Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 220/2006
10.05.2006
Az.: IV/66.2/644-03/1-3/Sz
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
22.05.2006
Kreisausschuss
31.05.2006
K 3, Neubau der Erftbrücke bei Groß Vernich
hier: Zustimmung zum Vorentwurf
Sachbearbeiter/in: Herr Schmitz
Tel.: 15 534
Abt.: 66
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreissausschuss stimmt dem Vorentwurf zum Neubau der Brücke über die Erftbrücke an der
K3 entsprechend der Variante 1 zu.
Seite - 2 Begründung:
Der Kreisausschuss hat am 22.03.2006 beschlossen, das Ingenieurbüro Cornelissen aus Nideggen mit der Planung zum Neubau des Brückenbauwerks an der K 3 zwischen Klein- und Groß
Vernich zu beauftragen.
Vom Ingenieurbüro wurden 3 Varianten zum Neubau der Erftbrücke an der K 3 erstellt.
Allgemeine Planungsanforderungen:
Der Verkehrsraum auf der Brücke wurde entsprechend dem in der Anlage 1 beigefügten Querschnitt gegliedert. Die Fahrbahnbreite beträgt 6,50 m, wobei beidseitig 1,50 m breite Gehwege
angeordnet sind.
Aus Gründen des Hochwasserschutzes sollen die Strompfeiler (Stützen im Gewässerquerschnitt)
entfallen.
Variante 1
Die Brücke der Variante 1 wird als Zweigelenkrahmen mit gebogener und gevouteter Fahrbahnplatte und gevouteten Widerlagern ausgebildet.
Die im Längsschnitt gekrümmte Gradiente auf der Brücke ermöglicht eine gute Entwässerung auf
dem Bauwerk und erspart Brückeneinläufe innerhalb der Fahrbahnplatte. Durch die Wahl des Bauwerkssystems entfallen Lager- und Übergangskonstruktionen. Aufgrund des Wegfalls der
Strompfeiler und der Anhebung der Brückenunterkante, vergrößert sich trotz Neigung der Wiederlager der Durchflussquerschnitt unterhalb der Brücke.
Reine Baukosten der Variante 1 einschließlich den Kosten für den Abbruch der vorhandenen Brücke:
ca. 364.000,00 €
Variante 2
Der Brückenunterbau der Variante 2 wird als extern-vorgespannte Platte ausgeführt. Hierzu werden in den Drittelspunkten der Plattenunterseite Umlenksättel aus abgestrebten Stahlprofilen errichtet. Die Unterbauten bestehen aus kastenförmigen Widerlagern mit vorstehender Auflagerbank. Die im Längsschnitt gekrümmte Gradiente auf der Brücke ermöglicht eine gute Entwässerung auf dem Bauwerk und erspart Brückeneinläufe innerhalb der Fahrbahnplatte.
Durch die Wahl des Bauwerkssystems sind Verformungslager an beiden Brückenenden erforderlich.
Reine Baukosten der Variante 2 einschließlich den Kosten für den Abbruch der vorhandenen Brücke:
ca. 367.000,00 €
Variante 3
In der Variante 3 wird ein Brückenüberbau, der aus vorgefertigten und vorverformten Stahlverbundträgern hergestellt wird, vorgeschlagen. Die Fahrbahnplatte des Überbaus besteht aus fünf
Stahlverbundträgern mit anbetoniertem Untergurt. Durch den Wegfall der Strompfeiler bei Beibehaltung der Brückenunterkante vergrößert sich der Durchflussquerschnitt unterhalb der Brücke.
Die im Längsschnitt einseitig geneigte Gradiente auf der Brücke ermöglicht eine Entwässerung auf
dem Bauwerk und erspart Brückeneinläufe innerhalb der Fahrbahnplatte. Die durch die einseitige
Seite - 3 Neigung des Überbaus erforderliche Anhebung der rechten Brückenseite bedingt eine vergrößerte
Ausbaulänge hinter dem Widerlager.
Durch die Wahl des Bauwerkssystems entfallen Lager- und Übergangs-konstruktionen.
Reine Baukosten der Variante 3 einschließlich den Kosten für den Abbruch der vorhandenen Brücke:
ca. 389.000,00 €
Die Verwaltung schlägt vor die weitere Planung auf der Basis der Variante 1 fortzuführen.
I. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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