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Mitteilung (RWE Power AG; Tagebau Hambach - 3. Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Tagebaus Hambach von 2020 bis 2030, 1. Änderung nach Zulassung - Sonderbetriebsplan betreffend die artenschutzrechtlichen Belange bei der Fortführung des Tagebaus Hambach bis 2020 (Restfläche des 2. Rahmenbetriebsplans))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
18 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
09.02.17, 10:03
Aktualisiert
09.02.17, 10:03
Mitteilung (RWE Power AG; Tagebau Hambach
- 3. Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Tagebaus Hambach von 2020                        bis 2030, 1. Änderung nach Zulassung
- Sonderbetriebsplan betreffend die artenschutzrechtlichen Belange bei der Fortführung    des Tagebaus Hambach bis 2020 (Restfläche des 2. Rahmenbetriebsplans))

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 66 Az.: Sa/Wo Jülich, 07.02.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 74/2017 Mitteilung Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 09.02.2017 TOP Ergebnisse RWE Power AG; Tagebau Hambach - 3. Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Tagebaus Hambach von 2020 bis 2030, 1. Änderung nach Zulassung - Sonderbetriebsplan betreffend die artenschutzrechtlichen Belange bei der Fortführung Tagebaus Hambach bis 2020 (Restfläche des 2. Rahmenbetriebsplans) des Anlg.: 66 Sa 66 He III Sc SD.Net Lem Mitteilungstext: Nach der Zulassung des 3. Rahmenbetriebsplanes für die Fortführung des Tagebaus Hambach von 2020 bis 2030 am 12.12.2014, hat die RWE Power AG am 24.9.2016 die 1. Änderung nach Zulassung bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, eingereicht. Mit Schreiben vom 30.12.2016 ist die Stadt Jülich um Stellungnahme gebeten worden. Im Bereich des Stetternicher Waldes liegen von 250 ha Maßnahmenflächen 70 ha auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich. Im Hinblick auf die übergeordnete Bedeutung im Bereich Forschung und Entwicklung und unter Berücksichtigung des Forschungszentrums als Wirtschaftsfaktor in der Region, hat eine Prüfung über Ersatzflächen außerhalb des Geländes des Forschungszentrums Jülich stattgefunden. Dadurch sollen Einschränkungen von Entwicklungsmöglichkeiten vermieden werden. Alle Ersatzflächen stehen im Eigentum der RWE Power AG oder sind durch Verträge abgesichert. Die Stadt Jülich hat keine Bedenken gegen die beantragte Änderung.