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Sitzungsvorlage (Vorbericht)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
1,8 MB
Datum
06.03.2017
Erstellt
19.01.17, 12:09
Aktualisiert
19.01.17, 12:09

Inhalt der Datei

Vorbericht Vorbericht zum Haushalt 2016 Gemäß § 7 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW soll der Vorbericht u.a. die Entwicklung und aktuelle Lage der Kommune darstellen. Hierzu gehört ein Überblick über die Haushalte der letzten Jahre. Die Haushalte und Jahresabschlüsse 2009 bis 2014 nach dem NKF Gemäß der im Herbst 2013 nach Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt neu beschlossenen Eröffnungsbilanz belief sich das Eigenkapital der Stadt Jülich zum 01.01.2009 auf 110.862.132,04 €. Durch die Jahresabschlüsse 2009 bis 2012 (die Abschlüsse 2013 und 2014 wurden in 2015 im Stadtrat eingebracht und liegen zur Prüfung beim Rechnungsprüfungsamt) hat sich dieses Eigenkapital zum 31.12.2012 bereits um rund 49 Millionen € oder rund 44 % auf 61.955.261,21 € verringert. Durch die sich jährlich ergebenden Fehlbeträge war mit dem Haushalt 2010 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. In den Jahren 2010 bis 2012 konnte jedoch am Ende des Konsolidierungszeitraumes kein Haushaltsausgleich ausgewiesen werden. Die Haushaltssicherungskonzepte waren deshalb nicht genehmigungsfähig. Die Haushaltssatzungen dieser Jahre erlangten damit keine Rechtskraft, die Stadt Jülich befand sich also seit dem Jahr 2010 im sogenannten Nothaushalt. § 82 der Gemeindeordnung NRW regelt für diese Fälle, dass Kommunen nur Aufwendungen und Auszahlungen leisten dürfen, zu denen sie rechtlich verpflichtet sind oder die zur Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Um solchen Kommunen zumindest eine gewisse Planungs- und Handlungsfreiheit zu belassen, hatte das Innenministerium einen „Leitfaden zur Haushaltssicherung“ erlassen. Mit dieser Regelung wurde den Kommunen ohne rechtskräftigen Haushalt insbesondere im Bereich der sog. freiwilligen Aufgaben ein gewisses Kontingent gebilligt. Über eine zu erstellende Prioritätenliste für die Investitionen wurden zudem Darlehensaufnahmen in gewissem Umfang ermöglicht. Zum 01.10.2012 wurden diese Bestimmungen des Leitfadens ersatzlos aufgehoben. Künftig war damit die Haushaltsauführung ohne rechtskräftige Haushaltssatzung ausschließlich auf der Grundlage des § 82 GO zu beurteilen und die Stadt Jülich hätte also bei einem Großteil der Aufwendungen und Auszahlungen -ggfs. unter Einschaltung der Aufsichtsbehörden- prüfen müssen, ob diese unter den o.g. Gesichtspunkten „rechtliche Verpflichtung“ oder „zur Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar“ überhaupt geleistet werden dürften. Besonders problematisch wären dabei natürlich die Aufwendungen für die städtischen Einrichtungen des freiwilligen Bereiches (Museum, Bücherei, Musikschule), aber auch Ausgaben für die Bereiche Sport oder Bürgerhallen. Zuschüsse an Vereine hätte es dann nicht mehr geben. Daher musste es das Ziel sein, mit dem Haushalt 2013 ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept zu erstellen. Nur so konnte die Handlungsfähigkeit der Stadt erhalten werden. Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit eines Haushaltssicherungskonzeptes sind im Wesentlichen zwei Punkte. Zum einen muss im zehnten des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahr (für den Haushalt 2013 also in 2023) ein Haushaltsausgleich ausgewiesen werden. Zum anderen darf in diesem Zeitraum das Eigenkapital nicht aufgebraucht sein. Auf der Grundlage der Mittelanforderungen der Fachämter wies ein erster Ausdruck des Haushaltes für 2013 einen Fehlbetrag in Höhe von knapp 18 Millionen € aus. In den Folgejahren konnte der Fehlbetrag auf der Grundlage der vorgegebenen Steigerungsraten bei den Erträgen und Aufwendungen zwar kontinuierlich verringert werden, belief sich im entscheidenden Jahr 2023 aber immer noch auf 8,5 Millionen €. Zur Erreichung des Haushaltsausgleiches in 2023, der für die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltssicherungskonzeptes unabdingbar ist, waren also weitreichende Konsolidierungsmaßnahmen in Form von Steigerungen bei den Erträgen und Verringerungen bei den Aufwendungen erforderlich. Dabei hat die Aufsichtsbehörde zuletzt im Genehmigungsverfahren zum Haushalt 2015 gefordert, dass die Verbesserungen nicht erst zum Ende des Konsolidierungszeitraumes erfolgern, sondern schon möglichst frühzeitig. Nur so können die jährlichen Fehlbeträge schon frühzeitig abgemildert und ein völliger Verzehr des Eigenkapitals verhindert werden. Durch den hohen Fehlbetrag im Jahresabschluss 2015 wird dieses Problem noch verschärft. Die mit der erstmaligen Aufstellung des HSK in 2013 beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen sind im Folgenden aufgelistet: - Einfrieren des Personalaufwandes auf dem Stand von 2013 Wegfall des Aufwandes für Ehrungen bei Goldhochzeiten und Altersjubiläen Verkleinerung des Rates zur Kommunalwahl 2014 Erhöhung der Parkgebühren in den Jahren 2014, 2017 und 2020 Verringerung des städtischen Zuschussbedarfes für die Musikschule und die Bücherei Kürzung von freiwilligen Zuschüssen an Vereine, Organisationen u.ä. Wegfall der Ausgabe kostenloser Beistellsäcke zur Müllabfuhr Erhöhung der Nutzungsentgelte für Sportstätten Kürzung des Zuschusses an die Brückenkopfpark gGmbH Einführung einer Gewässerunterhaltungsgebühr Erhöhung der Gebühren im Bestattungswesen Reduzierung des Zuschussbedarfes bei den städtischen Bürgerhallen Regelmäßige Anpassung der Gebühren für Wochen- und Jahrmärkte sowie für die Dauerparkausweise in der Tiefgarage Erhöhung der Steuersätze in drei Schritten in den Jahren 2013, 2015 und 2018 Auf der Grundlage dieser Maßnahmen konnte der in 2023 erforderliche Haushaltsausgleich erreicht werden. Der Haushaltsplan 2013 wurde in Form eines Doppelhaushaltes für 2013 und 2014 aufgestellt und beschlossen. Der Haushalt 2013 wies und Erträge in Höhe von 73.730.120 € Aufwendungen in Höhe von 90.640.560 € aus. Damit belief sich der Fehlbetrag auf 16.909.940 €. Der Haushalt 2014 wies und Erträge in Höhe von 74.062.250 € Aufwendungen in Höhe von 86.418.960 € aus. Damit belief sich der Fehlbetrag auf 12.356.710 €. Doppelhaushalt und Haushaltssicherungskonzept wurden vom Rat am 14.03.2013 beschlossen. Mit Verfügung vom 25.07.2013 hat die Aufsichtsbehörde die Genehmigung erteilt. Der Jahresabschluss für das Jahr 2013 wurde weitestgehend parallel zum Jahresabschluss 2012 aufgestellt. Der Verwaltungsentwurf hierzu wurde in der Sitzung des Stadtrates am 25.06.2015 eingebracht. Der Entwurf des Jahresabschlusses weist einen Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung in Höhe von rund 11,1 Millionen € aus. Das Eigenkapital verringert sich weiter auf noch 50.988.821,50 € zum 31.12.2013. Der Doppelhaushalt 2013/2014 war mit dem Ziel erstellt worden, in 2014 ganzjährig Planungssicherheit zu haben und nicht über die Jahresmitte hinaus auf eine Haushaltsgenehmigung warten zu müssen. Leider konnte dies nicht realisiert werden, da drei Faktoren die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes für das Jahr 2014 erforderlich machten. Zum einen war dies eine deutliche Anhebung des Umlagesatzes für die Jugendamtsumlage, die für die Stadt Jülich Mehraushaben in Höhe von rund 2 Millionen € gegenüber dem für 2014 veranschlagten Ansatz bedeutete. Bei dem in HSK ursprünglich gedeckelten Personalaufwendungen zeichneten sich durch zusätzliche Aufwendungen im Bereich der Kindertagesstätten und durch eine Tarifsteigerung von 2,4 % zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 750.000 € ab. Schließlich ergaben sich durch eine stetig steigende Zahl von Asylbewerbern höhere Aufwendungen von 300.000 € im Bereich der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Außerdem mussten Maßnahmen mit einem Volumen von rund 800.000 €, die in 2013 veranschlagt waren, wegen der späten Haushaltsgenehmigung aber nicht begonnen werden konnten, in 2014 neu veranschlagt werden. Letztlich beliefen sich nach der am 10.04.2014 beschlossenen Nachtragshaushaltssatzung für 2014 die Erträge auf Aufwendungen auf 74.453.720 € und die 90.176.150 €. Der Fehlbetrag erhöhte sich damit gegenüber dem ursprünglichen Haushalt um rund 3,3 Millionen € auf 15.722.430 €. Auf der Grundlage des Nachtragshaushaltes 2014 wurde das Haushaltssicherungskonzept bis 2023 entsprechend fortgeschrieben. Danach konnte ein Haushaltsausgleich im Jahr 2023 weiter nachgewiesen werden, ebenso konnte ein völliger Verzehr des Eigenkapitals im HSK-Zeitraum vermieden werden. Erreicht werden konnte das aber nur durch weitergehende Steuererhöhungen in den Jahren 2015 und 2018. Auf der Grundlage des fortgeschriebenen HSK ergaben sich danach die folgenden Steuersätze: Grundsteuer A: Grundsteuer B: Gewerbesteuer: in 2015 Erhöhung von 265 % auf 310 %, in 2015 Erhöhung von 480 % auf 560 %, in 2015 Erhöhung von 460 % auf 540 %, in 2018 weitere Erhöhung auf 325 % in 2018 weitere Erhöhung auf 604 % in 2018 weitere Erhöhung auf 584 % Von der Verwaltung wurde dabei zugesagt, dass Verbesserungen aus Abschlüssen der Vergangenheit und aus künftigen Entwicklungen zuallererst zur Senkung dieser Steuersätze eingesetzt würden. Die Fortschreibung des HSK wurde von der Kommunalaufsicht mit Verfügung vom 23.09.2014 genehmigt. Nach dem Jahresabschluss 2014, dessen Entwurf in der Dezembersitzung 2015 des Stadtrates eingebracht wurde, beläuft sich Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung auf knapp 12,3 Millionen aus und liegt damit um rund 3,4 Millionen € unter dem mit dem Nachtragshaushalt 2014 „geplanten“ Wert. Ursache für die Verbesserung waren in erster Linie Mehrerträge aus der Gewerbesteuer und Einsparungen bei den Zinsaufwendungen sowie bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Bei der positiven Entwicklung in 2014 mit der deutlichen Unterschreitung des Fehlbetrages darf aber nicht vergessen werden, dass die Ergebnisrechnung immer noch -wie auch schon in den Vorjahren- einen Fehlbetrag in zweistelliger Millionenhöhe ausweist. Außerdem resultiert die Einsparung 2014 bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen letztlich aus Maßnahmen, die im Haushalt veranschlagt waren, wegen der späten Genehmigung aber nicht durchgeführt werden konnten. So wurden aus dem Jahr 2014 Ermächtigungen in Höhe von rund einer Million € nach 2015 übertragen und belasten so nicht das Jahr 2014, wohl aber das Jahr 2015. Das Eigenkapital zum 31.12.2014 belief sich auf 38.795.675,47 €. Damit war innerhalb von nur sechs Jahren doppischer Rechnungslegung das Eigenkapital aus der Eröffnungsbilanz schon zu rund zwei Dritteln aufgezehrt. In erster Linie die bereits erwähnten hohen Gewerbesteuereinnahmen 2014 führten nach der Systematik des Finanzausgleiches dazu, dass die Stadt Jülich in 2015 nicht wie im HSK geplant 6 Millionen € an Schlüsselzuweisungen erhalten würde, sondern nur 3,94 Millionen €. Die Mehreinnahmen 2014 basierten größtenteils aus „Einmaleffekten“ durch Steuernachzahlungen für Vorjahre. So ergab sich für einen großen Gewerbesteuerzahler eine Nachzahlung für Vorjahre in Höhe von rund 2,8 Millionen €. Gleichzeitig waren aber für die Folgejahre ab 2014 keine Vorauszahlungen mehr zu leisten. Ein weiterer großer Steuerzahler erhielt in 2015 die Vorauszahlungen 2014 in voller Höhe zurück und leistete in 2015 ebenfalls keine Vorauszahlungen. Alleine dadurch ergeben sich für die Stadt Jülich in 2015 Wenigereinnahmen in Höhe von 3,5 Millionen €. Damit musste neben den Einnahmenausfällen bei den Schlüsselzuweisungen gleichzeitig der Gewerbesteueransatz nach unten korrigiert werden. Dies führte im Ergebnis dazu, dass die in den