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Mitteilung (Schnellbrief 196/2015)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
214 kB
Datum
01.10.2015
Erstellt
01.10.15, 14:35
Aktualisiert
01.10.15, 14:35

Inhalt der Datei

‚4J lib soi— Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen Städte- und Gemeindebund NRW.Postfach 1039 5240030 Düsseldorf Schnellbrief 196/2015 An die Mitgliedsstädte und -gemeinden Postfach 10 39 52.40030 Düsseldorf Kaiserswerther Straße 199-201 40474 Düsseldorf Telefon 0211.4587-1 Telefax 0211.4587-211 E-Mail: info@tkommurten-in-nrw.de pers. E-Mail: CariGeorg.Mueller@kommunen-in-nrw.de Internet: www.kommunen-in-nrw.de Aktenzeichen: IV 41.0.1-001/003 ha/do Ansprechpartner Beigeordneter Hamacher, Referent Müller Durchwahl 0211.4587-220/255 27. August 2015 Zusammenfassende Darstellung von finanziellen Hilfen des Bundes in den Jahren 2015 if. Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, in den vergangenen Monaten hat die Geschäftsstelle in einer Vielzahl von Schnellbriefen über verschiedene Maßnahmen des Bundes zur finanziellen Entlastung der Kommunen informiert. Zum Teil ging es dabei um die Umsetzung von Ankündigungen aus dem Koa litionsvertrag (Stichwort: “Übergangsmilliarde“), zum Teil um Maßnahmen zur Stärkung der lnvestitionskraft finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsfördergesetz) und zum Teil um einen finanziellen Ausgleich von Belastungen durch die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen. Diese Entlastungen kommen den Kommunen über einen erhöhten Bundesanteil bei den Kosten der Unterkunft zugute oder über eine Erhöhung des Gemeindeanteils an der Um satzsteuer oder über besondere Zuweisungen nach den Kriterien des Flüchtlingsaufnah megesetzes. Über die Verteilung anderer Mittel (z.B. Kommunalinvestitionsfördergesetz) ist noch nicht abschließend entschieden. Teilweise sind für 2016 geplante Maßnahmen auf das Jahr 2015 vorgezogen worden (Entlastungen von Flüchtlingskosten), wobei in jedem Fall zu klären war, ob die über das Land ausgereichten Mittel in voller Höhe an die Kommunen weitergegeben werden oder nicht. Diesen Schnellbrief und weitere tagesaktuelle Informationen, Gesetzesvorlagen und -texte, Mustersatzungen und -dienstanweisungen etc. aus dem kommunalen Bereich finden Sie im kostenlosen Intranet des StGB NRW. Die Zugangsdaten hierfür erhalten Sie im Hauptamt Ihrer Kommune. S. 2 v. 2 Insgesamt fällt es angesichts der verschiedenen Programme und Bausteine innerhalb dieser Programme zunehmend schwer, den Überblick zu behalten. Die Geschäftsstelle hat deshalb versucht, die Informationen aus den einzelnen Schnellbriefen in der als Anlage 1 beigefügten Übersicht noch einmal so aufzubereiten, dass der sachliche Zusammenhang, Laufzeiten und Verteilmechanismen deutlich werden, In den textlichen Anmerkungen (Anlage 2) finden Sie jeweils noch einmal Erläuterungen zu den einzelnen Punkten und den Hinweis auf die jeweiligen Schnellbriefe, in denen wir ursprünglich über die jeweili gen Sachverhalte informiert hatten. Wir hoffen, dass Ihnen diese Zusammenstellung eine Hilfe bei den Haushaltsaufstellun gen ist. Sobald Informationen über die Ergebnisse des Flüchtlingsgipfels auf Bundesebe ne vorliegen, werden wir die Darstellungen entsprechend ergänzen. