber nicht vergessen werden, dass die
Ergebnisrechnung immer noch -wie auch schon in den Vorjahren- einen Fehlbetrag in zweistelliger Millionenhöhe ausweist. Außerdem resultiert
die Einsparung 2014 bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen letztlich aus Maßnahmen, die im Haushalt veranschlagt waren,
wegen der späten Genehmigung aber nicht durchgeführt werden konnten. So wurden aus dem Jahr 2014 Ermächtigungen in Höhe von rund einer
Million € nach 2015 übertragen und belasten so nicht das Jahr 2014, wohl aber das Jahr 2015.
Das Eigenkapital zum 31.12.2014 belief sich auf 38.795.675,47 €. Damit war innerhalb von nur sechs Jahren doppischer Rechnungslegung das
Eigenkapital aus der Eröffnungsbilanz schon zu rund zwei Dritteln aufgezehrt.
In erster Linie die bereits erwähnten hohen Gewerbesteuereinnahmen 2014 führten nach der Systematik des Finanzausgleiches dazu, dass die
Stadt Jülich in 2015 nicht wie im HSK geplant 6 Millionen € an Schlüsselzuweisungen erhalten würde, sondern nur 3,94 Millionen €. Die
Mehreinnahmen 2014 basierten größtenteils aus „Einmaleffekten“ durch Steuernachzahlungen für Vorjahre. So ergab sich für einen großen
Gewerbesteuerzahler eine Nachzahlung für Vorjahre in Höhe von rund 2,8 Millionen €. Gleichzeitig waren aber für die Folgejahre ab 2014 keine
Vorauszahlungen mehr zu leisten. Ein weiterer großer Steuerzahler erhielt in 2015 die Vorauszahlungen 2014 in voller Höhe zurück und leistete
in 2015 ebenfalls keine Vorauszahlungen. Alleine dadurch ergeben sich für die Stadt Jülich in 2015 Wenigereinnahmen in Höhe von 3,5
Millionen €. Damit musste neben den Einnahmenausfällen bei den Schlüsselzuweisungen gleichzeitig der Gewerbesteueransatz nach unten
korrigiert werden.
Dies führte im Ergebnis dazu, dass die in den Jahresabschlüssen der vergangenen Jahre erzielten Verbesserungen aufgezehrt werden und für
darauf basierend zugesagte Reduzierung der Steuersätze kein Raum mehr blieb. Mit dem Entwurf der Haushaltssatzung 2015 musste daher die
mit der HSK-Fortschreibung beschlossenen Anhebung der Steuersätze in 2015 für die Grundsteuer A von 265 % auf 310 %, die Grundsteuer B
von 480 % auf 560 % und für die Gewerbesteuer von 460 % auf 510 % vorgeschlagen werden.
Im Verlauf der Haushaltsberatungen konnten in erster Linie durch Streichung von veranschlagten Unterhaltungsmaßnahmen und Kürzung der
Ansätze für die Zinsen (Darlehens- und Kassenkreditzinsen) Verbesserungen in Höhe von rund 1,8 Millionen € erzielt werden. Diese
Verbesserungen wurden zur Verringerung der Steuerhebesätze eingesetzt. Letztlich ergab sich mit dem Haushalt 2015 eine Erhöhung der
Steuerhebesätze
für die Grundsteuer A
für die Grundsteuer B
für die Gewerbesteuer:
auf 297 %
auf 517 %,
auf 497 %.
Unter Berücksichtigung dieser Steuersätze beliefen sich die
Erträge des Haushaltes 2015 auf
Aufwendungen auf
73.803.380 € und die
90.477.510 €
Damit wies der Haushalt einen Fehlbetrag in Höhe von 16.674.130 € aus. Der Fehlbetrag war um knapp 950.000 € höher als der des Vorjahres.
Der Planwert für 2015 nach dem HSK 2014 belief sich sogar nur auf rund 11,7 Millionen € und wurde daher sogar um fast 5,1 Millionen €
überschritten. Verantwortlich dafür waren in erster Linie die bereits erwähnten gleichzeitigen Verringerungen der Ansätze für die Gewerbesteuer
(trotz der veranschlagten Steuererhöhungen) und die Schlüsselzuweisungen.
Der Haushalt 2015 wurde vom Stadtrat am 25.06.2015 beschlossen. Aufgrund des fehlenden geprüften Abschlusses 2012, der erst in der
Ratssitzung am 03.12.2015 festgestellt wurde, wurde die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde erst mit Verfügung vom 04.12.2015 erteilt.
Im weiteren Verlauf des Haushaltsjahres waren bei einem großen Steuerzahler weitere rund 3,4 Millionen € Gewerbesteuer abzusetzen. Dabei
sah es im Herbst 2015 noch so aus, als könnten die erheblichen Wenigererträge durch Verbesserungen bei anderen Haushaltspositionen
kompensiert werden. So zeichnete sich ab, dass die Erträge aus den Einkommen- und Umsatzsteueranteilen deutlich (mit etwa 700.000 €) über
den veranschlagten Werten liegen würden. Auf der Grundlage der letzten beiden Quartalszahlungen und vor allem aus der deutlich geringer
ausfallenden Jahresabrechnung ergaben sich dann aber „nur“ Mehreinnahmen in Höhe von rund 300.000 €. Außerdem konnte der Verkauf des
Alten Ratshauses an den Kreis Düren nicht realisiert werden, der in der Ergebnisrechnung einen Ertrag in Höhe von knapp 400.000 € gebracht
hätte, da der per Gutachten ermittelte Verkaufswert um diesen Betrag den bilanzierten Wert überstieg.
Weitere im Vorfeld nicht absehbare Verschlechterungen ergaben sich im Rahmen der Jahresabschlussbuchungen durch eine höhere Zuführung
an die Pensions- und Beihilferückstellungen. Nach den zum 31.12.2015 aktualisierten Berechnungen der Versorgungskasse waren anstelle der
veranschlagten 385.000 € tatsächlich rund 900.000 € in die Rückstellungen zu buchen.
Mehraufwendungen ergaben sich durch die zunehmende Zahl von Flüchtlingen auch im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes. Diese
Mehraufwendungen standen aber höhere Zuweisungen des Landes gegenüber, so dass der städtische Anteil in diesem gereich nicht höher ausfiel
als im Haushalt veranschlagt.
Im Jahresabschlusses 2015 erhöhte sich der Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung 2015 auf 19.641.002,86 Millionen €. Damit halbierte sich das
vorhandene Eigenkapital und betrug zum 31.12.2015 nur noch 19.244.237,11 €. Können also die ausgewiesenen Fehlbeträge in der
Ergebnisrechnung nicht kurzfristig abgebaut werden, droht der völlige Verzehr des Eigenkapitals (=Überschuldung) spätestens im Jahr 2017.
Der Haushalt für 2016
Nach der Systematik des Finanzausgleiches führen die deutlich gesunkenen Steuereinnahmen des Jahres 2015 zu höheren Schlüsselzuweisungen
im Jahr 2016. Nach der HSK-Fortschreibung des Vorjahres waren für 2016 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 7,01 Millionen € angesetzt.
Tatsächlich beliefen sich die Schlüsselzuweisungen 2016 auf knapp 10,42 Millionen €. Gleichzeitig ließen die ersten beiden Monate 2016
erwarten, dass sich die Gewerbesteuer nach dem Einbruch in 2015 (Erträge mit nur knapp 9,5 Millionen so gering wie seit Jahren nicht) in 2016
„erholen“ würde.
Andererseits ließsen sich aber die im Vorjahr für 2016 prognostizierten Verbesserungen bei den Kreisumlagen nicht realisieren. Bei der
Allgemeinen Kreisumlage war von deutlichen Wenigeraufwendungen ausgegangen worden, da mit Gründung des kreisweiten
Förderschulzweckverbandes im Kreishalt Aufwendungen in Höhe von rund 6 Millionen € entfallen. Bei der Jugendamtsumlage war für 2016
von einer deutlichen Senkung des Umlagesatzes ausgegangen worden, da die Umlage 2015 durch die Abdeckung des Fehlbetrages aus 2013
erheblich belastet wurde. Diese Belastung entfällt nun in 2016.
Auf der Grundlage des beschlossenen Kreishaushaltes blieb -trotz vor allem dank der Gemeinde Niederzier insgesamt um rund 30 Millionen €
höherer Umlagegrundlagen- der Umlagesatz für die Allgemeine Kreisumlage unverändert bei 46,49 %. Der Umlagesatz für die
Jugendamtsumlage verringerte sich zwar aus dem dargestellten Grund von 26,78 % in 2015 auf 24,11 % in 2016, die Senkung fiel aber deutlich
geringer aus als erwartet. Außerdem waren 79.000 € zusätzlich zu zahlen aus der Abdeckung des Fehlbetrages 2015. Letztlich waren in 2016
insgesamt knapp zwei Millionen € mehr an den Kreis zu zahlen als im Vorjahres-HSK für 2016 vorgesehen.
Deutliche Mehraufwendungen ergaben sich auch im Bereich „eigenes Personal“. Hier sah das Vorjahres-HSK für 2016 einschließlich der
Zahlungen für die Beamtenversorgung Aufwendungen in Höhe von 19,025 Millionen € vor. Tatsächlich angesetzt werden mussten aber rund
20,1 Millionen €, damit knapp 1,1 Millionen € mehr als veranschlagt. Ursache waren die Tarifsteigerungen sowie zusätzliche Stellen
insbesondere im Bereich der Kindertagesstätten z.B. durch die neue KiTa mit „provisorischem Standort“ am Ginsterweg, und im Bereich der
Flüchtlingsbetreuung. Dabei muss allerdings klargestellt werden, dass stehen gerade diesen Aufwendungen höhere Erträge aus den
entsprechenden Landes- und Kreiszuweisungen gegenüberstehen.
Außerdem waren an die Pensions- und Beihilferückstellungen rund eine halbe Million € mehr zuzuführen als nach der Planung des Vorjahres.
Die Erträge aus dem Anteil an der Einkommensteuer wurden nach den vom Städte- und Gemeindebund mitgeteilten Daten rund eine halbe
Million € höher als im Vorjahr für 2016 geplant. Bei den Zinsaufwendungen wurde zumindest im laufenden Jahr nicht mit einem deutlichen
Anstieg des Zinsniveaus gerechnet. Auf der Grundlage zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltes aufgenommen Investitions- und
Kassenkredite (detaillierte Aufstellungen hierzu sind dem Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 zu entnehmen) wurde für 2016 mit
Zinsaufwendungen in Höhe von rund 2,2 Millionen € zu rechnen. Das waren rund 800.000 € weniger als nach den im Vorjahres-HSK für 2016
vorgesehenen Werten.
Mehr und mehr Bedeutung erhielt die Thematik „Flüchtlinge“. Hier haben Bund und Länder zwar in 2015 die Zuweisungen an die Kommunen
deutlich erhöht, eine 100%-ige Kostendeckung war aber auch in 2016 noch nicht erreicht. Ursache war zum einen das Problem des Stichtages.
Für die Zuweisungen 2016 war die Zahl der Flüchtlinge zum 31.12.2014 maßgebend und nicht, was näherliegend wäre, die Zahl zum
31.12.2015. Außerdem erhält das Land in 2016 vom Bund je Flüchtling einen Betrag von 10.000 €/Jahr. Das Land gibt diesen Betrag aber nicht
auf der Grundlage der Flüchtlingszahlen weiter, sondern nach einem Schlüssel aus Einwohnerzahl und Flächenanteil. Davon profitieren in der
Regel die Großstädte, die schon bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen deutlich besser gestellt werden als der ländliche Raum. Letztlich
erhielt die Stadt Jülich für die derzeit betreuten rund 500 Flüchtlinge (die in der Landeseinrichtung auf der Merscher Höhe untergebrachten
Personen sind hierin nicht enthalten) auch nach Aufstockung des Betrages durch die Landesregierung „nur“ rund 4 Millionen € (und nicht 5
Millionen €, die gezahlt würden, wenn aktuelle Zahlen berücksichtigt würden und das Land die Zahlungen des Bundes gemäß den
Flüchtlingszahlen an die Kommunen weiterleiten würde).
Ab dem Haushaltsjahr 2017 soll die Verteilung der Zuweisung in den beiden o.g. Punkten geändert werden. Zum einen sollen die Zahlen
zeitnäher aktualisiert werden (beabsichtigt sind Anpassungen im Monatsrhythmus) , zum anderen wird die Verteilung nicht mehr nach dem
Schlüssel Einwohner und Fläche vorgenommen, sondern gemäß der tatsächlichen Zahl der Flüchtlinge. Ab 2017 waren daher im HSK 2016
entsprechend höhere Erträge angesetzt.
Nach der HSK-Fortschreibung in 2015 waren für 2016 Erhöhungen der Steuerhebesätze
- für die Grundsteuer A von 297 % auf 310 %
- für die Grundsteuer B von 517 % auf 560 % und
- für die Gewerbesteuer von 497 % auf 540 %
vorgesehen.
Nach Auffassung der Verwaltung sollte aber von der bisher praktizierten gleichmäßigen Anhebung der Grund- und Gewerbesteuerhebesätze
künftig abgesehen werden. Entsprechend der Vorgehensweise in nahezu allen anderen Kommunen sollten stattdessen künftig verstärkt die
Hebesätze nur für die Grundsteuern angehoben werden. Steuersätze wie etwa die in der Nachbarkommune Aldenhoven beschlossenen 850 % bei
der Grundsteuer B erschrecken zunächst natürlich, letztlich ist aber zu bedenken, dass eine Anhebung des Hebesatzes um z.B. 100 %-Punkte für
ein „Durchschnittshaus“ eine jährliche Mehrbelastung von 75-80 € beträgt, also nicht einmal 7 € pro Monat. Ein Hebesatz von über 500 % bei
der Gewerbesteuer dagegen kann auf die angestrebte Neuansiedlung von Unternehmen ganz erhebliche negative Auswirkungen haben.
Mit dem Haushaltsentwurf hatte die Verwaltung daher vorgeschlagen, die o.g. Anhebungen der Steuersätze für die Grundsteuer A und B wie im
HSK für 2016 vorgesehen auch vorzunehmen, auf die angesetzte Anhebung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer aber zu verzichten und diesen
bei 497 % zu belassen. Die angesetzte Erhöhung bei der Grundsteuer B bedeutete für den „Durchschnittshausbesitzer“ eine Mehrbelastung
gegenüber dem Vorjahr in Höhe von rund 35 – 40 €.
Im Rahmen der Beratungen waren die im Rat vertretenen Fraktionen dann aber mehrheitlich der Auffassung, dass doch eine gleichmäßige
Erhöhung aller Hebesätze erfolgen sollte. Grundlage dafür sollten die Mehreinnahmen sein, die sich aus dem Verwaltungsentwurf durch
Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuern ergaben. In der veranschlagten Höhe (die Mehreinnahmen beliefen sich auf rund 520.000 €)
sollten Mehreinnahmen durch die Erhöhung aller Hebesätze realisiert werden. Daraus resultierte die in der Satzung nun vorgesehene Anhebung
der
-
Grundsteuer A von 297 % in 2015 auf nun 307 % in 2016
Grundsteuer B von 517 % in 2015 auf nun 535 % in 2016
Gewerbesteuer von 497 % in 2015 auf nun 513 % in 2016
Vor diesem Hintergrund beliefen sich
-
die Erträge des Haushaltes 2016 auf
die Aufwendungen 2016 auf
88.401.630 € und
97.078.060 €.
Der Fehlbetrag 2016 bewegte sich erstmals seit 2010 wieder im einstelligen Millionenbereich, betrug aber immer noch 8.676.430 €. Wie bereits
im Zusammenhang mit den Ausführungen zum Jahresabschluss 2015 dargestellt, ist es aufgrund des enormen Abschmelzens des Eigenkapitals
mit dem Jahresabschluss 2015 nicht mehr möglich, Konsolidierungsmaßnahmen, hier natürlich insbesondere die Steuererhöhungen, auf den
„Endzeitpunkt“ des HSK Richtung 2023 zu schieben. Stattdessen müssen die Maßnahmen kurz- bis mittelfristig greifen.
Der Haushalt 2016 wurde von Rat am 30.06.2016 beschlossen. Mit Schreiben vom 04.07.2016 wurden Haushalt und Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes der Aufsichtsbehörde vorgelegt. Mit Verfügung vom 27.09.2016 hat die Kommunalaufsicht die erforderliche
Genehmigung erteilt. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt am 07.10.2016 erlangte die Haushaltssatzung Rechtskraft.
Im Laufe des Haushaltsjahres verstetigte sich der Aufwärtstrend bei der Gewerbesteuer, der sich schon in den ersten beiden Monaten angedeutet
hatte. Nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis können hier rund 1,9 Millionen € mehr vereinnahmt werden als im Haushalt veranschlagt.
Weitere Haushaltsverbesserungen z.B. bei den Personalaufwendungen und erneut bei den Zinsen werden Haushaltsverschlechterungen z. B.
beim Einkommensteueranteil (die Abrechnung 2016 erfolgt allerdings erst Ende Januar 2017 und steht noch aus) ausgleichen. Auch eine
irrtümliche Doppelveranschlagung eines Teils (ca. 300.000 €) der Zuweisungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kann durch geringere
Leistungen nahezu kompensiert werden. Wesentliche Einsparungen ergaben sich bei den Sach- und Dienstleistungen, hier insbesondere im
Bereich der Bauunterhaltung. Hier ist anzumerken, dass im Schulbereich veranschlagte Maßnahmen in der Regel in den Sommerferien
durchgeführt werden sollten, was aber wegen der zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegenden Haushaltsgenehmigung nicht möglich war. Aufgrund
eingegangener Verpflichtungen (erfolgte Ausschreibungen und erteilte Aufträge) wird voraussichtlich ein Großteil der eingesparten Mittel als
Ausgabeermächtigungen nach 2017 übertragen werden müssen.
Im Bereich der Jugendamtsumlage hat der Kreis angekündigt, dass aus der Abrechnung des Jahres 2015 eine erhebliche Nachforderung erhoben
werden wird. Auf die Stadt Jülich entfallen hiervon 447.300 €. Zu zahlen sein wird dieser Betrag nach Feststellung des Jahresabschlusses des
Kreises Anfang bis Mitte 2017. Daher wird im Jahresabschluss 2016 eine entsprechende Rückstellung gebildet.
Zur Information ist im Haushalt 2017 das vorläufige Rechnungsergebnis 2016 mit Stand von Mitte Januar 2017 angeführt, das zu diesem
Zeitpunkt bei einem Fehlbetrag von rund 4,1 Millionen € liegt. Hier ist allerdings zu beachten, dass Abschlussbuchungen wie
Forderungsbereinigungen und Pensionsrückstellungen noch nicht gebucht sind. Zu den Pensionsrückstellungen lagen zum Zeitpunkt der
Entwurfserstellung noch keine aktuellen Daten der Versorgungskasse vor. Wie bereits erwähnt, waren hier im Jahresabschluss 2015 deutlich
höhere Werte zurückzustellen als im Haushalt veranschlagt. Es ist davon auszugehen, dass durch die noch vorzunehmenden Buchungen das
Ergebnis zm rund zwei Millionen € verschlechtert wird.
Letztlich sollte dennoch das im Haushalt 2016 mit knapp 8,7 Millionen € ausgewiesene Defizit deutlich geringer ausfallen.
Der Haushaltsentwurf 2017
Das HSK nach dem Haushalt 2016 sah für das Jahr 2017 im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag in Höhe von 6.473.160 € vor. Mit dem
vorliegenden Haushaltsentwurf für 2017 ist dieses „Ziel“ leider nicht einzuhalten. Stattdessen weist der Ergebnishaushalt 2017 mit 8.645.770 €
nahezu den gleichen Fehlbetrag aus wie der Haushalt 2016.
Folgende Faktoren führen zu dem deutlich höheren Fehlbetrag:
Da die Schlüsselzuweisungen 2016 aufgrund der außergewöhnlich geringen Steuerkraft 2015 extrem hoch waren, sah das HSK des Vorjahres
für 2017 schon eine Verringerung um eine Million € vor. Aufgrund der relativ hohen Steuereinnahmen 2016 verringern sich die
Schlüsselzuweisungen 2017 um weitere zwei Millionen €. Diese Wenigereinnahmen können allerdings durch die aufgrund des Ergebnisses 2016
für 2017 höher angesetzten Gewerbesteuereinnahmen nahezu aufgefangen werden.
Bei den Landeszuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz waren im HSK 2016 für 2017 Einnahmen in Höhe von rund 5,8 Millionen
€ veranschlagt. Diese Veranschlagung beruhte darauf, dass für alle hier betreuten Personen in 2017 die Landespauschale von rund 10.000 €
gezahlt würde. Tatsächlich aber ist die Personenzahl, für die die Zuweisung gezahlt wird, deutlich geringer, da z.B. für abgelehnte, aber noch
nicht abgeschobene Asylbewerber die Landespauschale eben nicht mehr gezahlt wird, die Personen aber trotzdem weiter von hier zu betreuen
sind. Nach Einschätzung des Fachamtes werden sich die Landeszuweisungen in 2017 anstelle der vorgesehenen 5,8 Millionen € „nur“ auf knapp
4,1 Millionen € belaufen.
Die Personalaufwendungen sind rund 200.000 € höher als im HSK 2016 für 2017 vorgesehen. Davon entfallen rund 150.000 € auf
Mehrwendungen für „eigenes“ Personal und rund 50.000 € auf höhere Zahlungen an Honorarkräfte z.B. in den Bereichen Musikschule und
Volkshochschule.
Bei den Zinsaufwendungen kann der ursprüngliche HSK-Ansatz für 2017 um rund 180.000 € verringert werden.
Vor diesem Hintergrund belaufen sich
-
die Erträge des Haushaltes 2017 auf
die Aufwendungen 2017 auf
89.753.140 € und
98.398.950 €.
Die Erträge liegen damit um rund eine halbe Million € unter dem im Vorjahr für 2017 angenommenen Wert, die Aufwendungen dagegen
übersteigen den im Vorjahr veranschlagten Wert um rund 1,64 Millionen €, so dass sich der ursprünglich veranschlagte Fehlbedarf um 2,17
Millionen € erhöht.
Zu den in der Haushaltssatzung vorgesehenen Steuersätzen ist folgende anzumerken:
Nach der HSK-Fortschreibung in 2016 waren für 2017 Erhöhungen der Steuerhebesätze
- für die Grundsteuer A von 297 % auf 350 %
- für die Grundsteuer B von 535 % auf 630 % und
- für die Gewerbesteuer von 513 % auf 540 %
vorgesehen.
Nach Auffassung der Verwaltung sollte aber von der bisher praktizierten gleichmäßigen Anhebung der Grund- und Gewerbesteuerhebesätze
künftig abgesehen werden. Entsprechend der Vorgehensweise in nahezu allen anderen Kommunen sollten stattdessen künftig verstärkt die
Hebesätze nur für die Grundsteuern angehoben werden. Steuersätze wie etwa die in der Nachbarkommune Aldenhoven beschlossenen 850 % bei
der Grundsteuer B erschrecken zunächst natürlich, letztlich ist aber zu bedenken, dass eine Anhebung des Hebesatzes um z.B. 100 %-Punkte für
ein „Durchschnittshaus“ eine jährliche Mehrbelastung von 75-80 € beträgt, also nicht einmal 7 € pro Monat. Ein Hebesatz von über 500 % bei
der Gewerbesteuer dagegen kann auf die angestrebte Neuansiedlung von Unternehmen ganz erhebliche negative Auswirkungen haben. Dies
hatte die Verwaltung schon mit dem Haushaltsentwurf 2016 vorgeschlagen, im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde dann aber dich eine
durchgehende Erhöhung aller Steuersätze, also auch der Gewerbesteuer beschlossen.
Mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf schlägt die Verwaltung erneut vor, den Hebesatz für die Gewerbesteuer unverändert bei 513 % zu
belassen (auch mit diesem Hebesatz hatte Jülich schon in 2016 den zehnthöchsten Satz in NRW). Da die veranschlagten Mehreinnahmen aber
dringend benötigt werden, ist der jetzt nicht durch die Gewerbesteuererhöhung zu vereinnahmende Betrag auf die Grundsteuer B aufgeschlagen,
was dort zu einem Hebesatz 2017 in Höhe von 705 % führt.
.
Erträge 2014 - 2023
Ergebnis
Ergebnis
Ansatz
alter Ansatz
neuer Ansatz
2014
2015
2016
2017
2017
2018
2019
2020
2021
Steuern und ähnliche Abgaben
40.291.017,40
34.847.223,45
41.293.000,00
44.568.000,00
46.748.800,00
51.743.000,00
53.429.000,00
54.555.000,00
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Anteil Einkommensteuer
Anteil Umsatzsteuer
Vergnügungssteuer
Hundesteuer
Zweitwohnungssteuer
Familienleistungsausgleich
150.236,52
5.628.815,21
16.831.057,78
13.932.340,29
1.933.286,99
167.958,71
192.603,83
12.779,56
1.441.938,51
168.325,14
6.073.346,86
9.456.186,91
14.973.803,97
2.279.245,97
170.153,71
194.425,28
12.109,59
1.519.626,02
178.000,00
6.394.000,00
14.600.000,00
15.837.000,00
2.363.000,00
175.000,00
200.000,00
15.000,00
1.531.000,00
205.000,00
7.628.000,00
15.519.000,00
16.314.000,00
2.933.000,00
179.000,00
204.000,00
15.000,00
1.571.000,00
205.000,00
8.554.000,00
16.599.000,00
16.435.800,00
2.945.000,00
185.000,00
200.000,00
15.000,00
1.610.000,00
255.000,00
10.376.000,00
18.312.000,00
17.257.000,00
3.463.000,00
189.000,00
204.000,00
15.000,00
1.672.000,00
258.000,00
10.511.000,00
18.861.000,00
18.105.000,00
3.543.000,00
193.000,00
209.000,00
15.000,00
1.734.000,00
261.000,00
10.637.000,00
18.811.000,00
19.010.000,00
3.625.000,00
197.000,00
214.000,00
15.000,00
1.785.000,00
Zuweisungen und allgemeine Umlagen
10.939.509,59
9.533.750,64
19.955.900,00
19.626.650,00
16.054.410,00
19.149.150,00
17.509.250,00
17.793.950,00
18.458.550,00
19.117.350,00
19.053.250,00
5.835.798,00
2.513.073,92
2.590.637,67
3.936.037,00
2.567.189,89
3.030.523,75
10.420.000,00
2.571.850,00
6.964.050,00
9.354.000,00
2.580.950,00
7.691.700,00
7.391.000,00
2.614.350,00
6.049.060,00
10.589.000,00
2.621.850,00
5.938.300,00
8.925.000,00
2.604.350,00
5.979.900,00
9.359.000,00
2.599.350,00
5.835.600,00
10.023.000,00
2.594.350,00
5.841.200,00
10.676.000,00
2.594.350,00
5.847.000,00
10.606.000,00
2.594.350,00
5.852.900,00
Transfererträge
248.643,03
274.775,17
150.800,00
150.800,00
405.000,00
730.500,00
730.500,00
730.500,00
212.500,00
212.500,00
212.500,00
Ersatz sozialer Leistungen
Schuldendiensthilfen "Gute Schule 2020"
248.643,03
0,00
274.775,17
0,00
150.800,00
0,00
150.800,00
0,00
202.000,00
203.000,00
202.000,00
528.500,00
202.000,00
528.500,00
202.000,00
528.500,00
202.000,00
10.500,00
202.000,00
10.500,00
202.000,00
10.500,00
öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
17.288.606,47
16.771.646,26
17.456.500,00
17.782.200,00
17.341.650,00
17.581.650,00
17.632.150,00
17.712.750,00
17.750.600,00
17.793.270,00
17.850.660,00
Verwaltungsgebühren
Benutzungsgebühren
Erträge aus Auflösung von Sonderposten
641.221,44
15.405.138,10
1.242.246,93
725.075,13
14.800.163,26
1.246.407,87
727.300,00
15.476.200,00
1.253.000,00
727.300,00
15.801.900,00
1.253.000,00
734.300,00
15.354.350,00
1.253.000,00
734.300,00
15.594.350,00
1.253.000,00
734.300,00
15.644.850,00
1.253.000,00
734.300,00
15.725.450,00
1.253.000,00
734.300,00
15.767.800,00
1.248.500,00
734.300,00
15.810.470,00
1.248.500,00
734.300,00
15.869.360,00
1.247.000,00
privatrechtliche Leistungsentgelte
713.675,03
1.036.382,18
894.550,00
763.250,00
1.369.800,00
1.447.000,00
1.400.000,00
1.403.200,00
1.406.600,00
1.410.100,00
1.424.100,00
Mieten und Pachten
Erträge aus Verkauf
sonstige Privatrechtliche Entgelte
518.080,02
80.585,16
115.009,85
709.977,98
106.593,42
219.810,78
629.600,00
205.350,00
59.600,00
498.300,00
205.350,00
59.600,00
721.700,00
220.750,00
427.350,00
798.900,00
220.750,00
427.350,00
751.900,00
220.750,00
427.350,00
755.100,00
220.750,00
427.350,00
758.500,00
220.750,00
427.350,00
762.000,00
220.750,00
427.350,00
776.000,00
220.750,00
427.350,00
Ertragsart
Schlüsselzuweisungen
Erträge aus Auflösung von Sonderposten
sonstige Zuweisungen
2022
2023
56.049.000,00
57.396.000,00
58.278.000,00
263.000,00
10.929.000,00
19.387.000,00
19.461.000,00
3.728.000,00
201.000,00
219.000,00
15.000,00
1.846.000,00
265.000,00
11.229.000,00
19.792.000,00
19.922.000,00
3.834.000,00
206.000,00
224.000,00
15.000,00
1.909.000,00
248.000,00
11.332.000,00
19.931.000,00
20.395.000,00
3.943.000,00
211.000,00
229.000,00
15.000,00
1.974.000,00
Erträge aus Kostenerstattungen und Umlagen
4.051.339,82
4.349.037,07
4.861.590,00
4.479.120,00
4.546.780,00
4.444.690,00
4.494.850,00
4.502.610,00
4.565.070,00
4.570.430,00
4.601.400,00
Erträge aus Kostenerstattungen
4.051.339,82
4.349.037,07
4.861.590,00
4.479.120,00
4.546.780,00
4.444.690,00
4.494.850,00
4.502.610,00
4.565.070,00
4.570.430,00
4.601.400,00
sonstige ordentliche Erträge
4.243.391,51
4.153.901,08
3.685.990,00
2.812.200,00
3.192.900,00
2.843.600,00
2.803.600,00
2.851.700,00
2.809.800,00
2.812.900,00
2.816.100,00
Konzessionsabgaben
Erträge aus Auflösung von Rückstellungen
sonstige ordentliche Erträge
1.666.176,49
873.624,22
1.703.590,80
2.071.515,76
425.580,22
1.656.805,10
1.689.660,00
190.170,00
1.806.160,00
1.860.470,00
50.000,00
901.730,00
1.825.000,00
497.300,00
870.600,00
1.820.000,00
33.000,00
990.600,00
1.810.000,00
0,00
993.600,00
1.810.000,00
45.000,00
996.700,00
1.810.000,00
0,00
999.800,00
1.810.000,00
0,00
1.002.900,00
1.810.000,00
0,00
1.006.100,00
aktivierte Eigenleistungen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
aktivierte Eigenleistungen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
77.776.182,85
70.966.715,85
88.298.330,00
90.182.220,00
89.659.340,00
97.939.590,00
97.999.350,00
99.549.710,00
101.252.120,00
103.312.550,00
104.236.010,00
Finanzerträge
68.170,17
69.121,52
103.300,00
103.300,00
93.800,00
193.800,00
193.800,00
193.800,00
193.800,00
193.800,00
193.800,00
Zinsertäge
Gewinnanteile
sonstige Finanzerträge
2.057,61
492,00
65.620,56
4.094,72
0,00
65.026,80
2.800,00
500,00
100.000,00
2.800,00
500,00
100.000,00
8.800,00
500,00
5.800,00
100.500,00
87.500,00
5.800,00
100.500,00
87.500,00
5.800,00
100.500,00
87.500,00
5.800,00
100.500,00
87.500,00
5.800,00
100.500,00
87.500,00
5.800,00
100.500,00
87.500,00
Summe Erträge
77.844.353,02
71.035.837,37
88.401.630,00
90.285.520,00
89.753.140,00
98.133.390,00
98.193.150,00
99.743.510,00
101.445.920,00
103.506.350,00
104.429.810,00
Summe Aufwendungen
90.123.234,93
90.676.840,23
97.078.060,00
96.758.680,00
98.398.950,00
99.646.180,00
99.281.940,00
99.377.610,00
101.255.770,00
103.404.570,00
104.147.730,00
-12.278.881,91
-19.641.002,86
-8.676.430,00
-6.473.160,00
-8.645.810,00
-1.512.790,00
-1.088.790,00
365.900,00
190.150,00
101.780,00
282.080,00
Zwischensumme ordentliche Erträge
Saldo
Entwicklung der wichtigsten Erträge
Ergebnis
2009
Ergebnis
2010
Ergebnis
2011
Ergebnis
2012
Ergebnis
2013
Ergebnis
2014
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Benutzungs- und Verwaltungsgebühren
18.047.618,58 €
16.723.864,80 €
16.623.523,21 €
17.600.678,83 €
18.212.550,61 €
16.046.359,54 €
15.525.238,39 €
16.203.500,00 €
16.088.650,00 €
Anteil Einkommensteuer
12.071.645,00 €
11.065.950,00 €
12.034.385,00 €
12.567.378,00 €
13.182.437,00 €
13.932.340,29 €
14.973.803,97 €
15.837.000,00 €
16.435.800,00 €
Gewerbesteuer
16.599.000,00 €
10.652.543,59 €
14.716.909,19 €
13.346.306,70 €
14.469.452,81 €
13.479.732,59 €
16.831.057,78 €
9.456.186,91 €
14.600.000,00 €
Schlüsselzuweisungen
8.951.331,00 €
5.402.403,00 €
5.268.109,00 €
6.576.991,00 €
5.850.008,00 €
5.835.798,00 €
3.936.037,00 €
10.420.000,00 €
7.391.000,00 €
Grundsteuern
4.595.696,89 €
4.987.557,27 €
5.311.006,98 €
5.428.114,89 €
5.759.724,16 €
5.779.051,73 €
6.241.672,00 €
6.572.000,00 €
8.759.000,00 €
Auflösung Sonderposten
3.642.432,44 €
4.304.683,64 €
3.695.626,24 €
3.747.831,98 €
3.812.885,25 €
3.755.320,85 €
3.813.597,76 €
3.824.850,00 €
3.867.350,00 €
Anteil Umsatzsteuer
1.695.171,00 €
1.713.847,00 €
1.808.956,00 €
1.852.613,00 €
1.873.633,00 €
1.933.286,99 €
2.279.245,97 €
2.363.000,00 €
2.945.000,00 €
2013
2014
20.000.000,00 €
18.000.000,00 €
16.000.000,00 €
14.000.000,00 €
12.000.000,00 €
10.000.000,00 €
8.000.000,00 €
6.000.000,00 €
4.000.000,00 €
2.000.000,00 €
- €
2009
2010
2011
2012
2015
Benutzungs- und Verwaltungsgebühren
Anteil Einkommensteuer
Gewerbesteuer
Schlüsselzuweisungen
Grundsteuern
Auflösung Sonderposten
Anteil Umsatzsteuer
2016
2017
Aufwendungen 2014 - 2023
Aufwandsart
Ergebnis
Ergebnis
Ansatz
2014
2015
2016
alter HSK-Ansatz
neuer Ansatz
2017
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Personal- und Versorgungsaufwendungen
20.231.454,24
20.327.011,99
21.397.730,00
21.182.270,00
21.378.650,00
21.331.280,00
21.365.740,00
21.473.060,00
21.563.230,00
21.750.140,00
21.560.830,00
Aufwand ehemaliger Sammelnachweis I
Zuführung zu Pensions- und ATZrückstellungen
sonstige Personalaufwendungen
18.377.056,35
1.417.540,18
436.857,71
18.776.166,85
1.096.817,78
454.027,36
20.088.930,00
860.000,00
448.800,00
20.293.470,00
440.000,00
448.800,00
20.442.550,00
440.000,00
496.100,00
20.446.380,00
440.000,00
444.900,00
20.504.840,00
440.000,00
420.900,00
20.574.160,00
440.000,00
458.900,00
20.607.330,00
440.000,00
515.900,00
20.740.240,00
440.000,00
569.900,00
20.798.930,00
440.000,00
321.900,00
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
11.738.360,71
10.372.965,23
13.108.720,00
12.036.060,00
15.123.170,00
14.926.310,00
13.066.340,00
13.186.090,00
13.223.980,00
13.219.290,00
13.289.080,00
Unterhaltung/Bewirtschaftung Gebäude und Grundstücke
Erstattung von Aufwendungan an Dritte
Reinigungskosten
Haltung von Fahrzeugen
Lernmittelfreiheit
Gebäudversicherungen
Entsorgungs- und Verwertungsaufwendungen
sonst. Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen
6.371.253,17
1.111.695,82
687.162,66
474.381,98
91.701,59
165.708,50
1.880.341,14
956.115,85
6.028.179,20
335.799,68
696.385,00
329.609,60
106.107,87
223.667,18
1.804.829,82
848.386,88
8.202.830,00
436.700,00
760.200,00
399.250,00
208.220,00
224.560,00
1.913.200,00
963.760,00
7.356.250,00
436.700,00
772.490,00
384.250,00
122.300,00
224.560,00
1.913.200,00
826.310,00
7.446.140,00
359.600,00
771.700,00
512.450,00
133.700,00
250.870,00
1.912.300,00
3.736.410,00
7.355.460,00
359.600,00
789.850,00
512.450,00
133.700,00
262.630,00
1.912.300,00
3.600.320,00
5.601.080,00
359.600,00
805.680,00
512.450,00
133.700,00
257.430,00
1.912.300,00
3.484.100,00
5.662.150,00
359.600,00
821.760,00
512.450,00
133.700,00
257.430,00
1.912.300,00
3.526.700,00
5.672.320,00
359.600,00
838.160,00
512.450,00
133.700,00
257.430,00
1.912.300,00
3.538.020,00
5.637.660,00
359.600,00
854.920,00
512.450,00
133.700,00
257.430,00
1.912.300,00
3.551.230,00
5.650.600,00
359.600,00
872.030,00
512.450,00
133.700,00
257.430,00
1.912.300,00
3.590.970,00
bilanzielle Abschreibungen
9.594.773,64
9.603.790,42
9.192.650,00
9.050.850,00
9.075.150,00
9.002.550,00
8.591.550,00
8.115.650,00
8.065.650,00
8.048.350,00
7.994.850,00
bilanzielle Abschreibungen
9.594.773,64
9.603.790,42
9.192.650,00
9.050.850,00
9.075.150,00
9.002.550,00
8.591.550,00
8.115.650,00
8.065.650,00
8.048.350,00
7.994.850,00
Transferaufwendungen
39.906.191,49
40.756.060,96
43.892.070,00
45.310.320,00
46.958.570,00
48.582.670,00
50.469.070,00
50.897.470,00
52.764.870,00
54.728.270,00
55.609.670,00
Zuschüsse und Umlagen an Dritte
Sozialhilfe
Gewerbesteuerumlagen
Kreisumlage
Jugendamtsumlage
Krankenhausumlage
sonstige Transferaufwendungen
8.201.960,41
1.171.815,35
2.621.946,61
18.347.820,39
9.094.907,82
355.760,00
111.980,91
8.139.918,69
2.288.285,37
1.278.773,39
18.033.102,06
10.530.787,16
373.185,00
112.009,29
8.570.070,00
3.918.000,00
1.985.000,00
19.001.000,00
9.933.000,00
377.200,00
107.800,00
8.353.320,00
3.918.000,00
1.983.000,00
20.131.000,00
10.440.000,00
377.200,00
107.800,00
8.750.070,00
3.738.000,00
2.216.000,00
19.831.000,00
11.934.300,00
377.200,00
112.000,00
8.805.470,00
3.738.000,00
2.216.000,00
20.959.000,00
12.375.000,00
377.200,00
112.000,00
8.776.870,00
3.738.000,00
2.216.000,00
22.163.000,00
13.086.000,00
377.200,00
112.000,00
7.694.270,00
3.738.000,00
2.216.000,00
23.113.000,00
13.647.000,00
377.200,00
112.000,00
7.739.670,00
3.738.000,00
2.216.000,00
24.259.000,00
14.323.000,00
377.200,00
112.000,00
7.786.070,00
3.738.000,00
2.216.000,00
25.464.000,00
15.035.000,00
377.200,00
112.000,00
7.834.470,00
3.738.000,00
2.216.000,00
25.988.000,00
15.344.000,00
377.200,00
112.000,00
6.298.606,46
7.085.340,67
7.244.990,00
6.787.380,00
3.651.610,00
3.631.670,00
3.477.640,00
3.343.840,00
3.296.640,00
3.297.220,00
3.272.100,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
87.769.386,54
88.145.169,27
94.836.160,00
94.366.880,00
96.187.150,00
97.474.480,00
96.970.340,00
97.016.110,00
98.914.370,00
101.043.270,00
101.726.530,00
Zinsaufwendungen
2.353.848,39
2.531.670,96
2.241.900,00
2.391.800,00
2.211.800,00
2.171.700,00
2.311.600,00
2.361.500,00
2.341.400,00
2.361.300,00
2.421.200,00
Zinsaufwendungen Kassenkredite
Zinsaufwendungen Darlehen
Erstattungszinsen Gewerbesteuer
652.966,32
1.674.083,57
26.798,50
654.471,91
1.592.422,30
284.776,75
701.900,00
1.500.000,00
40.000,00
801.800,00
1.550.000,00
40.000,00
800.000,00
1.371.800,00
40.000,00
900.000,00
1.231.700,00
40.000,00
1.000.000,00
1.271.600,00
40.000,00
1.000.000,00
1.321.500,00
40.000,00
1.000.000,00
1.301.400,00
40.000,00
1.000.000,00
1.321.300,00
40.000,00
1.000.000,00
1.381.200,00
40.000,00
Summe Aufwand
90.123.234,93
90.676.840,23
97.078.060,00
96.758.680,00
98.398.950,00
99.646.180,00
99.281.940,00
99.377.610,00
101.255.770,00
103.404.570,00
104.147.730,00
Summe Ertrag
77.844.353,02
71.035.837,37
88.401.630,00
90.285.520,00
89.753.140,00
98.133.390,00
98.193.150,00
99.743.510,00
101.445.920,00
103.506.350,00
104.429.810,00
Saldo
-12.278.881,91
-19.641.002,86
-8.676.430,00
-6.473.160,00
-8.645.810,00
-1.512.790,00
-1.088.790,00
365.900,00
190.150,00
101.780,00
282.080,00
sonstige ordentliche Aufwendungen
sonstige Aufwendungen
Zwischensumme ordentliche Aufwendungen
Entwicklung der wichtigsten Aufwendungen
Ergebnis
2009
Ergebnis
2010
Ergebnis
2011
Ergebnis
2012
Ergebnis
2013
Ergebnis
2014
Ergebnis
2015
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Kreis- und Jugendamtsumlage
18.529.887,96 €
22.210.054,06 €
24.070.589,08 €
24.299.372,25 €
24.756.074,24 €
27.442.728,21 €
28.563.889,22 €
28.934.000,00 €
31.765.300,00 €
eigene Personalaufwendungen
15.176.901,58 €
16.416.785,19 €
16.019.017,48 €
17.210.997,43 €
17.841.201,86 €
18.377.056,35 €
18.776.166,85 €
20.088.930,00 €
20.442.550,00 €
Sach- und Dienstleistungen
10.934.941,61 €
10.007.188,48 €
12.674.719,47 €
13.511.149,36 €
12.735.856,00 €
11.738.360,71 €
10.372.965,23 €
13.108.720,00 €
15.123.170,00 €
Abschreibungen
10.084.190,63 €
10.059.061,91 €
9.881.863,91 €
10.027.925,76 €
9.890.959,18 €
9.594.773,64 €
9.603.790,42 €
9.192.650,00 €
9.075.150,00 €
Zinsen Darlehen und Kassenkredite
5.251.955,81 €
2.308.608,96 €
3.457.309,66 €
2.855.979,89 €
2.689.917,71 €
2.327.049,89 €
2.246.894,21 €
2.201.900,00 €
2.171.800,00 €
Gewerbesteuerumlagen
1.696.112,00 €
2.153.634,00 €
2.351.075,00 €
2.307.976,00 €
2.195.322,00 €
2.621.946,61 €
1.278.773,39 €
1.985.000,00 €
2.216.000,00 €
447.863,58 €
499.831,62 €
626.265,86 €
610.100,96 €
761.595,93 €
1.171.815,35 €
2.288.285,37 €
3.918.000,00 €
3.738.000,00 €
2010
2011
2015
2016
Sozialhilfeaufwendungen
35.000.000,00 €
30.000.000,00 €
25.000.000,00 €
20.000.000,00 €
15.000.000,00 €
10.000.000,00 €
5.000.000,00 €
- €
2009
2012
2013
2014
Kreis- und Jugendamtsumlage
eigene Personalaufwendungen
Sach- und Dienstleistungen
Zinsen Darlehen und Kassenkredite
Gewerbesteuerumlagen
Sozialhilfeaufwendungen
Abschreibungen
2017
Die Investitionen 2017
Einen klassischen „eigenständigen“ Vermögenshaushalt wie im kameralen System kennt das NKF nicht. Die Investitionen sind stattdessen Teil
des Finanzplanes. In den einzelnen Teilfinanzplänen sind die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen gesondert zu veranschlagen.
Der Rat der Stadt Jülich hat die Wertgrenze, oberhalb derer Investitionen gemäß § 4 Absatz der Gemeindehaushaltsverordnung als
Einzelmaßnahmen auszuweisen sind, auf 25.000 € festgelegt: In der Praxis werden aber sämtliche Maßnahmen unabhängig von der
Größenordnung als einzelne Maßnahmen veranschlagt. Sammelpositionen gibt es lediglich im Bereich der Schulen, wo die Produktsachkonten
für die Anschaffung von Anlagevermögen aber vorab nicht weiter aufgeschlüsselt werden können.
In Zeiten des „Nothaushaltes“ waren die Investitionen in einer parallel zum Haushalt zu erstellenden Prioritätenliste in die Bereiche
„rentierliche“ (=durch Gebühren refinanzierte) und „unrentierliche“ (=alle übrigen) Investitionen zu unterteilen. Für die rentierlichen
Investitionen wurden Darlehen in der Regel unbegrenzt genehmigt, für die unrentierlichen Investitionen durften Kredite bis zu einer Höhe von
2/3 der Tilgung aufgenommen werden.
Bei Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept dagegen galt die Regelung, dass eine Netto-Neuverschuldung vermieden werden muss. Neue
Kredite durften also nun in Höhe der jährlichen Tilgung aufgenommen werden. Für die Stadt Jülich bedeutete das, dass die jährlich maximal
zulässige Kreditaufnahme auf 1,8 Millionen € begrenzt war. Damit waren hier engere Grenzen gesetzt als zu Zeiten des Nothaushaltes, was
eigentlich unverständlich war. Wohl nicht zuletzt aus diesem Grunde wurde die Begrenzung mittlerweile aufgehoben. Eine Beschränkung der
Kreditaufnahme gibt es demnach für HSK-Kommunen nicht mehr, es muss aber gewährleistet sein, dass die aus der Kreditaufnahme
resultierenden Zins- und Tilgungsleistungen im HSK darstellbar, d.h. finanziert sind.
An regelmäßig verfügbaren Einnahmen stehen aus den Investitionspauschalen des Landes (einschl. Schul-, Sport- und Feuerwehrpauschale)
rund 2,5 Millionen € zu Verfügung. Rund 1,8 Millionen € sind veranschlagt aus Fördermitteln zum sozialen Wohnungsbau, wobei die
Realisierung des Projektes in der Schirmerstraße allerdings aufgrund denkmalschutzbedingter Vorgaben derzeit fraglich ist. Aus dem Erlös von
Grundstücksveräußerungen (Realschulgelände, Schwanenteich sowie Restgrundstücke) sind in 2017 rund 1,7 Millionen € eingeplant.
Der Finanzplan 2017 sieht insgesamt Investitionen in Höhe von rund 8,4 Millionen € vor.
Für den bereits erwähnten Neubau in der Schirmerstraße sind rund 2,5 Millionen € veranschlagt.
Knapp 1,9 Millionen € sind vorgesehen für Maßnahmen im Abwasserbereich (Kanalsanierungen gemäß Abwasserbeseitigungskonzept). Für
Straßenbaumaßnahmen sind rund 1,5 Millionen € veranschlagt. Der überwiegende Teil entfällt auf den erforderlichen Neubau von vier Brücken
(Sanierung nicht mehr möglich bzw unwirtschaftlich). Immerhin 1,2 Millionen € entfallen auf Beschaffungen für die Feuerwehr.
Zur Finanzierung dieser Maßnahmen ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.690.400 € erforderlich, hinzu kommt eine Kreditaufnahme in Höhe
von 315.000 € im Rahmen des Programmes „Gute Schule 2020). Insgesamt liegt die nötige Darlehensaufnahme unter dem Betrag der Tilgungen
(ca. 2.070.000 €). Insofern kann in 2017 erneut eine Netto-Neuverschuldung vermieden werden.
Die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023
Zusammen mit dem Haushalt 2017 ist das Haushaltssicherungskonzept bis 2023 fortzuschreiben. Dabei ist zu beachten, dass der
Haushaltsausgleich weiterhin spätestens in 2023 erreicht sein muss. Gleichzeitig darf im HSK-Zeitraum das Eigenkapital nicht vollständig
aufgezehrt werden.
Eine wesentliche Konsolidierungsmaßnahme aus dem HSK 2013 war das „Einfrieren“ der Personalaufwendungen auf dem Stand 2013.
Tarifsteigerungen und/oder Personalmehrungen wären demnach durch entsprechende Einsparungen auszugleichen, was im Prinzip bedeutete,
dass ein überwiegender Teil von im HSK-Zeitraum durch Verrentung freiwerdenden Stellen nicht wiederbesetzt werden könnte. Es hat sich
jedoch gezeigt, dass diese Vorgabe durch die relativ hohen Tarifabschlüsse 2014, aber auch wegen der ständigen Zunahme von Aufgaben, nicht
eingehalten werden kann. Mit dem Nachtrag 2014 wurde daher die Festlegung getroffen, dass freiwerdende Stellen grundsätzlich nachbesetzt
werden. Bei der Nachbesetzung sind aber Einsparungen angesetzt, da diese in der Regel zeitverzögert erfolgt und –zumindest im
Beamtenbereich- der Nachfolger zunächst niedriger eingruppiert ist als der alte Stelleninhaber. Im Bereich der Musikschule ist veranschlagt,
dass ausscheidende tariflich Beschäftigte durch zusätzliche Honorarkräfte aufgefangen werden. Daneben ist gemäß den Orientierungsdaten für
die Folgejahre eine Tarifsteigerung von einem Prozent berücksichtigt.