Jahresabschlüssen der vergangenen Jahre erzielten Verbesserungen aufgezehrt werden und für darauf basierend zugesagte Reduzierung der Steuersätze kein Raum mehr blieb. Mit dem Entwurf der Haushaltssatzung 2015 musste daher die mit der HSK-Fortschreibung beschlossenen Anhebung der Steuersätze in 2015 für die Grundsteuer A von 265 % auf 310 %, die Grundsteuer B von 480 % auf 560 % und für die Gewerbesteuer von 460 % auf 510 % vorgeschlagen werden. Im Verlauf der Haushaltsberatungen konnten in erster Linie durch Streichung von veranschlagten Unterhaltungsmaßnahmen und Kürzung der Ansätze für die Zinsen (Darlehens- und Kassenkreditzinsen) Verbesserungen in Höhe von rund 1,8 Millionen € erzielt werden. Diese Verbesserungen wurden zur Verringerung der Steuerhebesätze eingesetzt. Letztlich ergab sich mit dem Haushalt 2015 eine Erhöhung der Steuerhebesätze für die Grundsteuer A für die Grundsteuer B für die Gewerbesteuer: auf 297 % auf 517 %, auf 497 %. Unter Berücksichtigung dieser Steuersätze beliefen sich die Erträge des Haushaltes 2015 auf Aufwendungen auf 73.803.380 € und die 90.477.510 € Damit wies der Haushalt einen Fehlbetrag in Höhe von 16.674.130 € aus. Der Fehlbetrag war um knapp 950.000 € höher als der des Vorjahres. Der Planwert für 2015 nach dem HSK 2014 belief sich sogar nur auf rund 11,7 Millionen € und wurde daher sogar um fast 5,1 Millionen € überschritten. Verantwortlich dafür waren in erster Linie die bereits erwähnten gleichzeitigen Verringerungen der Ansätze für die Gewerbesteuer (trotz der veranschlagten Steuererhöhungen) und die Schlüsselzuweisungen. Der Haushalt 2015 wurde vom Stadtrat am 25.06.2015 beschlossen. Aufgrund des fehlenden geprüften Abschlusses 2012, der erst in der Ratssitzung am 03.12.2015 festgestellt wurde, wurde die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde erst mit Verfügung vom 04.12.2015 erteilt. Im weiteren Verlauf des Haushaltsjahres waren bei einem großen Steuerzahler weitere rund 3,4 Millionen € Gewerbesteuer abzusetzen. Dabei sah es im Herbst 2015 noch so aus, als könnten die erheblichen Wenigererträge durch Verbesserungen bei anderen Haushaltspositionen kompensiert werden. So zeichnete sich ab, dass die Erträge aus den Einkommen- und Umsatzsteueranteilen deutlich (mit etwa 700.000 €) über den veranschlagten Werten liegen würden. Auf der Grundlage der letzten beiden Quartalszahlungen und vor allem aus der deutlich geringer ausfallenden Jahresabrechnung ergaben sich dann aber „nur“ Mehreinnahmen in Höhe von rund 300.000 €. Außerdem konnte der Verkauf des Alten Ratshauses an den Kreis Düren nicht realisiert werden, der in der Ergebnisrechnung einen Ertrag in Höhe von knapp 400.000 € gebracht hätte, da der per Gutachten ermittelte Verkaufswert um diesen Betrag den bilanzierten Wert überstieg. Weitere im Vorfeld nicht absehbare Verschlechterungen ergaben sich im Rahmen der Jahresabschlussbuchungen durch eine höhere Zuführung an die Pensions- und Beihilferückstellungen. Nach den zum 31.12.2015 aktualisierten Berechnungen der Versorgungskasse waren anstelle der veranschlagten 385.000 € tatsächlich rund 900.000 € in die Rückstellungen zu buchen. Mehraufwendungen ergaben sich durch die zunehmende Zahl von Flüchtlingen auch im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes. Diese Mehraufwendungen standen aber höhere Zuweisungen des Landes gegenüber, so dass der städtische Anteil in diesem gereich nicht höher ausfiel als im Haushalt veranschlagt. Im Jahresabschlusses 2015 erhöhte sich der Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung 2015 auf 19.641.002,86 Millionen €. Damit halbierte sich das vorhandene Eigenkapital und betrug zum 31.12.2015 nur noch 19.244.237,11 €. Können also die ausgewiesenen Fehlbeträge in der Ergebnisrechnung nicht kurzfristig abgebaut werden, droht der völlige Verzehr des Eigenkapitals (=Überschuldung) spätestens im Jahr 2017. Der Haushalt für 2016 Nach der Systematik des Finanzausgleiches führen die deutlich gesunkenen Steuereinnahmen des Jahres 2015 zu höheren Schlüsselzuweisungen im Jahr 2016. Nach der HSK-Fortschreibung des Vorjahres waren für 2016 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 7,01 Millionen € angesetzt. Tatsächlich beliefen sich die Schlüsselzuweisungen 2016 auf knapp 10,42 Millionen €. Gleichzeitig ließen die ersten beiden Monate 2016 erwarten, dass sich die Gewerbesteuer nach dem Einbruch in 2015 (Erträge mit nur knapp 9,5 Millionen so gering wie seit Jahren nicht) in 2016 „erholen“ würde. Andererseits ließsen sich aber die im Vorjahr für 2016 prognostizierten Verbesserungen bei den Kreisumlagen nicht realisieren. Bei der Allgemeinen Kreisumlage war von deutlichen Wenigeraufwendungen ausgegangen worden, da mit Gründung des kreisweiten Förderschulzweckverbandes im Kreishalt Aufwendungen in Höhe von rund 6 Millionen € entfallen. Bei der Jugendamtsumlage war für 2016 von einer deutlichen Senkung des Umlagesatzes ausgegangen worden, da die Umlage 2015 durch die Abdeckung des Fehlbetrages aus 2013 erheblich belastet wurde. Diese Belastung entfällt nun in 2016. Auf der Grundlage des beschlossenen Kreishaushaltes blieb -trotz vor allem dank der Gemeinde Niederzier insgesamt um rund 30 Millionen € höherer Umlagegrundlagen- der Umlagesatz für die Allgemeine Kreisumlage unverändert bei 46,49 %. Der Umlagesatz für die Jugendamtsumlage verringerte sich zwar aus dem dargestellten Grund von 26,78 % in 2015 auf 24,11 % in 2016, die Senkung fiel aber deutlich geringer aus als erwartet. Außerdem waren 79.000 € zusätzlich zu zahlen aus der Abdeckung des Fehlbetrages 2015. Letztlich waren in 2016 insgesamt knapp zwei Millionen € mehr an den Kreis zu zahlen als im Vorjahres-HSK für 2016 vorgesehen. Deutliche Mehraufwendungen ergaben sich auch im Bereich „eigenes Personal“. Hier sah das Vorjahres-HSK für 2016 einschließlich der Zahlungen für die Beamtenversorgung Aufwendungen in Höhe von 19,025 Millionen € vor. Tatsächlich angesetzt werden mussten aber rund 20,1 Millionen €, damit knapp 1,1 Millionen € mehr als veranschlagt. Ursache waren die Tarifsteigerungen sowie zusätzliche Stellen insbesondere im Bereich der Kindertagesstätten z.B. durch die neue KiTa mit „provisorischem Standort“ am Ginsterweg, und im Bereich der Flüchtlingsbetreuung. Dabei muss allerdings klargestellt werden, dass stehen gerade diesen Aufwendungen höhere Erträge aus den entsprechenden Landes- und Kreiszuweisungen gegenüberstehen. Außerdem waren an die Pensions- und Beihilferückstellungen rund eine halbe Million € mehr zuzuführen als nach der Planung des Vorjahres. Die Erträge aus dem Anteil an der Einkommensteuer wurden nach den vom Städte- und Gemeindebund mitgeteilten Daten rund eine halbe Million € höher als im Vorjahr für 2016 geplant. Bei den Zinsaufwendungen wurde zumindest im laufenden Jahr nicht mit einem deutlichen Anstieg des Zinsniveaus gerechnet. Auf der Grundlage zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltes aufgenommen Investitions- und Kassenkredite (detaillierte Aufstellungen hierzu sind dem Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 zu entnehmen) wurde für 2016 mit Zinsaufwendungen in Höhe von rund 2,2 Millionen € zu rechnen. Das waren rund 800.000 € weniger als nach den im Vorjahres-HSK für 2016 vorgesehenen Werten. Mehr und mehr Bedeutung erhielt die Thematik „Flüchtlinge“. Hier haben Bund und Länder zwar in 2015 die Zuweisungen an die Kommunen deutlich erhöht, eine 100%-ige Kostendeckung war aber auch in 2016 noch nicht erreicht. Ursache war zum einen das Problem des Stichtages. Für die Zuweisungen 2016 war die Zahl der Flüchtlinge zum 31.12.2014 maßgebend und nicht, was näherliegend wäre, die Zahl zum 31.12.2015. Außerdem erhält das Land in 2016 vom Bund je Flüchtling einen Betrag von 10.000 €/Jahr. Das Land gibt diesen Betrag aber nicht auf der Grundlage der Flüchtlingszahlen weiter, sondern nach einem Schlüssel aus Einwohnerzahl und Flächenanteil. Davon profitieren in der Regel die Großstädte, die schon bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen deutlich besser gestellt werden als der ländliche Raum. Letztlich erhielt die Stadt Jülich für die derzeit betreuten rund 500 Flüchtlinge (die in der Landeseinrichtung auf der Merscher Höhe untergebrachten Personen sind hierin nicht enthalten) auch nach Aufstockung des Betrages durch die Landesregierung „nur“ rund 4 Millionen € (und nicht 5 Millionen €, die gezahlt würden, wenn aktuelle Zahlen berücksichtigt würden und das Land die Zahlungen des Bundes gemäß den Flüchtlingszahlen an die Kommunen weiterleiten würde). Ab dem Haushaltsjahr 2017 soll die Verteilung der Zuweisung in den beiden o.g. Punkten geändert werden. Zum einen sollen die Zahlen zeitnäher aktualisiert werden (beabsichtigt sind Anpassungen im Monatsrhythmus) , zum anderen wird die Verteilung nicht mehr nach dem Schlüssel Einwohner und Fläche vorgenommen, sondern gemäß der tatsächlichen Zahl der Flüchtlinge. Ab 2017 waren daher im HSK 2016 entsprechend höhere Erträge angesetzt. Nach der HSK-Fortschreibung in 2015 waren für 2016 Erhöhungen der Steuerhebesätze - für die Grundsteuer A von 297 % auf 310 % - für die Grundsteuer B von 517 % auf 560 % und - für die Gewerbesteuer von 497 % auf 540 % vorgesehen. Nach Auffassung der Verwaltung sollte aber von der bisher praktizierten gleichmäßigen Anhebung der Grund- und Gewerbesteuerhebesätze künftig abgesehen werden. Entsprechend der Vorgehensweise in nahezu allen anderen Kommunen sollten stattdessen künftig verstärkt die Hebesätze nur für die Grundsteuern angehoben werden. Steuersätze wie etwa die in der Nachbarkommune Aldenhoven beschlossenen 850 % bei der Grundsteuer B erschrecken zunächst natürlich, letztlich ist aber zu bedenken, dass eine Anhebung des Hebesatzes um z.B. 100 %-Punkte für ein „Durchschnittshaus“ eine jährliche Mehrbelastung von 75-80 € beträgt, also nicht einmal 7 € pro Monat. Ein Hebesatz von über 500 % bei der Gewerbesteuer dagegen kann auf die angestrebte Neuansiedlung von Unternehmen ganz erhebliche negative Auswirkungen haben. Mit dem Haushaltsentwurf hatte die Verwaltung daher vorgeschlagen, die o.g. Anhebungen der Steuersätze für die Grundsteuer A und B wie im HSK für 2016 vorgesehen auch vorzunehmen, auf die angesetzte Anhebung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer aber zu verzichten und diesen bei 497 % zu belassen. Die angesetzte Erhöhung bei der Grundsteuer B bedeutete für den „Durchschnittshausbesitzer“ eine Mehrbelastung gegenüber dem Vorjahr in Höhe von rund 35 – 40 €. Im Rahmen der Beratungen waren die im Rat vertretenen Fraktionen dann aber mehrheitlich der Auffassung, dass doch eine gleichmäßige Erhöhung aller Hebesätze erfolgen sollte. Grundlage dafür sollten die Mehreinnahmen sein, die sich aus dem Verwaltungsentwurf durch Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuern ergaben. In der veranschlagten Höhe (die Mehreinnahmen beliefen sich auf rund 520.000 €) sollten Mehreinnahmen durch die Erhöhung aller Hebesätze realisiert werden. Daraus resultierte die in der Satzung nun vorgesehene Anhebung der - Grundsteuer A von 297 % in 2015 auf nun 307 % in 2016 Grundsteuer B von 517 % in 2015 auf nun 535 % in 2016 Gewerbesteuer von 497 % in 2015 auf nun 513 % in 2016 Vor diesem Hintergrund beliefen sich - die Erträge des Haushaltes 2016 auf die Aufwendungen 2016 auf 88.401.630 € und 97.078.060 €. Der Fehlbetrag 2016 bewegte sich erstmals seit 2010 wieder im einstelligen Millionenbereich, betrug aber immer noch 8.676.430 €. Wie bereits im Zusammenhang mit den Ausführungen zum Jahresabschluss 2015 dargestellt, ist es aufgrund des enormen Abschmelzens des Eigenkapitals mit dem Jahresabschluss 2015 nicht mehr möglich, Konsolidierungsmaßnahmen, hier natürlich insbesondere die Steuererhöhungen, auf den „Endzeitpunkt“ des HSK Richtung 2023 zu schieben. Stattdessen müssen die Maßnahmen kurz- bis mittelfristig greifen. Der Haushalt 2016 wurde von Rat am 30.06.2016 beschlossen. Mit Schreiben vom 04.07.2016 wurden Haushalt und Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Aufsichtsbehörde vorgelegt. Mit Verfügung vom 27.09.2016 hat die Kommunalaufsicht die erforderliche Genehmigung erteilt. