Daten
Kommune
Jülich
Größe
213 kB
Datum
22.02.2017
Erstellt
30.01.17, 17:08
Aktualisiert
30.01.17, 17:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3 zur Vorlagen-Nr. 393 / 2016
Begründung
zum
Bebauungsplan Nr. 64
" Königskamp "
1. vereinfachte Änderung
Stadt Jülich
Planungsamt
1
Anlage 3 zur Vorlagen-Nr. 393 / 2016
Inhalt
Seite
1.
2.
Städtebauliche Begründung
3
1.1
Anlass und Ziel der Planaufstellung
3
1.2
Lage des Plangebietes
3
1.3
Größe des Gebietes
3
1.4
Vorhandene Nutzungen
3
1.5
Darstellung des Flächennutzungsplanes
3
1.6
Planinhalt
3
1.7
Realisierung und Erschließung
3
Umweltbericht
4
2
Anlage 3 zur Vorlagen-Nr. 393 / 2016
1
Städtebauliche Begründung
1.1
Anlass und Ziel der Planaufstellung
Es liegt ein Antrag vor, im Bereich der Straße " Am Mühlenteich " den
Bebauungsplan Nr. 64 " Königskamp " im vereinfachten Verfahren zu
ändern. Ziel dieser Änderung ist es, durch Verschiebung der vorderen
Baugrenze, eine für den Eigentümer günstigere Ausnutzung des
Baugrundstückes zu erreichen
1.2
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet befindet sich südlich der Kernstadt im Bereich des
Gewerbegebietes Königskamp.
1.3
Größe des Gebietes
Die Größe des Planbereiches beträgt ca. 0,3 ha.
1.4
Vorhandene Nutzung
Es handelt sich um ein bebautes und betrieblich genutztes
Gewerbegrundstück.
1.5
Darstellung des Flächennutzungsplanes
Der gültige Flächennutzungsplan der Stadt Jülich weist für diesen
Bereich " Gewerbefläche " aus. Daher bedarf es keiner Änderung des
Planes.
1.6
Planinhalt
Die vordere Baugrenze wird um 3 m in Richtung Straße verschoben,
um dem Eigentümer eine größere Ausnutzung des Grundstückes und
damit eine bauliche Betriebserweiterung zu ermöglichen.
1.7
Realisierung und Erschließung
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt ausschließlich über die
vorhandene und ausgebaute Straße " Am Mühlenteich ".
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Anlage 3 zur Vorlagen-Nr. 393 / 2016
2.
Umweltbericht
Auswirkung der Planung auf die Umwelt
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen ist eine Umweltprüfung vorzunehmen, in
der die möglicherweise vorhandenen Umweltauswirkungen ermittelt,
beschrieben und bewertet werden.
Nachfolgend werden die umweltbezogenen Auswirkungen für die von der
Planung berührten Schutzgüter beschrieben und bewertet.
Schutzgut Mensch
Der Planbereich ist derzeit ein bebautes Gewerbegrundstück. Eine besondere
Bedeutung für den Erholungswert ist nicht abzuleiten.
Schutzgut Tiere und Pflanzen sowie Landschaft
Aus floristischer und faunistischer Sicht kann das Plangebiet als nicht
hochwertig eingestuft werden. Natürliche oder naturnahe Biotope sind im
Plangebiet nicht vorhanden.
Schutzgut Boden
Der Bereich zwischen Straße und vorhandener Bebauung, der durch die
Baugrenzenverschiebung teilweise einer Neubebauung zugeführt wird, ist eine
versiegelte Fläche. Dadurch hat das Schutzgut bereits seine Bodenfunktion
dauerhaft verloren.
Schutzgut Wasser
Oberflächenwässer existieren im Plangebiet nicht. In Bezug auf das
Grundwasser sind die Grundwasserneubildungsrate und der Schutz des
Grundwassers vor Schadstoffeinträgen oder Verunreinigungen relevant. Diese
wird durch die vorbeschriebene vorhandene Versiegelung beeinträchtigt.
Diese Beeinträchtigung erfolgt jedoch in einem so geringen quantitativen
Umfang, dass von keiner grundlegenden Beeinträchtigung der
Grundwasserneubildung ausgegangen werden kann.
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Anlage 3 zur Vorlagen-Nr. 393 / 2016
Schutzgut Luft / Klima
Es liegen keine außergewöhnlichen Immissionsbelastungen vor; die Werte
liegen derzeit unter den Grenzwerten der TA Luft. Stärkere
Ozonkonzentrationen wurden bislang nicht festgestellt. Da durch die
geplanten Nutzungen selbst keine das Klima und die Luft belastenden
unzulässigen Emissionen entstehen, sind keine wesentlichen Auswirkungen
zu erwarten.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
In der Region wurde bislang keine systematische Erfassung von
Bodendenkmälern durchgeführt. In dieser Begründung wurde daher der
Hinweis auf archäologisches Kulturgut aufgenommen, womit auf die
Bestimmungen gemäß den §§ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes NW
verwiesen wird.
Sonstige Sachgüter werden durch die Planung nicht berührt.
Zusammenfassende Bewertung
Art und Umfang der nachteiligen Auswirkungen lassen nicht erkennen, das
gravierende Wechselwirkungen insbesondere bei Fauna/Flora, Boden,
Wasser, Klima und Luft sowie Landschaft auftreten.
Für die folgenden, natürlichen Schutzgüter liegen Beeinträchtigungen nicht
vor:
-
Mensch
Tiere/Pflanzen, Landschaft
Grundwasser
Luft und Klima
Kultur- und Sachgüter
Boden.
Es ist festzustellen, dass der Bereich der natürlichen Schutzgüter nicht
beeinträchtigt wird. Gründe, die einer Verwirklichung der Planung sowie deren
Zielsetzung grundsätzlich entgegenstehen, sind nicht erkennbar.
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