Daten
Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
06.04.2017
Erstellt
20.03.17, 11:11
Aktualisiert
20.03.17, 11:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.: Kn.
Jülich, 17.03.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 115/2017
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
29.03.2017
Stadtrat
06.04.2017
TOP
Ergebnisse
Übertragung von Ermächtigungen gemäß § 22 GemHVO NRW aus dem Haushaltsjahr 2016
in das Jahr 2017
Anlg.:
20/22
SD.Net
Beschlussentwurf:
Die Ermächtigungsübertragungen gemäß den Anlagen 1 und 2 werden gemäß § 22 Absatz 4 der
GemHVO NRW zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Gemäß den auf der Grundlage des § 22 GemHVO erstellten „Regelungen über Art, Umfang und
Dauer von Ermächtigungsübertragungen“ (siehe Stadtrat 10.04.2014) entscheidet der Kämmerer
über die Höhe der Ermächtigungsübertragungen. Eine Aufstellung mit den übertragenen Ermächtigung ist dann dem Rat zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Die aus dem Haushalt 2016 nach 2017 übertragenen Ermächtigungen ergeben sich aus den Anlagen
1 (für die Ergebnisrechnung) und 2 (für die Investitionen). Bei den angeführten Maßnahmen handelt
es sich in der Regel um Maßnahmen, die aufgrund der späten Haushaltsgehenmigung 2016 zwar
begonnen wurden (d.h. entsprechende Planungsaufträge sind erteilt), aber nicht abgeschlossenen
werden konnten.
In Einzelfällen werden auch Mittel übertragen wenn Maßnahmen nicht begonnen wurden, nach
Auffassung der Verwaltung aber in 2017 nun zeitnah umgesetzt werden sollen. Eine Neuveranschlagung dieser Maßnahmen in 2017 hätte zur Folge, dass erneut die Haushaltsgenehmigung abgewartet werden muss und die Maßnahme auch in 2017 nicht oder erst sehr spät realsliert werden
könnte. Daher sollten anstelle einer Neuveranschlagung die Ermächtigungen aus dem genehmigten
Haushalt 2016 nach 2017 übertragen werden.
Die Maßnahmen belasten das Haushaltsjahr 2017 zusätzlich, sind aber „finanziert“ durch die Einsparungen im Haushaltsjahr 2016. Nach dem vorläufigen Ergebnis wird das Defizit in der Ergebnisrechnung 2016 um rund 3 Millionen € geringer ausfallen als im Haushalt veranschlagt.
Die übertragenen Investionen sind finanziert durch die Zahlung aus der Veräußerung des Alten Rathauses, die in 2016 veranschlagt war, aber erst Anfang 2017 gezahlt wurde. Außerdem wurde die
Kreditermächtigung aus 2016 (knapp 1,8 Mio €) nicht in Anspruch genommen und steht noch in
voller Höhe zur Verfügung.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
1.Finanzielle Auswirkungen:
x
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
x
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 115/2017
x
nein
nein
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