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Allgemeine Vorlage (1. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Untermaubach-Bilstein gemäß § 34 Abs. 4 BauGB; hier: Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (1. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Untermaubach-Bilstein gemäß § 34 Abs. 4 BauGB;
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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl 621-00 Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 38/99 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 26.04.1999 29.04.1999 17.05.1999 31.05.1999 TOP: 1. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Untermaubach-Bilstein gemäß § 34 Abs. 4 BauGB; hier: Satzungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 24. 06. 1998 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Untermaubach-Bilstein gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB gefasst. Der Änderungsbereich erfasst Teilflächen der Grundstücke Gemarkung Untermaubach, Flur 21, Nr. 5 tlw. und 112 tlw. Da die Grundstücke bisher im wirksamen Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen waren, wurde zeitgleich die 16. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes beschlossen. Dieses Verfahren ist zwischenzeitlich zum Abschluss gebracht. Die Bezirksregierung Köln hat die 16. Änderung des FNP mit Verfügung vom 15. 03. 1999 genehmigt, so dass nunmehr auch das Satzungsverfahren fortgeführt werden kann. Die Grundstücke werden zwar derzeit noch von der Landschaftsschutzverordnung 1987 erfasst. Im Rahmen des Satzungsverfahrens erfolgt jedoch eine Aufhebung des Landschaftsschutzes. Zur Berücksichtigung der Belange des Landschafts- und Naturschutzes wurde eine ökologische Bewertung vorgenommen. Aufgrund der ökologischen Bewertung erfolgt der Ausgleich wie folgt: Auf dem Grundstück Gemarkung Untermaubach, Flur 8, Parzelle Nr. 225, sind auf einer Fläche von 1.300 m² insgesamt 13 Obstbäume alter Art für den Eingriff auf der Parzelle Flur 21 Nr. 5, und auf dem Grundstück Gemarkung Untermaubach, Flur 9, Parzelle Nr. 108, sind auf einer Fläche von rund 1.300 m² ebenfalls insgesamt 13 Obstbäume alter Art für den Eingriff auf der Parzelle Flur 21 Nr. 112 anzupflanzen. Nähere Einzelheiten werden in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der ULB geregelt. Die Ausgleichsmaßnahmen sind mit der ULB und der Höheren Landschaftbehörde abgestimmt. Das gemäß § 13 Nr. 2 und 3 BauGB durchzuführende vereinfachte Verfahren (Bürgerbeteiligung/Offenlage) ist inzwischen erfolgt. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung haben die Eheleute Kethi und Werner Keemß, Kreuzau-Bilstein, mit Schreiben vom 03. 08. 1998 als direkt betroffene Anlieger Einwände erhoben. Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf meine Sitzungsvorlage Nr. 110/98 zur 16. Änderung des FNP. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden die Anregungen der Eheleute Keemß zurückgewiesen. Konsequenterweise sind auch die gegen die Satzung erhobenen Bedenken zurückzuweisen. Die 1. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Untermaubach-Bilstein kann nunmehr in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten des Verfahrens sowie die Kosten der ökologischen Bewertung werden von den vorteilhabenden Grundstückseigentümern übernommen. III. Beschlussvorschlag: „1. Die Anregungen der Eheleute Kethi und Werner Keemß, Bogheimer Weg 24, 52372 Kreuzau, werden zurückgewiesen, da im Rahmen des Planverfahrens die Belange von Natur und Landschaft gemäß § 1 Abs. 5 Nr. 7 BauGB ausreichend berücksichtigt werden. 2 2. Die 1. Änderungssatzung über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils UntermaubachBilstein wird gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB beschlossen.“ Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: