Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
214 kB
Datum
01.10.2015
Erstellt
01.10.15, 14:35
Aktualisiert
01.10.15, 14:35
Stichworte
Inhalt der Datei
‚4J
lib soi—
Städte- und Gemeindebund
Nordrhein-Westfalen
Städte- und Gemeindebund NRW.Postfach 1039 5240030 Düsseldorf
Schnellbrief 196/2015
An die
Mitgliedsstädte und -gemeinden
Postfach 10 39 52.40030 Düsseldorf
Kaiserswerther Straße 199-201
40474 Düsseldorf
Telefon 0211.4587-1
Telefax 0211.4587-211
E-Mail: info@tkommurten-in-nrw.de
pers. E-Mail: CariGeorg.Mueller@kommunen-in-nrw.de
Internet: www.kommunen-in-nrw.de
Aktenzeichen: IV 41.0.1-001/003 ha/do
Ansprechpartner Beigeordneter Hamacher,
Referent Müller
Durchwahl 0211.4587-220/255
27. August 2015
Zusammenfassende Darstellung von finanziellen Hilfen des Bundes in den Jahren
2015 if.
Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
in den vergangenen Monaten hat die Geschäftsstelle in einer Vielzahl von Schnellbriefen
über verschiedene Maßnahmen des Bundes zur finanziellen Entlastung der Kommunen
informiert. Zum Teil ging es dabei um die Umsetzung von Ankündigungen aus dem Koa
litionsvertrag (Stichwort: “Übergangsmilliarde“), zum Teil um Maßnahmen zur Stärkung
der lnvestitionskraft finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsfördergesetz) und
zum Teil um einen finanziellen Ausgleich von Belastungen durch die Unterbringung und
Versorgung von Flüchtlingen.
Diese Entlastungen kommen den Kommunen über einen erhöhten Bundesanteil bei den
Kosten der Unterkunft zugute oder über eine Erhöhung des Gemeindeanteils an der Um
satzsteuer oder über besondere Zuweisungen nach den Kriterien des Flüchtlingsaufnah
megesetzes. Über die Verteilung anderer Mittel (z.B. Kommunalinvestitionsfördergesetz)
ist noch nicht abschließend entschieden. Teilweise sind für 2016 geplante Maßnahmen
auf das Jahr 2015 vorgezogen worden (Entlastungen von Flüchtlingskosten), wobei in
jedem Fall zu klären war, ob die über das Land ausgereichten Mittel in voller Höhe an
die Kommunen weitergegeben werden oder nicht.
Diesen Schnellbrief und weitere tagesaktuelle Informationen, Gesetzesvorlagen und -texte, Mustersatzungen
und -dienstanweisungen etc. aus dem kommunalen Bereich finden Sie im kostenlosen Intranet des StGB
NRW. Die Zugangsdaten hierfür erhalten Sie im Hauptamt Ihrer Kommune.
S. 2 v. 2
Insgesamt fällt es angesichts der verschiedenen Programme und Bausteine innerhalb
dieser Programme zunehmend schwer, den Überblick zu behalten. Die Geschäftsstelle hat
deshalb versucht, die Informationen aus den einzelnen Schnellbriefen in der als Anlage 1
beigefügten Übersicht noch einmal so aufzubereiten, dass der sachliche Zusammenhang,
Laufzeiten und Verteilmechanismen deutlich werden, In den textlichen Anmerkungen
(Anlage 2) finden Sie jeweils noch einmal Erläuterungen zu den einzelnen Punkten und
den Hinweis auf die jeweiligen Schnellbriefe, in denen wir ursprünglich über die jeweili
gen Sachverhalte informiert hatten.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Zusammenstellung eine Hilfe bei den Haushaltsaufstellun
gen ist. Sobald Informationen über die Ergebnisse des Flüchtlingsgipfels auf Bundesebe
ne vorliegen, werden wir die Darstellungen entsprechend ergänzen.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
gez. Claus Hamacher
Anlagen
Mustersatzungen
Diesen Schnellbrief und weitere tagesaktuelle Informationen, Gesetzesvorlagen und -texte,
Intranet des StGB
und -dienstanweisungen etc. aus dem kommunalen Bereich finden Sie im kostenlosen
NRW. Die Zugangsdaten hierfür erhalten Sie im Hauptamt Ihrer Kommune.
Ubersicht über Finanzhilfen des Bundes
Städte- und Gemeindebund
Nordrhein-Westfalen
KommunalInvestitlonsfonds
Vorgriff auf geplante Entlastungen der
Kommunen (Koailtlonsvertrag)
2015
2015— 2018/9
2015 bIs 2016:
1 Mrd. EUR
3,5 Mrd. EUR In
Sonciervermögen des
Bundes
je 1 Mrd. EUR
f
4
ursprüngliche
500 Mb. EUR
weitere 500 Mio.
