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Mitteilung (Auswirkungen der Finanzhilfen des Bundes auf den Gemeindehaushalt)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
73 kB
Datum
01.10.2015
Erstellt
01.10.15, 14:35
Aktualisiert
01.10.15, 14:35
Mitteilung (Auswirkungen der Finanzhilfen des Bundes auf den Gemeindehaushalt)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Finanzen - Herr Stirnberg BE: BM Eßer Kreuzau, 01.10.2015 Mitteilung/50/2015 TISCHVORLAGE - öffentlicher Teil Mitteilung für den Rat 01.10.2015 Auswirkungen der Finanzhilfen des Bundes auf den Gemeindehaushalt RM Heidbüchel hat in der Sitzung des Sanierungs- und Entwicklungsausschusses am 09.09.2015 angefragt, wieviel von den Finanzhilfen, die der Bund zur Entlastung der Kommunen zugesagt hat, tatsächlich in der Gemeinde Kreuzau ankommen. In den letzten Monaten sind verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht worden, deren Umsetzung teilweise noch nicht abschließend geregelt ist. Bereits mit Newsletter vom 08.04.2015 bzw. 28.05.2015 erfolgten Sachstandsinformationen. Eine umfassende Darstellung sowie weitere Informationen ergeben sich aus den als Anlage beigefügten Schnellbriefen 196/2015 und 203/2015 des Städte- und Gemeindebundes. Daraus ergeben sich nach heutigem Stand folgende Auswirkungen für die Gemeinde Kreuzau: Art der Zuweisung: Jahr: Zuweisung Bund Flüchtlingskosten (FlüAG) 2015 1 Mrd. € Anteil NRW Kreuzau 432 Mio. € 400.000 € (Neuregelung ab 2016 als Auswirkung des Flüchtlingsgipfels) Kommunalinvestitionsfond Gemeindeanteil Umsatzsteuer Gemeindeanteil Umsatzsteuer Gemeindeanteil Umsatzsteuer 2015-2019 2015 2016 2017 3,5 Mrd. € 500 Mio. € 500 Mio. € 1,5 Mrd. € 1,126 Mrd. € 120 Mio. € 120 Mio. € 360 Mio. € 384.546 € 59.500 € 61.700 € 180.900 € Da die einzelnen Maßnahmen z.T. noch nicht abschließend beschlossen sind und bei der Regelung der Kostenerstattung aus der Flüchtlingssituation weitere Ansprüche der Kommunen folgen werden, wird der Fortgang der Gesamtsituation aufmerksam verfolgt und der Rat auch zukünftig weiter informiert. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister - Eßer - Anlagen