Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl 621-00
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
31/99
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
26.04.1999
29.04.1999
17.05.1999
31.05.1999
TOP: Erlass einer Innenbereichssatzung für den Ortsteil Kreuzau, Teilbereich zwischen „Stegbenden“ und „Vor dem
Bruch“, südlich der Landrat Kaptain Straße gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB;
hier:
Aufstellungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Der in der beiliegenden Flurkartenablichtung schraffiert dargestellte Bereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan als
Wohnbaufläche ausgewiesen.
Planungsrechtlich handelt es sich jedoch um einen Außenbereich im Innenbereich.
Durch die Realisierung des V.-und E.-Planes „Kommbenden“ (mit den Bauarbeiten wurde inzwischen begonnen)
grenzen die Grundstücke zukünftig an eine endgültig ausgebaute und kanalisierte Straße an, so dass alle
erschließungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. Von daher halte ich es für geboten, nunmehr auch die
planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes halte ich für entbehrlich und
schlage Ihnen von daher vor, für diesen Bereich eine Innenbereichssatzung zu erlassen.
Das Satzungsgebiet liegt zwar nicht im Landschaftsschutzgebiet, dennoch ist selbstverständlich eine ökologische
Bewertung und die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen erforderlich.
Sofern Sie meinem Beschlussvorschlag folgen, werde ich hier einen entsprechenden Auftrag erteilen.
Entsprechend den Festsetzungen des V.-und E.-Planes „Kommbenden“ schlage ich Ihnen vor, in der Satzung folgende
Festsetzungen zu treffen:
WA-Gebiet,
eingeschossig,
maximale Firsthöhe 9 m vor Gebäudemitte über OK ausgebauter Straße,
Einzel-, maximal Doppelhäuser,
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für den Erlass dieser Innenbereichssatzung werden sich auf insgesamt rund 2.000,00
DM belaufen. Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Verwaltungshaushalt bereit.
Kosten für die Erschließung entstehen keine. Kosten für erforderliche Ausgleichsmaßnahmen,
deren Höhe noch nicht feststehen, sind von den jeweiligen Eigentümern zu übernehmen.
III. Beschlussvorschlag Umweltausschusses:
„Die Aufstellung einer Innenbereichssatzung für den Ortsteil Kreuzau, Teilbereich zwischen „Stegbenden“ und
„Vor dem Bruch“, wird gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB beschlossen.
Der Satzungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Kreuzau, Flur 10, Parzelle Nr. 465, 1075, 70, 1105,
1104, 1103, 65/1, 1102 und 1218.
In der Satzung sind folgende Festsetzungen zu treffen:
2
WA-Gebiet,
eingeschossig,
maximale Firsthöhe 9 m vor Gebäudemitte über OK ausgebauter Straße,
Einzel-, maximal Doppelhäuser.
III. Beschlussvorschlag der Verwaltung:
„Die Aufstellung einer Innenbereichssatzung für den Ortsteil Kreuzau, Teilbereich zwischen „Stegbenden“ und
„Vor dem Bruch“, wird gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB beschlossen.
Der Satzungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Kreuzau, Flur 10, Parzelle Nr. 465, 1075, 70, 1105,
1104, 1103, 65/1, 1102 und 1218.
In der Satzung sind folgende Festsetzungen zu treffen:
WA-Gebiet,
eingeschossig,
maximale Firsthöhe 9 m vor Gebäudemitte über OK ausgebauter Straße,
Einzel-, maximal Doppelhäuser.
III. Beschlussvorschlag:
„Die Aufstellung einer Innenbereichssatzung für den Ortsteil Kreuzau, Teilbereich zwischen „Stegbenden“ und
„Vor dem Bruch“ südlich der „Landrat-Kaptain-Straße“, wird gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB beschlossen.
Der Satzungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Kreuzau, Flur 10, Parzelle Nr. 465, 1075, 70, 1105,
1104, 1103, 65/1, 1102 und 1218.
In der Satzung sind folgende Festsetzungen zu treffen:
WA-Gebiet,
eingeschossig,
maximale Firsthöhe 9 m vor Gebäudemitte über OK ausgebauter Straße,
Einzel-, maximal Doppelhäuser.
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: