Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Datum
25.02.2016
Erstellt
28.01.16, 18:15
Aktualisiert
28.01.16, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Zentrale Dienste - Herr Drewes-Janssen
BE: Herr Schmühl/Herr Drewes-Janssen
Kreuzau, 27.01.2016
Vorlagen-Nr.: 8/2016
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
11.02.2016
25.02.2016
Anregung der Republikaner NRW zum Verbot von Burka und Nikab in öffentlichen
Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen
I. Sach- und Rechtslage:
Der Landesvorsitzende der Republikaner NRW hat mit Schreiben vom 21.01.2016 an alle
Kommunen in NRW einen Antrag nach § 24 GO NRW auf Verbot von Burka und Nikab in
öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen gestellt. Zur Antragsbegründung verweise ich
auf das als Anlage beigefügte Schreiben der Republikaner NRW. Bei der Nikab handelt es sich
um einen Gesichtsschleier der von einigen muslimischen Frauen getragen wird. Die Burka ist ein
Kleidungsstück, das der vollständigen Verschleierung des Körpers dient. Mit Datum vom
26.01.2016 hat der Städte- und Gemeindebund NRW zu diesem Sachverhalt Stellung bezogen.
Es wird ausgeführt, dass der Antrag der Republikaner als unzulässig zurückgewiesen werden
sollte, weil es der Partei nicht um ein Sachanliegen gehen dürfte, sondern um eine
rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme öffentlicher Stellen, um den Ansichten der Partei
Publizität zu verschaffen. Dieser Rechtsauffassung schließe ich mich voll inhaltlich an.
Bekanntlicherweise sind Anträge nach § 24 GO NRW dem Rat bzw. dem zuständigen Ausschuss
vorzulegen, da die genannte gesetzliche Norm dem Bürgermeister kein eigenes Vorprüfungsrecht
einräumt. Der Städte- und Gemeindebund hat mit Schnellbrief 30/2016 vom 26.01.2016
desweiteren darauf hingewiesen, dass gegenüber dem Ministerium für Inneres und Kommunales
bereits angeregt worden ist, § 24 GO in die anstehende GO-Novellierung mit einzubeziehen, um
den Umgang mit rechtsmissbräuchlichen Petitionen an den Kommunen besser handhaben zu
können. Der Schnellbrief ist ebenfalls als Anlage beigefügt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlussvorschlag:
Der Antrag des Vorsitzenden der Republikaner NRW gem. § 24 GO NRW zum Verbot von Burka
und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen wird als unzulässig
zurückgewiesen.
Der Bürgermeister
IV. Beratungsergebnis:
- Ingo Eßer -
Einstimmig: ________
Ja:
________
Nein:
________
Enthaltungen: ________
Anlagen