Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Umweltbeirat; hier: Erweiterung des Positivkataloges der Zuständigkeitsordnung - Antrag auf Aufnahme der Institution "Hegering Jülicher Land" - Antrag auf Aufnahme der Institution "Ortsbauernschaft Jülicher Land")

Daten

Kommune
Jülich
Größe
132 kB
Datum
06.04.2017
Erstellt
13.03.17, 16:20
Aktualisiert
10.04.17, 12:01
Sitzungsvorlage (Umweltbeirat;
hier: Erweiterung des Positivkataloges der Zuständigkeitsordnung
-  Antrag auf Aufnahme der Institution "Hegering Jülicher Land"
-  Antrag auf Aufnahme der Institution "Ortsbauernschaft Jülicher Land") Sitzungsvorlage (Umweltbeirat;
hier: Erweiterung des Positivkataloges der Zuständigkeitsordnung
-  Antrag auf Aufnahme der Institution "Hegering Jülicher Land"
-  Antrag auf Aufnahme der Institution "Ortsbauernschaft Jülicher Land") Sitzungsvorlage (Umweltbeirat;
hier: Erweiterung des Positivkataloges der Zuständigkeitsordnung
-  Antrag auf Aufnahme der Institution "Hegering Jülicher Land"
-  Antrag auf Aufnahme der Institution "Ortsbauernschaft Jülicher Land") Sitzungsvorlage (Umweltbeirat;
hier: Erweiterung des Positivkataloges der Zuständigkeitsordnung
-  Antrag auf Aufnahme der Institution "Hegering Jülicher Land"
-  Antrag auf Aufnahme der Institution "Ortsbauernschaft Jülicher Land")

