Daten
Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
23.03.2017
Erstellt
13.03.17, 16:20
Aktualisiert
13.03.17, 16:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 61 Az.: AS/Wo
Jülich, 07.03.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 95/2017
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
23.03.2017
TOP
Ergebnisse
Bebauungsplan Nr. A 24 "Heckfeld III"
Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Anlg.: 3
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Beschlussentwurf:
Der B-Plan Nr. A 24 „Heckfeld III“ wird mit der als Anlage beigefügten Begründung und Umweltbereicht gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Begründung:
Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 10.04.2014 den Aufstellungsbeschluss zum B-Plan
Nr. A 24 „Heckfeld III“ gefasst, mit dem Ziel, den B-Planbereich, besonders im Hinblick auf Einzelhandelsbetriebe, städtebaulich zu ordnen.
Mit Bekanntmachung vom 03.10.2014 trat eine zweijährige Veränderungssperre für den Planbereich
in Kraft. Diese wurde um ein Jahr verlängert und endet am 23.09.2017.
Das B-Planverfahren wurde mit einer frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit weitergeführt.
Diese fand in der Zeit vom 17.11.2014 bis einschl. 12.12.2014 statt. Aus dieser Beteiligung gingen
keine Anregungen ein. Das Planverfahren konnte nicht weitergeführt werden, da Prozesse vor dem
Verwaltungsgericht Aachen bezüglich einer Neunutzung des Bereiches REWE-Markt/ehm. Praktiker geführt wurden.
Mit der Bez.-Reg. Köln wurden Gespräche geführt, die im Rahmen des vorhandenen Gewerbegebietes eine Erweiterung des Supermarktes ermöglichten. Diese Gespräche sind Anfang 2017 zum
Abschluss gekommen. Erst dann waren die Voraussetzungen gegeben, eine Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange durchzuführen. Diese Beteiligung sollte vom 23.02.2017 bis einschl.10.03.2017 erfolgen. In diesem Zeitraum war es einigen TÖB´s nicht möglich, fristgerecht ihre
Stellungnahmen abzugeben und sie baten um Fristverlängerung bis 30.03.2017.
Da bei normalem Verlauf und unter Berücksichtuigung der Einarbeitung seit Ende der Fristverlängerung eingegangenen Stellungnahmen ein Offenlagebeschluss in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses erst am 11.05.2017 gefasst werden könnte, wäre eine Beschlussfassung
durch den Rat vor dem 29.06.2017 nicht möglich. Der Satzungsbeschluss ist aber Voraussetzung,
um vor Ende der Veränderungssperre Ende September 2017 eine Rechtsverbindlichkeit des BPlanes Nr. A 24 „Heckfeld III“ zu erzielen.
Daher wird von der Verwaltung vorgeschlagen, den Beschluss zur öffentlichen Auslegung heute zu
fassen und die bis Anfang April eingegangenen Stellungnahmen der TÖB in die offen zu legenden
Unterlagen einzuarbeiten.
Als Anlagen sind die Unterlagen, die den TÖB´s vorliegen
- Bereichsgrenzenplan
- B-Plan in verkleinerter Fassung
- Begründung mit Umweltbericht
dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
X
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
X
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 95/2017
X
nein
nein
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