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt am 07.10.2016 erlangte die Haushaltssatzung Rechtskraft. Im Laufe des Haushaltsjahres verstetigte sich der Aufwärtstrend bei der Gewerbesteuer, der sich schon in den ersten beiden Monaten angedeutet hatte. Nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis können hier rund 1,9 Millionen € mehr vereinnahmt werden als im Haushalt veranschlagt. Weitere Haushaltsverbesserungen z.B. bei den Personalaufwendungen und erneut bei den Zinsen werden Haushaltsverschlechterungen z. B. beim Einkommensteueranteil (die Abrechnung 2016 erfolgt allerdings erst Ende Januar 2017 und steht noch aus) ausgleichen. Auch eine irrtümliche Doppelveranschlagung eines Teils (ca. 300.000 €) der Zuweisungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kann durch geringere Leistungen nahezu kompensiert werden. Wesentliche Einsparungen ergaben sich bei den Sach- und Dienstleistungen, hier insbesondere im Bereich der Bauunterhaltung. Hier ist anzumerken, dass im Schulbereich veranschlagte Maßnahmen in der Regel in den Sommerferien durchgeführt werden sollten, was aber wegen der zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegenden Haushaltsgenehmigung nicht möglich war. Aufgrund eingegangener Verpflichtungen (erfolgte Ausschreibungen und erteilte Aufträge) wird voraussichtlich ein Großteil der eingesparten Mittel als Ausgabeermächtigungen nach 2017 übertragen werden müssen. Im Bereich der Jugendamtsumlage hat der Kreis angekündigt, dass aus der Abrechnung des Jahres 2015 eine erhebliche Nachforderung erhoben werden wird. Auf die Stadt Jülich entfallen hiervon 447.300 €. Zu zahlen sein wird dieser Betrag nach Feststellung des Jahresabschlusses des Kreises Anfang bis Mitte 2017. Daher wird im Jahresabschluss 2016 eine entsprechende Rückstellung gebildet. Zur Information ist im Haushalt 2017 das vorläufige Rechnungsergebnis 2016 mit Stand von Mitte Januar 2017 angeführt, das zu diesem Zeitpunkt bei einem Fehlbetrag von rund 4,1 Millionen € liegt. Hier ist allerdings zu beachten, dass Abschlussbuchungen wie Forderungsbereinigungen und Pensionsrückstellungen noch nicht gebucht sind. Zu den Pensionsrückstellungen lagen zum Zeitpunkt der Entwurfserstellung noch keine aktuellen Daten der Versorgungskasse vor. Wie bereits erwähnt, waren hier im Jahresabschluss 2015 deutlich höhere Werte zurückzustellen als im Haushalt veranschlagt. Es ist davon auszugehen, dass durch die noch vorzunehmenden Buchungen das Ergebnis zm rund zwei Millionen € verschlechtert wird. Letztlich sollte dennoch das im Haushalt 2016 mit knapp 8,7 Millionen € ausgewiesene Defizit deutlich geringer ausfallen. Der Haushaltsentwurf 2017 Das HSK nach dem Haushalt 2016 sah für das Jahr 2017 im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag in Höhe von 6.473.160 € vor. Mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf für 2017 ist dieses „Ziel“ leider nicht einzuhalten. Stattdessen weist der Ergebnishaushalt 2017 mit 8.645.770 € nahezu den gleichen Fehlbetrag aus wie der Haushalt 2016. Folgende Faktoren führen zu dem deutlich höheren Fehlbetrag: Da die Schlüsselzuweisungen 2016 aufgrund der außergewöhnlich geringen Steuerkraft 2015 extrem hoch waren, sah das HSK des Vorjahres für 2017 schon eine Verringerung um eine Million € vor. Aufgrund der relativ hohen Steuereinnahmen 2016 verringern sich die Schlüsselzuweisungen 2017 um weitere zwei Millionen €. Diese Wenigereinnahmen können allerdings durch die aufgrund des Ergebnisses 2016 für 2017 höher angesetzten Gewerbesteuereinnahmen nahezu aufgefangen werden. Bei den Landeszuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz waren im HSK 2016 für 2017 Einnahmen in Höhe von rund 5,8 Millionen € veranschlagt. Diese Veranschlagung beruhte darauf, dass für alle hier betreuten Personen in 2017 die Landespauschale von rund 10.000 € gezahlt würde. Tatsächlich aber ist die Personenzahl, für die die Zuweisung gezahlt wird, deutlich geringer, da z.B. für abgelehnte, aber noch nicht abgeschobene Asylbewerber die Landespauschale eben nicht mehr gezahlt wird, die Personen aber trotzdem weiter von hier zu betreuen sind. Nach Einschätzung des Fachamtes werden sich die Landeszuweisungen in 2017 anstelle der vorgesehenen 5,8 Millionen € „nur“ auf knapp 4,1 Millionen € belaufen. Die Personalaufwendungen sind rund 200.000 € höher als im HSK 2016 für 2017 vorgesehen. Davon entfallen rund 150.000 € auf Mehrwendungen für „eigenes“ Personal und rund 50.000 € auf höhere Zahlungen an Honorarkräfte z.B. in den Bereichen Musikschule und Volkshochschule. Bei den Zinsaufwendungen kann der ursprüngliche HSK-Ansatz für 2017 um rund 180.000 € verringert werden. Vor diesem Hintergrund belaufen sich - die Erträge des Haushaltes 2017 auf die Aufwendungen 2017 auf 89.753.140 € und 98.398.950 €. Die Erträge liegen damit um rund eine halbe Million € unter dem im Vorjahr für 2017 angenommenen Wert, die Aufwendungen dagegen übersteigen den im Vorjahr veranschlagten Wert um rund 1,64 Millionen €, so dass sich der ursprünglich veranschlagte Fehlbedarf um 2,17 Millionen € erhöht. Zu den in der Haushaltssatzung vorgesehenen Steuersätzen ist folgende anzumerken: Nach der HSK-Fortschreibung in 2016 waren für 2017 Erhöhungen der Steuerhebesätze - für die Grundsteuer A von 297 % auf 350 % - für die Grundsteuer B von 535 % auf 630 % und - für die Gewerbesteuer von 513 % auf 540 % vorgesehen. Nach Auffassung der Verwaltung sollte aber von der bisher praktizierten gleichmäßigen Anhebung der Grund- und Gewerbesteuerhebesätze künftig abgesehen werden. Entsprechend der Vorgehensweise in nahezu allen anderen Kommunen sollten stattdessen künftig verstärkt die Hebesätze nur für die Grundsteuern angehoben werden. Steuersätze wie etwa die in der Nachbarkommune Aldenhoven beschlossenen 850 % bei der Grundsteuer B erschrecken zunächst natürlich, letztlich ist aber zu bedenken, dass eine Anhebung des Hebesatzes um z.B. 100 %-Punkte für ein „Durchschnittshaus“ eine jährliche Mehrbelastung von 75-80 € beträgt, also nicht einmal 7 € pro Monat. Ein Hebesatz von über 500 % bei der Gewerbesteuer dagegen kann auf die angestrebte Neuansiedlung von Unternehmen ganz erhebliche negative Auswirkungen haben. Dies hatte die Verwaltung schon mit dem Haushaltsentwurf 2016 vorgeschlagen, im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde dann aber dich eine durchgehende Erhöhung aller Steuersätze, also auch der Gewerbesteuer beschlossen. Mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf schlägt die Verwaltung erneut vor, den Hebesatz für die Gewerbesteuer unverändert bei 513 % zu belassen (auch mit diesem Hebesatz hatte Jülich schon in 2016 den zehnthöchsten Satz in NRW). Da die veranschlagten Mehreinnahmen aber dringend benötigt werden, ist der jetzt nicht durch die Gewerbesteuererhöhung zu vereinnahmende Betrag auf die Grundsteuer B aufgeschlagen, was dort zu einem Hebesatz 2017 in Höhe von 705 % führt. . Erträge 2014 - 2023 Ergebnis Ergebnis Ansatz alter Ansatz neuer Ansatz 2014 2015 2016 2017 2017 2018 2019 2020 2021 Steuern und ähnliche Abgaben 40.291.017,40 34.847.223,45 41.293.000,00 44.568.000,00 46.748.800,00 51.743.000,00 53.429.000,00 54.555.000,00 Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Anteil Einkommensteuer Anteil Umsatzsteuer Vergnügungssteuer Hundesteuer Zweitwohnungssteuer Familienleistungsausgleich 150.236,52 5.628.815,21 16.831.057,78 13.932.340,29 1.933.286,99 167.958,71 192.603,83 12.779,56 1.441.938,51 168.325,14 6.073.346,86 9.456.186,91 14.973.803,97 2.279.245,97 170.153,71 194.425,28 12.109,59 1.519.626,02 178.000,00 6.394.000,00 14.600.000,00 15.837.000,00 2.363.000,00 175.000,00 200.000,00 15.000,00 1.531.000,00 205.000,00 7.628.000,00 15.519.000,00 16.314.000,00 2.933.000,00 179.000,00 204.000,00 15.000,00 1.571.000,00 205.000,00 8.554.000,00 16.599.000,00 16.435.800,00 2.945.000,00 185.000,00 200.000,00 15.000,00 1.610.000,00 255.000,00 10.376.000,00 18.312.000,00 17.257.000,00 3.463.000,00 189.000,00 204.000,00 15.000,00 1.672.000,00 258.000,00 10.511.000,00 18.861.000,00 18.105.000,00 3.543.000,00 193.000,00 209.000,00 15.000,00 1.734.000,00 261.000,00 10.637.000,00 18.811.000,00 19.010.000,00 3.625.000,00 197.000,00 214.000,00 15.000,00 1.785.000,00 Zuweisungen und allgemeine Umlagen 10.939.509,59 9.533.750,64 19.955.900,00 19.626.650,00 16.054.410,00 19.149.150,00 17.509.250,00 17.793.950,00 18.458.550,00 19.117.350,00 19.053.250,00 5.835.798,00 2.513.073,92 2.590.637,67 3.936.037,00 2.567.189,89 3.030.523,75 10.420.000,00 2.571.850,00 6.964.050,00 9.354.000,00 2.580.950,00 7.691.700,00 7.391.000,00 2.614.350,00 6.049.060,00 10.589.000,00 2.621.850,00 5.938.300,00 8.925.000,00 2.604.350,00 5.979.900,00 9.359.000,00 2.599.350,00 5.835.600,00 10.023.000,00 2.594.350,00 5.841.200,00 10.676.000,00 2.594.350,00 5.847.000,00 10.606.000,00 2.594.350,00 5.852.900,00 Transfererträge 248.643,03 274.775,17 150.800,00 150.800,00 405.000,00 730.500,00 730.500,00 730.500,00 212.500,00 212.500,00 212.500,00 Ersatz sozialer Leistungen Schuldendiensthilfen "Gute Schule 2020" 248.643,03 0,00 274.775,17 0,00 150.800,00 0,00 150.800,00 0,00 202.000,00 203.000,00 202.000,00 528.500,00 202.000,00 528.500,00 202.000,00 528.500,00 202.000,00 10.500,00 202.000,00 10.500,00 202.000,00 10.500,00 öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 17.288.606,47 16.771.646,26 17.456.500,00 17.782.200,00 17.341.650,00 17.581.650,00 17.632.150,00 17.712.750,00 17.750.600,00 17.793.270,00 17.850.660,00 Verwaltungsgebühren Benutzungsgebühren Erträge aus Auflösung von Sonderposten 641.221,44 15.405.138,10 1.242.246,93 725.075,13 14.800.163,26 1.246.407,87 727.300,00 15.476.200,00 1.253.000,00 727.300,00 15.801.900,00 1.253.000,00 734.300,00 15.354.350,00 1.253.000,00 734.300,00 15.594.350,00 1.253.000,00 734.300,00 15.644.850,00 1.253.000,00 734.300,00 15.725.450,00 1.253.000,00 734.300,00 15.767.800,00 1.248.500,00 734.300,00 15.810.470,00 1.248.500,00 734.300,00 15.869.360,00 1.247.000,00 privatrechtliche Leistungsentgelte 713.675,03 1.036.382,18 894.550,00 763.250,00 1.369.800,00 1.447.000,00 1.400.000,00 1.403.200,00 1.406.600,00 1.410.100,00 1.424.100,00 Mieten und Pachten Erträge aus Verkauf sonstige Privatrechtliche Entgelte 518.080,02 80.585,16 115.009,85 709.977,98 106.593,42 219.810,78 629.600,00 205.350,00 59.600,00 498.300,00 205.350,00 59.600,00 721.700,00 220.750,00 427.350,00 798.900,00 220.750,00 427.350,00 751.900,00 220.750,00 427.350,00 755.100,00 220.750,00 427.350,00 758.500,00 220.750,00 427.350,00 762.000,00 220.750,00 427.350,00 776.000,00 220.750,00 427.350,00 Ertragsart Schlüsselzuweisungen Erträge aus Auflösung von Sonderposten sonstige Zuweisungen 2022 2023 56.049.000,00 57.396.000,00 58.278.000,00 263.000,00 10.929.000,00 19.387.000,00 19.461.000,00 3.728.000,00 201.000,00 219.000,00 15.000,00 1.846.000,00 265.000,00 11.229.000,00 19.792.000,00 19.922.000,00 3.834.000,00 206.000,00 224.000,00 15.000,00 1.909.000,00 248.000,00 11.332.000,00 19.931.000,00 20.395.000,00 3.943.000,00 211.000,00 229.000,00 15.000,00 1.974.000,00 Erträge aus Kostenerstattungen und Umlagen 4.051.339,82 4.349.037,07 4.861.590,00 4.479.120,00 4.546.780,00 4.444.690,00 4.494.850,00 4.502.610,00 4.565.070,00 4.570.430,00 4.601.400,00 Erträge aus Kostenerstattungen 4.051.339,82 4.349.037,07 4.861.590,00 4.479.120,00 4.546.780,00 4.444.690,00 4.494.850,00 4.502.610,00 4.565.070,00 4.570.430,00 4.601.400,00 sonstige ordentliche Erträge 4.243.391,51 4.153.901,08 3.685.990,00 2.812.200,00 3.192.900,00 2.843.600,00 2.803.600,00 2.851.700,00 2.809.800,00 2.812.900,00 2.816.100,00 Konzessionsabgaben Erträge aus Auflösung von Rückstellungen sonstige ordentliche Erträge 1.666.176,49 873.624,22 1.703.590,80 2.071.515,76 425.580,22 1.656.805,10 1.689.660,00 190.170,00 1.806.160,00 1.860.470,00 50.000,00 901.730,00 1.825.000,00 497.300,00 870.600,00 1.820.000,00 33.000,00 990.600,00 1.810.000,00 0,00 993.600,00 1.810.000,00 45.000,00 996.700,00 1.810.000,00 0,00 999.800,00 1.810.000,00 0,00 1.002.900,00 1.810.000,00 0,00 1.006.100,00 aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 77.776.182,85 70.966.715,85 88.298.330,00 90.182.220,00 89.659.340,00 97.939.590,00 97.999.350,00 99.549.710,00 101.252.120,00 103.312.550,00 104.236.010,00 Finanzerträge 68.170,17 69.121,52 103.300,00 103.300,00 93.800,00 193.800,00 193.800,00 193.800,00 193.800,00 193.800,00 193.800,00 Zinsertäge Gewinnanteile sonstige Finanzerträge 2.057,61 492,00 65.620,56 4.094,72 0,00 65.026,80 2.800,00 500,00 100.000,00 2.800,00 500,00 100.000,00 8.800,00 500,00 5.800,00 100.500,00 87.500,00 5.800,00 100.500,00 87.500,00 5.800,00 100.500,00 87.500,00 5.800,00 100.500,00 87.500,00 5.800,00 100.500,00 87.500,00 5.800,00 100.500,00 87.500,00 Summe Erträge 77.844.353,02 71.035.837,37 88.401.630,00 90.285.520,00 89.753.140,00 98.133.390,00 98.193.150,00 99.743.510,00 101.445.920,00 103.506.350,00 104.429.810,00 Summe Aufwendungen 90.123.234,93 90.676.840,23 97.078.060,00 96.758.680,00 98.398.950,00 99.646.180,00 99.281.940,00 99.377.610,00 101.255.770,00 103.404.570,00 104.147.730,00 -12.278.881,91 -19.641.002,86 -8.676.430,00 -6.473.160,00 -8.645.810,00 -1.512.790,00 -1.088.790,00 365.900,00 190.150,00 101.780,00 282.080,00 Zwischensumme ordentliche Erträge Saldo Entwicklung der wichtigsten Erträge Ergebnis 2009 Ergebnis 2010 Ergebnis 2011 Ergebnis 2012 Ergebnis 2013 Ergebnis 2014 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Benutzungs- und Verwaltungsgebühren 18.047.618,58 € 16.723.864,80 € 16.623.523,21 € 17.600.678,83 € 18.212.550,61 € 16.046.359,54 € 15.525.238,39 € 16.203.500,00 € 16.088.650,00 € Anteil Einkommensteuer 12.071.645,00 € 11.065.950,00 € 12.034.385,00 € 12.567.378,00 € 13.182.437,00 € 13.932.340,29 € 14.973.803,97 € 15.837.000,00 € 16.435.800,00 € Gewerbesteuer 16.599.000,00 € 10.652.543,59 € 14.716.909,19 € 13.346.306,70 € 14.469.452,81 € 13.479.732,59 € 16.831.057,78 € 9.456.186,91 € 14.600.000,00 € Schlüsselzuweisungen 8.951.331,00 € 5.402.403,00 € 5.268.109,00 € 6.576.991,00 € 5.850.008,00 € 5.835.798,00 € 3.936.037,00 € 10.420.000,00 € 7.391.000,00 € Grundsteuern 4.595.696,89 € 4.987.557,27 € 5.311.006,98 € 5.428.114,89 € 5.759.724,16 € 5.779.051,73 € 6.241.672,00 € 6.572.000,00 € 8.759.000,00 € Auflösung Sonderposten 3.642.432,44 € 4.304.683,64 € 3.695.626,24 € 3.747.831,98 € 3.812.885,25 € 3.755.320,85 € 3.813.597,76 € 3.824.850,00 € 3.867.350,00 € Anteil Umsatzsteuer 1.695.171,00 € 1.713.847,00 € 1.808.956,00 € 1.852.613,00 € 1.873.633,00 € 1.933.286,99 € 2.279.245,97 € 2.363.000,00 € 2.945.000,00 € 2013 2014 20.000.000,00 € 18.000.000,00 € 16.000.000,00 € 14.000.000,00 € 12.000.000,00 € 10.000.000,00 € 8.000.000,00 € 6.000.000,00 € 4.000.000,00 € 2.000.000,00 € - € 2009 2010 2011 2012 2015 Benutzungs- und Verwaltungsgebühren Anteil Einkommensteuer Gewerbesteuer Schlüsselzuweisungen Grundsteuern Auflösung Sonderposten Anteil Umsatzsteuer 2016 2017 Aufwendungen 2014 - 2023 Aufwandsart Ergebnis Ergebnis Ansatz 2014 2015 2016 alter HSK-Ansatz neuer Ansatz 2017 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Personal- und Versorgungsaufwendungen 20.231.454,24 20.327.011,99 21.397.730,00 21.182.270,00 21.378.650,00 21.331.280,00 21.365.740,00 21.473.060,00 21.563.230,00 21.750.140,00 21.560.830,00 Aufwand ehemaliger Sammelnachweis I Zuführung zu Pensions- und ATZrückstellungen sonstige Personalaufwendungen 18.377.056,35 1.417.540,18 436.857,71 18.776.166,85 1.096.817,78 454.027,36 20.088.930,00 860.000,00 448.800,00 20.293.470,00 440.000,00 448.800,00 20.442.550,00 440.000,00 496.100,00 20.446.380,00 440.000,00 444.900,00 20.504.840,00 440.000,00 420.900,00 20.574.160,00 440.000,00 458.900,00 20.607.330,00 440.000,00 515.900,00 20.740.240,00 440.000,00 569.900,00 20.798.930,00 440.000,00 321.900,00 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 11.738.360,71 10.372.965,23 13.108.720,00 12.036.060,00 15.123.170,00 14.926.310,00 13.066.340,00 13.186.090,00 13.223.980,00 13.219.290,00 13.289.080,00 Unterhaltung/Bewirtschaftung Gebäude und Grundstücke Erstattung von Aufwendungan an Dritte Reinigungskosten Haltung von Fahrzeugen Lernmittelfreiheit Gebäudversicherungen Entsorgungs- und Verwertungsaufwendungen sonst. Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen 6.371.253,17 1.111.695,82 687.162,66 474.381,98 91.701,59 165.708,50 1.880.341,14 956.115,85 6.028.179,20 335.799,68 696.385,00 329.609,60 106.107,87 223.667,18 1.804.829,82 848.386,88 8.202.830,00 436.700,00 760.200,00 399.250,00 208.220,00 224.560,00 1.913.200,00 963.760,00 7.356.250,00 436.700,00 772.490,00 384.250,00 122.300,00 224.560,00 1.913.200,00 826.310,00 7.446.140,00 359.600,00 771.700,00 512.450,00 133.700,00 250.870,00 1.912.300,00 3.736.410,00 7.355.460,00 359.600,00 789.850,00 512.450,00 133.700,00 262.630,00 1.912.300,00 3.600.320,00 5.601.080,00 359.600,00 805.680,00 512.450,00 133.700,00 257.430,00 1.912.300,00 3.484.100,00 5.662.150,00 359.600,00 821.760,00 512.450,00 133.700,00 257.430,00 1.912.300,00 3.526.700,00 5.672.320,00 359.600,00 838.160,00 512.450,00 133.700,00 257.430,00 1.912.300,00 3.538.020,00 5.637.660,00 359.600,00 854.920,00 512.450,00 133.700,00 257.430,00 1.912.300,00 3.551.230,00 5.650.600,00 359.600,00 872.030,00 512.450,00 133.700,00 257.430,00 1.912.300,00 3.590.970,00 bilanzielle Abschreibungen 9.594.773,64 9.603.790,42 9.192.650,00 9.050.850,00 9.075.150,00 9.002.550,00 8.591.550,00 8.115.650,00 8.065.650,00 8.048.350,00 7.994.850,00 bilanzielle Abschreibungen 9.594.773,64 9.603.790,42 9.192.650,00 9.050.850,00 9.075.150,00 9.002.550,00 8.591.550,00 8.115.650,00 8.065.650,00 8.048.350,00 7.994.850,00 Transferaufwendungen 39.906.191,49 40.756.060,96 43.892.070,00 45.310.320,00 46.958.570,00 48.582.670,00 50.469.070,00 50.897.470,00 52.764.870,00 54.728.270,00 55.609.670,00 Zuschüsse und Umlagen an Dritte Sozialhilfe Gewerbesteuerumlagen Kreisumlage Jugendamtsumlage Krankenhausumlage sonstige Transferaufwendungen 8.201.960,41 1.171.815,35 2.621.946,61 18.347.820,39 9.094.907,82 355.760,00 111.980,91 8.139.918,69 2.288.285,37 1.278.773,39 18.033.102,06 10.530.787,16 373.185,00 112.009,29 8.570.070,00 3.918.000,00 1.985.000,00 19.001.000,00 9.933.000,00 377.200,00 107.800,00 8.353.320,00 3.918.000,00 1.983.000,00 20.131.000,00 10.440.000,00 377.200,00 107.800,00 8.750.070,00 3.738.000,00 2.216.000,00 19.831.000,00 11.934.300,00 377.200,00 112.000,00 8.805.470,00 3.738.000,00 2.216.000,00 20.959.000,00 12.375.000,00 377.200,00 112.000,00 8.776.870,00 3.738.000,00 2.216.000,00 22.163.000,00 13.086.000,00 377.200,00 112.000,00 7.694.270,00 3.738.000,00 2.216.000,00 23.113.000,00 13.647.000,00 377.200,00 112.000,00 7.739.670,00 3.738.000,00 2.216.000,00 24.259.000,00 14.323.000,00 377.200,00 112.000,00 7.786.070,00 3.738.000,00 2.216.000,00 25.464.000,00 15.035.000,00 377.200,00 112.000,00 7.834.470,00 3.738.000,00 2.216.000,00 25.988.000,00 15.344.000,00 377.200,00 112.000,00 6.298.606,46 7.085.340,67 7.244.990,00 6.787.380,00 3.651.610,00 3.631.670,00 3.477.640,00 3.343.840,00 3.296.640,00 3.297.220,00 3.272.100,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 87.769.386,54 88.145.169,27 94.836.160,00 94.366.880,00 96.187.150,00 97.474.480,00 96.970.340,00 97.016.110,00 98.914.370,00 101.043.270,00 101.726.530,00 Zinsaufwendungen 2.353.848,39 2.531.670,96 2.241.900,00 2.391.800,00 2.211.800,00 2.171.700,00 2.311.600,00 2.361.500,00 2.341.400,00 2.361.300,00 2.421.200,00 Zinsaufwendungen Kassenkredite Zinsaufwendungen Darlehen Erstattungszinsen Gewerbesteuer 652.966,32 1.674.083,57 26.798,50 654.471,91 1.592.422,30 284.776,75 701.900,00 1.500.000,00 40.000,00 801.800,00 1.550.000,00 40.000,00 800.000,00 1.371.800,00 40.000,00 900.000,00 1.231.700,00 40.000,00 1.000.000,00 1.271.600,00 40.000,00 1.000.000,00 1.321.500,00 40.000,00 1.000.000,00 1.301.400,00 40.000,00 1.000.000,00 1.321.300,00 40.000,00 1.000.000,00 1.381.200,00 40.000,00 Summe Aufwand 90.123.234,93 90.676.840,23 97.078.060,00 96.758.680,00 98.398.950,00 99.646.180,00 99.281.940,00 99.377.610,00 101.255.770,00 103.404.570,00 104.147.730,00 Summe Ertrag 77.844.353,02 71.035.837,37 88.401.630,00 90.285.520,00 89.753.140,00 98.133.390,00 98.193.150,00 99.743.510,00 101.445.920,00 103.506.350,00 104.429.810,00 Saldo -12.278.881,91 -19.641.002,86 -8.676.430,00 -6.473.160,00 -8.645.810,00 -1.512.790,00 -1.088.790,00 365.900,00 190.150,00 101.780,00 282.080,00 sonstige ordentliche Aufwendungen sonstige Aufwendungen Zwischensumme ordentliche Aufwendungen Entwicklung der wichtigsten Aufwendungen Ergebnis 2009 Ergebnis 2010 Ergebnis 2011 Ergebnis 2012 Ergebnis 2013 Ergebnis 2014 Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Kreis- und Jugendamtsumlage 18.529.887,96 € 22.210.054,06 € 24.070.589,08 € 24.299.372,25 € 24.756.074,24 € 27.442.728,21 € 28.563.889,22 € 28.934.000,00 € 31.765.300,00 € eigene Personalaufwendungen 15.176.901,58 € 16.416.785,19 € 16.019.017,48 € 17.210.997,43 € 17.841.201,86 € 18.377.056,35 € 18.776.166,85 € 20.088.930,00 € 20.442.550,00 € Sach- und Dienstleistungen 10.934.941,61 € 10.007.188,48 € 12.674.719,47 € 13.511.149,36 € 12.735.856,00 € 11.738.360,71 € 10.372.965,23 € 13.108.720,00 € 15.123.170,00 € Abschreibungen 10.084.190,63 € 10.059.061,91 € 9.881.863,91 € 10.027.925,76 € 9.890.959,18 € 9.594.773,64 € 9.603.790,42 € 9.192.650,00 € 9.075.150,00 € Zinsen Darlehen und Kassenkredite 5.251.955,81 € 2.308.608,96 € 3.457.309,66 € 2.855.979,89 € 2.689.917,71 € 2.327.049,89 € 2.246.894,21 € 2.201.900,00 € 2.171.800,00 € Gewerbesteuerumlagen 1.696.112,00 € 2.153.634,00 € 2.351.075,00 € 2.307.976,00 € 2.195.322,00 € 2.621.946,61 € 1.278.773,39 € 1.985.000,00 € 2.216.000,00 € 447.863,58 € 499.831,62 € 626.265,86 € 610.100,96 € 761.595,93 € 1.171.815,35 € 2.288.285,37 € 3.918.000,00 € 3.738.000,00 € 2010 2011 2015 2016 Sozialhilfeaufwendungen 35.000.000,00 € 30.000.000,00 € 25.000.000,00 € 20.000.000,00 € 15.000.000,00 € 10.000.000,00 € 5.000.000,00 € - € 2009 2012 2013 2014 Kreis- und Jugendamtsumlage eigene Personalaufwendungen Sach- und Dienstleistungen Zinsen Darlehen und Kassenkredite Gewerbesteuerumlagen Sozialhilfeaufwendungen Abschreibungen 2017 Die Investitionen 2017 Einen klassischen „eigenständigen“ Vermögenshaushalt wie im kameralen System kennt das NKF nicht. Die Investitionen sind stattdessen Teil des Finanzplanes. In den einzelnen Teilfinanzplänen sind die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen gesondert zu veranschlagen. Der Rat der Stadt Jülich hat die Wertgrenze, oberhalb derer Investitionen gemäß § 4 Absatz der Gemeindehaushaltsverordnung als Einzelmaßnahmen auszuweisen sind, auf 25.000 € festgelegt: In der Praxis werden aber sämtliche Maßnahmen unabhängig von der Größenordnung als einzelne Maßnahmen veranschlagt. Sammelpositionen gibt es lediglich im Bereich der Schulen, wo die Produktsachkonten für die Anschaffung von Anlagevermögen aber