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Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 24 "Heckfeld III" Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
23.03.2017
Erstellt
13.03.17, 16:20
Aktualisiert
13.03.17, 16:20
Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 24 "Heckfeld III"
Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)) Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 24 "Heckfeld III"
Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB))

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: AS/Wo Jülich, 07.03.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 95/2017 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 23.03.2017 TOP Ergebnisse Bebauungsplan Nr. A 24 "Heckfeld III" Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Anlg.: 3 61 As 60 Er 63 Es 66 Hel III SC SD.Net Lem Beschlussentwurf: Der B-Plan Nr. A 24 „Heckfeld III“ wird mit der als Anlage beigefügten Begründung und Umweltbereicht gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Begründung: Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 10.04.2014 den Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Nr. A 24 „Heckfeld III“ gefasst, mit dem Ziel, den B-Planbereich, besonders im Hinblick auf Einzelhandelsbetriebe, städtebaulich zu ordnen. Mit Bekanntmachung vom 03.10.2014 trat eine zweijährige Veränderungssperre für den Planbereich in Kraft. Diese wurde um ein Jahr verlängert und endet am 23.09.2017. Das B-Planverfahren wurde mit einer frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit weitergeführt. Diese fand in der Zeit vom 17.11.2014 bis einschl. 12.12.2014 statt. Aus dieser Beteiligung gingen keine Anregungen ein. Das Planverfahren konnte nicht weitergeführt werden, da Prozesse vor dem Verwaltungsgericht Aachen bezüglich einer Neunutzung des Bereiches REWE-Markt/ehm. Praktiker geführt wurden. Mit der Bez.-Reg. Köln wurden Gespräche geführt, die im Rahmen des vorhandenen Gewerbegebietes eine Erweiterung des Supermarktes ermöglichten. Diese Gespräche sind Anfang 2017 zum Abschluss gekommen. Erst dann waren die Voraussetzungen gegeben, eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Diese Beteiligung sollte vom 23.02.2017 bis einschl.10.03.2017 erfolgen. In diesem Zeitraum war es einigen TÖB´s nicht möglich, fristgerecht ihre Stellungnahmen abzugeben und sie baten um Fristverlängerung bis 30.03.2017. Da bei normalem Verlauf und unter Berücksichtuigung der Einarbeitung seit Ende der Fristverlängerung eingegangenen Stellungnahmen ein Offenlagebeschluss in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses erst am 11.05.2017 gefasst werden könnte, wäre eine Beschlussfassung durch den Rat vor dem 29.06.2017 nicht möglich. Der Satzungsbeschluss ist aber Voraussetzung, um vor Ende der Veränderungssperre Ende September 2017 eine Rechtsverbindlichkeit des BPlanes Nr. A 24 „Heckfeld III“ zu erzielen. Daher wird von der Verwaltung vorgeschlagen, den Beschluss zur öffentlichen Auslegung heute zu fassen und die bis Anfang April eingegangenen Stellungnahmen der TÖB in die offen zu legenden Unterlagen einzuarbeiten. Als Anlagen sind die Unterlagen, die den TÖB´s vorliegen - Bereichsgrenzenplan - B-Plan in verkleinerter Fassung - Begründung mit Umweltbericht dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: X nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 95/2017 X nein nein Seite 2