Daten
Kommune
Jülich
Größe
1,1 MB
Datum
03.05.2017
Erstellt
20.04.17, 16:59
Aktualisiert
20.04.17, 16:59
Stichworte
Inhalt der Datei
25.03.2017
Klausursitzung des
Integartionsrates der
Stadt Jülich
25. März 2017
11.00 – 14.00 Uhr
TAGESORDNUNG
11:00 Uhr
11:05 Uhr
11:30 Uhr
11:40 Uhr
12:10 Uhr
12:30 Uhr
12:50 Uhr
13:15 Uhr
ca. 14:00 Uhr
Begrüßung: Anne-Marie Höthker, Vorsitzende,
Moderation: Beatrix Lenzen, Geschäftsführerin des I-Rates
Kurze Vorstellungsrunde der Teilnehmer*innen und Gäste
Präsentation „Meilensteine Integrationsratsarbeit 2014 – 2016“
Beatrix Lenzen, Stadt Jülich
Reflexion in Kleingruppen
Was ist bisher gut gelungen seit Juli 2014?
Wo gab/ gibt es „Stolpersteine“, was ist nicht gut gelungen?
Gibt es Verbesserungsvorschläge? (Struktur, Inhalte)
Präsentation der Ergebnisse der Reflexion
kleiner Imbiss / Austausch im Gespräch
Rechtliche Grundlage GO §27 zur Integrationsratsarbeit Umsetzung in den
Kommunen am Beispiel des Integrationsrates Stadt Köln und anderer
Engin Sakal, Geschäftsführer des Landesintegrationsrat
Kommunale Grundlage der Arbeit des Jülicher Integrationsrates im Rahmen
der Hauptsatzung und Zuständigkeitsordnung der Stadt Jülich
Frank Muckel, Stadt Jülich
„Wie geht es weiter?“
Diskussion und Vereinbarungen zur weiteren Zusammenarbeit
Ende
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25.03.2017
- Politische Partizipation –
Meine Stimme ist wichtig
Mitwirken und mitgestalten
Das Rollenverständnis des
Integrationsrates und
seiner Mitglieder
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25.03.2017
§ 27 der Gemeindeordnung
Integration
Am 19. Dezember 2013 wurde das
„Gesetz zur Weiterentwicklung der
politischen Partizipation in den Gemeinden
und zur Änderung
kommunalverfassungsrechtlicher
Vorschriften“
verabschiedet
Eckpunkte der Änderungen
des § 27 GO NRW
Erweiterung des aktiven Wahlrechts
Wahlrecht für alle mit doppelter Staatsangehörigkeit und Eingebürgerte auf Antrag eingeführt.
Wahlrecht für Aussiedler
Einheitliches Gremium Integrationsrat
Flächendeckend nur noch Integrationsräte, d.h.
Mehrheit der Mitglieder werden gewählt
Wahl der Integrationsräte am Tag der Kommunalwahl
Aufwertung der Gremien durch die Einführung des
einheitlichen Wahltages mit den
Kommunalparlamenten
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25.03.2017
Eckpunkte der Änderungen
des § 27 GO NRW
Zulassung einer Stellvertretung
Stellvertreterregelung möglich wenn in der
Wahlordnung dieses entsprechend festgelegt
wird
Förderung der Zusammenarbeit Integrationsrat/Rat
Durch die Zusammensetzung des IR und Öffnung
des §27 durch den neuen Satz im Abs. 8 Satz 1
Verfügungsmöglichkeit über zugewiesene
Haushaltsmittel
Im §27 Abs. 10 Satz 2 wird die Kompetenz über
Haushaltsmittel, die vom Rat zugewiesen werden
festgelegt.
Wie soll der Integrationsrat arbeiten?
Rechtliche Grundlage der Tätigkeit des Integrationsrates ist:
Rat und Integrationsrat sollen sich über die Themen und
Aufgaben der Integration in der Gemeinde abstimmen.
(§ 27 Abs. 8 Satz 1 GO NRW)
Möglichkeiten des Integrationsrates in der Gemeindeordnung:
Der Integrationsrat kann eine Anregung oder Stellungnahme
dem Rat, einer Bezirksvertretung oder einem Ausschuss
vorlegen.
(§ 27 Abs. 8 Satz 3 GO NRW)
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25.03.2017
Wie soll der Integrationsrat arbeiten?
Weitere Möglichkeiten in der Gemeindeordnung:
Der Vorsitzende des Integrationsrates oder ein anderes vom
Integrationsrat benanntes Mitglied ist berechtigt, bei der
Beratung dieser Angelegenheit an der Sitzung teilzunehmen;
auf sein Verlangen ist ihm dazu das Wort zu erteilen.
(§ 27 Abs. 8 Satz 4 GO NRW)
Der Integrationsrat soll zu Fragen, die ihm vom Rat, einem
Ausschuss, einer Bezirksvertretung oder vom Bürgermeister
vorgelegt werden, Stellung nehmen.
(§ 27 Abs. 9 GO NRW)
Dem Integrationsrat sind die zur Erledigung seiner Aufgaben
erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.
(§ 27 Abs. 10 Satz 1 GO NRW)
Wie soll der Integrationsrat arbeiten?
Weitere Möglichkeiten in der Gemeindeordnung:
Der Integrationsrat kann sich darüber hinaus mit allen
Angelegenheiten der Gemeinde befassen.
(§ 27 Abs. 8 Satz 2 GO NRW)
Der Rat kann nach Anhörung des Integrationsrates den
Rahmen festlegen, innerhalb dessen der Integrationsrat über
ihm vom Rat zugewiesene Haushaltsmittel entscheiden
kann.
(§ 27 Abs. 10 Satz 2 GO NRW)
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25.03.2017
Wie soll der Integrationsrat arbeiten?
Weitere Möglichkeiten in der Gemeindeordnung:
Der Integrationsrat kann sich darüber hinaus mit allen
Angelegenheiten der Gemeinde befassen.
(§ 27 Abs. 8 Satz 2 GO NRW)
Der Rat kann nach Anhörung des Integrationsrates den
Rahmen festlegen, innerhalb dessen der Integrationsrat über
ihm vom Rat zugewiesene Haushaltsmittel entscheiden
kann.
(§ 27 Abs. 10 Satz 2 GO NRW)
Politische Arbeit des Integrationsrates
Der Integrationsrat ist in erster Linie die politische
Vertretung der Migrantinnen und Migranten. Er kommt
durch Urwahlen neben dem Rat der Stadt zustande.
Die zweite Säule des Integrationsrates ist ihr Wirken als
Fachgremium für die Integrationspolitik in der Gemeinde.
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25.03.2017
Politische Arbeit des Integrationsrates
Die Aufgabe des Integrationsrates ist es, Themen der
Integrationspolitik in der Gemeinde auf die
Tagesordnung zu setzen und diese in Zusammenarbeit
mit den Ratsfraktionen und der Verwaltung im Sinne
einer gelungenen Integrationspolitik erfolgreich zu
gestalten.
Der Integrationsrat ist in einem ständigen Dialog und
Austausch mit den Ratsfraktionen.
Der Integrationsrat verfolgt die tägliche politische
Diskussion in der Kommune und schaltet sich rechtzeitig
und vorausschauend in die Diskussionsprozesse ein.
Politische Arbeit des Integrationsrates
Der Integrationsrat pflegt und baut die Kommunikation
mit den Migrantenorganisationen aus. Ein ständiger
Dialog mit diesen ist die Erfolgsgrundlage ihrer Arbeit.
Der Integrationsrat ist das Bindeglied der kommunalen
Integrationspolitik zwischen den Akteuren und versteht
sich gleichzeitig als Hauptakteur in dem Themenbereich.
Die Fachkompetenz des Integrationsrates ist für die
erfolgreiche Integration in der Kommune
ausschlaggebend.
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25.03.2017
Wie ist die Kompetenzfrage des
Integrationsrates im Bereich der
Zuständigkeit zu sehen?
Welche Kompetenzen hat der
Integrationsrat konkret?
Verfügungsmöglichkeit über zugewiesene Haushaltsmittel
(Diese Kompetenz wird in der Gemeindeordnung bereits erteilt. Den Rahmen legt der Rat
fest.)
Darüber hinaus kann sich der Integrationsrat mit dem Rat
einigen, über folgende Themen die Entscheidungskompetenz zu
erhalten (Dieses kann durch die Änderung bzw. Ergänzung der
der Hauptsatzung der Stadt erfolgen):
Mitwirkung an den Beratungen über die Haushaltssatzung. Der
Integrationsrat berät über alle Haushaltsansätze, die seine
Aufgaben betreffen und kann dazu Vorschläge und Anregungen
machen
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25.03.2017
Welche Kompetenzen sollte der
Integrationsrat vom Rat übertragen
bekommen?
Vom Rat übertragene Entscheidungsbefugnis in folgenden
Angelegenheiten sind sinnvolle und ureigene Aufgaben des
IR:
Mitwirkung bei der Festlegung der Arbeitsschwerpunkte
der Kommunalen Integrationszentren
Verteilung der Mittel für
die Arbeit von Interkulturellen Zentren, Vereinen und
Initiativen
Integrationsprojekte (z. B. Bundes-, Landes-, und
EU-Mittel)
Antirassismusprojekte
Welche Kompetenzen sollte der
Integrationsrat bekommen?