Auch andere der zu Beginn angeführten Konsolidierungsmaßnahmen konnten nicht umgesetzt werden. So wurde die Verkleinerung des Rates
zwar beschlossen, war aber wegen der sich aus dem Wahlergebnis ergebenden Überhangmandate letztlich nicht realisierbar. Bei den Ansätzen
nach der nächsten Kommunalwahl ist aber wieder eine Verkleinerung berücksichtigt.
Im Bereich der Bücherei und der Musikschule konnten die vorgegebenen Zuschussverringerungen ebenfalls nicht realisiert werden, wobei im
Falle der Musikschule das Ziel nur knapp verfehlt wurde.
Die im Bereich der Sportstätten angesetzte Erhöhung der Nutzungsentgelte bisher nicht beschlossen. Dies müsste noch erfolgen, ansonsten kann
auch hier das Konsolidierungsziel nicht erreicht werden. Bei den Bürgerhallen konnte die vorgegebene Reduzierung des Zuschussbedarfes
ebenfalls nicht eingehalten werden. Hier sind entweder höhere Entgelte zu beschließen oder aber Hallen zu schließen bzw. in Trägerschaft von
Dritten zu übergeben.
Die Einführung der Gewässerunterhaltungsgebühr ist im Haushaltssicherungskonzept nicht mehr vorgesehen. Hintergrund ist u.a. die hier nach
wie vor unklare Gesetzeslage, aber auch Zweifel daran, ob die mit Einführung der Gebühr sicherlich anfallenden erheblichen zusätzlichen
Aufwendungen eine Gebührenerhebung rechtfertigen.
Bezogen auf die Steuerhebesätze ist die folgende Entwicklung veranschlagt:
Steuerhebesätze 2016-2023
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
307
350
430
430
430
430
430
400
Grundsteuer A
Hebesatz neu in %
Einnahmen
gemäß HSK 2013
gemäß HSK 2015
gemäß HSK 2016
178.000 €
310
310
307
205.000 €
310
310
350
255.000 €
325
348
400
258.000 €
325
348
400
261.000 €
325
351
400
263.000 €
325
351
400
265.000 €
325
351
400
248.000 €
325
351
400
Grundsteuer B
Hebesatz neu in %
Einnahmen
gemäß HSK 2013
gemäß HSK 2015
gemäß HSK 2016
535
705
6.394.000 €
8.554.000 €
560
560
535
560
560
630
845
10.376.000 €
604
618
720
845
10.511.000 €
604
618
720
845
10.637.000 €
604
621
720
845
10.929.000 €
604
621
720
845
11.229.000 €
604
621
720
830
11.332.000 €
604
621
720
Gewerbesteuer
Hebesatz neu in %
Einnahmen
gemäß HSK 2013
gemäß HSK 2015
gemäß HSK 2016
513
14.600.000 €
540
540
513
513
16.599.000 €
540
540
540
550
18.312.000 €
584
598
598
550
18.861.000 €
584
598
598
530
18.811.000 €
584
601
601
530
19.387.000 €
584
601
601
Die übrigen Konsolidierungsmaßnahmen und deren Auswirkungen sind im folgenden zusammengestellt:
525
19.792.000 €
584
601
601
513
19.931.000 €
584
601
601
Konsolidierungsmaßnahmen Ergebnishaushalt 2017 - 2023
Neben dem "Zahlenwerk Haushaltssicherungskonzept" fordert die Kommunalaufsicht eine
Zusammenstellung der Konsolidierungsmaßnahmen mit textlichen Erläuterungen.
Nachfolgend sind die entsprechenden Maßnahmen zusammengestellt.
Bei der Aufstellung handelt es sich im wesentlichen um eine Aktualisierung
der in 2013 bei erstmaliger Erstellung des Haushaltssicherungskonzeptes vorgelegten Liste.
Die Liste beinhaltet also bereits umgesetzte Maßnahmen, aber auch noch umzusetzende Maßnahmen.
SUMME DER KONSOLIDIERUNGSMASSNAHMEN
Haushaltsjahr
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz Aufwendungen ohne Konsolisdierungsmaßnahmen
22.130.430
22.258.860
22.447.150
22.641.320
22.833.390
23.027.390
23.223.330
Ansatz Aufwendungen mit Konsolidierungsmaßnahmen
21.930.580
21.876.410
21.787.670
21.835.990
21.869.160
21.952.070
22.008.260
veranschlagte Verbesserungen Aufwendungen
199.850
382.450
659.480
805.330
964.230
1.075.320
1.215.070
Ansatz Erträge ohne Konsolisdierungsmaßnahmen
20.903.200
21.385.200
21.879.200
22.386.200
22.905.200
23.437.200
23.983.200
Ansatz Erträge mit Konsolidierungsmaßnahmen
27.320.800
31.053.800
31.755.500
31.849.600
32.735.300
33.458.400
33.695.300
veranschlagte Verbesserungen Erträge
6.417.600
9.668.600
9.876.300
9.463.400
9.830.100
10.021.200
9.712.100
veranschlagte Verbesserungen insgesamt
6.617.450
10.051.050
10.535.780
10.268.730
10.794.330
11.096.520
10.927.170
Konsolidierungsmaßnahmen Ergebnishaushalt 2016 - 2023
1
Kostenträger
verschiedene
Sachkonto
5011000-5041000
Bezeichnung
Personalaufwendungen
zuständiges Fachamt
Haupt- und Personalamt
Haushaltsjahr
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
20.442.550
20.628.980
20.817.270
21.007.440
21.199.510
21.393.510
21.589.450
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
20.442.550
20.446.380
20.504.840
20.574.160
20.607.330
20.740.240
20.798.930
0
182.600
312.430
433.280
592.180
653.270
790.520
veranschlagte Verbesserung
Beschreibung der Maßnahme
Bei durch Verrentung freiwerdenden Stellen ist grundsätzlich eine Wiederbesetzung berücksichtigt. Aufgrund in der Regel
verzögerter Wiederbesetzung und geringerer Einstufung des jeweiligen Nachfolgers sind Einsparungen angesetzt.
2
Kostenträger
11 111 001 01 "Rat und Ausschüsse"
Sachkonto
5281001
Bezeichnung
allgemeine Ehrungen -Goldhochzeiten-
zuständiges Fachamt
Amt für Rechts- und Ratsangelegenheiten
Haushaltsjahr
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
veranschlagte Verbesserung
Beschreibung der Maßnahme:
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
4.000
4.000
4.000
4.000
4.000
4.000
0
0
0
0
0
0
0
4.000
4.000
4.000
4.000
4.000
4.000
4.000
Ab dem Haushaltsjahr 2013 werden anlässlich von Goldhochzeiten keine Geldleistungen mehr ausgezahlt.
4.000
3
Kostenträger
11 111 001 01 "Rat und Ausschüsse"
Sachkonto
5281002
Bezeichnung
allgemeine Ehrungen -Altersjubilare-
zuständiges Fachamt
Amt für Rechts- und Ratsangelegenheiten
Haushaltsjahr
2017
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
7.000
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
veranschlagte Verbesserung
4
2018
2019
7.000
2020
7.000
7.000
2022
7.000
2023
7.000
7.000
0
0
0
0
0
0
0
7.000
7.000
7.000
7.000
7.000
7.000
7.000
Beschreibung der Maßnahme:
Ab dem Haushaltsjahr 2013 werden anlässlich von Altersjubiläen keine Geldleistungen mehr ausgezahlt.
Kostenträger
11 111 001 01 "Rat und Ausschüsse"
Sachkonto
5421006
Bezeichnung
Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder
zuständiges Fachamt
Amt für Rechts- und Ratsangelegenheiten
Haushaltsjahr
2021
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
171.000
171.000
171.000
175.000
175.000
175.000
175.000
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
171.000
171.000
171.000
160.000
160.000
160.000
160.000
0
0
0
15.000
15.000
15.000
15.000
veranschlagte Verbesserung
Beschreibung der Maßnahme:
Vor der letzten Kommunalwahl wurde eine Verkleinerung des Rates beschlossen und die Wahlkreise neu
eingeteilt. Aufgrund des Wahlergebnisses kam wegen der Überhangmandate die beschlossene Verkleinerung nicht
zum Tragen. Es wird nun davon ausgegegangen, dass nach der Kommunalwahl 2019 die Ratsverkleinerung
vollzogen werden kann und damit entsprechende Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder eingespart werden können.
5
Kostenträger
11 111 002 02 "Öffentlichkeitsarbeit"
Sachkonto
5255040
Bezeichnung
Kosten des Bildarchivs
zuständiges Fachamt
Bürgermeisterbüro
Haushaltsjahr
6
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
700
700
700
700
700
700
700
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
350
350
350
350
350
350
350
veranschlagte Verbesserung
350
350
350
350
350
350
350
Beschreibung der Maßnahme:
Als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung wurde der Ansatz um 50 % reduziert.
Kostenträger
11 111 002 02 "Öffentlichkeitsarbeit"
Sachkonto
5431101
Bezeichnung
Kosten der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
zuständiges Fachamt
Bürgermeisterbüro
Haushaltsjahr
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
850
850
850
850
850
850
850
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
430
430
430
430
430
430
430
veranschlagte Verbesserung
420
420
420
420
420
420
420
Beschreibung der Maßnahme:
Als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung wurde der Ansatz um 50 % reduziert.
7
Kostenträger
11 111 010 03 "Stabsstelle Gleichstellung"
Sachkonto
5431106
Bezeichnung
Öffentlichkeitsarbeit Gleichstellung
zuständiges Fachamt
Stabsstelle Gleichsstellung
Haushaltsjahr
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
2.180
2.180
2.180
2.180
2.180
2.180
2.180
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
1.960
1.960
1.960
1.960
1.960
1.960
1.960
220
220
220
220
220
220
220
veranschlagte Verbesserung
Beschreibung der Maßnahme:
Als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung wurde der Ansatz um 10 % reduziert. Da es sich bei der Gleichstellung um eine
Pflichtaufgabe handelt, erfolgt eine Kürzung um "nur" 10 % und nicht um 50 % wie bei den beiden zuvor genannten Sachkonten.
8
Kostenträger
12 122 001 01 "öffentliche Sicherheit und Ordnung"
Sachkonto
4321006
Bezeichnung
Parkgebühren
zuständiges Fachamt
Ordnungsamt
Haushaltsjahr
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
360.000
360.000
360.000
360.000
360.000
360.000
360.000
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
510.000
510.000
510.000
510.000
510.000
510.000
510.000
veranschlagte Verbesserung
150.000
150.000
150.000
150.000
150.000
150.000
150.000
Beschreibung der Maßnahme:
Zum Erreichen des Haushaltsausgleiches sollte in drei Schritten (2014 ist beschlossen, 2017 und 2020) eine Anhebung der
Parkgebühren erfolgen. Zur Vermeidung der anfallenden Umstellungskosten wurde die für 2020 vorgesehene Erhöhung in 2017 mit
vorgenommen.
9
Kostenträger
25 263 001 01 "Musikschule"
Sachkonto
4321011
Bezeichnung
Musikschulentgelte
zuständiges Fachamt
Musikschule
Haushaltsjahr
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
247.000
247.000
247.000
247.000
247.000
247.000
247.000
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
280.000
288.000
297.000
306.000
315.000
324.000
334.000
33.000
41.000
50.000
59.000
68.000
77.000
87.000
veranschlagte Verbesserung
Beschreibung der Maßnahme:
Der Zuschussbedarf der Musikschule belief sich in 2013 auf rund 337.000 €. Bis zum Ende des Konsolidierungszeitraumes
im Jahr 2023 soll eine spürbare Verringerung des Zuschussbedarfes erreicht werden. Da dies im Haushalt im einzelnen nicht anders
darstellbar ist, ist dies über eine Erhöhung der Entgelte veranschlagt. Konkrete Maßnahmen zur Erreichung der
Zielvorgabe bleiben der Musikschule überlassen.
10
Kostenträger
25 272 001 01 "Stadtbücherei"
Sachkonto
4461008
Bezeichnung
Entgelte Bücherei
zuständiges Fachamt
Stadtbücherei
Haushaltsjahr
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
20.000
20.000
20.000
20.000
20.000
20.000
20.000
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
20.000
20.000
20.000
20.000
20.000
20.000
20.000
0
0
0
0
0
0
0
veranschlagte Verbesserung
Beschreibung der Maßnahme:
Der Zuschussbedarf der Stadtbücherei belief sich in 2013 auf rund 226.000 €. Bis zum Ende des Konsolidierungszeitraumes
im Jahr 2023 soll eine spürbare Verringerung des Zuschussbedarfes erreicht werden. Da dies im Haushalt im einzelnen nicht anders
darstellbar ist, ist dies über eine Erhöhung der Entgelte veranschlagt. Konkrete Maßnahmen zur Erreichung der
Zielvorgabe bleiben der Stadtbücherei überlassen.