vorab nicht weiter aufgeschlüsselt werden können. In Zeiten des „Nothaushaltes“ waren die Investitionen in einer parallel zum Haushalt zu erstellenden Prioritätenliste in die Bereiche „rentierliche“ (=durch Gebühren refinanzierte) und „unrentierliche“ (=alle übrigen) Investitionen zu unterteilen. Für die rentierlichen Investitionen wurden Darlehen in der Regel unbegrenzt genehmigt, für die unrentierlichen Investitionen durften Kredite bis zu einer Höhe von 2/3 der Tilgung aufgenommen werden. Bei Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept dagegen galt die Regelung, dass eine Netto-Neuverschuldung vermieden werden muss. Neue Kredite durften also nun in Höhe der jährlichen Tilgung aufgenommen werden. Für die Stadt Jülich bedeutete das, dass die jährlich maximal zulässige Kreditaufnahme auf 1,8 Millionen € begrenzt war. Damit waren hier engere Grenzen gesetzt als zu Zeiten des Nothaushaltes, was eigentlich unverständlich war. Wohl nicht zuletzt aus diesem Grunde wurde die Begrenzung mittlerweile aufgehoben. Eine Beschränkung der Kreditaufnahme gibt es demnach für HSK-Kommunen nicht mehr, es muss aber gewährleistet sein, dass die aus der Kreditaufnahme resultierenden Zins- und Tilgungsleistungen im HSK darstellbar, d.h. finanziert sind. An regelmäßig verfügbaren Einnahmen stehen aus den Investitionspauschalen des Landes (einschl. Schul-, Sport- und Feuerwehrpauschale) rund 2,5 Millionen € zu Verfügung. Rund 1,8 Millionen € sind veranschlagt aus Fördermitteln zum sozialen Wohnungsbau, wobei die Realisierung des Projektes in der Schirmerstraße allerdings aufgrund denkmalschutzbedingter Vorgaben derzeit fraglich ist. Aus dem Erlös von Grundstücksveräußerungen (Realschulgelände, Schwanenteich sowie Restgrundstücke) sind in 2017 rund 1,7 Millionen € eingeplant. Der Finanzplan 2017 sieht insgesamt Investitionen in Höhe von rund 8,4 Millionen € vor. Für den bereits erwähnten Neubau in der Schirmerstraße sind rund 2,5 Millionen € veranschlagt. Knapp 1,9 Millionen € sind vorgesehen für Maßnahmen im Abwasserbereich (Kanalsanierungen gemäß Abwasserbeseitigungskonzept). Für Straßenbaumaßnahmen sind rund 1,5 Millionen € veranschlagt. Der überwiegende Teil entfällt auf den erforderlichen Neubau von vier Brücken (Sanierung nicht mehr möglich bzw unwirtschaftlich). Immerhin 1,2 Millionen € entfallen auf Beschaffungen für die Feuerwehr. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.690.400 € erforderlich, hinzu kommt eine Kreditaufnahme in Höhe von 315.000 € im Rahmen des Programmes „Gute Schule 2020). Insgesamt liegt die nötige Darlehensaufnahme unter dem Betrag der Tilgungen (ca. 2.070.000 €). Insofern kann in 2017 erneut eine Netto-Neuverschuldung vermieden werden. Die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2023 Zusammen mit dem Haushalt 2017 ist das Haushaltssicherungskonzept bis 2023 fortzuschreiben. Dabei ist zu beachten, dass der Haushaltsausgleich weiterhin spätestens in 2023 erreicht sein muss. Gleichzeitig darf im HSK-Zeitraum das Eigenkapital nicht vollständig aufgezehrt werden. Eine wesentliche Konsolidierungsmaßnahme aus dem HSK 2013 war das „Einfrieren“ der Personalaufwendungen auf dem Stand 2013. Tarifsteigerungen und/oder Personalmehrungen wären demnach durch entsprechende Einsparungen auszugleichen, was im Prinzip bedeutete, dass ein überwiegender Teil von im HSK-Zeitraum durch Verrentung freiwerdenden Stellen nicht wiederbesetzt werden könnte. Es hat sich jedoch gezeigt, dass diese Vorgabe durch die relativ hohen Tarifabschlüsse 2014, aber auch wegen der ständigen Zunahme von Aufgaben, nicht eingehalten werden kann. Mit dem Nachtrag 2014 wurde daher die Festlegung getroffen, dass freiwerdende Stellen grundsätzlich nachbesetzt werden. Bei der Nachbesetzung sind aber Einsparungen angesetzt, da diese in der Regel zeitverzögert erfolgt und –zumindest im Beamtenbereich- der Nachfolger zunächst niedriger eingruppiert ist als der alte Stelleninhaber. Im Bereich der Musikschule ist veranschlagt, dass ausscheidende tariflich Beschäftigte durch zusätzliche Honorarkräfte aufgefangen werden. Daneben ist gemäß den Orientierungsdaten für die Folgejahre eine Tarifsteigerung von einem Prozent berücksichtigt. Auch andere der zu Beginn angeführten Konsolidierungsmaßnahmen konnten nicht umgesetzt werden. So wurde die Verkleinerung des Rates zwar beschlossen, war aber wegen der sich aus dem Wahlergebnis ergebenden Überhangmandate letztlich nicht realisierbar. Bei den Ansätzen nach der nächsten Kommunalwahl ist aber wieder eine Verkleinerung berücksichtigt. Im Bereich der Bücherei und der Musikschule konnten die vorgegebenen Zuschussverringerungen ebenfalls nicht realisiert werden, wobei im Falle der Musikschule das Ziel nur knapp verfehlt wurde. Die im Bereich der Sportstätten angesetzte Erhöhung der Nutzungsentgelte bisher nicht beschlossen. Dies müsste noch erfolgen, ansonsten kann auch hier das Konsolidierungsziel nicht erreicht werden. Bei den Bürgerhallen konnte die vorgegebene Reduzierung des Zuschussbedarfes ebenfalls nicht eingehalten werden. Hier sind entweder höhere Entgelte zu beschließen oder aber Hallen zu schließen bzw. in Trägerschaft von Dritten zu übergeben. Die Einführung der Gewässerunterhaltungsgebühr ist im Haushaltssicherungskonzept nicht mehr vorgesehen. Hintergrund ist u.a. die hier nach wie vor unklare Gesetzeslage, aber auch Zweifel daran, ob die mit Einführung der Gebühr sicherlich anfallenden erheblichen zusätzlichen Aufwendungen eine Gebührenerhebung rechtfertigen. Bezogen auf die Steuerhebesätze ist die folgende Entwicklung veranschlagt: Steuerhebesätze 2016-2023 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 307 350 430 430 430 430 430 400 Grundsteuer A Hebesatz neu in % Einnahmen gemäß HSK 2013 gemäß HSK 2015 gemäß HSK 2016 178.000 € 310 310 307 205.000 € 310 310 350 255.000 € 325 348 400 258.000 € 325 348 400 261.000 € 325 351 400 263.000 € 325 351 400 265.000 € 325 351 400 248.000 € 325 351 400 Grundsteuer B Hebesatz neu in % Einnahmen gemäß HSK 2013 gemäß HSK 2015 gemäß HSK 2016 535 705 6.394.000 € 8.554.000 € 560 560 535 560 560 630 845 10.376.000 € 604 618 720 845 10.511.000 € 604 618 720 845 10.637.000 € 604 621 720 845 10.929.000 € 604 621 720 845 11.229.000 € 604 621 720 830 11.332.000 € 604 621 720 Gewerbesteuer Hebesatz neu in % Einnahmen gemäß HSK 2013 gemäß HSK 2015 gemäß HSK 2016 513 14.600.000 € 540 540 513 513 16.599.000 € 540 540 540 550 18.312.000 € 584 598 598 550 18.861.000 € 584 598 598 530 18.811.000 € 584 601 601 530 19.387.000 € 584 601 601 Die übrigen Konsolidierungsmaßnahmen und deren Auswirkungen sind im folgenden zusammengestellt: 525 19.792.000 € 584 601 601 513 19.931.000 € 584 601 601 Konsolidierungsmaßnahmen Ergebnishaushalt 2017 - 2023 Neben dem "Zahlenwerk Haushaltssicherungskonzept" fordert die Kommunalaufsicht eine Zusammenstellung der Konsolidierungsmaßnahmen mit textlichen Erläuterungen. Nachfolgend sind die entsprechenden Maßnahmen zusammengestellt. Bei der Aufstellung handelt es sich im wesentlichen um eine Aktualisierung der in 2013 bei erstmaliger Erstellung des Haushaltssicherungskonzeptes vorgelegten Liste. Die Liste beinhaltet also bereits umgesetzte Maßnahmen, aber auch noch umzusetzende Maßnahmen. SUMME DER KONSOLIDIERUNGSMASSNAHMEN Haushaltsjahr 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz Aufwendungen ohne Konsolisdierungsmaßnahmen 22.130.430 22.258.860 22.447.150 22.641.320 22.833.390 23.027.390 23.223.330 Ansatz Aufwendungen mit Konsolidierungsmaßnahmen 21.930.580 21.876.410 21.787.670 21.835.990 21.869.160 21.952.070 22.008.260 veranschlagte Verbesserungen Aufwendungen 199.850 382.450 659.480 805.330 964.230 1.075.320 1.215.070 Ansatz Erträge ohne Konsolisdierungsmaßnahmen 20.903.200 21.385.200 21.879.200 22.386.200 22.905.200 23.437.200 23.983.200 Ansatz Erträge mit Konsolidierungsmaßnahmen 27.320.800 31.053.800 31.755.500 31.849.600 32.735.300 33.458.400 33.695.300 veranschlagte Verbesserungen Erträge 6.417.600 9.668.600 9.876.300 9.463.400 9.830.100 10.021.200 9.712.100 veranschlagte Verbesserungen insgesamt 6.617.450 10.051.050 10.535.780 10.268.730 10.794.330 11.096.520 10.927.170 Konsolidierungsmaßnahmen Ergebnishaushalt 2016 - 2023 1 Kostenträger verschiedene Sachkonto 5011000-5041000 Bezeichnung Personalaufwendungen zuständiges Fachamt Haupt- und Personalamt Haushaltsjahr 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 20.442.550 20.628.980 20.817.270 21.007.440 21.199.510 21.393.510 21.589.450 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 20.442.550 20.446.380 20.504.840 20.574.160 20.607.330 20.740.240 20.798.930 0 182.600 312.430 433.280 592.180 653.270 790.520 veranschlagte Verbesserung Beschreibung der Maßnahme Bei durch Verrentung freiwerdenden Stellen ist grundsätzlich eine Wiederbesetzung berücksichtigt. Aufgrund in der Regel verzögerter Wiederbesetzung und geringerer Einstufung des jeweiligen Nachfolgers sind Einsparungen angesetzt. 2 Kostenträger 11 111 001 01 "Rat und Ausschüsse" Sachkonto 5281001 Bezeichnung allgemeine Ehrungen -Goldhochzeiten- zuständiges Fachamt Amt für Rechts- und Ratsangelegenheiten Haushaltsjahr Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme veranschlagte Verbesserung Beschreibung der Maßnahme: 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 0 0 0 0 0 0 0 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 Ab dem Haushaltsjahr 2013 werden anlässlich von Goldhochzeiten keine Geldleistungen mehr ausgezahlt. 4.000 3 Kostenträger 11 111 001 01 "Rat und Ausschüsse" Sachkonto 5281002 Bezeichnung allgemeine Ehrungen -Altersjubilare- zuständiges Fachamt Amt für Rechts- und Ratsangelegenheiten Haushaltsjahr 2017 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 7.000 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme veranschlagte Verbesserung 4 2018 2019 7.000 2020 7.000 7.000 2022 7.000 2023 7.000 7.000 0 0 0 0 0 0 0 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 Beschreibung der Maßnahme: Ab dem Haushaltsjahr 2013 werden anlässlich von Altersjubiläen keine Geldleistungen mehr ausgezahlt. Kostenträger 11 111 001 01 "Rat und Ausschüsse" Sachkonto 5421006 Bezeichnung Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder zuständiges Fachamt Amt für Rechts- und Ratsangelegenheiten Haushaltsjahr 2021 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 171.000 171.000 171.000 175.000 175.000 175.000 175.000 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 171.000 171.000 171.000 160.000 160.000 160.000 160.000 0 0 0 15.000 15.000 15.000 15.000 veranschlagte Verbesserung Beschreibung der Maßnahme: Vor der letzten Kommunalwahl wurde eine Verkleinerung des Rates beschlossen und die Wahlkreise neu eingeteilt. Aufgrund des Wahlergebnisses kam wegen der Überhangmandate die beschlossene Verkleinerung nicht zum Tragen. Es wird nun davon ausgegegangen, dass nach der Kommunalwahl 2019 die Ratsverkleinerung vollzogen werden kann und damit entsprechende Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder eingespart werden können. 5 Kostenträger 11 111 002 02 "Öffentlichkeitsarbeit" Sachkonto 5255040 Bezeichnung Kosten des Bildarchivs zuständiges Fachamt Bürgermeisterbüro Haushaltsjahr 6 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 700 700 700 700 700 700 700 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 350 350 350 350 350 350 350 veranschlagte Verbesserung 350 350 350 350 350 350 350 Beschreibung der Maßnahme: Als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung wurde der Ansatz um 50 % reduziert. Kostenträger 11 111 002 02 "Öffentlichkeitsarbeit" Sachkonto 5431101 Bezeichnung Kosten der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zuständiges Fachamt Bürgermeisterbüro Haushaltsjahr 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 850 850 850 850 850 850 850 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 430 430 430 430 430 430 430 veranschlagte Verbesserung 420 420 420 420 420 420 420 Beschreibung der Maßnahme: Als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung wurde der Ansatz um 50 % reduziert. 7 Kostenträger 11 111 010 03 "Stabsstelle Gleichstellung" Sachkonto 5431106 Bezeichnung Öffentlichkeitsarbeit Gleichstellung zuständiges Fachamt Stabsstelle Gleichsstellung Haushaltsjahr 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 2.180 2.180 2.180 2.180 2.180 2.180 2.180 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 1.960 1.960 1.960 1.960 1.960 1.960 1.960 220 220 220 220 220 220 220 veranschlagte Verbesserung Beschreibung der Maßnahme: Als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung wurde der Ansatz um 10 % reduziert. Da es sich bei der Gleichstellung um eine Pflichtaufgabe handelt, erfolgt eine Kürzung um "nur" 10 % und nicht um 50 % wie bei den beiden zuvor genannten Sachkonten. 8 Kostenträger 12 122 001 01 "öffentliche Sicherheit und Ordnung" Sachkonto 4321006 Bezeichnung Parkgebühren zuständiges Fachamt Ordnungsamt Haushaltsjahr 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 360.000 360.000 360.000 360.000 360.000 360.000 360.000 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 510.000 510.000 510.000 510.000 510.000 510.000 510.000 veranschlagte Verbesserung 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 Beschreibung der Maßnahme: Zum Erreichen des Haushaltsausgleiches sollte in drei Schritten (2014 ist beschlossen, 2017 und 2020) eine Anhebung der Parkgebühren erfolgen. Zur Vermeidung der anfallenden Umstellungskosten wurde die für 2020 vorgesehene Erhöhung in 2017 mit vorgenommen. 9 Kostenträger 25 263 001 01 "Musikschule" Sachkonto 4321011 Bezeichnung Musikschulentgelte zuständiges Fachamt Musikschule Haushaltsjahr 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 247.000 247.000 247.000 247.000 247.000 247.000 247.000 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 280.000 288.000 297.000 306.000 315.000 324.000 334.000 33.000 41.000 50.000 59.000 68.000 77.000 87.000 veranschlagte Verbesserung Beschreibung der Maßnahme: Der Zuschussbedarf der Musikschule belief sich in 2013 auf rund 337.000 €. Bis zum Ende des Konsolidierungszeitraumes im Jahr 2023 soll eine spürbare Verringerung des Zuschussbedarfes erreicht werden. Da dies im Haushalt im einzelnen nicht anders darstellbar ist, ist dies über eine Erhöhung der Entgelte veranschlagt. Konkrete Maßnahmen zur Erreichung der Zielvorgabe bleiben der Musikschule überlassen. 10 Kostenträger 25 272 001 01 "Stadtbücherei" Sachkonto 4461008 Bezeichnung Entgelte Bücherei zuständiges Fachamt Stadtbücherei Haushaltsjahr 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 0 0 0 0 0 0 0 veranschlagte Verbesserung Beschreibung der Maßnahme: Der Zuschussbedarf der Stadtbücherei belief sich in 2013 auf rund 226.000 €. Bis zum Ende des Konsolidierungszeitraumes im Jahr 2023 soll eine spürbare Verringerung des Zuschussbedarfes erreicht werden. Da dies im Haushalt im einzelnen nicht anders darstellbar ist, ist dies über eine Erhöhung der Entgelte veranschlagt. Konkrete Maßnahmen zur Erreichung der Zielvorgabe bleiben der Stadtbücherei überlassen. 11 Kostenträger 25 281 001 01 "Heimat- und Kulturpflege" Sachkonto 5318020 Bezeichnung Zuschüsse an Musikvereine zuständiges Fachamt Amt für Familie, Generationen und Integration Haushaltsjahr 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 5.290 5.290 5.290 5.290 5.290 5.290 5.290 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 4.760 4.760 4.760 4.760 4.760 4.760 4.760 530 530 530 530 530 530 530 veranschlagte Verbesserung Beschreibung der Maßnahme: Im Rahmen der Haushaltskosolidierung wird die Aufsichtsbehörde die Entwicklung der freiwilligen Ausgaben besonders kritisch betrachten. Daher sind insbesondere die Zuschüsse an Vereine und Organisationen einer strengen Prüfung unterzogen worden. Die Zuschüsse wurden in drei Kategorien eingeteilt und um 10 %, 50 % oder 100 % gekürzt. Wo Kinder und Jugendliche betroffen sind, erfolgte eine Kürzung um 10 %. Sind keine Kinder und Jugendliche nicht betroffen, der Zuschuss aber aus Sicht der Verwaltung aus sachlichen Gründen erforderlich, erfolgte eine Kürzung um 50 %. Bestehen für die Verein bzw. die Organisation eine alternative Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Kreis), wurde der Zuschuss komplett getrichen. Die Zuschüsse an die Musikvereine werden für deren Jugendarbeit gezahlt. Daher erfolgte hier eine Kürzung um 10 %. 12 Kostenträger 25 281 001 01 "Heimat- und Kulturpflege" Sachkonto 5318021 Bezeichnung Zuschüsse an zeltlegende Vereine zuständiges Fachamt Dezernat III Haushaltsjahr 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 5.800 5.800 5.800 5.800 5.800 5.800 5.800 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 2.900 2.900 2.900 2.900 2.900 2.900 2.900 veranschlagte Verbesserung 2.900 2.900 2.900 2.900 2.900 2.900 2.900 Beschreibung der Maßnahme: Im Rahmen der Haushaltskosolidierung wird die Aufsichtsbehörde die Entwicklung der freiwilligen Ausgaben besonders kritisch betrachten. Daher sind insbesondere die Zuschüsse an Vereine und Organisationen einer strengen Prüfung unterzogen worden. Die Zuschüsse wurden in drei Kategorien eingeteilt und um 10 %, 50 % oder 100 % gekürzt. Wo Kinder und Jugendliche betroffen sind, erfolgte eine Kürzung um 10 %. Sind keine Kinder und Jugendliche nicht betroffen, der Zuschuss aber aus Sicht der Verwaltung aus sachlichen Gründen erforderlich, erfolgte eine Kürzung um 50 %. Bestehen für die Verein bzw. die Organisation eine alternative Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Kreis), wurde der Zuschuss komplett getrichen. Die Zuschüsse werden an die zeltlegenden Vereine gezahlt, denen für ihre Veranstaltungen keine Bürgerhalle zur Verfügung steht. Daher ist eine Zuschussgewährung sachlich gerechtgfertigt, Kinder und Jugendliche sind nicht betroffen, so dass eine Kürzung des Ansatzes um 50 % erfolgt ist. 13 Kostenträger 25 281 001 01 "Heimat- und Kulturpflege" Sachkonto 5318022 Bezeichnung Zuschuss an den Jülicher Kengerzoch zuständiges Fachamt Amt für Familie, Generationen und Integration Haushaltsjahr 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 950 950 950 950 950 950 950 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 480 480 480 480 480 480 480 veranschlagte Verbesserung 470 470 470 470 470 470 470 Beschreibung der Maßnahme: Kürzung des Zuschusses um 50 % ab dem Haushaltsjahr 2014. 14 Kostenträger 25 281 001 01 "Heimat- und Kulturpflege" Sachkonto 5318003 Bezeichnung Zuschüsse an Tanzgruppen zuständiges Fachamt Schulverwaltungs- und Sportamt Haushaltsjahr 2017 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 420 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme veranschlagte Verbesserung Beschreibung der Maßnahme: 2018 2019 420 2020 420 2021 420 2022 420 2023 420 420 0 0 0 0 0 0 0 420 420 420 420 420 420 420 Der hier veranschlagte Betrag wurde auf fünf Vereine aufgeteilt. Je Verein werden daher nur ca. 80 € gezahlt. Aufgrund der Geringfügigkeit des Betrages wurde der Zuschuss komplett gestrichen. 15 Kostenträger 31 351 001 01 "sonstige soziale Leistungen" Sachkonto 5811000 Bezeichnung Verrechnung Ausgabe kostenloser Beistellsäcke zuständiges Fachamt Bauverwaltungsamt Haushaltsjahr Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme veranschlagte Verbesserung Beschreibung der Maßnahme: 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 13.900 13.900 13.900 13.900 13.900 13.900 0 0 0 0 0 0 0 13.900 13.900 13.900 13.900 13.900 13.900 13.900 Bis 2012 an Familien mit zwei und mehr Kleinkindern sowie an Pflegebedürftige mit entsprechendem Attest kostenlose Beistellsäcke zur Hausmüllabfuhr ausgegeben. Die Kosten hierfür dürfen nicht im Rahmen der Gebührenberechnung auf die Gebührenpflichtigen umgelegt werden, sondern sind von der Stadt selbst zu tragen. Da es sich heirbei um eine freiwillige Leistung handelt, die von der Aufsichstbehörde besonders kritisch betrachtet werden, wurde die Ausgabe der kostenlosen Säcke ab 2013 eingestellt werden. 13.900 16 Kostenträger 36 366 001 01 "Kulturbahnhof" Sachkonto 5318031 Bezeichnung Betriebskostenzuschuss an den Verein K.i.B. zuständiges Fachamt Amt für Familie, Generationen und Integration Haushaltsjahr 2017 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 2018 2019 2020 2021 2022 2023 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 veranschlagte Verbesserung 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 Beschreibung der Maßnahme: Im Rahmen der Haushaltskosolidierung wird die Aufsichtsbehörde die Entwicklung der freiwilligen Ausgaben besonders kritisch betrachten. Daher sind insbesondere die Zuschüsse an Vereine und Organisationen einer strengen Prüfung unterzogen worden. Die Zuschüsse wurden in drei Kategorien eingeteilt und um 10 %, 50 % oder 100 % gekürzt. Wo Kinder und Jugendliche betroffen sind, erfolgte eine Kürzung um 10 %. Sind keine Kinder und Jugendliche nicht betroffen, der Zuschuss aber aus Sicht der Verwaltung aus sachlichen Gründen erforderlich, erfolgte eine Kürzung um 50 %. Bestehen für die Verein bzw. die Organisation eine alternative Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Kreis), wurde der Zuschuss komplett getrichen. Die Zuschussgewährung scheint sachlich gerechtgfertigt, Kinder und Jugendliche sind nicht betroffe, so dass eine Kürzung des Ansatzes um 50 % erfolgt ist. 17 Kostenträger 36 366 003 01 "Förderung der freien Jugendhilfe" Sachkonto 5242004 Bezeichnung Unterhaltung der Kinderspielplätze zuständiges Fachamt Tiefbauamt (Bauhof) Haushaltsjahr 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 30.500 22.500 22.500 22.500 22.500 22.500 22.500 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 30.500 22.500 17.500 17.500 17.500 17.500 15.000 0 0 5.000 5.000 5.000 5.000 7.500 veranschlagte Verbesserung Beschreibung der Maßnahme: In Anbetracht der demografischen Entwicklung sollte die Schließung von Kinderspielplätzen mit geringer Frequentierung angedacht werden, um so die Unterhaltungskosten verringern zu können. 18 Kostenträger 36 366 003 01 "Förderung der freien Jugendhilfe" Sachkonto 5318000 Bezeichnung Zuschüsse Betreuung anerkannter Jugendgruppen zuständiges Fachamt Amt für Familie, Generationen und Integration Haushaltsjahr 2017 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 1.750 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme veranschlagte Verbesserung 19 2018 Beschreibung der Maßnahme: Streichung des Zuschusses ab 2013 Kostenträger 36 366 003 01 "Förderung der freien Jugendhilfe" Sachkonto 5318033 Bezeichnung Zuschuss SKF TOT "links der Rur" zuständiges Fachamt Amt für Familie, Generationen und Integration Haushaltsjahr 2019 1.750 2020 1.750 2021 1.750 2022 1.750 2023 1.750 1.750 0 0 0 0 0 0 0 1.750 1.750 1.750 1.750 1.750 1.750 1.750 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 8.980 8.980 8.980 8.980 8.980 8.980 8.980 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 8.080 8.080 8.080 8.080 8.080 8.080 8.080 900 900 900 900 900 900 900 veranschlagte Verbesserung Beschreibung der Maßnahme: Im Rahmen der Haushaltskosolidierung wird die Aufsichtsbehörde die Entwicklung der freiwilligen Ausgaben besonders kritisch betrachten. Daher sind insbesondere die Zuschüsse an Vereine und Organisationen einer strengen Prüfung unterzogen worden. Die Zuschüsse wurden in drei Kategorien eingeteilt und um 10 %, 50 % oder 100 % gekürzt. Wo Kinder und Jugendliche betroffen sind, erfolgte eine Kürzung um 10 %. Sind keine Kinder und Jugendliche nicht betroffen, der Zuschuss aber aus Sicht der Verwaltung aus sachlichen Gründen erforderlich, erfolgte eine Kürzung um 50 %. Bestehen für die Verein bzw. die Organisation eine alternative Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Kreis), wurde der Zuschuss komplett getrichen. Der Zuschuss hier wird gewährt für die Einrichtung in der Gartenstraße, die ausschließlich Kindern und Jugendlichen dient. Daher erfolgte eine Kürzung um 10 %. 20 Kostenträger 36 366 003 01 "Förderung der freien Jugendhilfe" Sachkonto 5318002 Bezeichnung Zuschüsse Ferienhilfswerk zuständiges Fachamt Amt für Familie, Generationen und Integration Haushaltsjahr 2017 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 1.750 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme veranschlagte Verbesserung 21 2018 Beschreibung der Maßnahme: Streichung des Zuschusses ab 2013 Kostenträger 36 366 003 01 "Förderung der freien Jugendhilfe" Sachkonto 5318034 Bezeichnung Zuschuss SKF Jugendbetreuung Schweizer Straße zuständiges Fachamt Amt für Familie, Generationen und Integration Haushaltsjahr 1.750 2020 1.750 2021 1.750 2022 1.750 2023 1.750 1.750 0 0 0 0 0 0 0 1.750 1.750 1.750 1.750 1.750 1.750 1.750 2017 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 2019 2018 2019 2020 2021 2022 2023 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 9.000 9.000 9.000 9.000 9.000 9.000 9.000 veranschlagte Verbesserung 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 Beschreibung der Maßnahme: Im Rahmen der Haushaltskosolidierung wird die Aufsichtsbehörde die Entwicklung der freiwilligen Ausgaben besonders kritisch betrachten. Daher sind insbesondere die Zuschüsse an Vereine und Organisationen einer strengen Prüfung unterzogen worden. Die Zuschüsse wurden in drei Kategorien eingeteilt und um 10 %, 50 % oder 100 % gekürzt. Wo Kinder und Jugendliche betroffen sind, erfolgte eine Kürzung um 10 %. Sind keine Kinder und Jugendliche nicht betroffen, der Zuschuss aber aus Sicht der Verwaltung aus sachlichen Gründen erforderlich, erfolgte eine Kürzung um 50 %. Bestehen für die Verein bzw. die Organisation eine alternative Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Kreis), wurde der Zuschuss komplett getrichen. Der Zuschuss hier wird gewährt für die Einrichtung in der Schweizer Straße, die ausschließlich Kindern und Jugendlichen dient. Daher erfolgte eine Kürzung um 10 %. 22 Kostenträger 36 367 001 01 "Förderung der Wohlfahrtspflege" Sachkonto 5318035 Bezeichnung Zuschuss an den Verein "Frauen helfen Frauen" zuständiges Fachamt Amt für Familie, Generationen und Integration Haushaltsjahr 2017 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 2018 2019 2020 2021 2022 2023 11.290 11.290 11.290 11.290 11.290 11.290 11.290 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 6.800 6.800 6.800 6.800 6.800 6.800 6.800 veranschlagte Verbesserung 4.490 4.490 4.490 4.490 4.490 4.490 4.490 Beschreibung der Maßnahme: Der Verein "Frauen helfen Frauen" ist auch Anlaufstelle für Betroffene über die Grenzen Jülichs hinaus (Nordkreis). Daher wäre eine Finanzierung über den Kreis Düren zu überdenken, was vom Kreis allerdings abgelehnt wurde. Ab 2014 ist nur noch eine Bezuschussung auf der Grundlage des Anteils der "Jülicher" Fälle an der Gesamtfallzahl veranschlagt. 23 Kostenträger 36 367 001 01 "Förderung der Wohlfahrtspflege" Sachkonto 5318036 Bezeichnung Zuschuss an die Drogenberatungsstelle zuständiges Fachamt Amt für Familie, Generationen und Integration Haushaltsjahr 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 24.500 24.500 24.500 24.500 24.500 24.500 24.500 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 24.500 24.500 24.500 24.500 24.500 24.500 24.500 0 0 0 0 0 0 0 veranschlagte Verbesserung Beschreibung der Maßnahme: Die Drogenberatungsstelle ist auch Anlaufstelle für Betroffene über die Grenzen Jülichs hinaus (Nordkreis). Daher wäre eine Finanzierung über den Kreis Düren zu überdenken, was vom Kreis aber abgelenht wurde. In 2014 war der Zuschuss über eine Spende zu 100 % finanziert. Ab 2015 geht der Zuschuss wieder voll zu Lasten der Stadt Jülich. 24 Kostenträger 36 367 001 01 "Förderung der Wohlfahrtspflege" Sachkonto 5431145 Bezeichnung kleinere Maßnahme der Sozialpläne zuständiges Fachamt Amt für Familie, Generationen und Integration Haushaltsjahr 2017 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 5.900 5.900 5.900 5.900 5.900 5.900 5.900 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 5.310 5.310 5.310 5.310 5.310 5.310 5.310 590 590 590 590 590 590 590 veranschlagte Verbesserung 25 2018 Beschreibung der Maßnahme: Als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung wurde der Ansatz um 10 % reduziert. Kostenträger 36 367 001 01 "Förderung der Wohlfahrtspflege" Sachkonto 5431146 Bezeichnung Öffentlichkeitsarbeit Sozialplanung zuständiges Fachamt Amt für Familie, Generationen und Integration Haushaltsjahr Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 1.420 1.420 1.420 1.420 1.420 1.420 1.420 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 710 710 710 710 710 710 710 veranschlagte Verbesserung 710 710 710 710 710 710 710 Beschreibung der Maßnahme: Als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung wurde der Ansatz um 50 % reduziert. 26 Kostenträger 42 421 001 01 "allgemeine Sportangelegenheiten" Sachkonto 5318037 Bezeichnung Zuschüse an Sportvereine zuständiges Fachamt Schulverwaltungs- und Sportamt Haushaltsjahr 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 24.500 24.500 24.500 24.500 24.500 24.500 24.500 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 22.050 22.050 22.050 22.050 22.050 22.050 22.050 2.450 2.450 2.450 2.450 2.450 2.450 2.450 veranschlagte Verbesserung Beschreibung der Maßnahme: Im Rahmen der Haushaltskosolidierung wird die Aufsichtsbehörde die Entwicklung der freiwilligen Ausgaben besonders kritisch betrachten. Daher sind insbesondere die Zuschüsse an Vereine und Organisationen einer strengen Prüfung unterzogen worden. Die Zuschüsse wurden in drei Kategorien eingeteilt und um 10 %, 50 % oder 100 % gekürzt. Wo Kinder und Jugendliche betroffen sind, erfolgte eine Kürzung um 10 %. Sind keine Kinder und Jugendliche nicht betroffen, der Zuschuss aber aus Sicht der Verwaltung aus sachlichen Gründen erforderlich, erfolgte eine Kürzung um 50 %. Bestehen für die Verein bzw. die Organisation eine alternative Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Kreis), wurde der Zuschuss komplett getrichen. Die Zuschüsse an die Sportvereine werden für deren Jugendarbeit gezahlt. Daher erfolgte hier eine Kürzung um 10 %. In den Jahren 2013 bis 2016 erfolgte zudem eine Kürzung um 750 € zur Finanzierung des Eigenanteils des Projektes "Sport-Check". 27 Kostenträger 42 424 001 01 "Sportstätten" Sachkonto 4488046 Bezeichnung Kostenbeteiligung Vereine an Betriebskosten zuständiges Fachamt Schulverwaltungs- und Sportamt Haushaltsjahr 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 6.300 6.600 6.900 7.200 7.600 8.000 8.400 300 600 900 1.200 1.600 2.000 2.400 veranschlagte Verbesserung Beschreibung der Maßnahme: Die Vereine sollen stärken an den Betriebskosten der Sportstätten beteiligt werden. Veranschlagt ist eine jährliche Erhöhung der Kostenbeteiligung um 5 %. Eine entsprechende Beschlussfassung durch den Rat ist aber noch nicht erfolgt 28 Kostenträger 42 424 002 01 "Badesee Barmen" Sachkonto 4488047 Bezeichnung Sponsoring zuständiges Fachamt Schulverwaltungs- und Sportamt Haushaltsjahr 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 0 0 0 0 0 0 0 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 0 0 0 0 0 0 0 veranschlagte Verbesserung 0 0 0 0 0 0 0 Beschreibung der Maßnahme: Die Unterhaltungskosten des Badesses (vor allem Entnahme von Wasserproben) sollen über Sponsoring refinaziert werden. Da kein entsprechender Sponsor gefunden wurde, ist die Maßnahme ab 2017 nicht mehr berücksichtigt. 29 Kostenträger 54 541 001 01 "Straßen, Wege und Plätze" Sachkonto 5242020 Bezeichnung laufende Straßenunterhaltung zuständiges Fachamt Bauverwaltungsamt Haushaltsjahr 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 450.000 450.000 450.000 450.000 450.000 450.000 450.000 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 400.000 400.000 350.000 350.000 350.000 300.000 300.000 50.000 50.000 100.000 100.000 100.000 150.000 150.000 veranschlagte Verbesserung Beschreibung der Maßnahme: Zum Erreichen des Haushaltsausgleiches ist eine Reduzierung des Haushaltsansatzes veranschlagt. 30 Kostenträger 55 551 001 01 "öffentliche Grünanlage" Sachkonto 5242027 Bezeichnung Unterhaltung der Grünanlagen zuständiges Fachamt Tiefbauamt (Bauhof) Haushaltsjahr 2017 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 18.000 18.000 18.000 18.000 18.000 18.000 18.000 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 veranschlagte Verbesserung 31 2018 Beschreibung der Maßnahme: Als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung ist eine Reduzierung des Haushaltsansatzes veranschlagt. Kostenträger 55 551 002 01 "Brückenkopfpark Jülich GmbH" Sachkonto 5315004 Bezeichnung Betriebskostenzuschuss an die Brückenkopfpark GmbH zuständiges Fachamt Kämmerei Haushaltsjahr 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 655.000 655.000 655.000 655.000 655.000 655.000 655.000 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 600.000 600.000 600.000 600.000 600.000 600.000 600.000 55.000 55.000 55.000 55.000 55.000 55.000 55.000 veranschlagte Verbesserung Beschreibung der Maßnahme: Zur Erreichung des Haushaltsausgleiches in 2023 ist der Zuschuss an dem Brückenkopfpark ab 2015 reduziert. In Anbetacht zu erwartender höherer Einnahmen (Jugendgästehaus, Indoor-Spielplatz, Erlebniswelt) scheint die Kürzung vertretbar. 32 Kostenträger 55 553 001 01 "Bestattungswesen" Sachkonto 4321400 und 4321410 Bezeichnung Gebühreneinnahmen zuständiges Fachamt Kämmerei Haushaltsjahr 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 480.000 480.000 480.000 480.000 480.000 480.000 480.000 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 725.000 800.000 800.000 800.000 800.000 800.000 800.000 veranschlagte Verbesserung 245.000 320.000 320.000 320.000 320.000 320.000 320.000 Beschreibung der Maßnahme: Zum Erreichen des Haushaltsausgleiches in 2023 sind hier jährliche Gebührenerhöhungen vorgesehen. Unter anderem ist der Ansatz des Grünflächenanteils (bisher 20 %) zu überdenken. 33 Kostenträger 55 555 001 01 "Wirtschaftswege" Sachkonto 5242039 Bezeichnung Unterhaltung der Wirtschaftswege zuständiges Fachamt Tiefbauamt Haushaltsjahr 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 80.000 80.000 80.000 80.000 80.000 80.000 80.000 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 40.000 40.000 40.000 30.000 30.000 30.000 30.000 veranschlagte Verbesserung 40.000 40.000 40.000 50.000 50.000 50.000 50.000 Beschreibung der Maßnahme: Zum Erreichen des Haushaltsausgleiches ist eine Reduzierung des Haushaltsansatzes veranschlagt. 34 Kostenträger 57 573 001 01 "Stadthalle" Sachkonto 4411041 Bezeichnung Zuschussbedarf zuständiges Fachamt Immobilienmanagement kaufm. Abteilung Haushaltsjahr 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 142.200 92.200 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 142.200 92.200 0 0 0 0 0 0 0 92.200 92.200 92.200 92.200 92.200 veranschlagte Verbesserung Beschreibung der Maßnahme: 92.200 92.200 92.200 92.200 92.200 Aufgrund erheblicher anstehender Sanierungsmaßnahmen (alleine Brandschutz 400.000 €) ist einWeiterbetrieb der Stadthalle über das Jahr 2018 hinaus nicht vertretbar. 