Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Übertragung von Ermächtigungen gemäß § 22 GemHVO NRW aus dem Haushaltsjahr 2016 in das Jahr 2017)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
06.04.2017
Erstellt
20.03.17, 11:11
Aktualisiert
20.03.17, 11:11
Sitzungsvorlage (Übertragung von Ermächtigungen gemäß § 22 GemHVO NRW aus dem Haushaltsjahr 2016 in das Jahr 2017) Sitzungsvorlage (Übertragung von Ermächtigungen gemäß § 22 GemHVO NRW aus dem Haushaltsjahr 2016 in das Jahr 2017)

öffnen download melden Dateigröße: 121 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 20/22 Az.: Kn. Jülich, 17.03.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 115/2017 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 29.03.2017 Stadtrat 06.04.2017 TOP Ergebnisse Übertragung von Ermächtigungen gemäß § 22 GemHVO NRW aus dem Haushaltsjahr 2016 in das Jahr 2017 Anlg.: 20/22 SD.Net Beschlussentwurf: Die Ermächtigungsübertragungen gemäß den Anlagen 1 und 2 werden gemäß § 22 Absatz 4 der GemHVO NRW zur Kenntnis genommen. Begründung: Gemäß den auf der Grundlage des § 22 GemHVO erstellten „Regelungen über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen“ (siehe Stadtrat 10.04.2014) entscheidet der Kämmerer über die Höhe der Ermächtigungsübertragungen. Eine Aufstellung mit den übertragenen Ermächtigung ist dann dem Rat zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die aus dem Haushalt 2016 nach 2017 übertragenen Ermächtigungen ergeben sich aus den Anlagen 1 (für die Ergebnisrechnung) und 2 (für die Investitionen). Bei den angeführten Maßnahmen handelt es sich in der Regel um Maßnahmen, die aufgrund der späten Haushaltsgehenmigung 2016 zwar begonnen wurden (d.h. entsprechende Planungsaufträge sind erteilt), aber nicht abgeschlossenen werden konnten. In Einzelfällen werden auch Mittel übertragen wenn Maßnahmen nicht begonnen wurden, nach Auffassung der Verwaltung aber in 2017 nun zeitnah umgesetzt werden sollen. Eine Neuveranschlagung dieser Maßnahmen in 2017 hätte zur Folge, dass erneut die Haushaltsgenehmigung abgewartet werden muss und die Maßnahme auch in 2017 nicht oder erst sehr spät realsliert werden könnte. Daher sollten anstelle einer Neuveranschlagung die Ermächtigungen aus dem genehmigten Haushalt 2016 nach 2017 übertragen werden. Die Maßnahmen belasten das Haushaltsjahr 2017 zusätzlich, sind aber „finanziert“ durch die Einsparungen im Haushaltsjahr 2016. Nach dem vorläufigen Ergebnis wird das Defizit in der Ergebnisrechnung 2016 um rund 3 Millionen € geringer ausfallen als im Haushalt veranschlagt. Die übertragenen Investionen sind finanziert durch die Zahlung aus der Veräußerung des Alten Rathauses, die in 2016 veranschlagt war, aber erst Anfang 2017 gezahlt wurde. Außerdem wurde die Kreditermächtigung aus 2016 (knapp 1,8 Mio €) nicht in Anspruch genommen und steht noch in voller Höhe zur Verfügung. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): 1.Finanzielle Auswirkungen: x Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: x jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 115/2017 x nein nein Seite 2