Daten
Kommune
Jülich
Größe
140 kB
Datum
27.04.2017
Erstellt
12.04.17, 11:39
Aktualisiert
12.04.17, 11:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 56 Az.: 56 Mu.
Jülich, 06.04.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 131/2017
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Integration, Soziales, Schule und
Sport
Termin
27.04.2017
TOP
Ergebnisse
Mittagsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen und den Schulen der Stadt Jülich
- Bericht Anlg.: ./.
IV
40
56
56
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport nimmt den Bericht zur
Kenntnis.
Begründung:
In der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport am
26.01.2017 ist die mögliche Umstellung der Mittagsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen
und den Schulen der Stadt Jülich von der derzeitigen Warmverpflegung (Cook-and-HoldVerfahren) auf das Verfahren der Kaltanlieferung der Mahlzeiten mit Aufbereitung in den einzelnen
Einrichtungen (Cook-and-Chill-Verfahren) thematisiert worden.
Bei einer Umstellung auf das Cook-and-Chill-Verfahren wären folgende Aspekte zu berücksichtigen:
Für die Erwärmung der Mahlzeiten muss in jeder Einrichtung ein Konvektomat (Heißluftofen) bereitgestellt werden. Entsprechende Mittel für eine Neuanschaffung (Kosten von
rd.6.000 € - 10.000 € pro Gerät je nach Kapazität) oder eine entsprechende Finanzierung
über Miete bzw. Leasing müssen eingeplant werden.
Die gelieferten Mahlzeiten müssen bis zur Erwärmung kalt gehalten werden. Entsprechende
Kühlschänke müssen vorgehalten und, wenn nicht vorhanden, beschafft werden.
Die Erwärmung der Mahlzeiten in den Konvektomaten dauert rd. 70 Minuten. Die Arbeitszeiten der Küchenkräfte müssen dementsprechend ausgerichtet und ggf. angepasst werden,
wodurch höhere Personalkosten entstehen können. Dies muss auch mit den Trägern besprochen werden
Die Benutzung der Konvektomaten in den Einrichtungen führt zu einer Erhöhung der Energiekosten (Strom). Entsprechende Erhöhungen müssen ggfls. im Haushalt eingeplant werden.
Letztendlich muss in allen Einrichtungen geprüft werden, ob für die Umsetzung in den Küchenbereichen entsprechend ausreichend Platz für die Aufstellung der Konvektomaten und
eventueller Kühlgeräte vorhanden ist.
Ergebnis:
Die Umstellung vom Cook-and-Hold-Verfahren zum Cook-and-Chill-Verfahren führt zu erheblichen Mehrkosten, die im Haushalt veranschlagt werden müssten.
Wie bereits in der Sitzungsvorlage (Vorlagen-Nr. 9/2017) zur Sitzung des Ausschusses für Jugend,
Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport am 26.01.2017 dargestellt, sind für die Anschaffung der Geräte Investitionen zu tätigen und Personalmehrkosten zu berücksichtigen, da sowohl in
den Kindertageseinrichtungen als auch in den Schulen nicht ausreichend Personalkapazität vorhanden ist und somit aufgestockt werden müsste.
In den Kindertageseinrichtungen werden zudem auch Platzprobleme hinsichtlich der Aufstellung
entsprechender Geräte gesehen.
Die Leitungen der Kindertageseinrichtungen haben untereinander verschiedene Möglichkeiten der
Umstellung auf ein anderes Verpflegungssystem evaluiert und sich im Ergebnis einvernehmlich
dafür ausgsprochen, bei dem bisherigen Verfahren der Warmverpflegung zu bleiben.
Um die Vorstellungen und Anregungen der einzelnen Einrichtungen und die Ergebnisse der Rechersche der Verwaltung mit den Beteiligten zu besprechen, hat die Verwaltung eine Versammlung am
20. Februar 2017einberufen, zu der die Leitungen der Kindertageseinrichtungen, die Leitungen der
Schulen und der Offenen Ganztagsschulen und Vertreter der Ratsfraktionen eingeladen waren.
Im Ergebnis hat sich auch diese große Runde aller Beteiligten dafür ausgesprochen, dass das Verfahren der Warmverpflegung beibehalten werden soll; in der Neuausschreibung bei der Bewertung
aber auch die Warmhaltezeit Berücksichtigung finden soll.
Da das Verfahren der Warmverpflegung, welches mit Ratsbeschluss vom 26.03.2015 festgelegt
worden ist, beibehalten werden soll, war ein Änderungsbeschluss nicht erforderlich.
Die Neuausschreibung der Mittagsverpflegung ist zwischenzeitlich vorbereitet und in der 15. Kalenderwoche veröffentlicht. Die Leistungsbeschreibung, die den Hauptbestandteil der Ausschreibung ausmacht, wurde mit allen Beteiligten abgestimmt und gewünschte Änderungen berücksichtigt.
So beinhaltet die neue Ausschreibung neben redaktionellen Änderungen die Berücksichtigung der
Warmhaltezeit bei der Wertung der Angebote und eine neue Loseinteilung, die zum einen dem
Wunsch nach kleineren Losen und zum anderen der Handhabbarkeit mit mehreren Caterern Rechnung trägt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
Sitzungsvorlage 131/2017
Seite 2
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
X
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 131/2017
X
nein
nein
Seite 3