EUR
NRW-Anteil: 108
Mb. EUR
NRW-Anteil: 108
Mb. EUR
Kommunen: 54
Mb. EUR nach
FIuAG-Schlüssei
Kommunen: 108
Mb. EUR nach
FIOAG-Schlüssel
ab 2016
Strukturelle und dauerhafte Beteiligung
des Bundes (Entscheidung wird vom
Fluchtlingsgipfel erwartet)
schwarz
=
NRW-AnteIl:
rund 1,126 Mrd. EUR
Verteibungsschbussel
Kommunen:
nach aktuellem
Gesetzentwurf KlnvFoG
NRW
Relation Summe der
Schlusselzuweisungeri je
Kommune zu
Gesamtsumme
Schlusselzuweisungen
in GFGs 2011-2015
gesetzliche Grundlagen bereits in Kraft; rot
r
1
.
1) das Sondervermögen Klnderbetreuung des
Bundes wird auf bis zu 1 Mrd. Euro aufgestockt
4
500 Mb. EUR
über Erhöhung
Bundesanteil KdU
500 Mb. EUR über
Gemelndeantell USt
NRW-Anteil:
140 Mb. EUR (2015)
147 Mb. EUR (2016)
NRW-Anteil:
jeweils 120 Mb. EUR
2) In 2017/2018 wird der Festbetrag an der
Umsatzsteuer zugunsten der Länder um je 100
Mb. Euro erhöht
2017
2,5 Mrd. EUR
/
1 Mrd. EUR
1,5 Mrd. EUR
Ober Erhöhung
Bundesanteil KdU;
NRW-Anteil rd.
294 Mb. EUR
über Gemeindeanteil
Umsatzsteuer
NRW-Anteil rd.
360 Mb. EUR
Gesetzgebungsverfahreri Iauft noch; grune Zahlen verweisen uf den Erlauterungstext
Stand: 15.9.2015
\ Städteund Gemelndebund
Nordrhein-Westfalen
Darstellung nach Art der Verteilung auf die Kommunen (ohne KinvFöG)
2015
180
160
140
120
ii
Übergangs-Entlastung
iv
Flüchtlingskosten weitere 500 Mio.
€
1
Flüchtlingskosten 500 Mb. €
100
80
60
40
20
0
Erhöhung
Gemeindeanteil
Umsatzsteuer
Verteilung nach
FLüAG-Kriterien
Erhöhung
Bundesanteil
KdU
2016
160
140
120
100
80
60
40
20
0
Erhöhung
Gemeindeanteil
Umsatzsteuer
Verteilung nach
FLüAG-Kriterien
Erhöhung
Bundesanteil KdU
ii
Übergangs-Entlastung
1
Flüchtlingskosten
2017
400
350
300
250
Übergangs-Entlastung
200
1
150
H
100
50
0
Erhöhung
Gemeindeanteil
Umsatzsteuer
Verteilung nach
FLüAG-Kriterien
Erhöhung
Bundesanteil KdU
Flüchtlingskosten
Anmerkungen
zur „Übersicht über Finanzhilfen des Bundes“
(1) Hilfen für Flüchtlingskosten (2015)
Ursprünglich war mit dem „Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher
Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und
Unterbringung von Asylbewerbern“ eine finanzielle Unterstützung von je 500 Mio. EUR in
2015 und 2016 vorgesehen. Der für 2016 vorgesehene Anteil soll nach den Asylgipfeln im Juni
diesen Jahres jedoch auf 2015 vorgezogen werden, was formal allerdings noch der
Verabschiedung eines Entlastungsbeschleunigungsgesetzes auf Bundesebene bedarf. Damit
wird im Oktober 2015 gerechnet.
Der auf NRW entfallende Anteil der Mittel beträgt pro 500 Mio. EUR jeweils rd. 108 Mio. EUR.
Da NRW die ursprünglich für 2015 vorgesehenen Mittel dem Bund gegenüber hälftig
refinanzieren muss, wird insoweit nur die zweite Hälfte der Mittel (54 Mio. EUR) an die
Kommunen weitergegeben. Die aus 2016 vorgezogenen Mittel sollen dem Vernehmen nach
dagegen in voller Höhe (108 Mio. EUR) an die Kommunen weitergeleitet werden.
Die Verteilung der Mittel auf die Kommunen erfolgt auch für die aus 2016 vorgezogenen
Mittel über den im Rahmen des FIüAG verwendeten Schlüssel (90 % Einwohner, 10 % Fläche).
Die von der NRW-Landesregierung beschlossene Vorziehung der Stichtagsregelung wirkt sich
in diesem Rahmen zusätzlich verstärkend aus. Ein Großteil der für 2015 vorgesehenen Mittel
(54 Mio. EUR) ist bereits ausgezahlt worden. Eine letzte Rate folgt im Dezember 2015. Ggf.
könnten die aus 2016 vorgezogenen Hilfen nach ihrer Verabschiedung auf Bundesebene
ebenfalls im Rahmen dieser Dezember-Rate und „in einem Stück“ ausgeschüttet werden.