öffnen download melden Dateigröße: 132 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 60 Az.: Al Jülich, 22.02.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 87/2017 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 23.03.2017 TOP Ergebnisse Haupt- und Finanzausschuss 29.03.2017 Siehe Ende Vorlage Stadtrat 06.04.2017 Siehe Ende Vorlage Siehe Text am Ende der Vorlage Umweltbeirat; hier: Erweiterung des Positivkataloges der Zuständigkeitsordnung - Antrag auf Aufnahme der Institution "Hegering Jülicher Land" - Antrag auf Aufnahme der Institution "Ortsbauernschaft Jülicher Land" Anlg.: 2 60 Al 60 Er III SD.Net Lem Beschlussentwurf: „Die beiden Vereine/Institutionen “Hegering Jülicher Land” und “Ortsbauernschaft Jülicher Land” werden in den Positivkatalog des § 16 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich aufgenommen.” Begründung: Herr Arno Emmerich hat sich als stimmberechtigtes Mitglied im Umweltbeirat der Stadt Jülich beworben. Er ist Leiter des Hegeringes Jülicher Land (Aldenhoven, Titz, Linnich, Jülich), der wiederum Teil der Kreisjägerschaft des Kreises Düren ist. Eine unmittelbare Bewerbung als stimmberechtigtes Mitglied im Umweltbeirat ist jedoch nach der Zuständigkeitsordnung nicht vorgesehen. Mit Ratsbeschluss vom 17.10.2013 hat der Stadtrat seinerzeit die Änderung des § 16 Abs. 4 “Zusammensetzung Umweltbeirat” in der Zuständigkeitsordnung des Rates bezüglich der Vereine bzw. Institutionen, welche als Vertreter in den Umweltbeirat gewählt werden können, in einem namentlich benannten Positivkatalog (derzeit 8), festgelegt. Nur die in diesem Positivkatalog aufgeführten Vereine/Institutionen bzw. die bei einer Neuwahl entsandten bzw. gewählten Mitglieder/Vertreter seitens des Beirates, dürfen als stimmberechtigtes Mitglied für den Umweltbeirat tätig werden. Welche Vereine oder Institutionen neu mit in den Positivkatalog hinzugefügt werden sollen und welche Mitglieder/Vertreter bei einer Neuwahl letztendlich als stimmberechtigtes Mitglied entsandt werden, liegt in der Entscheidung des Rates, da dem Stadtrat auch die benannten Mitglieder/Vertreter (bei Neuwahlen Umweltbeirat) nochmals zur Bestätigung vorgelegt werden müssen. Bei der Neuwahl des Umweltbeirates werden die Vereine/Institutionen des Positivkataloges zu einer öffentlichen Versammlung eingeladen. Die Vereine/Institutionen unterbreiten Wahlvorschläge für die Mitglieder des zukünftigen Umweltbeirates, über die die Vereine/Institutionen dann abstimmen. Die nächste Neuwahl des Umweltbeirates ist (nach zweijährige Amtszeit) erst im Januar 2018. Um insofern stimmberechtigtes Mitglied im Umweltbeirat zu werden, ist im ersten Schritt der Verein/die Institution in den Positivkatalog der Zuständigkeitsordnung durch den Stadtrat aufzunehmen, um dann bei der öffentlichen Wahlveranstaltung im Januar 2018 vorschlags- und wahlberechtigt zu sein. Die benannten Mitglieder/Vertreter dieser Wahl müssen dann noch durch den Stadtrat als stimmberechtigte Mitglieder im Umweltbeirat bestätigt werden. Somit wird vorgeschlagen, die Institution „Hegering Jülicher Land“, die im Umweltbeirat die Interessen der Jagd und Jägerschaft vertreten will, in den Positivkatalog aufzunehmen. Mit Schreiben vom 18.01.2017 beantragt die Institution “ Ortsbauernschaft Jülicher Land“ in den Positivkatalog der Zuständigkeitsordnung die drei Organisationen Landwirtschaft, Jäger und Angler aufzunehmen. Gleichzeitig wird Herr Karl-Heinz Albersmeier für die “ Ortsbauernschaft Jülicher Land“ als Mitglied im Umweltbeirat vorgeschlagen. Hinsichtlich der unmittelbaren Bewerbung als stimmberechtigtes Mitglied im Umweltbeirat wird auf die oben gemachten Ausführungen zur Bewerbung des Herrn Emmerich verwiesen. Insofern käme auch hier im ersten Schritt die Aufnahme der Institution der “ Ortsbauernschaft Jülicher Land“ in den Positivkatalog der Zuständigkeitsordnung in Frage, um dann bei der öffentlichen Wahlveranstaltung im Januar 2018 vorschlags- und wahlberechtigt zu sein. Somit wird vorgeschlagen, die Institution „Ortsbauernschaft Jülicher Land“, die im Umweltbeirat die Interessen der Landwirtschaft vertreten will, in den Positivkatalog aufzunehmen. Soweit im Schreiben vom 18.01.2017 die Organisation der Jäger angesprochen wird, wäre dies bereits durch die Aufnahme der Institution „Hegering Jülicher Land“ in den Positivkatalog gegeben. Für die Organisation der Anglern hingegen liegt bisher kein Antrag auf Aufnahme eines konkreten Vereines bzw. einer konkreten Institution zur Aufnahme in den Positivkatalog der Zuständigkeitsordnung vor. Darüber hinaus beantragt die „Ortsbauernschaft Jülicher Land“ in ihrem Schreiben vom 18.01.2017 die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Umweltbeirates von derzeit 7 (§ 16 Abs. 4 Satz 5) auf zukünftig 10 Mitglieder zu erhöhen. Sitzungsvorlage 87/2017 Seite 2 Bei der letzten Neuwahl des Umweltbeirates haben die derzeit insgesamt 8 Vereine/Institutionen gemäß Positivkatalog lediglich 6 stimmberechtigte Mitglieder gewählt, obwohl sie laut Zuständigkeitsordnung 7 stimmberechtigte Mitglieder (zuzüglich persönliche Vertreter) hätten wählen können. Ein weiteres siebtes Mitglied hat sich seinerzeit nicht zur Wahl als stimmberechtigtes Mitglied im Umweltbeirat gestellt. Bei Aufnahme der Institutionen „Hegering Jülicher Land“ und „Ortsbauernschaft Jülicher Land“ in den Positivkatalog würde dieser zukünftig 10 Vereine/Institutionen umfassen. Mit der Vergrößerung des Positivkatalogs ist jedoch nicht automatisch eine Erhöhung der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Umweltbeirates verbunden. Da die Anzahl der Vereine/Institutionen des Positivkataloges letztendlich nicht begrenzt ist, könnte eine analoge Erhöhung der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder dazu führen, die Sitzungen des Umweltbeirates von ihrer Organisation und Abwicklung her erheblich zu erschweren, insbesondere, da neben den stimmberechtigten Mitgliedern auch die von den im Rat vertretenen Fraktionen und Einzelvertreter entsandten beratenden Mitglieder im Umweltbeirat teilnehmen. Der Antrag der Erhöhung der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Umweltbeirates wird im vorliegenden Fall von der „Ortsbauernschaft Jülicher Land“ gestellt, also einer Institution, die (bisher) nicht Mitglied im Umweltbeirat ist. Da die Frage der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder jedoch mehr eine organisatorische Frage des Umweltbeirates ist, wird vorgeschlagen dem Antrag der „Ortsbauernschaft Jülicher Land“ nicht zu folgen und über eine Erhöhung der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder im Umweltbeirat erst dann zu entscheiden, wenn ein entsprechender Antrag durch den Umweltbeirat selber gestellt würde. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Sitzungsvorlage 87/2017 Seite 3 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja x nein nein Beschluss PUB: Mehrheitlich dafür, bei 1 Gegenstimme und 4 Enthaltungen Beschluss HFA: Mehrheitlich dafür, bei 4 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen Beschluss Rat: Mehrheitlich dafür, bei 5 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen Die Vereine/Institutionen der Jägerschaft, der Landwirtschaft und der Angler werden in den Positivkatalog des § 16 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich aufgenommen. Sitzungsvorlage 87/2017 Seite 4