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung gez. Claus Hamacher Anlagen Mustersatzungen Diesen Schnellbrief und weitere tagesaktuelle Informationen, Gesetzesvorlagen und -texte, Intranet des StGB und -dienstanweisungen etc. aus dem kommunalen Bereich finden Sie im kostenlosen NRW. Die Zugangsdaten hierfür erhalten Sie im Hauptamt Ihrer Kommune. Ubersicht über Finanzhilfen des Bundes Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen KommunalInvestitlonsfonds Vorgriff auf geplante Entlastungen der Kommunen (Koailtlonsvertrag) 2015 2015— 2018/9 2015 bIs 2016: 1 Mrd. EUR 3,5 Mrd. EUR In Sonciervermögen des Bundes je 1 Mrd. EUR f 4 ursprüngliche 500 Mb. EUR weitere 500 Mio. EUR NRW-Anteil: 108 Mb. EUR NRW-Anteil: 108 Mb. EUR Kommunen: 54 Mb. EUR nach FIuAG-Schlüssei Kommunen: 108 Mb. EUR nach FIOAG-Schlüssel ab 2016 Strukturelle und dauerhafte Beteiligung des Bundes (Entscheidung wird vom Fluchtlingsgipfel erwartet) schwarz = NRW-AnteIl: rund 1,126 Mrd. EUR Verteibungsschbussel Kommunen: nach aktuellem Gesetzentwurf KlnvFoG NRW Relation Summe der Schlusselzuweisungeri je Kommune zu Gesamtsumme Schlusselzuweisungen in GFGs 2011-2015 gesetzliche Grundlagen bereits in Kraft; rot r 1 . 1) das Sondervermögen Klnderbetreuung des Bundes wird auf bis zu 1 Mrd. Euro aufgestockt 4 500 Mb. EUR über Erhöhung Bundesanteil KdU 500 Mb. EUR über Gemelndeantell USt NRW-Anteil: 140 Mb. EUR (2015) 147 Mb. EUR (2016) NRW-Anteil: jeweils 120 Mb. EUR 2) In 2017/2018 wird der Festbetrag an der Umsatzsteuer zugunsten der Länder um je 100 Mb. Euro erhöht 2017 2,5 Mrd. EUR / 1 Mrd. EUR 1,5 Mrd. EUR Ober Erhöhung Bundesanteil KdU; NRW-Anteil rd. 294 Mb. EUR über Gemeindeanteil Umsatzsteuer NRW-Anteil rd. 360 Mb. EUR Gesetzgebungsverfahreri Iauft noch; grune Zahlen verweisen uf den Erlauterungstext Stand: 15.9.2015 \ Städteund Gemelndebund Nordrhein-Westfalen Darstellung nach Art der Verteilung auf die Kommunen (ohne KinvFöG) 2015 180 160 140 120 ii Übergangs-Entlastung iv Flüchtlingskosten weitere 500 Mio. € 1 Flüchtlingskosten 500 Mb. € 100 80 60 40 20 0 Erhöhung Gemeindeanteil Umsatzsteuer Verteilung nach FLüAG-Kriterien Erhöhung Bundesanteil KdU 2016 160 140 120 100 80 60 40 20 0 Erhöhung Gemeindeanteil Umsatzsteuer Verteilung nach FLüAG-Kriterien Erhöhung Bundesanteil KdU ii Übergangs-Entlastung 1 Flüchtlingskosten 2017 400 350 300 250 Übergangs-Entlastung 200 1 150 H 100 50 0 Erhöhung Gemeindeanteil Umsatzsteuer Verteilung nach FLüAG-Kriterien Erhöhung Bundesanteil KdU Flüchtlingskosten Anmerkungen zur „Übersicht über Finanzhilfen des Bundes“ (1) Hilfen für Flüchtlingskosten (2015) Ursprünglich war mit dem „Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern“ eine finanzielle Unterstützung von je 500 Mio. EUR in 2015 und 2016 vorgesehen. Der für 2016 vorgesehene Anteil soll nach den Asylgipfeln im Juni diesen Jahres jedoch auf 2015 vorgezogen werden, was formal allerdings noch der Verabschiedung eines Entlastungsbeschleunigungsgesetzes auf Bundesebene bedarf. Damit wird im Oktober 2015 gerechnet. Der auf NRW entfallende Anteil der Mittel beträgt pro 500 Mio. EUR jeweils rd. 108 Mio. EUR. Da NRW die ursprünglich für 2015 vorgesehenen Mittel dem Bund gegenüber hälftig refinanzieren muss, wird insoweit nur die zweite Hälfte der Mittel (54 Mio. EUR) an die Kommunen weitergegeben. Die aus 2016 vorgezogenen Mittel sollen dem Vernehmen nach dagegen in voller Höhe (108 Mio. EUR) an die Kommunen weitergeleitet werden. Die Verteilung der Mittel auf die Kommunen erfolgt auch für die aus 2016 vorgezogenen Mittel über den im Rahmen des FIüAG verwendeten Schlüssel (90 % Einwohner, 10 % Fläche). Die von der NRW-Landesregierung beschlossene Vorziehung der Stichtagsregelung wirkt sich in diesem Rahmen zusätzlich verstärkend aus. Ein Großteil der für 2015 vorgesehenen Mittel (54 Mio. EUR) ist bereits ausgezahlt worden. Eine letzte Rate folgt im Dezember 2015. Ggf. könnten die aus 2016 vorgezogenen Hilfen nach ihrer Verabschiedung auf Bundesebene ebenfalls im Rahmen dieser Dezember-Rate und „in einem Stück“ ausgeschüttet werden. — — (2) Hilfen für Flüchtlingskosten (ab 2016) Für die ab 2016 zugesagte strukturelle und dauerhafte Beteiligung des Bundes an den Kosten der Flüchtlingsaufnahme steht momentan ein Volumen von mindestens 3 Mrd. EUR im