Weitere Aufgaben und Themen des IR können sein:
Interkulturelle Grundsatzangelegenheiten und
Flüchtlingspolitik
Maßnahmen der interkulturellen Öffnung der
Verwaltung
Maßnahmen zur Potentialförderung, wie z.B. der
natürlichen Mehrsprachigkeit und Mehrkulturalität.
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25.03.2017
Zusammenarbeit des Integrationsrates mit der
Verwaltung
Rechtliche Grundlage:
Gesetzliche Grundlage der Arbeit der Geschäftsführung sind
gemäß Gemeindeordnung § 27:
(1) In einer Gemeinde, in der mindestens 5 000 ausländische
Einwohner ihre Hauptwohnung haben, ist ein Integrationsrat zu
bilden.
(10) Dem Integrationsrat sind die zur Erledigung seiner
Aufgaben erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.
Personelle Ausstattung und inhaltliche Ausrichtung in
Köln
Geschäftsstelle Integrationsrat (½ Stelle)
- Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Sitzungen (Ausschusssachbearbeitung)
- Teilaufgaben, die sonst der zentrale Sitzungsdienst übernimmt
Geschäftsführung Integrationsrat ½ Stelle (Ratsentscheid aus dem Jahr 2008)
„Die Tätigkeiten sollen über eine reine Geschäftsführung (analog Ausschusssachbearbeitung) hinausgehen und dienen der administrativen Unterstützung
z. B.
- Betreuung von bestehenden Arbeitskreisen,
- Vorbereitung und Begleitung von Fachveranstaltungen und Presseterminen,
- Betreuung der eigenständigen Öffentlichkeitsarbeit des Gremiums,
- Bewirtschaftung der Haushaltsstellen des Integrationsrates,
- Vorbereitung von Korrespondenz,
- Funktion als "erreichbarer und kompetenter Ansprechpartner",
- Betreiben von Recherchen,
- Betreuung des Internetauftritts des Integrationsrates etc.“
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Zuständigkeiten – die Fachausschüsse
Der Rat ist das zentrale Entscheidungsgremium in der Kommune.
Die Aufgaben der verschiedenen Ausschüsse sind in der jeweiligen
Zuständigkeitsordnung der Kommune geregelt.
Hier sind alle Ausschüsse und ihre Zuständigkeiten aufgelistet.
Grundsätzlich werden zwei Arten unterschieden:
Dem Ausschuss wird die Entscheidungsbefugnis in folgenden
Angelegenheiten übertragen: …
Der Ausschuss ist insbesondere in folgenden Angelegenheiten
vorberatend im Sinne des § 1 Abs. 5 dieser Zuständigkeitsordnung zu
beteiligen: …
Zuständigkeiten - der Integrationsrat
Gemeindeordnung § 27:
(8) Rat und Integrationsrat sollen sich über die Themen und Aufgaben der
Integration in der Gemeinde abstimmen.
Der Integrationsrat kann sich darüber hinaus mit allen Angelegenheiten der
Gemeinde befassen.
Auf Antrag des Integrationsrates ist eine Anregung oder Stellungnahme des
Integrationsrates dem Rat, einer Bezirksvertretung oder einem Ausschuss
vorzulegen.
Hauptsatzung § 22 in Köln:
(6) Der Integrationsrat kann sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde,
insbesondere wenn sie die Interessen der Kölner Migrantinnen und Migranten
als solche betreffen, befassen und Vorschläge und Anregungen machen.
Der Integrationsrat ist in allen wichtigen Angelegenheiten, die die Interessen
der Kölner Migrantinnen und Migranten als solche betreffen, zu informieren
und vor der Beschlussfassung durch den Rat zu beteiligen.
Hinweis:
durch diese Regelung in der Hauptsatzung stellt sich die jeweilige Tagesordnung des Integrationsrates quasi von
selber auf; ergänzend kommen dann noch Anfragen oder Anträge des IR dazu,
dies macht natürlich nur dann Sinn, wenn der Integrationsrat zu Beginn der jeweiligen Beratungsfolge tagt und die
IR-Mitglieder die Mitteilungen und Beschlussvorlagen der Verwaltung aus ihrer Sicht und Kompetenz heraus, noch
vor Beschlussfassung z.B. des Rates kommentieren können
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25.03.2017
Zuständigkeiten - der Integrationsrat
Der Integrationsrat tagt in Köln jährlich ca. 7 – 8 x (orientiert an der
Sitzungszahl des Sozialausschusses) und ist im Allgemeinen vorberatend
tätig.
Es gibt Bestrebungen den Integrationsräten auch abschließende
Entscheidungsbefugnisse zuzugestehen (denkbar z.B. zum Integrationskonzept, Vergabe
Antirassismusmittel, Förderung Interkultureller Zentren, Vergabe der Mittel aus einem Integrationsbudget
etc.)
Allerdings werden bereits jetzt - durch die strukturelle Einbindung der
Ratsmitglieder im Integrationsrat - die allermeisten im Integrationsrat
‚vorberatend‘ behandelten Anträge anschließend in den Ausschüssen oder
im Rat bestätigt.
Gremien des Integrationsrates Köln
Koordinierungsrunde
besteht aus
dem Vorsitzenden des Integrationsrates
seinen fünf Vertreter*innen
den migrationspolitischen Sprecher*innen der Ratsfraktionen
der Geschäftsführung Integrationsrat (natürlich nur beratend und ohne
Stimmrecht)
Die Koordinierungsrunde trifft sich
(ähnlich wie die
Fraktionsvorsitzendenbesprechung vor den Ratssitzungen) ca.
eine Woche vor der
Sitzung, um die kommende IR-Sitzung vorzubesprechen.
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Gremien des Integrationsrates Köln
Die Arbeitskreise
Der Integrationsrat hat für diese Wahlperiode fünf Arbeitskreise eingerichtet, um
Themen besser diskutieren und vorbereiten zu können.
Wichtig ist hier die Erarbeitung des ‚migrationspolitischen‘ Blickes auf die unterschiedlichen kommunalen
Themen im Sinne der Sicherstellung einer gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit
Zuwanderungsgeschichte (Integrationsrat als ‚Gleichsstellungsgremium‘)
AK 1 – Kultur und Sport
AK 2 – Flüchtlinge, Interkulturelle Zentren und bürgerschaft. Engagement
AK 3 – Erziehung, Bildung und Beruf
AK 4 – Gesundheit, Soziales und Senioren
AK 5 – Allg. Rechtsfragen, Interkulturelle Öffnung und Antirassismus
Hinweis: Aktuell wird in Köln geprüft, ob für die Teilnahme an der Koordinierungsrunde und den Arbeitskreissitzungen (analog
zu den Sitzungsgeldzahlungen der Facharbeitskreise der Ratsfraktionen) ein Sitzungsgeld gezahlt werden kann.
Struktur der Gremien des Integrationsrates Köln
Die Sprecher der Arbeitskreise sind im Allgemeinen die Vertreter*innen des
Vorsitzenden
Die Arbeitskreise setzen sich aus
gewählten Integrationsratsmitgliedern
Fachleuten zum Thema von Trägern; (seltener) Fachleute aus der Verwaltung
Interessierte und fachkundige Bürger*innen
Geschäftsführung Integrationsrat (natürlich nur beratend und ohne
Stimmrecht)
zusammen.
Abstimmungsberechtigt sind in den Arbeitskreisen nur die gewählten IRMitglieder
Die Arbeitskreise treffen sich ca. alle 1 – 2 Monate um
vor den Sitzungen ein Meinungsbild zu aktuellen Mitteilungen und
Beschlussvorlagen der Verwaltung herzustellen
und längerfristige Schwerpunktthemen zu bearbeiten, Anfragen bzw. Anträge
vorzubereiten
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Rolle der Geschäftsführung bei den
Arbeitskreisen
Die Geschäftsführung
lädt jeweils im Namen der Sprecher*in ein
erstellt mit der Sprecher*in eine Tagesordnung für den Arbeitskreis
recherchiert zu bestimmten Themen und legt die Ergebnisse dem AK
vor (wichtig: die Geschäftsstelle erhält automatisch von fast allen
Ratsausschüssen die Sitzungsunterlagen – diese werden gesichtet und
integrationsrelevante Themen für die Arbeitskreise gesammelt und
der Sprecher*in vorgeschlagen)
macht ein Kurzprotokoll zur Orientierung
bereitet Anfragen und Anträge aus dem AK vor und stimmt sie mit den
gewählten Mitgliedern ab
Der Integrationsrat Dormagen
Satzung des Integrationsrates der Stadt Dormagen,
§ 1 – Kompetenzen und Aufgaben:
(1) Die Stadt Dormagen bildet nach Maßgabe dieser Satzung zur Mitwirkung der
Ausländerinnen und Ausländer an den kommunalen Willensprozessen einen Integrationsrat.
Nähere Einzelheiten über die Durchführung der Wahl regelt die Wahlordnung für die Wahl des
Integrationsrates.
