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Allgemeine Vorlage (Anregung der Republikaner NRW zum Verbot von Burka und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Datum
25.02.2016
Erstellt
28.01.16, 18:15
Aktualisiert
28.01.16, 18:15
Allgemeine Vorlage (Anregung der Republikaner NRW zum Verbot von Burka und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Zentrale Dienste - Herr Drewes-Janssen BE: Herr Schmühl/Herr Drewes-Janssen Kreuzau, 27.01.2016 Vorlagen-Nr.: 8/2016 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss Rat 11.02.2016 25.02.2016 Anregung der Republikaner NRW zum Verbot von Burka und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen I. Sach- und Rechtslage: Der Landesvorsitzende der Republikaner NRW hat mit Schreiben vom 21.01.2016 an alle Kommunen in NRW einen Antrag nach § 24 GO NRW auf Verbot von Burka und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen gestellt. Zur Antragsbegründung verweise ich auf das als Anlage beigefügte Schreiben der Republikaner NRW. Bei der Nikab handelt es sich um einen Gesichtsschleier der von einigen muslimischen Frauen getragen wird. Die Burka ist ein Kleidungsstück, das der vollständigen Verschleierung des Körpers dient. Mit Datum vom 26.01.2016 hat der Städte- und Gemeindebund NRW zu diesem Sachverhalt Stellung bezogen. Es wird ausgeführt, dass der Antrag der Republikaner als unzulässig zurückgewiesen werden sollte, weil es der Partei nicht um ein Sachanliegen gehen dürfte, sondern um eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme öffentlicher Stellen, um den Ansichten der Partei Publizität zu verschaffen. Dieser Rechtsauffassung schließe ich mich voll inhaltlich an. Bekanntlicherweise sind Anträge nach § 24 GO NRW dem Rat bzw. dem zuständigen Ausschuss vorzulegen, da die genannte gesetzliche Norm dem Bürgermeister kein eigenes Vorprüfungsrecht einräumt. Der Städte- und Gemeindebund hat mit Schnellbrief 30/2016 vom 26.01.2016 desweiteren darauf hingewiesen, dass gegenüber dem Ministerium für Inneres und Kommunales bereits angeregt worden ist, § 24 GO in die anstehende GO-Novellierung mit einzubeziehen, um den Umgang mit rechtsmissbräuchlichen Petitionen an den Kommunen besser handhaben zu können. Der Schnellbrief ist ebenfalls als Anlage beigefügt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: Der Antrag des Vorsitzenden der Republikaner NRW gem. § 24 GO NRW zum Verbot von Burka und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen wird als unzulässig zurückgewiesen. Der Bürgermeister IV. Beratungsergebnis: - Ingo Eßer - Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________ Anlagen