11
Kostenträger
25 281 001 01 "Heimat- und Kulturpflege"
Sachkonto
5318020
Bezeichnung
Zuschüsse an Musikvereine
zuständiges Fachamt
Amt für Familie, Generationen und Integration
Haushaltsjahr
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
5.290
5.290
5.290
5.290
5.290
5.290
5.290
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
4.760
4.760
4.760
4.760
4.760
4.760
4.760
530
530
530
530
530
530
530
veranschlagte Verbesserung
Beschreibung der Maßnahme:
Im Rahmen der Haushaltskosolidierung wird die Aufsichtsbehörde die Entwicklung der freiwilligen Ausgaben besonders kritisch
betrachten. Daher sind insbesondere die Zuschüsse an Vereine und Organisationen einer strengen Prüfung unterzogen worden.
Die Zuschüsse wurden in drei Kategorien eingeteilt und um 10 %, 50 % oder 100 % gekürzt. Wo Kinder und Jugendliche betroffen
sind, erfolgte eine Kürzung um 10 %. Sind keine Kinder und Jugendliche nicht betroffen, der Zuschuss aber aus Sicht der Verwaltung
aus sachlichen Gründen erforderlich, erfolgte eine Kürzung um 50 %. Bestehen für die Verein bzw. die Organisation eine
alternative Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Kreis), wurde der Zuschuss komplett getrichen.
Die Zuschüsse an die Musikvereine werden für deren Jugendarbeit gezahlt. Daher erfolgte hier eine Kürzung um 10 %.
12
Kostenträger
25 281 001 01 "Heimat- und Kulturpflege"
Sachkonto
5318021
Bezeichnung
Zuschüsse an zeltlegende Vereine
zuständiges Fachamt
Dezernat III
Haushaltsjahr
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
5.800
5.800
5.800
5.800
5.800
5.800
5.800
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
2.900
2.900
2.900
2.900
2.900
2.900
2.900
veranschlagte Verbesserung
2.900
2.900
2.900
2.900
2.900
2.900
2.900
Beschreibung der Maßnahme:
Im Rahmen der Haushaltskosolidierung wird die Aufsichtsbehörde die Entwicklung der freiwilligen Ausgaben besonders kritisch
betrachten. Daher sind insbesondere die Zuschüsse an Vereine und Organisationen einer strengen Prüfung unterzogen worden.
Die Zuschüsse wurden in drei Kategorien eingeteilt und um 10 %, 50 % oder 100 % gekürzt. Wo Kinder und Jugendliche betroffen
sind, erfolgte eine Kürzung um 10 %. Sind keine Kinder und Jugendliche nicht betroffen, der Zuschuss aber aus Sicht der Verwaltung
aus sachlichen Gründen erforderlich, erfolgte eine Kürzung um 50 %. Bestehen für die Verein bzw. die Organisation eine
alternative Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Kreis), wurde der Zuschuss komplett getrichen.
Die Zuschüsse werden an die zeltlegenden Vereine gezahlt, denen für ihre Veranstaltungen keine Bürgerhalle zur Verfügung steht.
Daher ist eine Zuschussgewährung sachlich gerechtgfertigt, Kinder und Jugendliche sind nicht betroffen, so dass eine Kürzung des
Ansatzes um 50 % erfolgt ist.
13
Kostenträger
25 281 001 01 "Heimat- und Kulturpflege"
Sachkonto
5318022
Bezeichnung
Zuschuss an den Jülicher Kengerzoch
zuständiges Fachamt
Amt für Familie, Generationen und Integration
Haushaltsjahr
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
950
950
950
950
950
950
950
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
480
480
480
480
480
480
480
veranschlagte Verbesserung
470
470
470
470
470
470
470
Beschreibung der Maßnahme:
Kürzung des Zuschusses um 50 % ab dem Haushaltsjahr 2014.
14
Kostenträger
25 281 001 01 "Heimat- und Kulturpflege"
Sachkonto
5318003
Bezeichnung
Zuschüsse an Tanzgruppen
zuständiges Fachamt
Schulverwaltungs- und Sportamt
Haushaltsjahr
2017
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
420
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
veranschlagte Verbesserung
Beschreibung der Maßnahme:
2018
2019
420
2020
420
2021
420
2022
420
2023
420
420
0
0
0
0
0
0
0
420
420
420
420
420
420
420
Der hier veranschlagte Betrag wurde auf fünf Vereine aufgeteilt. Je Verein werden daher nur ca. 80 € gezahlt.
Aufgrund der Geringfügigkeit des Betrages wurde der Zuschuss komplett gestrichen.
15
Kostenträger
31 351 001 01 "sonstige soziale Leistungen"
Sachkonto
5811000
Bezeichnung
Verrechnung Ausgabe kostenloser Beistellsäcke
zuständiges Fachamt
Bauverwaltungsamt
Haushaltsjahr
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
veranschlagte Verbesserung
Beschreibung der Maßnahme:
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
13.900
13.900
13.900
13.900
13.900
13.900
0
0
0
0
0
0
0
13.900
13.900
13.900
13.900
13.900
13.900
13.900
Bis 2012 an Familien mit zwei und mehr Kleinkindern sowie an Pflegebedürftige mit entsprechendem Attest kostenlose Beistellsäcke zur Hausmüllabfuhr ausgegeben. Die Kosten hierfür dürfen nicht im Rahmen der Gebührenberechnung auf die Gebührenpflichtigen
umgelegt werden, sondern sind von der Stadt selbst zu tragen. Da es sich heirbei um eine freiwillige Leistung handelt, die von
der Aufsichstbehörde besonders kritisch betrachtet werden, wurde die Ausgabe der kostenlosen Säcke ab 2013 eingestellt werden.
13.900
16
Kostenträger
36 366 001 01 "Kulturbahnhof"
Sachkonto
5318031
Bezeichnung
Betriebskostenzuschuss an den Verein K.i.B.
zuständiges Fachamt
Amt für Familie, Generationen und Integration
Haushaltsjahr
2017
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
2018
2019
2020
2021
2022
2023
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
5.000
5.000
5.000
5.000
5.000
5.000
5.000
veranschlagte Verbesserung
5.000
5.000
5.000
5.000
5.000
5.000
5.000
Beschreibung der Maßnahme:
Im Rahmen der Haushaltskosolidierung wird die Aufsichtsbehörde die Entwicklung der freiwilligen Ausgaben besonders kritisch
betrachten. Daher sind insbesondere die Zuschüsse an Vereine und Organisationen einer strengen Prüfung unterzogen worden.
Die Zuschüsse wurden in drei Kategorien eingeteilt und um 10 %, 50 % oder 100 % gekürzt. Wo Kinder und Jugendliche betroffen
sind, erfolgte eine Kürzung um 10 %. Sind keine Kinder und Jugendliche nicht betroffen, der Zuschuss aber aus Sicht der Verwaltung
aus sachlichen Gründen erforderlich, erfolgte eine Kürzung um 50 %. Bestehen für die Verein bzw. die Organisation eine
alternative Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Kreis), wurde der Zuschuss komplett getrichen.
Die Zuschussgewährung scheint sachlich gerechtgfertigt, Kinder und Jugendliche sind nicht betroffe, so dass eine Kürzung des
Ansatzes um 50 % erfolgt ist.
17
Kostenträger
36 366 003 01 "Förderung der freien Jugendhilfe"
Sachkonto
5242004
Bezeichnung
Unterhaltung der Kinderspielplätze
zuständiges Fachamt
Tiefbauamt (Bauhof)
Haushaltsjahr
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
30.500
22.500
22.500
22.500
22.500
22.500
22.500
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
30.500
22.500
17.500
17.500
17.500
17.500
15.000
0
0
5.000
5.000
5.000
5.000
7.500
veranschlagte Verbesserung
Beschreibung der Maßnahme:
In Anbetracht der demografischen Entwicklung sollte die Schließung von Kinderspielplätzen mit geringer Frequentierung
angedacht werden, um so die Unterhaltungskosten verringern zu können.
18
Kostenträger
36 366 003 01 "Förderung der freien Jugendhilfe"
Sachkonto
5318000
Bezeichnung
Zuschüsse Betreuung anerkannter Jugendgruppen
zuständiges Fachamt
Amt für Familie, Generationen und Integration
Haushaltsjahr
2017
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
1.750
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
veranschlagte Verbesserung
19
2018
Beschreibung der Maßnahme:
Streichung des Zuschusses ab 2013
Kostenträger
36 366 003 01 "Förderung der freien Jugendhilfe"
Sachkonto
5318033
Bezeichnung
Zuschuss SKF TOT "links der Rur"
zuständiges Fachamt
Amt für Familie, Generationen und Integration
Haushaltsjahr
2019
1.750
2020
1.750
2021
1.750
2022
1.750
2023
1.750
1.750
0
0
0
0
0
0
0
1.750
1.750
1.750
1.750
1.750
1.750
1.750
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
8.980
8.980
8.980
8.980
8.980
8.980
8.980
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
8.080
8.080
8.080
8.080
8.080
8.080
8.080
900
900
900
900
900
900
900
veranschlagte Verbesserung
Beschreibung der Maßnahme:
Im Rahmen der Haushaltskosolidierung wird die Aufsichtsbehörde die Entwicklung der freiwilligen Ausgaben besonders kritisch
betrachten. Daher sind insbesondere die Zuschüsse an Vereine und Organisationen einer strengen Prüfung unterzogen worden.
Die Zuschüsse wurden in drei Kategorien eingeteilt und um 10 %, 50 % oder 100 % gekürzt. Wo Kinder und Jugendliche betroffen
sind, erfolgte eine Kürzung um 10 %. Sind keine Kinder und Jugendliche nicht betroffen, der Zuschuss aber aus Sicht der Verwaltung
aus sachlichen Gründen erforderlich, erfolgte eine Kürzung um 50 %. Bestehen für die Verein bzw. die Organisation eine
alternative Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Kreis), wurde der Zuschuss komplett getrichen.
Der Zuschuss hier wird gewährt für die Einrichtung in der Gartenstraße, die ausschließlich Kindern und Jugendlichen dient.
Daher erfolgte eine Kürzung um 10 %.
20
Kostenträger
36 366 003 01 "Förderung der freien Jugendhilfe"
Sachkonto
5318002
Bezeichnung
Zuschüsse Ferienhilfswerk
zuständiges Fachamt
Amt für Familie, Generationen und Integration
Haushaltsjahr
2017
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
1.750
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
veranschlagte Verbesserung
21
2018
Beschreibung der Maßnahme:
Streichung des Zuschusses ab 2013
Kostenträger
36 366 003 01 "Förderung der freien Jugendhilfe"
Sachkonto
5318034
Bezeichnung
Zuschuss SKF Jugendbetreuung Schweizer Straße
zuständiges Fachamt
Amt für Familie, Generationen und Integration
Haushaltsjahr
1.750
2020
1.750
2021
1.750
2022
1.750
2023
1.750
1.750
0
0
0
0
0
0
0
1.750
1.750
1.750
1.750
1.750
1.750
1.750
2017
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
2019
2018
2019
2020
2021
2022
2023
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
9.000
9.000
9.000
9.000
9.000
9.000
9.000
veranschlagte Verbesserung
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
Beschreibung der Maßnahme:
Im Rahmen der Haushaltskosolidierung wird die Aufsichtsbehörde die Entwicklung der freiwilligen Ausgaben besonders kritisch
betrachten. Daher sind insbesondere die Zuschüsse an Vereine und Organisationen einer strengen Prüfung unterzogen worden.
Die Zuschüsse wurden in drei Kategorien eingeteilt und um 10 %, 50 % oder 100 % gekürzt. Wo Kinder und Jugendliche betroffen
sind, erfolgte eine Kürzung um 10 %. Sind keine Kinder und Jugendliche nicht betroffen, der Zuschuss aber aus Sicht der Verwaltung
aus sachlichen Gründen erforderlich, erfolgte eine Kürzung um 50 %. Bestehen für die Verein bzw. die Organisation eine
alternative Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Kreis), wurde der Zuschuss komplett getrichen.
Der Zuschuss hier wird gewährt für die Einrichtung in der Schweizer Straße, die ausschließlich Kindern und Jugendlichen dient.
Daher erfolgte eine Kürzung um 10 %.
22
Kostenträger
36 367 001 01 "Förderung der Wohlfahrtspflege"
Sachkonto
5318035
Bezeichnung
Zuschuss an den Verein "Frauen helfen Frauen"
zuständiges Fachamt
Amt für Familie, Generationen und Integration
Haushaltsjahr
2017
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
2018
2019
2020
2021
2022
2023
11.290
11.290
11.290
11.290
11.290
11.290
11.290
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
6.800
6.800
6.800
6.800
6.800
6.800
6.800
veranschlagte Verbesserung
4.490
4.490
4.490
4.490
4.490
4.490
4.490
Beschreibung der Maßnahme:
Der Verein "Frauen helfen Frauen" ist auch Anlaufstelle für Betroffene über die Grenzen Jülichs hinaus (Nordkreis). Daher wäre eine
Finanzierung über den Kreis Düren zu überdenken, was vom Kreis allerdings abgelehnt wurde. Ab 2014 ist nur noch
eine Bezuschussung auf der Grundlage des Anteils der "Jülicher" Fälle an der Gesamtfallzahl veranschlagt.
