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Sitzungsvorlage (Anlage 3 TOP 5 Präsentation Sakal 250317)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
1,1 MB
Datum
03.05.2017
Erstellt
20.04.17, 16:59
Aktualisiert
20.04.17, 16:59

Inhalt der Datei

25.03.2017 Klausursitzung des Integartionsrates der Stadt Jülich 25. März 2017 11.00 – 14.00 Uhr TAGESORDNUNG 11:00 Uhr 11:05 Uhr 11:30 Uhr 11:40 Uhr 12:10 Uhr 12:30 Uhr 12:50 Uhr 13:15 Uhr ca. 14:00 Uhr Begrüßung: Anne-Marie Höthker, Vorsitzende, Moderation: Beatrix Lenzen, Geschäftsführerin des I-Rates Kurze Vorstellungsrunde der Teilnehmer*innen und Gäste Präsentation „Meilensteine Integrationsratsarbeit 2014 – 2016“ Beatrix Lenzen, Stadt Jülich Reflexion in Kleingruppen Was ist bisher gut gelungen seit Juli 2014? Wo gab/ gibt es „Stolpersteine“, was ist nicht gut gelungen? Gibt es Verbesserungsvorschläge? (Struktur, Inhalte) Präsentation der Ergebnisse der Reflexion kleiner Imbiss / Austausch im Gespräch Rechtliche Grundlage GO §27 zur Integrationsratsarbeit Umsetzung in den Kommunen am Beispiel des Integrationsrates Stadt Köln und anderer Engin Sakal, Geschäftsführer des Landesintegrationsrat Kommunale Grundlage der Arbeit des Jülicher Integrationsrates im Rahmen der Hauptsatzung und Zuständigkeitsordnung der Stadt Jülich Frank Muckel, Stadt Jülich „Wie geht es weiter?“ Diskussion und Vereinbarungen zur weiteren Zusammenarbeit Ende 1 25.03.2017 - Politische Partizipation – Meine Stimme ist wichtig Mitwirken und mitgestalten Das Rollenverständnis des Integrationsrates und seiner Mitglieder ?????????? 2 25.03.2017 § 27 der Gemeindeordnung Integration Am 19. Dezember 2013 wurde das „Gesetz zur Weiterentwicklung der politischen Partizipation in den Gemeinden und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften“ verabschiedet Eckpunkte der Änderungen des § 27 GO NRW Erweiterung des aktiven Wahlrechts Wahlrecht für alle mit doppelter Staatsangehörigkeit und Eingebürgerte auf Antrag eingeführt. Wahlrecht für Aussiedler Einheitliches Gremium Integrationsrat Flächendeckend nur noch Integrationsräte, d.h. Mehrheit der Mitglieder werden gewählt Wahl der Integrationsräte am Tag der Kommunalwahl Aufwertung der Gremien durch die Einführung des einheitlichen Wahltages mit den Kommunalparlamenten 3 25.03.2017 Eckpunkte der Änderungen des § 27 GO NRW Zulassung einer Stellvertretung Stellvertreterregelung möglich wenn in der Wahlordnung dieses entsprechend festgelegt wird Förderung der Zusammenarbeit Integrationsrat/Rat Durch die Zusammensetzung des IR und Öffnung des §27 durch den neuen Satz im Abs. 8 Satz 1 Verfügungsmöglichkeit über zugewiesene Haushaltsmittel Im §27 Abs. 10 Satz 2 wird die Kompetenz über Haushaltsmittel, die vom Rat zugewiesen werden festgelegt. Wie soll der Integrationsrat arbeiten? Rechtliche Grundlage der Tätigkeit des Integrationsrates ist: Rat und Integrationsrat sollen sich über die Themen und Aufgaben der Integration in der Gemeinde abstimmen. (§ 27 Abs. 8 Satz 1 GO NRW) Möglichkeiten des Integrationsrates in der Gemeindeordnung: Der Integrationsrat kann eine Anregung oder Stellungnahme dem Rat, einer Bezirksvertretung oder einem Ausschuss vorlegen. (§ 27 Abs. 8 Satz 3 GO NRW) 4 25.03.2017 Wie soll der Integrationsrat arbeiten? Weitere Möglichkeiten in der Gemeindeordnung: Der Vorsitzende des Integrationsrates oder ein anderes vom Integrationsrat benanntes Mitglied ist berechtigt, bei der Beratung dieser Angelegenheit an der Sitzung teilzunehmen; auf sein Verlangen ist ihm dazu das Wort zu erteilen. (§ 27 Abs. 8 Satz 4 GO NRW) Der Integrationsrat soll zu Fragen, die ihm vom Rat, einem Ausschuss, einer Bezirksvertretung oder vom Bürgermeister vorgelegt werden, Stellung nehmen. (§ 27 Abs. 9 GO NRW) Dem Integrationsrat sind die zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. (§ 27 Abs. 10 Satz 1 GO NRW) Wie soll der Integrationsrat arbeiten? Weitere Möglichkeiten in der Gemeindeordnung: Der Integrationsrat kann sich darüber hinaus mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen. (§ 27 Abs. 8 Satz 2 GO NRW) Der Rat kann nach Anhörung des Integrationsrates den Rahmen festlegen, innerhalb dessen der Integrationsrat über ihm vom Rat zugewiesene Haushaltsmittel entscheiden kann. (§ 27 Abs. 10 Satz 2 GO NRW) 5 25.03.2017 Wie soll der Integrationsrat arbeiten? Weitere Möglichkeiten in der Gemeindeordnung: Der Integrationsrat kann sich darüber hinaus mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen. (§ 27 Abs. 8 Satz 2 GO NRW) Der Rat kann nach Anhörung des Integrationsrates den Rahmen festlegen, innerhalb dessen der Integrationsrat über ihm vom Rat zugewiesene Haushaltsmittel entscheiden kann. (§ 27 Abs. 10 Satz 2 GO NRW) Politische Arbeit des Integrationsrates Der Integrationsrat ist in erster Linie die politische Vertretung der Migrantinnen und Migranten. Er kommt durch Urwahlen neben dem Rat der Stadt zustande. Die zweite Säule des Integrationsrates ist ihr Wirken als Fachgremium für die Integrationspolitik in der Gemeinde. 6 25.03.2017 Politische Arbeit des Integrationsrates Die Aufgabe des Integrationsrates ist es, Themen der Integrationspolitik in der Gemeinde auf die Tagesordnung zu setzen und diese in Zusammenarbeit mit den Ratsfraktionen und der Verwaltung im Sinne einer gelungenen Integrationspolitik erfolgreich zu gestalten. Der Integrationsrat ist in einem ständigen Dialog und Austausch mit den Ratsfraktionen. Der Integrationsrat verfolgt die tägliche politische Diskussion in der Kommune und schaltet sich rechtzeitig und vorausschauend in die Diskussionsprozesse ein. Politische Arbeit des Integrationsrates Der Integrationsrat pflegt und baut die Kommunikation mit den Migrantenorganisationen aus. Ein ständiger Dialog mit diesen ist die Erfolgsgrundlage ihrer Arbeit. Der Integrationsrat ist das Bindeglied der kommunalen Integrationspolitik zwischen den Akteuren und versteht sich gleichzeitig als Hauptakteur in dem Themenbereich. Die Fachkompetenz des Integrationsrates ist für die erfolgreiche Integration in der Kommune ausschlaggebend. 7 25.03.2017 Wie ist die Kompetenzfrage des Integrationsrates im Bereich der Zuständigkeit zu sehen? Welche Kompetenzen hat der Integrationsrat konkret? Verfügungsmöglichkeit über zugewiesene Haushaltsmittel (Diese Kompetenz wird in der Gemeindeordnung bereits erteilt. Den Rahmen legt der Rat fest.) Darüber hinaus kann sich der Integrationsrat mit dem Rat einigen, über folgende Themen die Entscheidungskompetenz zu erhalten (Dieses kann durch die Änderung bzw. Ergänzung der der Hauptsatzung der Stadt erfolgen): Mitwirkung an den Beratungen über die Haushaltssatzung. Der Integrationsrat berät über alle Haushaltsansätze, die seine Aufgaben betreffen und kann dazu Vorschläge und Anregungen machen 8 25.03.2017 Welche Kompetenzen sollte der Integrationsrat vom Rat übertragen bekommen? Vom Rat übertragene Entscheidungsbefugnis in folgenden Angelegenheiten sind sinnvolle und ureigene Aufgaben des IR: Mitwirkung bei der Festlegung der Arbeitsschwerpunkte der Kommunalen Integrationszentren Verteilung der Mittel für die Arbeit von Interkulturellen Zentren, Vereinen und Initiativen Integrationsprojekte (z. B. Bundes-, Landes-, und EU-Mittel) Antirassismusprojekte Welche Kompetenzen sollte der Integrationsrat bekommen? Weitere Aufgaben und Themen des IR können sein: Interkulturelle Grundsatzangelegenheiten und Flüchtlingspolitik Maßnahmen der interkulturellen Öffnung der Verwaltung Maßnahmen zur Potentialförderung, wie z.B. der natürlichen Mehrsprachigkeit und Mehrkulturalität. 9 25.03.2017 Zusammenarbeit des Integrationsrates mit der Verwaltung Rechtliche Grundlage: Gesetzliche Grundlage der Arbeit der Geschäftsführung sind gemäß Gemeindeordnung § 27: (1) In einer Gemeinde, in der mindestens 5 000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben, ist ein Integrationsrat zu bilden. (10) Dem Integrationsrat sind die zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Personelle Ausstattung und inhaltliche Ausrichtung in Köln Geschäftsstelle Integrationsrat (½ Stelle) - Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Sitzungen (Ausschusssachbearbeitung) - Teilaufgaben, die sonst der zentrale Sitzungsdienst übernimmt Geschäftsführung Integrationsrat ½ Stelle (Ratsentscheid aus dem Jahr 2008) „Die Tätigkeiten sollen über eine reine Geschäftsführung (analog Ausschusssachbearbeitung) hinausgehen und dienen der administrativen Unterstützung z. B. - Betreuung von bestehenden Arbeitskreisen, - Vorbereitung und Begleitung von Fachveranstaltungen und Presseterminen, - Betreuung der eigenständigen Öffentlichkeitsarbeit des Gremiums, - Bewirtschaftung der Haushaltsstellen des Integrationsrates, - Vorbereitung von Korrespondenz, - Funktion als "erreichbarer und kompetenter Ansprechpartner", - Betreiben von Recherchen, - Betreuung des Internetauftritts des Integrationsrates etc.“ 10 25.03.2017 Zuständigkeiten – die Fachausschüsse Der Rat ist das zentrale Entscheidungsgremium in der Kommune. Die Aufgaben der verschiedenen Ausschüsse sind in der jeweiligen Zuständigkeitsordnung der Kommune geregelt. Hier sind alle Ausschüsse und ihre Zuständigkeiten aufgelistet. Grundsätzlich werden zwei Arten unterschieden: Dem Ausschuss wird die Entscheidungsbefugnis in folgenden Angelegenheiten übertragen: … Der Ausschuss ist insbesondere in folgenden Angelegenheiten vorberatend im Sinne des § 1 Abs. 5 dieser Zuständigkeitsordnung zu beteiligen: … Zuständigkeiten - der Integrationsrat Gemeindeordnung § 27: (8) Rat und Integrationsrat sollen sich über die Themen und Aufgaben der Integration in der Gemeinde abstimmen. Der Integrationsrat kann sich darüber hinaus mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen. Auf Antrag des Integrationsrates ist eine Anregung oder Stellungnahme des Integrationsrates dem Rat, einer Bezirksvertretung oder einem Ausschuss vorzulegen. Hauptsatzung § 22 in Köln: (6) Der Integrationsrat kann sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde, insbesondere wenn sie die Interessen der Kölner Migrantinnen und Migranten als solche betreffen, befassen und Vorschläge und Anregungen machen. Der Integrationsrat ist in allen wichtigen Angelegenheiten, die die Interessen der Kölner Migrantinnen und Migranten als solche betreffen, zu informieren und vor der Beschlussfassung durch den Rat zu beteiligen. Hinweis: durch diese Regelung in der Hauptsatzung stellt sich die jeweilige Tagesordnung des Integrationsrates quasi von selber auf; ergänzend kommen dann noch Anfragen oder Anträge des IR dazu, dies macht natürlich nur dann Sinn, wenn der Integrationsrat zu Beginn der jeweiligen Beratungsfolge tagt und die IR-Mitglieder die Mitteilungen und Beschlussvorlagen der Verwaltung aus ihrer Sicht und Kompetenz heraus, noch vor Beschlussfassung z.B. des Rates kommentieren können 11 25.03.2017 Zuständigkeiten - der Integrationsrat Der Integrationsrat tagt in Köln jährlich ca. 7 – 8 x (orientiert an der Sitzungszahl des Sozialausschusses) und ist im Allgemeinen vorberatend tätig. Es gibt Bestrebungen den Integrationsräten auch abschließende Entscheidungsbefugnisse zuzugestehen (denkbar z.B. zum Integrationskonzept, Vergabe Antirassismusmittel, Förderung Interkultureller Zentren, Vergabe der Mittel aus einem Integrationsbudget etc.) Allerdings werden bereits jetzt - durch die strukturelle Einbindung der Ratsmitglieder im Integrationsrat - die allermeisten im Integrationsrat ‚vorberatend‘ behandelten Anträge anschließend in den Ausschüssen oder im Rat bestätigt. Gremien des Integrationsrates Köln Koordinierungsrunde besteht aus dem Vorsitzenden des Integrationsrates seinen fünf Vertreter*innen den migrationspolitischen Sprecher*innen der Ratsfraktionen der Geschäftsführung Integrationsrat (natürlich nur beratend und ohne Stimmrecht) Die Koordinierungsrunde trifft sich (ähnlich wie die Fraktionsvorsitzendenbesprechung vor den Ratssitzungen) ca. eine Woche vor der Sitzung, um die kommende IR-Sitzung vorzubesprechen. 12 25.03.2017 Gremien des Integrationsrates Köln Die Arbeitskreise Der Integrationsrat hat für diese Wahlperiode fünf Arbeitskreise eingerichtet, um Themen besser diskutieren und vorbereiten zu können. Wichtig ist hier die Erarbeitung des ‚migrationspolitischen‘ Blickes auf die unterschiedlichen kommunalen Themen im Sinne der Sicherstellung einer gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte (Integrationsrat als ‚Gleichsstellungsgremium‘) AK 1 – Kultur und Sport AK 2 – Flüchtlinge, Interkulturelle Zentren und bürgerschaft. Engagement AK 3 – Erziehung, Bildung und Beruf AK 4 – Gesundheit, Soziales und Senioren AK 5 – Allg. Rechtsfragen, Interkulturelle Öffnung und Antirassismus Hinweis: Aktuell wird in Köln geprüft, ob für die Teilnahme an der Koordinierungsrunde und den Arbeitskreissitzungen (analog zu den Sitzungsgeldzahlungen der Facharbeitskreise der Ratsfraktionen) ein Sitzungsgeld gezahlt werden kann. Struktur der Gremien des Integrationsrates Köln Die Sprecher der Arbeitskreise sind im Allgemeinen die Vertreter*innen des Vorsitzenden Die Arbeitskreise setzen sich aus gewählten Integrationsratsmitgliedern Fachleuten zum Thema von Trägern; (seltener) Fachleute aus der Verwaltung Interessierte und fachkundige Bürger*innen Geschäftsführung Integrationsrat (natürlich nur beratend und ohne Stimmrecht) zusammen. Abstimmungsberechtigt sind in den Arbeitskreisen nur die gewählten IRMitglieder Die Arbeitskreise treffen sich ca. alle 1 – 2 Monate um vor den Sitzungen ein Meinungsbild zu aktuellen Mitteilungen und Beschlussvorlagen der Verwaltung herzustellen und längerfristige Schwerpunktthemen zu bearbeiten, Anfragen bzw. Anträge vorzubereiten 13 25.03.2017 Rolle der Geschäftsführung bei den Arbeitskreisen Die Geschäftsführung lädt jeweils im Namen der Sprecher*in ein erstellt mit der Sprecher*in eine Tagesordnung für den Arbeitskreis recherchiert zu bestimmten Themen und legt die Ergebnisse dem AK vor (wichtig: die Geschäftsstelle erhält automatisch von fast allen Ratsausschüssen die Sitzungsunterlagen – diese werden gesichtet und integrationsrelevante Themen für die Arbeitskreise gesammelt und der Sprecher*in vorgeschlagen) macht ein Kurzprotokoll zur Orientierung bereitet Anfragen und Anträge aus dem AK vor und stimmt sie mit den gewählten Mitgliedern ab Der Integrationsrat Dormagen Satzung des Integrationsrates der Stadt Dormagen, § 1 – Kompetenzen und Aufgaben: (1) Die Stadt Dormagen bildet nach Maßgabe dieser Satzung zur Mitwirkung der Ausländerinnen und Ausländer an den kommunalen Willensprozessen einen Integrationsrat. Nähere Einzelheiten über die Durchführung der Wahl regelt die Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates. (2) Der Integrationsrat kann sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen. (3) Der Integrationsrat befasst sich insbesondere mit Fragestellungen, die sich aus dem Zusammenleben von Menschen