35 Kostenträger 57 573 002 01 bis 57 573 009 01 "Mehrzweckhallen und Bürgerhallen" Sachkonto 4411045 Bezeichnung Einnahmen aus der Vermietung von Bürgerhallen zuständiges Fachamt Immobilienmanagement kaufm. Abteilung Haushaltsjahr 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 32.200 32.200 32.200 32.200 32.200 32.200 32.200 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 33.500 36.500 40.200 44.200 48.600 53.300 58.700 1.300 4.300 8.000 12.000 16.400 21.100 26.500 veranschlagte Verbesserung Beschreibung der Maßnahme: Der Zuschussbedarf der Bürgerhallen belief sich in 2013 auf rund 344.000 €. Bis zum Ende des Konsolidierungszeitraumes im Jahr 2023 soll eine spürbare Verringerung des Zuschussbedarfes erreicht werden. Da dies im Haushalt im einzelnen nicht anders darstellbar ist, ist dies über eine deutliche Erhöhung der Hallenmieten veranschlagt. Konkrete Maßnahmen zur Erreichung der Zielvorgabe sind noch zu beschliessen. Entsprechende Anträge mehrerer Ratsfraktionen liegen vor. 36 Kostenträger 57 573 010 01 "Wochen- und Jahrmärkte" Sachkonto 4321031 Bezeichnung Einnahmen aus Marktgebühren zuständiges Fachamt Ordnungsamt Haushaltsjahr 2017 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 33.000 33.000 33.000 33.000 33.000 33.000 33.000 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 33.000 34.700 36.400 38.200 40.100 42.100 44.200 0 1.700 3.400 5.200 7.100 9.100 11.200 veranschlagte Verbesserung 37 2018 Beschreibung der Maßnahme: Zum Erreichen des Haushaltsausgleiches in 2023 ist eine jährliche Steigerung der Marktgebühren um 5 % veranschlagt. Kostenträger 57 573 012 01 "Parkhaus Zitadelle" Sachkonto 4321031 und 4411046 Bezeichnung Parkgebühren Oberdeck und Tiefgeschosse zuständiges Fachamt Ordnungsamt Haushaltsjahr 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 180.000 180.000 180.000 180.000 180.000 180.000 180.000 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 230.000 290.000 290.000 290.000 290.000 290.000 290.000 50.000 110.000 110.000 110.000 110.000 110.000 110.000 veranschlagte Verbesserung Beschreibung der Maßnahme: Zum Erreichen des Haushaltsausgleiches 2023 war wie bei den Parkgebühren Innenstadt Anhebungen der Parkgebühren in 2017 und 2020 vorgesehen. Zur Vermeidung der Umstellungskosten wurde die Erhöhung aus 2020 in 2017 mit vorgenommen. In 2017 ergeben sich allerdings geringere Erträge aufgrund der geplanten Sanierung der Tiefgeschosse. 38 Kostenträger 57 573 012 01 "Parkhaus Zitadelle" Sachkonto 4411047 Bezeichnung Einnahmen von Dauerparkern Tiefgarage zuständiges Fachamt Ordnungsamt Haushaltsjahr 2017 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme veranschlagte Verbesserung Beschreibung der Maßnahme: 2018 2019 2020 2021 2022 2023 63.000 63.000 63.000 63.000 63.000 63.000 63.000 110.000 110.000 110.000 110.000 110.000 110.000 120.000 47.000 47.000 47.000 47.000 47.000 47.000 57.000 Zum Erreichen des Haushaltsausgleiches 2023 ist eine regelmäßige Anhebung der Gebühren (derzeit 30 €/Monat) vorgesehen. Veranschlagt ist eine Anhebung um 10€ / Monat in 2014 und jeweils 5 € / Monat in 2017, 2020 und 2023. 39 Kostenträger 61 611 001 01 "allgemeine Finanzwirtschaft" Sachkonto 4011000 Bezeichnung Grundsteuer A zuständiges Fachamt Steueramt Haushaltsjahr 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 155.000 158.000 159.000 160.000 161.000 162.000 163.000 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 205.000 255.000 258.000 261.000 263.000 265.000 232.000 50.000 97.000 99.000 101.000 102.000 103.000 69.000 veranschlagte Verbesserung Beschreibung der Maßnahme: Zum Erreichen des Haushaltsausgleiches und zur Verhinderung des völligen Aufzehrs des Eigenkapitals sind die in der beigefügten Aufstellung angeführten Hebesatzerhöhungen vorgesehen: 40 Kostenträger 61 611 001 01 "allgemeine Finanzwirtschaft" Sachkonto 4012000 Bezeichnung Grundsteuer B zuständiges Fachamt Steueramt Haushaltsjahr 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 5.655.000 5.751.000 5.867.000 5.986.000 6.107.000 6.230.000 6.356.000 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 8.554.000 10.376.000 10.511.000 10.637.000 10.929.000 11.229.000 11.332.000 veranschlagte Verbesserung 2.899.000 4.625.000 4.644.000 4.651.000 4.822.000 4.999.000 4.976.000 Beschreibung der Maßnahme: Zum Erreichen des Haushaltsausgleiches und zur Verhinderung des völligen Aufzehrs des Eigenkapitals sind die in der beigefügten Aufstellung angeführten Hebesatzerhöhungen vorgesehen: 41 Kostenträger 61 611 001 01 "allgemeine Finanzwirtschaft" Sachkonto 4013000 Bezeichnung Gewerbesteuer zuständiges Fachamt Steueramt Haushaltsjahr 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 13.672.000 14.055.000 14.432.000 14.819.000 15.216.000 15.624.000 16.043.000 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 16.599.000 18.312.000 18.861.000 18.811.000 19.387.000 19.792.000 19.931.000 2.927.000 4.257.000 4.429.000 3.992.000 4.171.000 4.168.000 3.888.000 veranschlagte Verbesserung Beschreibung der Maßnahme: Zum Erreichen des Haushaltsausgleiches und zur Verhinderung des völligen Aufzehrs des Eigenkapitals sind die in der beigefügten Aufstellung angeführten Hebesatzerhöhungen vorgesehen: 42 Kostenträger 61 611 001 01 "allgemeine Finanzwirtschaft" Sachkonto 4034000 Bezeichnung Zweitwohnungssteuer zuständiges Fachamt Steueramt Haushaltsjahr 2017 Ansatz ohne Konsolisdierungsmaßnahme 2018 2019 2020 2021 2022 2023 0 0 0 0 0 0 0 Ansatz mit Konsolidierungsmaßnahme 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 veranschlagte Verbesserung 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 Beschreibung der Maßnahme: Neben den Einnahmen durch die Zweitwohnungssteuer ergeben sich Auswirkungen auf den Haushalt dadurch, dass sich zur Vermeidung der Zweitwohnungssteuerpflicht vermehrt Personen mit Hauptwohnsitz in Jülich anmelden. Im Rahmen des Finanzausgleiches werden nur Einwohner mit Hauptwohnsitz berücksichtigt, so dass sich durch eine höhere Einwohnerzahl Verbesserungen im Finanzausgleich insbesondere in Form höherer Schlüsselzuweisungen ergeben. Diese Auswirkungen können aber nicht beziffert werden. Daher sind hier nur die veranschlagten Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer erfasst. Unter Berücksichtigung dergenannten Maßnahmen werden sich die Fehlbeträge und das Eigenkapital bis 2023 wie folgt entwickeln: freiwillige Ausgaben Haushaltsjahr 2015 bis 2023 Ergebnis2015 Bezeichnung Ansatz 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021 Ansatz 2022 Ansatz 2023 Nr. Teilprodukt / Produktsachkonto 3 11 111 001 01 5281005 4 verschiedene 5 11 111 002 02 5431101 Kosten der Prese- und Öffentlichkeitsarbeit 6 11 111 002 02 5431102 Kosten Stadtmagazin 7 11 111 004 01 5281025 Aufwendungen Dienstjubiläen 8 11 111 005 01 5411004 Prämierung Verbesserungsvorschläge 9 11 111 010 03 5431106 Gleichstellungsstelle -Öffentlichkeitsarbeit- 924,41 € 10 12 126 001 01 5421010 564,41 € 750 € 750 € 750 € 750 € 750 € 750 € 750 € 750 € 11 25 252 001 01 stadtgeschichtliches Museum (Zuschußbedarf) 200.313,07 € 189.090 € 198.120 € 250.810 € 252.180 € 253.560 € 254.960 € 256.370 € 257.800 € 12 25 263 001 01 Musikschule (Zuschußbedarf) 329.366,06 € 327.940 € 330.340 € 309.680 € 302.040 € 264.460 € 173.290 € 159.310 € 103.010 € 13 25 272 001 01 Stadtbücherei (Zuschußbedarf) 304.405,50 € 307.400 € 303.470 € 312.410 € 315.320 € 318.240 € 321.180 € 324.170 € 327.180 € 14 25 281 001 01 5291036 Jugendveranstaltung Weiberfastnacht (Zuschußbedarf) 2.782,08 € 2.500 € 2.500 € 2.500 € 2.500 € 2.500 € 2.500 € 2.500 € 2.500 € 16 25 281 001 01 5318020 Zuschüsse Musikvereine 2.155,00 € 4.760 € 4.760 € 4.760 € 4.760 € 4.760 € 4.760 € 4.760 € 4.760 € 17 25 281 001 01 5318021 Heizkostenzuschüsse zeltlegende Vereine 2.900,00 € 2.900 € 2.900 € 2.900 € 2.900 € 2.900 € 2.900 € 2.900 € 2.900 € 18 25 281 001 01 5818022 Zuschuß Kinderzug 480,00 € 480 € 480 € 480 € 480 € 480 € 480 € 480 € 480 € 19 25 281 002 01 Kulturverwaltung (Zuschussbedarf) 43.103,30 € 35.160 € 38.030 € 44.300 € 44.300 € 44.300 € 44.300 € 44.300 € 44.300 € 20 31 351 001 01 5499020 sonstige Ausgaben Sozialbetreuung 123,17 € 200 € 200 € 200 € 200 € 200 € 200 € 200 € 200 € 21 31 351 001 01 5499021 Jahresbeitrag Verein "spastisch glähmter Kinder" 0,00 € 100 € 100 € 100 € 100 € 100 € 100 € 100 € 100 € 23 36 362 001 01 Kinder- und Jugendarbeit (Zuschußbedarf) 24 36 366 001 01 Kulturbahnhof (Zuschußbedarf) 25 36 366 002 01 26 36 366 002 02 29 36 366 003 01 5318033 30 31 Repräsentationsaufwand Beiträge an Verbände Zuschuss Feuerwehr für Nutzung städt. Einrichtungen 1.161,45 € 3.900 € 3.900 € 3.900 € 3.900 € 3.900 € 3.900 € 3.900 € 3.900 € 17.190,00 € 17.190 € 17.190 € 17.190 € 17.190 € 17.190 € 17.190 € 17.190 € 17.190 € 0,00 € 430 € 430 € 430 € 430 € 430 € 430 € 430 € 430 € 8.486,24 € 9.000 € 9.500 € 9.500 € 9.500 € 9.500 € 9.500 € 9.500 € 9.500 € 0,00 € 0€ 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 1.500 € 657,67 € 500 € 500 € 500 € 500 € 500 € 500 € 500 € 500 € 1.960 € 1.960 € 1.960 € 1.960 € 1.960 € 1.960 € 1.960 € 1.960 € 71.262,20 € 74.260 € 78.540 € 79.260 € 79.980 € 80.710 € 81.460 € 82.210 € 82.970 € 124.586,80 € 148.600 € 121.260 € 121.830 € 122.250 € 122.670 € 123.090 € 123.510 € 123.930 € Jugendheim (Zuschußbedarf) 57.845,09 € 53.070 € 53.900 € 54.130 € 54.360 € 54.590 € 54.830 € 55.070 € 55.220 € mobile Jugendarbeit -1.875,74 € 350 € 1.540 € 1.590 € 1.650 € 1.710 € 1.780 € 1.850 € 1.920 € Zuschuß TOT des SKF 8.080,00 € 8.080 € 8.080 € 8.080 € 8.080 € 8.080 € 8.080 € 8.080 € 8.080 € 36 366 003 01 5318034 Zuschuß Sozialdienst kath. Frauen für Betreuung 9.000,00 € 9.000 € 9.000 € 9.000 € 9.000 € 9.000 € 9.000 € 9.000 € 9.000 € 36 367 003 01 5318035 Zuschuß "Frauen helfen Frauen e.V." 6.800,00 € 6.800 € 6.800 € 6.800 € 6.800 € 6.800 € 6.800 € 6.800 € 6.800 € 32 37 367 003 01 5318036 Zuschuß für die Drogenberatungsstelle 24.500,00 € 24.500 € 24.500 € 24.500 € 24.500 € 24.500 € 24.500 € 24.500 € 24.500 € 33 36 367 001 01 5431145 kleinere Maßnahmen Sozialpläne 619,64 € 5.310 € 5.310 € 5.310 € 5.310 € 5.310 € 5.310 € 5.310 € 5.310 € 34 36 367 001 01 5431146 Öffentlichkeitsarbeit Sozialplanung 0,00 € 710 € 710 € 710 € 710 € 710 € 710 € 710 € 710 € 35 42 421 001 01 5318037 Zuschüsse an Sportvereine 21.300,00 € 21.300 € 22.050 € 22.050 € 22.050 € 22.050 € 22.050 € 22.050 € 22.050 € 36 42 421 001 01 5318042 37 42 424 001 01 Sportplätze (Zuschußbedarf) 38 42 424 002 01 Badesee Barmen (Zuschußbedarf) 39 55 551 001 01 5242027 Bepflanzung und Unterhaltung Grünanlagen 41 56 561 001 01 5499029 Teilnahnmegebühr "Stadtradeln" 42 57 573 002-009 01 43 57 573 001 01 44 57 575 001 01 5431000 Stadtanteil "Grundschulsportcheck" 0,00 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 985.371,55 € 804.480 € 801.430 € 802.440 € 448.260 € 449.100 € 439.850 € 440.600 € 441.360 € 7.540,95 € 5.600 € 8.250 € 8.290 € 8.330 € 8.370 € 8.410 € 8.450 € 8.490 € 11.800,19 € 12.000 € 12.000 € 12.000 € 12.000 € 12.000 € 12.000 € 12.000 € 12.000 € 0,00 € 0€ 600 € 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ Bürgerhallen (Zuschußbedarf) 348.468,52 € 442.530 € 436.210 € 434.810 € 327.220 € 324.240 € 320.910 € 317.210 € 286.290 € Stadthalle (Zuschußbedarf) 151.519,01 € 141.670 € 142.200 € 98.620 € 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0,00 € 0€ 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 2.741.430,57 € 2.666.520 € 2.658.010 € 2.662.290 € 2.096.010 € 2.062.070 € 1.964.180 € 1.953.170 € 1.872.590 € -74.910,57 € -8.510 € + 4.280 € -566.280 € -33.940 € -97.890 € -11.010 € -80.580 € Aufwendungen "bürgerschaftl. Engagement" SUMME freiwillige Ausgaben E ntwicklung zum Vorja hr a bsolut in % - 2,73% - 0,32% + 0,16% - 21,27% - 1,62% - 4,75% - 0,56% - 4,13%