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Sitzungsvorlage (Anlage 3)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
213 kB
Datum
22.02.2017
Erstellt
30.01.17, 17:08
Aktualisiert
30.01.17, 17:08
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Inhalt der Datei

Anlage 3 zur Vorlagen-Nr. 393 / 2016 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 64 " Königskamp " 1. vereinfachte Änderung Stadt Jülich Planungsamt 1 Anlage 3 zur Vorlagen-Nr. 393 / 2016 Inhalt Seite 1. 2. Städtebauliche Begründung 3 1.1 Anlass und Ziel der Planaufstellung 3 1.2 Lage des Plangebietes 3 1.3 Größe des Gebietes 3 1.4 Vorhandene Nutzungen 3 1.5 Darstellung des Flächennutzungsplanes 3 1.6 Planinhalt 3 1.7 Realisierung und Erschließung 3 Umweltbericht 4 2 Anlage 3 zur Vorlagen-Nr. 393 / 2016 1 Städtebauliche Begründung 1.1 Anlass und Ziel der Planaufstellung Es liegt ein Antrag vor, im Bereich der Straße " Am Mühlenteich " den Bebauungsplan Nr. 64 " Königskamp " im vereinfachten Verfahren zu ändern. Ziel dieser Änderung ist es, durch Verschiebung der vorderen Baugrenze, eine für den Eigentümer günstigere Ausnutzung des Baugrundstückes zu erreichen 1.2 Lage des Plangebietes Das Plangebiet befindet sich südlich der Kernstadt im Bereich des Gewerbegebietes Königskamp. 1.3 Größe des Gebietes Die Größe des Planbereiches beträgt ca. 0,3 ha. 1.4 Vorhandene Nutzung Es handelt sich um ein bebautes und betrieblich genutztes Gewerbegrundstück. 1.5 Darstellung des Flächennutzungsplanes Der gültige Flächennutzungsplan der Stadt Jülich weist für diesen Bereich " Gewerbefläche " aus. Daher bedarf es keiner Änderung des Planes. 1.6 Planinhalt Die vordere Baugrenze wird um 3 m in Richtung Straße verschoben, um dem Eigentümer eine größere Ausnutzung des Grundstückes und damit eine bauliche Betriebserweiterung zu ermöglichen. 1.7 Realisierung und Erschließung Die Erschließung des Plangebietes erfolgt ausschließlich über die vorhandene und ausgebaute Straße " Am Mühlenteich ". 3 Anlage 3 zur Vorlagen-Nr. 393 / 2016 2. Umweltbericht Auswirkung der Planung auf die Umwelt Bei der Aufstellung von Bauleitplänen ist eine Umweltprüfung vorzunehmen, in der die möglicherweise vorhandenen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Nachfolgend werden die umweltbezogenen Auswirkungen für die von der Planung berührten Schutzgüter beschrieben und bewertet. Schutzgut Mensch Der Planbereich ist derzeit ein bebautes Gewerbegrundstück. Eine besondere Bedeutung für den Erholungswert ist nicht abzuleiten. Schutzgut Tiere und Pflanzen sowie Landschaft Aus floristischer und faunistischer Sicht kann das Plangebiet als nicht hochwertig eingestuft werden. Natürliche oder naturnahe Biotope sind im Plangebiet nicht vorhanden. Schutzgut Boden Der Bereich zwischen Straße und vorhandener Bebauung, der durch die Baugrenzenverschiebung teilweise einer Neubebauung zugeführt wird, ist eine versiegelte Fläche. Dadurch hat das Schutzgut bereits seine Bodenfunktion dauerhaft verloren. Schutzgut Wasser Oberflächenwässer existieren im Plangebiet nicht. In Bezug auf das Grundwasser sind die Grundwasserneubildungsrate und der Schutz des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen oder Verunreinigungen relevant. Diese wird durch die vorbeschriebene vorhandene Versiegelung beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigung erfolgt jedoch in einem so geringen quantitativen Umfang, dass von keiner grundlegenden Beeinträchtigung der Grundwasserneubildung ausgegangen werden kann. 4 Anlage 3 zur Vorlagen-Nr. 393 / 2016 Schutzgut Luft / Klima Es liegen keine außergewöhnlichen Immissionsbelastungen vor; die Werte liegen derzeit unter den Grenzwerten der TA Luft. Stärkere Ozonkonzentrationen wurden bislang nicht festgestellt. Da durch die geplanten Nutzungen selbst keine das Klima und die Luft belastenden unzulässigen Emissionen entstehen, sind keine wesentlichen Auswirkungen zu erwarten. Schutzgut Kultur- und Sachgüter In der Region wurde bislang keine systematische Erfassung von Bodendenkmälern durchgeführt. In dieser Begründung wurde daher der Hinweis auf archäologisches Kulturgut aufgenommen, womit auf die Bestimmungen gemäß den §§ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes NW verwiesen wird. Sonstige Sachgüter werden durch die Planung nicht berührt. Zusammenfassende Bewertung Art und Umfang der nachteiligen Auswirkungen lassen nicht erkennen, das gravierende Wechselwirkungen insbesondere bei Fauna/Flora, Boden, Wasser, Klima und Luft sowie Landschaft auftreten. Für die folgenden, natürlichen Schutzgüter liegen Beeinträchtigungen nicht vor: - Mensch Tiere/Pflanzen, Landschaft Grundwasser Luft und Klima Kultur- und Sachgüter Boden. Es ist festzustellen, dass der Bereich der natürlichen Schutzgüter nicht beeinträchtigt wird. Gründe, die einer Verwirklichung der Planung sowie deren Zielsetzung grundsätzlich entgegenstehen, sind nicht erkennbar. 5