—
—
(2) Hilfen für Flüchtlingskosten (ab 2016)
Für die ab 2016 zugesagte strukturelle und dauerhafte Beteiligung des Bundes an den Kosten
der Flüchtlingsaufnahme steht momentan ein Volumen von mindestens 3 Mrd. EUR im Raum.
Wie diese Mittel auf die Bundesländer und innerhalb der Bundesländer auf die Kommunen
verteilt werden könnten, ist momentan noch unklar.
Für weitere Informationen zu den Punkten (i)und (2) verweisen wir zudem auf unsere
Schnellbriefe Nr. 228/14, 101/15, 111/15 sowie 115/15.
(3) Kommunalinvestitionsförderungsfonds
Für weitere Informationen verweisen wir auf unsere Schnellbriefe Nr. 35/15, 36/15, 37/15,
43/15, 44/15, 82/15, 102/15 sowie 113/15.
(4) Vorgriff auf dauerhafte Entlastung der Kommunen (2015-2016)
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde unter dem Stichwort „Prioritäre
Maßnahmen“ vereinbart, die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung eines
Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden jährlich von der Eingliederungshilfe zu
entlasten. Inwieweit es bei dem geplanten Bundesteilhabegesetz bleiben wird, bzw. ob sich die
dauerhafte Entlastung der Kommunen ggf. (auch) auf anderen Wegen vollziehen wird, und
welcher Verteilungsmodus auf die Länder bzw. innerhalb der Länder gewählt werden wird, ist
momentan noch nicht absehbar.
Im Vorgriff auf diese dauerhafte Entlastung wurde indes bereits mit einer jährlichen
Entlastung der Kommunen in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr begonnen (sog. Vorab
bzw. Übergangsmilliarde). Von diesem Betrag wird in 2015 und 2016 jeweils eine Hälfte (500
Mio. EUR) über die Kosten der Unterkunft (KdU), und jeweils die andere Hälfte (500 Mio. EUR)
über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ausgeschüttet. Der (gegenüber dem
Schnellbrief Nr. 128/14 leicht nach oben korrigierte) NRW-Anteil beträgt im Falle der KdU rd.
140 Mio. EUR für 2015 und für 2016 rd. 147 Mio. EUR; im Falle des Gemeindeanteils an der
Umsatzsteuer je rd. 120 Mio. EUR für 2015 und 2016.
Sobald uns aktualisierte gemeindescharfe Berechnungen vorliegen, werden wir darüber wie
gewohnt zeitnah informieren.
(5) Vorgriff auf dauerhafte Entlastung der Kommunen (2017)
Für 2017 wurde der Betrag von ursprünglich 1 Mrd. EUR einmalig um weitere 1,5 Mrd. EUR auf
insgesamt 2,5 Mrd. EUR aufgestockt. Um nicht die Grenze zur Bundesauftragsverwaltung zu
nicht
anders als in den Jahren 2015-2016
überschreiten, wird dieser Betrag allerdings
hälftig über die KdU und den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ausgeschüttet, sondern
laut „Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung
von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern“ in
Höhe von 1 Mrd. EUR über die KdU und in Höhe von 1,5 Mrd. EUR über den Gemeindeanteil an
der Umsatzsteuer. Der auf NRW entfallende Teil dieser Mittel beträgt im ersten Falle rd. 294
Mb. EUR und im zweiten Falle rd. 360 Mio. EUR.
—
—
Über eine vorläufige gemeindescharfe Berechnung des MIK NRW haben wir mit Schnellbrief
Nr. 44/15 und 51/15 informiert. Sobald uns eine aktualisierte Version der Berechnung vorliegt,
werden wir darüber ebenfalls zeitnah informieren.
Für weitere Informationen zu den Punkten (4)und (5) verweisen wir zudem auf unsere
Schnelibriefe Nr. 35/15, 36/15, 37/15, 43/15, 44/15 sowie 51/15.
(6) Kitas/Krippen
Für weitere Informationen verweisen wir auf unsere Schnelibriefe Nr. 90/14, 128/14 sowie
139/14.
Zur Berücksichtigung der Bundeshilfen in den Orientierungsdaten:
Die Orientierungsdaten für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeindenund Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen bilden allein steuerlich bedingte
Einnahmen ab, die der aktuellen Gesetzeslage entsprechen. In den aktuellen
Orientierungsdaten für die Jahre 2016-2019 vom 08.07.2015 sind daher allein die
Sofortentlastungen des Bundes aufgrund der Übergangsmilliarde (2015-2016) bzw.
aufgestockten Übergangsmilliarde (2017) berücksichtigt, soweit diese über den
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ausgeschüttet werden, also i.H.v. 500 Mio. EUR (jew.
2015 und 2016) bzw. i.H.v. 1,5 Mrd. EUR (2017).