verschiedener kultureller Herkunft ergeben. Er strebt dabei die soziale, rechtliche und politische Gleichstellung aller an. (4) Der Integrationsrat soll zu Fragen, die ihm vom Rat, einem Ausschuss oder der Verwaltung vorgelegt werden, Stellung nehmen. (5) Auf Antrag des Integrationsrates ist eine Anregung oder Stellungnahme des Integrationsrates dem Rat oder einem Ausschuss vorzulegen. (6) Der Integrationsrat hat das Recht, Anfragen an die Verwaltung zu stellen. (7) Die Verwaltung leitet Vorlagen, die die in Absatz 3 bezeichneten Angelegenheiten betreffen, vor der Beratung in Rat oder Ausschüssen dem Integrationsrat zur Behandlung zu. Rat und Ausschüsse behandeln solche Vorlagen der Verwaltung nur, wenn der Integrationsrat zuvor Stellung genommen hat. 14 25.03.2017 Der Integrationsrat Dormagen Satzung des Integrationsrates der Stadt Dormagen, § 1 – Kompetenzen und Aufgaben: (8) Der Integrationsrat betreibt seine Öffentlichkeitsarbeit selbständig. (9) Der Integrationsrat wirkt an den Beratungen über die Haushaltssatzung mit. Er berät über alle Haushaltsansätze, die seine Aufgaben bzw. Fragen kommunaler Integrationsförderung und-arbeit betreffen oder berühren und kann dazu Vorschläge und Anregungen geben. Dies gilt insbesondere für: • die Förderung von Vereinen, Initiativen und Selbstorganisationen von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, die in der Migrations-, Integrations- und Antidiskriminierungsarbeit tätig sind. • Fördermittel im Rahmen kommunaler Projekte zur Integrationsförderung, arbeit; dabei sollen insbes. Projekte der Kooperation, der Begegnung, des friedlichen, gleichberechtigten Austauschs, Miteinanders und Zusammenlebens priorisiert werden. • die Verwendung von EU-, Bundes- oder Landesmitteln zur Förderung der Integration. Der Integrationsrat Dormagen Satzung des Integrationsrates der Stadt Dormagen, § 1 – Kompetenzen und Aufgaben: (10) Der Integrationsrat hat im Rahmen der jeweils geltenden kommunalverfassungsrechtlichen Festlegungen Entscheidungsrecht. Dies bezieht sich insbes. auf die ihm zur Erledigung seiner Aufgaben und zur Wahrung seiner Rechte nach dieser Satzung vom Rat der Stadt nach § 27 Abs. 10 GO NRW zur Verfügung gestellten Mittel. Der Rat der Stadt kann dem Integrationsrat darüber hinaus im Rahmen der GO NRW in der jeweils geltenden Fassung und auf Grundlage der Hauptsatzung weitere Entscheidungskompetenzen übertragen. 15 25.03.2017 Der Integrationsrat Dormagen Satzung des Integrationsrates der Stadt Dormagen, § 1: In folgenden Angelegenheiten soll der Integrationsrat das abschließende Entscheidungsrecht haben: • Richtlinien (einschließlich Bewilligungsbedingungen) für die Vergabe der ihm vom Rat zugewiesenen Zuschussmittel an Vereine und Verbände für Veranstaltungen und Projekte der Integrationsarbeit • Verteilung der vorgenannten Mittel In folgenden Angelegenheiten soll der Integrationsrat vor der Beschlussfassung durch den Rat federführend mitwirken und Empfehlungen aussprechen: • Interkulturelle Grundsatzangelegenheiten (Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft) und Interkulturelles Maßnahmenprogramm • Erstellung von Richtlinien zur interkulturellen Öffnung der Verwaltung und zur Potentialförderung von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Der Integrationsrat Dormagen Satzung des Integrationsrates der Stadt Dormagen, § 4 - Sachkundige Einwohner/innen: Der Integrationsrat kann je ein Mitglied als sachkundige Einwohnerin / sachkundigen Einwohner gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW sowie ein Mitglied als stellvertretende sachkundige Einwohnerin / stellvertretenden sachkundigen Einwohner in alle Ausschüsse entsenden. Die Bestellung erfolgt durch den Rat. 16