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Sitzungsvorlage (Antrag der RWE Power AG auf Zulassung des Sonderbetriebsplanes O 2017/04 Errichtung und Betrieb einer Grubenwasserbehandlungsanlage im Bereich der Einleitstelle Kirchberg des Tagebaus Inden)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
117 kB
Datum
11.05.2017
Erstellt
28.04.17, 12:00
Aktualisiert
28.04.17, 12:00
Sitzungsvorlage (Antrag der RWE Power AG auf Zulassung des Sonderbetriebsplanes O 2017/04
Errichtung und Betrieb einer Grubenwasserbehandlungsanlage im Bereich der Einleitstelle Kirchberg des Tagebaus Inden) Sitzungsvorlage (Antrag der RWE Power AG auf Zulassung des Sonderbetriebsplanes O 2017/04
Errichtung und Betrieb einer Grubenwasserbehandlungsanlage im Bereich der Einleitstelle Kirchberg des Tagebaus Inden)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 66 Az.: Sa/Gc Jülich, 26.04.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 161/2017 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 11.05.2017 TOP Ergebnisse Antrag der RWE Power AG auf Zulassung des Sonderbetriebsplanes O 2017/04 Errichtung und Betrieb einer Grubenwasserbehandlungsanlage im Bereich der Einleitstelle Kirchberg des Tagebaus Inden Anlg.: 1 Lageplan 66 Sa 66 Hel III Sc I.V. Sc SD.Net Lem Beschlussentwurf: Die Stadt Jülich hat keine Einwände gegen den beantragten Sonderbetriebsplan O 2017/04 zur Errichtung und Betrieb einer Grubenwasserbehandlungsanlage im Bereich der Einleitstelle Kirchberg. Begründung: Mit Schreiben vom 1.3.2017 der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, ist die Stadt Jülich um Stellungnahme zur Zulassung des von der RWE Power AG am 25.1.2017 beantragten Sonderbetriebsplanes gebeten worden. Das im Betrieb des Tagebaus Inden anfallende Sümpfungs-, Gruben- und Niederschlagswasser wird über die Einleitstellen Inden-Lamersdorf und Jülich-Kirchberg in die Inde eingeleitet. Die Genehmigung wurde am 30.12.2005 erteilt. Gemäß einer Nebenbestimmung wurde zur Einhaltung der zulässigen Eisenkonzentration an der Einleitstelle Kirchberg ein Absetz- und Speicherbecken im Gewässerbett der alten Inde in Betrieb genommen. Aufgrund zunehmender Versauerung der nach Kirchberg fördernden Sümpfungsbrunnen, ist die erforderliche Eisenrückhaltung ohne Gegenmaßnahmen nicht mehr gewährleistet. Daher wird eine Anlage zur gezielten Neutralisation mit vorgeschalteter Entsäuerung und nachgelagerten Absetzbecken errichtet. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 161/2017 x nein nein Seite 2