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Allgemeine Vorlage (Antrag auf Aufstellung eines Vorhaben-und Erschließungsplanes für ein Grundstück in der Gemarkung Kreuzau, "Friedenau")

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag auf Aufstellung eines Vorhaben-und Erschließungsplanes für ein Grundstück in der Gemarkung Kreuzau, "Friedenau") Allgemeine Vorlage (Antrag auf Aufstellung eines Vorhaben-und Erschließungsplanes für ein Grundstück in der Gemarkung Kreuzau, "Friedenau")

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Hackhausen -621/00 BE: Herr Hackhausen /Herr Schmühl Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 187/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat TOP: 04.12.1997 09.12.1997 16.12.1997 Antrag auf Aufstellung eines Vorhaben-und Erschließungsplanes für ein Grundstück in der Gemarkung Kreuzau, "Friedenau" I. Sach- und Rechtslage: Mit Datum vom 16. 10. 1997 stellt die Firma Leo Pütz & Co. GmbH, Im Lintes 40, 52355 Düren, einen Antrag auf Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes für das Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 3, Parzelle Nr. 685. Für das vorgenannte Grundstück wurde vor 4 Jahren eine Bauvoranfrage gestellt. Diese Bauvoranfrage hatte die Errichtung von 5 Wohnhäusern zum Inhalt. Gegen diese Bauvoranfrage wurden seitens des Bauordnungsamtes des Kreises Düren keine Bedenken geltend gemacht und ein positiver Bauvorbescheid erstellt. Die Bindungswirkung dieses Bauvorbescheides ist zwischenzeitlich abgelaufen. Das Bauordnungsamt des Kreises Düren sieht sich nunmehr außerstande, das Bauvorhaben, so wie in der Bauvoranfrage dargestellt, zu genehmigen. Anläßlich einer Rücksprache des Antragstellers mit der Leiterin des Bauordnungsamtes des Kreises Düren wurde ausgeführt, daß die geplante Maßnahme nur über einen Vorhaben- und Erschließungsplan realisierbar wäre. Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück ist im wirksamen Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt. Es liegt nicht innerhalb der Plangrenzen eines rechtskräftigen Bebauungsplanes oder Bebauungsplanentwurfes. Aufgrund der Tatsache, daß bei der damals gestellten Bauvoranfrage das Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 (1) BauGB hergestellt wurde, wird vorgeschlagen, dem Antrag der Firma Leo Pütz auf Aufstellung eines Vorhabenund Erschließungsplanes stattzugeben. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Sämtliche mit der Aufstellung des Vorhaben-und Erschließungsplanes verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers. III. Beschlußvorschlag: "Dem Antrag der Firma Leo Pütz & Co. GmbH, Im Lintes 40, 52355 Düren, auf Aufstellung eines Vorhabenund Erschließungsplanes für das Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 3, Parzelle Nr. 685, wird stattgegeben. Die Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Am Mühlenteich" wird gem. § 7 BauGB-MaßnG beschlossen." 2 Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: