Daten
Kommune
Bedburg
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16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-80/2004
Sitzungsteil
Fachbereich III
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Hochbau und
Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen
18.01.2005
Bemerkungen:
Betreff:
Evtl. Überwachung mit optisch-elektronischen Geräten in der Gemeinschaftsgrundschule
Bedburg, Kölner Straße 35
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen der Stadt
Bedburg empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die Gemeinschaftsgrundschule Bedburg
mit optisch-elektronischen Geräten überwachen zu lassen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Laut Mitteilung der Schulleiterin der Gemeinschaftsgrundschule Bedburg vom 15.06.2004
(s. Anlage), habe sich der Vandalismus in den Abendstunden auf dem Schulgelände
wieder verstärkt. Neben den Zerstörungen, Verschmutzungen würden kleine Feuerchen
gelegt. Sie habe Sorge, dass der nächste Einbruch nicht mehr lange auf sich warten ließe,
und dann wieder enorme Kosten auf den Schulträger zukommen würden. In der
Schulkonferenz vom 18.06.2004 wurde zum Eilantrag „Videoüberwachung der GGS
Bedburg“ eine ad-hoc-Entscheidung getroffen, wonach eine Videoüberwachung
einstimmig befürwortet wurde.
Aufgrund des immer mehr zunehmenden Vandalismus, überwiegend in den Nachtstunden
hat die Stadt Bedburg in Erwägung gezogen, die Gemeinschaftsgrundschule Bedburg mit
einer variablen Videokamera überwachen zu lassen und mit Hinweisschildern auf diese
hinzuweisen. Die Kosten hierfür betragen ca. 4.000,-- € incl. MWSt. für die Kamera mit
Rollschrank, Langzeitvideorekorder, Monitor und Stativ.
Laut Ratsbeschluss vom 06.11.2001 wurde eine derartige Überwachungsanlage auch im
Schulzentrum installiert.
Die in 2002 an der Hauptschule angebrachte Überwachungsanlage konnte zu keinem
Erfolg führen. Nachdem im Jahre 2003 zusätzliche Kameras am Gymnasium installiert
wurden, haben sich die Fahrraddiebstähle von 15 gestohlenen Fahrrädern im Jahre 2003
auf 2 gestohlene Fahrräder im Jahre 2004 reduziert.
Die Fahrraddiebstähle an der Realschule beziffern sich im Vergleich des Jahres 2003 zu
2004 von 4 auf 9.
Nach § 29 b Abs. 1 DSG NRW (Datenschutzgesetz) ist die nicht mit einer Speicherung
verbundene Beobachtung öffentlich zugänglicher Bereiche mit optisch-elektronischen
Einrichtungen zulässig, wenn dies der Wahrnehmung des Hausrechts dient und keine
Anhaltspunkte dafür bestehen, dass schutzwürdige Interessen betroffener Personen
überwiegen. Die Tatsache der Überwachung ist, soweit sie nicht offenkundig ist, den
Betroffenen durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.
Eine Speicherung der erhobenen Daten ist nur bei konkreter Gefahr zu Beweiszwecken
zulässig, wenn dies zum Erreichen der verfolgten Zwecke unverzichtbar ist. Die Daten
sind unverzüglich zu löschen, wenn sie hierzu nicht mehr erforderlich sind.
Hiernach ist eine Überwachung mit optisch-elektronischen Geräten in den eingegrenzten
Liegenschaften nach § 29 b DSG NRW (Datenschutzgesetz) möglich, wobei die
Aufzeichnungen allerdings ungesehen zu löschen sind, sofern keine Beschädigungen
aufgetreten sind.
Die Verwaltung vertritt die Auffassung, die variable Videoüberwachung mit
entsprechenden Hinweisen aus den o.a. Gründen in der GGS Bedburg durchzuführen.
Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Bedburg hat auf der Basis einer Stellungnahme des
Städte- und Gemeindebundes zur Anbringung von Videoüberwachungsanlagen keine
Bedenken.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Er empfiehlt jedoch:
a) die Tatsache der Beobachtung, soweit nicht offenkundig, durch geeignete
Maßnahmen erkennbar zu machen ( §§ 29 b Abs. 1 DSG NRW),
b) die Daten unverzüglich zu löschen, wenn sie zu Beweiszwecken nicht mehr
erforderlich sind ( § 29 b Abs. 2),
c) die Filmaufnahmen nur nach Eintritt eines erheblichen Schadens auszuwerten und
d) die Daten nach bestimmter Zeit zu löschen.
Im Haushaltsentwurf des Jahres 2005 wurden die entsprechenden Haushaltsmittel
beantragt.
50181 Bedburg, den 01.12.2004
----------------------------------Franken
----------------------------------Tressel
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister