Daten
Kommune
Jülich
Größe
132 kB
Datum
06.04.2017
Erstellt
13.03.17, 16:20
Aktualisiert
10.04.17, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 60 Az.: Al
Jülich, 22.02.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 87/2017
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
23.03.2017
TOP
Ergebnisse
Haupt- und Finanzausschuss
29.03.2017
Siehe Ende Vorlage
Stadtrat
06.04.2017
Siehe Ende Vorlage
Siehe Text am Ende der Vorlage
Umweltbeirat;
hier: Erweiterung des Positivkataloges der Zuständigkeitsordnung
- Antrag auf Aufnahme der Institution "Hegering Jülicher Land"
- Antrag auf Aufnahme der Institution "Ortsbauernschaft Jülicher Land"
Anlg.: 2
60
Al
60
Er
III
SD.Net
Lem
Beschlussentwurf:
„Die beiden Vereine/Institutionen “Hegering Jülicher Land” und “Ortsbauernschaft Jülicher Land”
werden in den Positivkatalog des § 16 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich
aufgenommen.”
Begründung:
Herr Arno Emmerich hat sich als stimmberechtigtes Mitglied im Umweltbeirat der Stadt Jülich beworben. Er ist Leiter des Hegeringes Jülicher Land (Aldenhoven, Titz, Linnich, Jülich), der wiederum Teil der Kreisjägerschaft des Kreises Düren ist.
Eine unmittelbare Bewerbung als stimmberechtigtes Mitglied im Umweltbeirat ist jedoch nach der
Zuständigkeitsordnung nicht vorgesehen.
Mit Ratsbeschluss vom 17.10.2013 hat der Stadtrat seinerzeit die Änderung des § 16 Abs. 4 “Zusammensetzung Umweltbeirat” in der Zuständigkeitsordnung des Rates bezüglich der Vereine bzw.
Institutionen, welche als Vertreter in den Umweltbeirat gewählt werden können, in einem namentlich benannten Positivkatalog (derzeit 8), festgelegt.
Nur die in diesem Positivkatalog aufgeführten Vereine/Institutionen bzw. die bei einer Neuwahl
entsandten bzw. gewählten Mitglieder/Vertreter seitens des Beirates, dürfen als stimmberechtigtes
Mitglied für den Umweltbeirat tätig werden.
Welche Vereine oder Institutionen neu mit in den Positivkatalog hinzugefügt werden sollen und
welche Mitglieder/Vertreter bei einer Neuwahl letztendlich als stimmberechtigtes Mitglied entsandt
werden, liegt in der Entscheidung des Rates, da dem Stadtrat auch die benannten Mitglieder/Vertreter (bei Neuwahlen Umweltbeirat) nochmals zur Bestätigung vorgelegt werden müssen.
Bei der Neuwahl des Umweltbeirates werden die Vereine/Institutionen des Positivkataloges zu einer
öffentlichen Versammlung eingeladen. Die Vereine/Institutionen unterbreiten Wahlvorschläge für
die Mitglieder des zukünftigen Umweltbeirates, über die die Vereine/Institutionen dann abstimmen.
Die nächste Neuwahl des Umweltbeirates ist (nach zweijährige Amtszeit) erst im Januar 2018.
Um insofern stimmberechtigtes Mitglied im Umweltbeirat zu werden, ist im ersten Schritt der Verein/die Institution in den Positivkatalog der Zuständigkeitsordnung durch den Stadtrat aufzunehmen, um dann bei der öffentlichen Wahlveranstaltung im Januar 2018 vorschlags- und wahlberechtigt zu sein. Die benannten Mitglieder/Vertreter dieser Wahl müssen dann noch durch den Stadtrat
als stimmberechtigte Mitglieder im Umweltbeirat bestätigt werden.
Somit wird vorgeschlagen, die Institution „Hegering Jülicher Land“, die im Umweltbeirat die Interessen der Jagd und Jägerschaft vertreten will, in den Positivkatalog aufzunehmen.
Mit Schreiben vom 18.01.2017 beantragt die Institution “ Ortsbauernschaft Jülicher Land“ in den
Positivkatalog der Zuständigkeitsordnung die drei Organisationen Landwirtschaft, Jäger und Angler
aufzunehmen. Gleichzeitig wird Herr Karl-Heinz Albersmeier für die “ Ortsbauernschaft Jülicher
Land“ als Mitglied im Umweltbeirat vorgeschlagen.
Hinsichtlich der unmittelbaren Bewerbung als stimmberechtigtes Mitglied im Umweltbeirat wird
auf die oben gemachten Ausführungen zur Bewerbung des Herrn Emmerich verwiesen. Insofern
käme auch hier im ersten Schritt die Aufnahme der Institution der “ Ortsbauernschaft Jülicher Land“
in den Positivkatalog der Zuständigkeitsordnung in Frage, um dann bei der öffentlichen Wahlveranstaltung im Januar 2018 vorschlags- und wahlberechtigt zu sein.
Somit wird vorgeschlagen, die Institution „Ortsbauernschaft Jülicher Land“, die im Umweltbeirat
die Interessen der Landwirtschaft vertreten will, in den Positivkatalog aufzunehmen.
Soweit im Schreiben vom 18.01.2017 die Organisation der Jäger angesprochen wird, wäre dies bereits durch die Aufnahme der Institution „Hegering Jülicher Land“ in den Positivkatalog gegeben.
Für die Organisation der Anglern hingegen liegt bisher kein Antrag auf Aufnahme eines konkreten
Vereines bzw. einer konkreten Institution zur Aufnahme in den Positivkatalog der Zuständigkeitsordnung vor.
Darüber hinaus beantragt die „Ortsbauernschaft Jülicher Land“ in ihrem Schreiben vom 18.01.2017
die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Umweltbeirates von derzeit 7 (§ 16 Abs. 4 Satz 5)
auf zukünftig 10 Mitglieder zu erhöhen.
Sitzungsvorlage 87/2017
Seite 2
Bei der letzten Neuwahl des Umweltbeirates haben die derzeit insgesamt 8 Vereine/Institutionen
gemäß Positivkatalog lediglich 6 stimmberechtigte Mitglieder gewählt, obwohl sie laut Zuständigkeitsordnung 7 stimmberechtigte Mitglieder (zuzüglich persönliche Vertreter) hätten wählen können. Ein weiteres siebtes Mitglied hat sich seinerzeit nicht zur Wahl als stimmberechtigtes Mitglied
im Umweltbeirat gestellt.
Bei Aufnahme der Institutionen „Hegering Jülicher Land“ und „Ortsbauernschaft Jülicher Land“ in
den Positivkatalog würde dieser zukünftig 10 Vereine/Institutionen umfassen. Mit der Vergrößerung
des Positivkatalogs ist jedoch nicht automatisch eine Erhöhung der Anzahl der stimmberechtigten
Mitglieder des Umweltbeirates verbunden.
Da die Anzahl der Vereine/Institutionen des Positivkataloges letztendlich nicht begrenzt ist, könnte
eine analoge Erhöhung der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder dazu führen, die Sitzungen des
Umweltbeirates von ihrer Organisation und Abwicklung her erheblich zu erschweren, insbesondere,
da neben den stimmberechtigten Mitgliedern auch die von den im Rat vertretenen Fraktionen und
Einzelvertreter entsandten beratenden Mitglieder im Umweltbeirat teilnehmen.
Der Antrag der Erhöhung der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Umweltbeirates wird im
vorliegenden Fall von der „Ortsbauernschaft Jülicher Land“ gestellt, also einer Institution, die (bisher) nicht Mitglied im Umweltbeirat ist. Da die Frage der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder
jedoch mehr eine organisatorische Frage des Umweltbeirates ist, wird vorgeschlagen dem Antrag
der „Ortsbauernschaft Jülicher Land“ nicht zu folgen und über eine Erhöhung der Anzahl der
stimmberechtigten Mitglieder im Umweltbeirat erst dann zu entscheiden, wenn ein entsprechender
Antrag durch den Umweltbeirat selber gestellt würde.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
Sitzungsvorlage 87/2017
Seite 3
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
x
nein
nein
Beschluss PUB:
Mehrheitlich dafür, bei 1 Gegenstimme und 4 Enthaltungen
Beschluss HFA:
Mehrheitlich dafür, bei 4 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen
Beschluss Rat:
Mehrheitlich dafür, bei 5 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen
Die Vereine/Institutionen der Jägerschaft, der Landwirtschaft und der Angler werden in den Positivkatalog des § 16 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich aufgenommen.
Sitzungsvorlage 87/2017
Seite 4