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Sitzungsvorlage (Deckungsvermerk)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
32 kB
Datum
06.03.2017
Erstellt
19.01.17, 12:09
Aktualisiert
19.01.17, 12:09
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Deckungsvermerke Deckungsfähigkeit Die im Haushalt der Stadt Jülich abgebildeten Kostensträger bilden jeweils ein Budget im Sinne des § 21 der Gemeindehaushaltsverordnung. Innerhalb der Budgets bestehen folgende Regelungen: - Mehrerträge berechtigen zu Mehraufwendungen - Mehreinzahlungen berechtigen zu Mehrauszahlungen - Mehraufwendungen einzelner Aufwandpositionen können durch Einsparungen bei anderen Aufwandpositionen innerhalb des Budgets ausgeglichen werden. Gleiches gilt für komsumtive und investive Auszahlungen Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen gemäß den o.g. Regelungen gelten nicht als überplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen. Von diesen Regelungen sind ausgenommen - die Personalaufwendungen und –auszahlungen - die Versorgungsaufwendungen und –auszahlungen - die Aufwendungen und Auszahlungen für die Bauunterhaltung (Sachkonto 5211xxx bzw. 7211xxx) - die Aufwendungen und Auszahlungen für die Heizkosten (Sachkonto 5241020 bzw. 7241020) die Reinigungskosten (Sachkonto 5241040 bzw. 7241040) die Bewirtschaftung der Rathäuser (Sachkonto 5241050 bzw. 7241050) die Miete / Wartung Kopierer (Sachkonto 5422020 bzw. 7422020) die Fachliteratur (Sachkonto 5431010 bzw. 7431010) die Fernmeldegebühren (Sachkonto 5431020 bzw. 7431020) den Geschäftsbedarf (Sachkonto 5431030 bzw. 7431030) und die Portokosten (Sachkonto 5431040 bzw. 7431040) - die Aufwendungen und Auszahlungen für Versicherungsbeiträge - die Positionen, die zwar ergebniswirksam, aber nicht zahlungswirksam sind, z.B. -Abschreibungen -Auflösungen von Sonderposten und Rückstellungen -Erträge und Aufwendungen aus interner Leistungsbeziehung Diese Ertrags- bzw. Aufwandsarten bilden jeweils über den gesamten Haushalt betrachtet ein Budget. Außerdem sind im Schulbereich ausgenommen die Aufwendungen für o o o o o o o die Lernmittelfreiheit (Sachkonto 5271000 bzw. 7271000) die Kosten Sachunterricht (Sachkonto 5281400 bzw. 7281400) den Unterrichtsbedarf (Sachkonto 5431400 bzw. 7431400) die Ergänzung der Einrichtung (Sachkonto 5431410 bzw. 7431410) die Portokosten/Fernmeldegebühren (Sachkonto 5431420 bzw. 7431420) Kosten Schulmitwirkungsorgane (Sachkonto 5431490 bzw. 7431490) Kosten für Schulveranstaltungen (Sachkonto 5431495 bzw. 7431495) Diese Aufwendungen bilden je Kostenträger ein eigenes Budget. Die innerhalb dieser Budgets eingesparten Mittel werden in das Folgejahr übertragen. Verpflichtungsermächtigungen können im Sinne des § 13 Absatz 2 der Gemeindehaushaltsverordnung für andere Investitionsmaßnahmen in Anspruch genommen werden. Dabei darf der in der Haushaltssatzung festgelegte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht überschritten werden.