(2) Der Integrationsrat kann sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen.
(3) Der Integrationsrat befasst sich insbesondere mit Fragestellungen, die sich aus dem
Zusammenleben von Menschen verschiedener kultureller Herkunft ergeben. Er strebt dabei
die soziale, rechtliche und politische Gleichstellung aller an.
(4) Der Integrationsrat soll zu Fragen, die ihm vom Rat, einem Ausschuss oder der Verwaltung
vorgelegt werden, Stellung nehmen.
(5) Auf Antrag des Integrationsrates ist eine Anregung oder Stellungnahme des
Integrationsrates dem Rat oder einem Ausschuss vorzulegen.
(6) Der Integrationsrat hat das Recht, Anfragen an die Verwaltung zu stellen.
(7) Die Verwaltung leitet Vorlagen, die die in Absatz 3 bezeichneten Angelegenheiten
betreffen, vor der Beratung in Rat oder Ausschüssen dem Integrationsrat zur Behandlung zu.
Rat und Ausschüsse behandeln solche Vorlagen der Verwaltung nur, wenn der Integrationsrat
zuvor Stellung genommen hat.
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25.03.2017
Der Integrationsrat Dormagen
Satzung des Integrationsrates der Stadt Dormagen,
§ 1 – Kompetenzen und Aufgaben:
(8) Der Integrationsrat betreibt seine Öffentlichkeitsarbeit selbständig.
(9) Der Integrationsrat wirkt an den Beratungen über die Haushaltssatzung
mit. Er berät über alle Haushaltsansätze, die seine Aufgaben bzw. Fragen
kommunaler Integrationsförderung und-arbeit betreffen oder berühren und
kann dazu Vorschläge und Anregungen geben.
Dies gilt insbesondere für:
• die Förderung von Vereinen, Initiativen und Selbstorganisationen von
Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, die in der Migrations-,
Integrations- und Antidiskriminierungsarbeit tätig sind.
• Fördermittel im Rahmen kommunaler Projekte zur Integrationsförderung, arbeit; dabei sollen insbes. Projekte der Kooperation, der
Begegnung, des friedlichen, gleichberechtigten Austauschs,
Miteinanders und Zusammenlebens priorisiert werden.
• die Verwendung von EU-, Bundes- oder Landesmitteln zur Förderung
der Integration.
Der Integrationsrat Dormagen
Satzung des Integrationsrates der Stadt Dormagen,
§ 1 – Kompetenzen und Aufgaben:
(10) Der Integrationsrat hat im Rahmen der jeweils geltenden
kommunalverfassungsrechtlichen Festlegungen Entscheidungsrecht. Dies
bezieht sich insbes. auf die ihm zur Erledigung seiner Aufgaben und zur
Wahrung seiner Rechte nach dieser Satzung vom Rat der Stadt nach § 27 Abs.
10 GO NRW zur Verfügung gestellten Mittel. Der Rat der Stadt kann dem
Integrationsrat darüber hinaus im Rahmen der GO NRW in der jeweils
geltenden Fassung und auf Grundlage der Hauptsatzung weitere
Entscheidungskompetenzen übertragen.
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Der Integrationsrat Dormagen
Satzung des Integrationsrates der Stadt Dormagen, § 1:
In folgenden Angelegenheiten soll der Integrationsrat das abschließende
Entscheidungsrecht haben:
• Richtlinien (einschließlich Bewilligungsbedingungen) für die Vergabe der
ihm vom Rat zugewiesenen Zuschussmittel an Vereine und Verbände für
Veranstaltungen und Projekte der Integrationsarbeit
• Verteilung der vorgenannten Mittel
In folgenden Angelegenheiten soll der Integrationsrat vor der
Beschlussfassung durch den Rat federführend mitwirken und Empfehlungen
aussprechen:
• Interkulturelle Grundsatzangelegenheiten (Konzept zur Stärkung der
integrativen Stadtgesellschaft) und Interkulturelles Maßnahmenprogramm
• Erstellung von Richtlinien zur interkulturellen Öffnung der Verwaltung und
zur Potentialförderung von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte.
Der Integrationsrat Dormagen
Satzung des Integrationsrates der Stadt
Dormagen, § 4 - Sachkundige Einwohner/innen:
Der Integrationsrat kann je ein Mitglied als sachkundige
Einwohnerin / sachkundigen Einwohner gemäß § 58 Abs.
4 GO NRW sowie ein Mitglied als stellvertretende
sachkundige Einwohnerin / stellvertretenden
sachkundigen Einwohner in alle Ausschüsse entsenden.
Die Bestellung erfolgt durch den Rat.
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