Raum. Wie diese Mittel auf die Bundesländer und innerhalb der Bundesländer auf die Kommunen verteilt werden könnten, ist momentan noch unklar. Für weitere Informationen zu den Punkten (i)und (2) verweisen wir zudem auf unsere Schnellbriefe Nr. 228/14, 101/15, 111/15 sowie 115/15. (3) Kommunalinvestitionsförderungsfonds Für weitere Informationen verweisen wir auf unsere Schnellbriefe Nr. 35/15, 36/15, 37/15, 43/15, 44/15, 82/15, 102/15 sowie 113/15. (4) Vorgriff auf dauerhafte Entlastung der Kommunen (2015-2016) Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde unter dem Stichwort „Prioritäre Maßnahmen“ vereinbart, die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden jährlich von der Eingliederungshilfe zu entlasten. Inwieweit es bei dem geplanten Bundesteilhabegesetz bleiben wird, bzw. ob sich die dauerhafte Entlastung der Kommunen ggf. (auch) auf anderen Wegen vollziehen wird, und welcher Verteilungsmodus auf die Länder bzw. innerhalb der Länder gewählt werden wird, ist momentan noch nicht absehbar. Im Vorgriff auf diese dauerhafte Entlastung wurde indes bereits mit einer jährlichen Entlastung der Kommunen in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr begonnen (sog. Vorab bzw. Übergangsmilliarde). Von diesem Betrag wird in 2015 und 2016 jeweils eine Hälfte (500 Mio. EUR) über die Kosten der Unterkunft (KdU), und jeweils die andere Hälfte (500 Mio. EUR) über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ausgeschüttet. Der (gegenüber dem Schnellbrief Nr. 128/14 leicht nach oben korrigierte) NRW-Anteil beträgt im Falle der KdU rd. 140 Mio. EUR für 2015 und für 2016 rd. 147 Mio. EUR; im Falle des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer je rd. 120 Mio. EUR für 2015 und 2016. Sobald uns aktualisierte gemeindescharfe Berechnungen vorliegen, werden wir darüber wie gewohnt zeitnah informieren. (5) Vorgriff auf dauerhafte Entlastung der Kommunen (2017) Für 2017 wurde der Betrag von ursprünglich 1 Mrd. EUR einmalig um weitere 1,5 Mrd. EUR auf insgesamt 2,5 Mrd. EUR aufgestockt. Um nicht die Grenze zur Bundesauftragsverwaltung zu nicht anders als in den Jahren 2015-2016 überschreiten, wird dieser Betrag allerdings hälftig über die KdU und den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ausgeschüttet, sondern laut „Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern“ in Höhe von 1 Mrd. EUR über die KdU und in Höhe von 1,5 Mrd. EUR über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer. Der auf NRW entfallende Teil dieser Mittel beträgt im ersten Falle rd. 294 Mb. EUR und im zweiten Falle rd. 360 Mio. EUR. — — Über eine vorläufige gemeindescharfe Berechnung des MIK NRW haben wir mit Schnellbrief Nr. 44/15 und 51/15 informiert. Sobald uns eine aktualisierte Version der Berechnung vorliegt, werden wir darüber ebenfalls zeitnah informieren. Für weitere Informationen zu den Punkten (4)und (5) verweisen wir zudem auf unsere Schnelibriefe Nr. 35/15, 36/15, 37/15, 43/15, 44/15 sowie 51/15. (6) Kitas/Krippen Für weitere Informationen verweisen wir auf unsere Schnelibriefe Nr. 90/14, 128/14 sowie 139/14. Zur Berücksichtigung der Bundeshilfen in den Orientierungsdaten: Die Orientierungsdaten für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeindenund Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen bilden allein steuerlich bedingte Einnahmen ab, die der aktuellen Gesetzeslage entsprechen. In den aktuellen Orientierungsdaten für die Jahre 2016-2019 vom 08.07.2015 sind daher allein die Sofortentlastungen des Bundes aufgrund der Übergangsmilliarde (2015-2016) bzw. aufgestockten Übergangsmilliarde (2017) berücksichtigt, soweit diese über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ausgeschüttet werden, also i.H.v. 500 Mio. EUR (jew. 2015 und 2016) bzw. i.H.v. 1,5 Mrd. EUR (2017).