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Beschlussvorlage (Evtl. Überwachung mit optisch-elektronischen Geräten in der Gemeinschaftsgrundschule Bedburg, Kölner Straße 35)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Evtl. Überwachung mit optisch-elektronischen Geräten in der Gemeinschaftsgrundschule Bedburg, Kölner Straße 35) Beschlussvorlage (Evtl. Überwachung mit optisch-elektronischen Geräten in der Gemeinschaftsgrundschule Bedburg, Kölner Straße 35) Beschlussvorlage (Evtl. Überwachung mit optisch-elektronischen Geräten in der Gemeinschaftsgrundschule Bedburg, Kölner Straße 35)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-80/2004 Sitzungsteil Fachbereich III Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen 18.01.2005 Bemerkungen: Betreff: Evtl. Überwachung mit optisch-elektronischen Geräten in der Gemeinschaftsgrundschule Bedburg, Kölner Straße 35 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen der Stadt Bedburg empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die Gemeinschaftsgrundschule Bedburg mit optisch-elektronischen Geräten überwachen zu lassen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Laut Mitteilung der Schulleiterin der Gemeinschaftsgrundschule Bedburg vom 15.06.2004 (s. Anlage), habe sich der Vandalismus in den Abendstunden auf dem Schulgelände wieder verstärkt. Neben den Zerstörungen, Verschmutzungen würden kleine Feuerchen gelegt. Sie habe Sorge, dass der nächste Einbruch nicht mehr lange auf sich warten ließe, und dann wieder enorme Kosten auf den Schulträger zukommen würden. In der Schulkonferenz vom 18.06.2004 wurde zum Eilantrag „Videoüberwachung der GGS Bedburg“ eine ad-hoc-Entscheidung getroffen, wonach eine Videoüberwachung einstimmig befürwortet wurde. Aufgrund des immer mehr zunehmenden Vandalismus, überwiegend in den Nachtstunden hat die Stadt Bedburg in Erwägung gezogen, die Gemeinschaftsgrundschule Bedburg mit einer variablen Videokamera überwachen zu lassen und mit Hinweisschildern auf diese hinzuweisen. Die Kosten hierfür betragen ca. 4.000,-- € incl. MWSt. für die Kamera mit Rollschrank, Langzeitvideorekorder, Monitor und Stativ. Laut Ratsbeschluss vom 06.11.2001 wurde eine derartige Überwachungsanlage auch im Schulzentrum installiert. Die in 2002 an der Hauptschule angebrachte Überwachungsanlage konnte zu keinem Erfolg führen. Nachdem im Jahre 2003 zusätzliche Kameras am Gymnasium installiert wurden, haben sich die Fahrraddiebstähle von 15 gestohlenen Fahrrädern im Jahre 2003 auf 2 gestohlene Fahrräder im Jahre 2004 reduziert. Die Fahrraddiebstähle an der Realschule beziffern sich im Vergleich des Jahres 2003 zu 2004 von 4 auf 9. Nach § 29 b Abs. 1 DSG NRW (Datenschutzgesetz) ist die nicht mit einer Speicherung verbundene Beobachtung öffentlich zugänglicher Bereiche mit optisch-elektronischen Einrichtungen zulässig, wenn dies der Wahrnehmung des Hausrechts dient und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass schutzwürdige Interessen betroffener Personen überwiegen. Die Tatsache der Überwachung ist, soweit sie nicht offenkundig ist, den Betroffenen durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen. Eine Speicherung der erhobenen Daten ist nur bei konkreter Gefahr zu Beweiszwecken zulässig, wenn dies zum Erreichen der verfolgten Zwecke unverzichtbar ist. Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie hierzu nicht mehr erforderlich sind. Hiernach ist eine Überwachung mit optisch-elektronischen Geräten in den eingegrenzten Liegenschaften nach § 29 b DSG NRW (Datenschutzgesetz) möglich, wobei die Aufzeichnungen allerdings ungesehen zu löschen sind, sofern keine Beschädigungen aufgetreten sind. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, die variable Videoüberwachung mit entsprechenden Hinweisen aus den o.a. Gründen in der GGS Bedburg durchzuführen. Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Bedburg hat auf der Basis einer Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes zur Anbringung von Videoüberwachungsanlagen keine Bedenken. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Er empfiehlt jedoch: a) die Tatsache der Beobachtung, soweit nicht offenkundig, durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen ( §§ 29 b Abs. 1 DSG NRW), b) die Daten unverzüglich zu löschen, wenn sie zu Beweiszwecken nicht mehr erforderlich sind ( § 29 b Abs. 2), c) die Filmaufnahmen nur nach Eintritt eines erheblichen Schadens auszuwerten und d) die Daten nach bestimmter Zeit zu löschen. Im Haushaltsentwurf des Jahres 2005 wurden die entsprechenden Haushaltsmittel beantragt. 50181 Bedburg, den 01.12.2004 ----------------------------------Franken ----------------------------------Tressel ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister