Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
73 kB
Datum
01.10.2015
Erstellt
01.10.15, 14:35
Aktualisiert
01.10.15, 14:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Finanzen - Herr Stirnberg
BE: BM Eßer
Kreuzau, 01.10.2015
Mitteilung/50/2015
TISCHVORLAGE
- öffentlicher Teil Mitteilung
für den
Rat
01.10.2015
Auswirkungen der Finanzhilfen des Bundes auf den Gemeindehaushalt
RM Heidbüchel hat in der Sitzung des Sanierungs- und Entwicklungsausschusses am 09.09.2015
angefragt, wieviel von den Finanzhilfen, die der Bund zur Entlastung der Kommunen zugesagt
hat, tatsächlich in der Gemeinde Kreuzau ankommen.
In den letzten Monaten sind verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht worden, deren
Umsetzung teilweise noch nicht abschließend geregelt ist. Bereits mit Newsletter vom 08.04.2015
bzw. 28.05.2015 erfolgten Sachstandsinformationen. Eine umfassende Darstellung sowie weitere
Informationen ergeben sich aus den als Anlage beigefügten Schnellbriefen 196/2015 und
203/2015 des Städte- und Gemeindebundes.
Daraus ergeben sich nach heutigem Stand folgende Auswirkungen für die Gemeinde Kreuzau:
Art der Zuweisung:
Jahr: Zuweisung Bund
Flüchtlingskosten (FlüAG)
2015
1 Mrd. €
Anteil NRW
Kreuzau
432 Mio. €
400.000 €
(Neuregelung ab 2016 als Auswirkung des Flüchtlingsgipfels)
Kommunalinvestitionsfond
Gemeindeanteil Umsatzsteuer
Gemeindeanteil Umsatzsteuer
Gemeindeanteil Umsatzsteuer
2015-2019
2015
2016
2017
3,5 Mrd. €
500 Mio. €
500 Mio. €
1,5 Mrd. €
1,126 Mrd. €
120 Mio. €
120 Mio. €
360 Mio. €
384.546 €
59.500 €
61.700 €
180.900 €
Da die einzelnen Maßnahmen z.T. noch nicht abschließend beschlossen sind und bei der
Regelung der Kostenerstattung aus der Flüchtlingssituation weitere Ansprüche der Kommunen
folgen werden, wird der Fortgang der Gesamtsituation aufmerksam verfolgt und der Rat auch
zukünftig weiter informiert.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
- Eßer -
Anlagen