23
Kostenträger
36 367 001 01 "Förderung der Wohlfahrtspflege"
Sachkonto
5318036
Bezeichnung
Zuschuss an die Drogenberatungsstelle
zuständiges Fachamt
Amt für Familie, Generationen und Integration
Haushaltsjahr
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
24.500
24.500
24.500
24.500
24.500
24.500
24.500
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
24.500
24.500
24.500
24.500
24.500
24.500
24.500
0
0
0
0
0
0
0
veranschlagte Verbesserung
Beschreibung der Maßnahme:
Die Drogenberatungsstelle ist auch Anlaufstelle für Betroffene über die Grenzen Jülichs hinaus (Nordkreis). Daher wäre eine
Finanzierung über den Kreis Düren zu überdenken, was vom Kreis aber abgelenht wurde. In 2014 war der Zuschuss über eine Spende
zu 100 % finanziert. Ab 2015 geht der Zuschuss wieder voll zu Lasten der Stadt Jülich.
24
Kostenträger
36 367 001 01 "Förderung der Wohlfahrtspflege"
Sachkonto
5431145
Bezeichnung
kleinere Maßnahme der Sozialpläne
zuständiges Fachamt
Amt für Familie, Generationen und Integration
Haushaltsjahr
2017
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
5.900
5.900
5.900
5.900
5.900
5.900
5.900
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
5.310
5.310
5.310
5.310
5.310
5.310
5.310
590
590
590
590
590
590
590
veranschlagte Verbesserung
25
2018
Beschreibung der Maßnahme:
Als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung wurde der Ansatz um 10 % reduziert.
Kostenträger
36 367 001 01 "Förderung der Wohlfahrtspflege"
Sachkonto
5431146
Bezeichnung
Öffentlichkeitsarbeit Sozialplanung
zuständiges Fachamt
Amt für Familie, Generationen und Integration
Haushaltsjahr
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
1.420
1.420
1.420
1.420
1.420
1.420
1.420
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
710
710
710
710
710
710
710
veranschlagte Verbesserung
710
710
710
710
710
710
710
Beschreibung der Maßnahme:
Als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung wurde der Ansatz um 50 % reduziert.
26
Kostenträger
42 421 001 01 "allgemeine Sportangelegenheiten"
Sachkonto
5318037
Bezeichnung
Zuschüse an Sportvereine
zuständiges Fachamt
Schulverwaltungs- und Sportamt
Haushaltsjahr
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
24.500
24.500
24.500
24.500
24.500
24.500
24.500
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
22.050
22.050
22.050
22.050
22.050
22.050
22.050
2.450
2.450
2.450
2.450
2.450
2.450
2.450
veranschlagte Verbesserung
Beschreibung der Maßnahme:
Im Rahmen der Haushaltskosolidierung wird die Aufsichtsbehörde die Entwicklung der freiwilligen Ausgaben besonders kritisch
betrachten. Daher sind insbesondere die Zuschüsse an Vereine und Organisationen einer strengen Prüfung unterzogen worden.
Die Zuschüsse wurden in drei Kategorien eingeteilt und um 10 %, 50 % oder 100 % gekürzt. Wo Kinder und Jugendliche betroffen
sind, erfolgte eine Kürzung um 10 %. Sind keine Kinder und Jugendliche nicht betroffen, der Zuschuss aber aus Sicht der Verwaltung
aus sachlichen Gründen erforderlich, erfolgte eine Kürzung um 50 %. Bestehen für die Verein bzw. die Organisation eine
alternative Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Kreis), wurde der Zuschuss komplett getrichen.
Die Zuschüsse an die Sportvereine werden für deren Jugendarbeit gezahlt. Daher erfolgte hier eine Kürzung um 10 %.
In den Jahren 2013 bis 2016 erfolgte zudem eine Kürzung um 750 € zur Finanzierung des Eigenanteils des Projektes "Sport-Check".
27
Kostenträger
42 424 001 01 "Sportstätten"
Sachkonto
4488046
Bezeichnung
Kostenbeteiligung Vereine an Betriebskosten
zuständiges Fachamt
Schulverwaltungs- und Sportamt
Haushaltsjahr
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
6.000
6.000
6.000
6.000
6.000
6.000
6.000
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
6.300
6.600
6.900
7.200
7.600
8.000
8.400
300
600
900
1.200
1.600
2.000
2.400
veranschlagte Verbesserung
Beschreibung der Maßnahme:
Die Vereine sollen stärken an den Betriebskosten der Sportstätten beteiligt werden. Veranschlagt ist eine jährliche
Erhöhung der Kostenbeteiligung um 5 %. Eine entsprechende Beschlussfassung durch den Rat ist aber noch nicht erfolgt
28
Kostenträger
42 424 002 01 "Badesee Barmen"
Sachkonto
4488047
Bezeichnung
Sponsoring
zuständiges Fachamt
Schulverwaltungs- und Sportamt
Haushaltsjahr
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
0
0
0
0
0
0
0
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
0
0
0
0
0
0
0
veranschlagte Verbesserung
0
0
0
0
0
0
0
Beschreibung der Maßnahme:
Die Unterhaltungskosten des Badesses (vor allem Entnahme von Wasserproben) sollen über Sponsoring
refinaziert werden. Da kein entsprechender Sponsor gefunden wurde, ist die Maßnahme ab 2017 nicht mehr berücksichtigt.
29
Kostenträger
54 541 001 01 "Straßen, Wege und Plätze"
Sachkonto
5242020
Bezeichnung
laufende Straßenunterhaltung
zuständiges Fachamt
Bauverwaltungsamt
Haushaltsjahr
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
450.000
450.000
450.000
450.000
450.000
450.000
450.000
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
400.000
400.000
350.000
350.000
350.000
300.000
300.000
50.000
50.000
100.000
100.000
100.000
150.000
150.000
veranschlagte Verbesserung
Beschreibung der Maßnahme:
Zum Erreichen des Haushaltsausgleiches ist eine Reduzierung des Haushaltsansatzes veranschlagt.
30
Kostenträger
55 551 001 01 "öffentliche Grünanlage"
Sachkonto
5242027
Bezeichnung
Unterhaltung der Grünanlagen
zuständiges Fachamt
Tiefbauamt (Bauhof)
Haushaltsjahr
2017
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
18.000
18.000
18.000
18.000
18.000
18.000
18.000
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
12.000
12.000
12.000
12.000
12.000
12.000
12.000
6.000
6.000
6.000
6.000
6.000
6.000
6.000
veranschlagte Verbesserung
31
2018
Beschreibung der Maßnahme:
Als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung ist eine Reduzierung des Haushaltsansatzes veranschlagt.
Kostenträger
55 551 002 01 "Brückenkopfpark Jülich GmbH"
Sachkonto
5315004
Bezeichnung
Betriebskostenzuschuss an die Brückenkopfpark GmbH
zuständiges Fachamt
Kämmerei
Haushaltsjahr
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
655.000
655.000
655.000
655.000
655.000
655.000
655.000
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
600.000
600.000
600.000
600.000
600.000
600.000
600.000
55.000
55.000
55.000
55.000
55.000
55.000
55.000
veranschlagte Verbesserung
Beschreibung der Maßnahme:
Zur Erreichung des Haushaltsausgleiches in 2023 ist der Zuschuss an dem Brückenkopfpark ab 2015 reduziert.
In Anbetacht zu erwartender höherer Einnahmen (Jugendgästehaus, Indoor-Spielplatz, Erlebniswelt) scheint die Kürzung vertretbar.
32
Kostenträger
55 553 001 01 "Bestattungswesen"
Sachkonto
4321400 und 4321410
Bezeichnung
Gebühreneinnahmen
zuständiges Fachamt
Kämmerei
Haushaltsjahr
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
480.000
480.000
480.000
480.000
480.000
480.000
480.000
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
725.000
800.000
800.000
800.000
800.000
800.000
800.000
veranschlagte Verbesserung
245.000
320.000
320.000
320.000
320.000
320.000
320.000
Beschreibung der Maßnahme:
Zum Erreichen des Haushaltsausgleiches in 2023 sind hier jährliche Gebührenerhöhungen vorgesehen.
Unter anderem ist der Ansatz des Grünflächenanteils (bisher 20 %) zu überdenken.
33
Kostenträger
55 555 001 01 "Wirtschaftswege"
Sachkonto
5242039
Bezeichnung
Unterhaltung der Wirtschaftswege
zuständiges Fachamt
Tiefbauamt
Haushaltsjahr
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
80.000
80.000
80.000
80.000
80.000
80.000
80.000
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
40.000
40.000
40.000
30.000
30.000
30.000
30.000
veranschlagte Verbesserung
40.000
40.000
40.000
50.000
50.000
50.000
50.000
Beschreibung der Maßnahme:
Zum Erreichen des Haushaltsausgleiches ist eine Reduzierung des Haushaltsansatzes veranschlagt.
34
Kostenträger
57 573 001 01 "Stadthalle"
Sachkonto
4411041
Bezeichnung
Zuschussbedarf
zuständiges Fachamt
Immobilienmanagement kaufm. Abteilung
Haushaltsjahr
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
142.200
92.200
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
142.200
92.200
0
0
0
0
0
0
0
92.200
92.200
92.200
92.200
92.200
veranschlagte Verbesserung
Beschreibung der Maßnahme:
92.200
92.200
92.200
92.200
92.200
Aufgrund erheblicher anstehender Sanierungsmaßnahmen (alleine Brandschutz 400.000 €) ist einWeiterbetrieb
der Stadthalle über das Jahr 2018 hinaus nicht vertretbar.
35
Kostenträger
57 573 002 01 bis 57 573 009 01 "Mehrzweckhallen und Bürgerhallen"
Sachkonto
4411045
Bezeichnung
Einnahmen aus der Vermietung von Bürgerhallen
zuständiges Fachamt
Immobilienmanagement kaufm. Abteilung
Haushaltsjahr
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
32.200
32.200
32.200
32.200
32.200
32.200
32.200
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
33.500
36.500
40.200
44.200
48.600
53.300
58.700
1.300
4.300
8.000
12.000
16.400
21.100
26.500
veranschlagte Verbesserung
Beschreibung der Maßnahme:
Der Zuschussbedarf der Bürgerhallen belief sich in 2013 auf rund 344.000 €. Bis zum Ende des Konsolidierungszeitraumes
im Jahr 2023 soll eine spürbare Verringerung des Zuschussbedarfes erreicht werden. Da dies im Haushalt im einzelnen nicht anders
darstellbar ist, ist dies über eine deutliche Erhöhung der Hallenmieten veranschlagt. Konkrete Maßnahmen zur Erreichung der
Zielvorgabe sind noch zu beschliessen. Entsprechende Anträge mehrerer Ratsfraktionen liegen vor.
36
Kostenträger
57 573 010 01 "Wochen- und Jahrmärkte"
Sachkonto
4321031
Bezeichnung
Einnahmen aus Marktgebühren
zuständiges Fachamt
Ordnungsamt
Haushaltsjahr
2017
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
33.000
33.000
33.000
33.000
33.000
33.000
33.000
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
33.000
34.700
36.400
38.200
40.100
42.100
44.200
0
1.700
3.400
5.200
7.100
9.100
11.200
veranschlagte Verbesserung
37
2018
Beschreibung der Maßnahme:
Zum Erreichen des Haushaltsausgleiches in 2023 ist eine jährliche Steigerung der Marktgebühren um 5 % veranschlagt.
Kostenträger
57 573 012 01 "Parkhaus Zitadelle"
Sachkonto
4321031 und 4411046
Bezeichnung
Parkgebühren Oberdeck und Tiefgeschosse
zuständiges Fachamt
Ordnungsamt
Haushaltsjahr
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
180.000
180.000
180.000
180.000
180.000
180.000
180.000
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
230.000
290.000
290.000
290.000
290.000
290.000
290.000
50.000
110.000
110.000
110.000
110.000
110.000
110.000
veranschlagte Verbesserung
Beschreibung der Maßnahme:
Zum Erreichen des Haushaltsausgleiches 2023 war wie bei den Parkgebühren Innenstadt Anhebungen der Parkgebühren in 2017 und 2020
vorgesehen. Zur Vermeidung der Umstellungskosten wurde die Erhöhung aus 2020 in 2017 mit vorgenommen.
In 2017 ergeben sich allerdings geringere Erträge aufgrund der geplanten Sanierung der Tiefgeschosse.
38
Kostenträger
57 573 012 01 "Parkhaus Zitadelle"
Sachkonto
4411047
Bezeichnung
Einnahmen von Dauerparkern Tiefgarage
zuständiges Fachamt
Ordnungsamt
Haushaltsjahr
2017
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
veranschlagte Verbesserung
Beschreibung der Maßnahme:
2018
2019
2020
2021
2022
2023
63.000
63.000
63.000
63.000
63.000
63.000
63.000
110.000
110.000
110.000
110.000
110.000
110.000
120.000
47.000
47.000
47.000
47.000
47.000
47.000
57.000
Zum Erreichen des Haushaltsausgleiches 2023 ist eine regelmäßige Anhebung der Gebühren (derzeit 30 €/Monat) vorgesehen.
Veranschlagt ist eine Anhebung um 10€ / Monat in 2014 und jeweils 5 € / Monat in 2017, 2020 und 2023.
39
Kostenträger
61 611 001 01 "allgemeine Finanzwirtschaft"
Sachkonto
4011000
Bezeichnung
Grundsteuer A
zuständiges Fachamt
Steueramt
Haushaltsjahr
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
155.000
158.000
159.000
160.000
161.000
162.000
163.000
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
205.000
255.000
258.000
261.000
263.000
265.000
232.000
50.000
97.000
99.000
101.000
102.000
103.000
69.000
veranschlagte Verbesserung
Beschreibung der Maßnahme:
Zum Erreichen des Haushaltsausgleiches und zur Verhinderung des völligen Aufzehrs des Eigenkapitals sind die
in der beigefügten Aufstellung angeführten Hebesatzerhöhungen vorgesehen:
40
Kostenträger
61 611 001 01 "allgemeine Finanzwirtschaft"
Sachkonto
4012000
Bezeichnung
Grundsteuer B
zuständiges Fachamt
Steueramt
Haushaltsjahr
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
5.655.000
5.751.000
5.867.000
5.986.000
6.107.000
6.230.000
6.356.000
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
8.554.000
10.376.000
10.511.000
10.637.000
10.929.000
11.229.000
11.332.000
veranschlagte Verbesserung
2.899.000
4.625.000
4.644.000
4.651.000
4.822.000
4.999.000
4.976.000
Beschreibung der Maßnahme:
Zum Erreichen des Haushaltsausgleiches und zur Verhinderung des völligen Aufzehrs des Eigenkapitals sind die
in der beigefügten Aufstellung angeführten Hebesatzerhöhungen vorgesehen:
41
Kostenträger
61 611 001 01 "allgemeine Finanzwirtschaft"
Sachkonto
4013000
Bezeichnung
Gewerbesteuer
zuständiges Fachamt
Steueramt
Haushaltsjahr
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
13.672.000
14.055.000
14.432.000
14.819.000
15.216.000
15.624.000
16.043.000
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
16.599.000
18.312.000
18.861.000
18.811.000
19.387.000
19.792.000
19.931.000
2.927.000
4.257.000
4.429.000
3.992.000
4.171.000
4.168.000
3.888.000
veranschlagte Verbesserung
Beschreibung der Maßnahme:
Zum Erreichen des Haushaltsausgleiches und zur Verhinderung des völligen Aufzehrs des Eigenkapitals sind die
in der beigefügten Aufstellung angeführten Hebesatzerhöhungen vorgesehen:
42
Kostenträger
61 611 001 01 "allgemeine Finanzwirtschaft"
Sachkonto
4034000
Bezeichnung
Zweitwohnungssteuer
zuständiges Fachamt
Steueramt
Haushaltsjahr
2017
Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme
2018
2019
2020
2021
2022
2023
0
0
0
0
0
0
0
Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme
15.000
15.000
15.000
15.000
15.000
15.000
15.000
veranschlagte Verbesserung
15.000
15.000
15.000
15.000
15.000
15.000
15.000
Beschreibung der Maßnahme:
Neben den Einnahmen durch die Zweitwohnungssteuer ergeben sich Auswirkungen auf den Haushalt dadurch, dass
sich zur Vermeidung der Zweitwohnungssteuerpflicht vermehrt Personen mit Hauptwohnsitz in Jülich anmelden.
Im Rahmen des Finanzausgleiches werden nur Einwohner mit Hauptwohnsitz berücksichtigt, so dass sich durch eine
höhere Einwohnerzahl Verbesserungen im Finanzausgleich insbesondere in Form höherer Schlüsselzuweisungen ergeben.
Diese Auswirkungen können aber nicht beziffert werden. Daher sind hier nur die veranschlagten Einnahmen aus der
Zweitwohnungssteuer erfasst.
Unter Berücksichtigung dergenannten Maßnahmen werden sich die Fehlbeträge und das Eigenkapital bis 2023 wie folgt entwickeln:
freiwillige Ausgaben Haushaltsjahr 2015 bis 2023
Ergebnis2015
Bezeichnung
Ansatz 2016
Ansatz 2017
Ansatz 2018
Ansatz 2019
Ansatz 2020
Ansatz 2021
Ansatz 2022
Ansatz 2023
Nr.
Teilprodukt / Produktsachkonto
3
11 111 001 01 5281005
4
verschiedene
5
11 111 002 02 5431101
Kosten der Prese- und Öffentlichkeitsarbeit
6
11 111 002 02 5431102
Kosten Stadtmagazin
7
11 111 004 01 5281025
Aufwendungen Dienstjubiläen
8
11 111 005 01 5411004
Prämierung Verbesserungsvorschläge
9
11 111 010 03 5431106
Gleichstellungsstelle -Öffentlichkeitsarbeit-
924,41 €
10
12 126 001 01 5421010
564,41 €
750 €
750 €
750 €
750 €
750 €
750 €
750 €
750 €
11
25 252 001 01
stadtgeschichtliches Museum (Zuschußbedarf)
200.313,07 €
189.090 €
198.120 €
250.810 €
252.180 €
253.560 €
254.960 €
256.370 €
257.800 €
12
25 263 001 01
Musikschule (Zuschußbedarf)
329.366,06 €
327.940 €
330.340 €
309.680 €
302.040 €
264.460 €
173.290 €
159.310 €
103.010 €
13
25 272 001 01
Stadtbücherei (Zuschußbedarf)
304.405,50 €
307.400 €
303.470 €
312.410 €
315.320 €
318.240 €
321.180 €
324.170 €
327.180 €
14
25 281 001 01 5291036
Jugendveranstaltung Weiberfastnacht (Zuschußbedarf)
2.782,08 €
2.500 €
2.500 €
2.500 €
2.500 €
2.500 €
2.500 €
2.500 €
2.500 €
16
25 281 001 01 5318020
Zuschüsse Musikvereine
2.155,00 €
4.760 €
4.760 €
4.760 €
4.760 €
4.760 €
4.760 €
4.760 €
4.760 €
17
25 281 001 01 5318021
Heizkostenzuschüsse zeltlegende Vereine
2.900,00 €
2.900 €
2.900 €
2.900 €
2.900 €
2.900 €
2.900 €
2.900 €
2.900 €
18
25 281 001 01 5818022
Zuschuß Kinderzug
480,00 €
480 €
480 €
480 €
480 €
480 €
480 €
480 €
480 €
19
25 281 002 01
Kulturverwaltung (Zuschussbedarf)
43.103,30 €
35.160 €
38.030 €
44.300 €
44.300 €
44.300 €
44.300 €
44.300 €
44.300 €
20
31 351 001 01 5499020
sonstige Ausgaben Sozialbetreuung
123,17 €
200 €
200 €
200 €
200 €
200 €
200 €
200 €
200 €
21
31 351 001 01 5499021
Jahresbeitrag Verein "spastisch glähmter Kinder"
0,00 €
100 €
100 €
100 €
100 €
100 €
100 €
100 €
100 €
23
36 362 001 01
Kinder- und Jugendarbeit (Zuschußbedarf)
24
36 366 001 01
Kulturbahnhof (Zuschußbedarf)
25
36 366 002 01
26
36 366 002 02
29
36 366 003 01 5318033
30
31
Repräsentationsaufwand
Beiträge an Verbände
Zuschuss Feuerwehr für Nutzung städt. Einrichtungen
1.161,45 €
3.900 €
3.900 €
3.900 €
3.900 €
3.900 €
3.900 €
3.900 €
3.900 €
17.190,00 €
17.190 €
17.190 €
17.190 €
17.190 €
17.190 €
17.190 €
17.190 €
17.190 €
0,00 €
430 €
430 €
430 €
430 €
430 €
430 €
430 €
430 €
8.486,24 €
9.000 €
9.500 €
9.500 €
9.500 €
9.500 €
9.500 €
9.500 €
9.500 €
0,00 €
0€
1.500 €
1.500 €
1.500 €
1.500 €
1.500 €
1.500 €
1.500 €
657,67 €
500 €
500 €
500 €
500 €
500 €
500 €
500 €
500 €
1.960 €
1.960 €
1.960 €
1.960 €
1.960 €
1.960 €
1.960 €
1.960 €
71.262,20 €
74.260 €
78.540 €
79.260 €
79.980 €
80.710 €
81.460 €
82.210 €
82.970 €
124.586,80 €
148.600 €
121.260 €
121.830 €
122.250 €
122.670 €
123.090 €
123.510 €
123.930 €
Jugendheim (Zuschußbedarf)
57.845,09 €
53.070 €
53.900 €
54.130 €
54.360 €
54.590 €
54.830 €
55.070 €
55.220 €
mobile Jugendarbeit
-1.875,74 €
350 €
1.540 €
1.590 €
1.650 €
1.710 €
1.780 €
1.850 €
1.920 €
Zuschuß TOT des SKF
8.080,00 €
8.080 €
8.080 €
8.080 €
8.080 €
8.080 €
8.080 €
8.080 €
8.080 €
36 366 003 01 5318034
Zuschuß Sozialdienst kath. Frauen für Betreuung
9.000,00 €
9.000 €
9.000 €
9.000 €
9.000 €
9.000 €
9.000 €
9.000 €
9.000 €
36 367 003 01 5318035
Zuschuß "Frauen helfen Frauen e.V."
6.800,00 €
6.800 €
6.800 €
6.800 €
6.800 €
6.800 €
6.800 €
6.800 €
6.800 €
32
37 367 003 01 5318036
Zuschuß für die Drogenberatungsstelle
24.500,00 €
24.500 €
24.500 €
24.500 €
24.500 €
24.500 €
24.500 €
24.500 €
24.500 €
33
36 367 001 01 5431145
kleinere Maßnahmen Sozialpläne
619,64 €
5.310 €
5.310 €
5.310 €
5.310 €
5.310 €
5.310 €
5.310 €
5.310 €
34
36 367 001 01 5431146
Öffentlichkeitsarbeit Sozialplanung
0,00 €
710 €
710 €
710 €
710 €
710 €
710 €
710 €
710 €
35
42 421 001 01 5318037
Zuschüsse an Sportvereine
21.300,00 €
21.300 €
22.050 €
22.050 €
22.050 €
22.050 €
22.050 €
22.050 €
22.050 €
36
42 421 001 01 5318042
37
42 424 001 01
Sportplätze (Zuschußbedarf)
38
42 424 002 01
Badesee Barmen (Zuschußbedarf)
39
55 551 001 01 5242027
Bepflanzung und Unterhaltung Grünanlagen
41
56 561 001 01 5499029
Teilnahnmegebühr "Stadtradeln"
42
57 573 002-009 01
43
57 573 001 01
44
57 575 001 01 5431000
Stadtanteil "Grundschulsportcheck"
0,00 €
4.000 €
4.000 €
4.000 €
0€
0€
0€
0€
0€
985.371,55 €
804.480 €
801.430 €
802.440 €
448.260 €
449.100 €
439.850 €
440.600 €
441.360 €
7.540,95 €
5.600 €
8.250 €
8.290 €
8.330 €
8.370 €
8.410 €
8.450 €
8.490 €
11.800,19 €
12.000 €
12.000 €
12.000 €
12.000 €
12.000 €
12.000 €
12.000 €
12.000 €
0,00 €
0€
600 €
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Bürgerhallen (Zuschußbedarf)
348.468,52 €
442.530 €
436.210 €
434.810 €
327.220 €
324.240 €
320.910 €
317.210 €
286.290 €
Stadthalle (Zuschußbedarf)
151.519,01 €
141.670 €
142.200 €
98.620 €
0€
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0,00 €
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5.000 €
5.000 €
5.000 €
5.000 €
5.000 €
5.000 €
5.000 €
2.741.430,57 €
2.666.520 €
2.658.010 €
2.662.290 €
2.096.010 €
2.062.070 €
1.964.180 €
1.953.170 €
1.872.590 €
-74.910,57 €
-8.510 €
+ 4.280 €
-566.280 €
-33.940 €
-97.890 €
-11.010 €
-80.580 €
Aufwendungen "bürgerschaftl. Engagement"
SUMME freiwillige Ausgaben
E ntwicklung zum Vorja hr a bsolut
in %
- 2,73%
- 0,32%
+ 0,16%
- 21,27%
- 1,62%
- 4,75%
- 0,56%
- 4,13%