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Beschlussvorlage GB (K 3, Neubau der Erftbrücke bei Groß Vernich hier: Zustimmung zum Vorentwurf)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
59 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (K 3, Neubau der Erftbrücke bei Groß Vernich
hier: Zustimmung zum Vorentwurf) Beschlussvorlage GB (K 3, Neubau der Erftbrücke bei Groß Vernich
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 220/2006 10.05.2006 Az.: IV/66.2/644-03/1-3/Sz X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 22.05.2006 Kreisausschuss 31.05.2006 K 3, Neubau der Erftbrücke bei Groß Vernich hier: Zustimmung zum Vorentwurf Sachbearbeiter/in: Herr Schmitz Tel.: 15 534 Abt.: 66 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreissausschuss stimmt dem Vorentwurf zum Neubau der Brücke über die Erftbrücke an der K3 entsprechend der Variante 1 zu. Seite - 2 Begründung: Der Kreisausschuss hat am 22.03.2006 beschlossen, das Ingenieurbüro Cornelissen aus Nideggen mit der Planung zum Neubau des Brückenbauwerks an der K 3 zwischen Klein- und Groß Vernich zu beauftragen. Vom Ingenieurbüro wurden 3 Varianten zum Neubau der Erftbrücke an der K 3 erstellt. Allgemeine Planungsanforderungen: Der Verkehrsraum auf der Brücke wurde entsprechend dem in der Anlage 1 beigefügten Querschnitt gegliedert. Die Fahrbahnbreite beträgt 6,50 m, wobei beidseitig 1,50 m breite Gehwege angeordnet sind. Aus Gründen des Hochwasserschutzes sollen die Strompfeiler (Stützen im Gewässerquerschnitt) entfallen. Variante 1 Die Brücke der Variante 1 wird als Zweigelenkrahmen mit gebogener und gevouteter Fahrbahnplatte und gevouteten Widerlagern ausgebildet. Die im Längsschnitt gekrümmte Gradiente auf der Brücke ermöglicht eine gute Entwässerung auf dem Bauwerk und erspart Brückeneinläufe innerhalb der Fahrbahnplatte. Durch die Wahl des Bauwerkssystems entfallen Lager- und Übergangskonstruktionen. Aufgrund des Wegfalls der Strompfeiler und der Anhebung der Brückenunterkante, vergrößert sich trotz Neigung der Wiederlager der Durchflussquerschnitt unterhalb der Brücke. Reine Baukosten der Variante 1 einschließlich den Kosten für den Abbruch der vorhandenen Brücke: ca. 364.000,00 € Variante 2 Der Brückenunterbau der Variante 2 wird als extern-vorgespannte Platte ausgeführt. Hierzu werden in den Drittelspunkten der Plattenunterseite Umlenksättel aus abgestrebten Stahlprofilen errichtet. Die Unterbauten bestehen aus kastenförmigen Widerlagern mit vorstehender Auflagerbank. Die im Längsschnitt gekrümmte Gradiente auf der Brücke ermöglicht eine gute Entwässerung auf dem Bauwerk und erspart Brückeneinläufe innerhalb der Fahrbahnplatte. Durch die Wahl des Bauwerkssystems sind Verformungslager an beiden Brückenenden erforderlich. Reine Baukosten der Variante 2 einschließlich den Kosten für den Abbruch der vorhandenen Brücke: ca. 367.000,00 € Variante 3 In der Variante 3 wird ein Brückenüberbau, der aus vorgefertigten und vorverformten Stahlverbundträgern hergestellt wird, vorgeschlagen. Die Fahrbahnplatte des Überbaus besteht aus fünf Stahlverbundträgern mit anbetoniertem Untergurt. Durch den Wegfall der Strompfeiler bei Beibehaltung der Brückenunterkante vergrößert sich der Durchflussquerschnitt unterhalb der Brücke. Die im Längsschnitt einseitig geneigte Gradiente auf der Brücke ermöglicht eine Entwässerung auf dem Bauwerk und erspart Brückeneinläufe innerhalb der Fahrbahnplatte. Die durch die einseitige Seite - 3 Neigung des Überbaus erforderliche Anhebung der rechten Brückenseite bedingt eine vergrößerte Ausbaulänge hinter dem Widerlager. Durch die Wahl des Bauwerkssystems entfallen Lager- und Übergangs-konstruktionen. Reine Baukosten der Variante 3 einschließlich den Kosten für den Abbruch der vorhandenen Brücke: ca. 389.000,00 € Die Verwaltung schlägt vor die weitere Planung auf der Basis der Variante 1 fortzuführen. I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)