Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Erlass einer Innenbereichssatzung für den Ortsteil Kreuzau, Teilbereich zwischen "Stegbenden" und "Vor dem Bruch", südlich der Landrat Kaptain Straße gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB; hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
18 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Erlass einer Innenbereichssatzung für den Ortsteil Kreuzau, Teilbereich zwischen "Stegbenden" und "Vor dem Bruch", südlich der Landrat Kaptain Straße gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB;
hier:	Aufstellungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (Erlass einer Innenbereichssatzung für den Ortsteil Kreuzau, Teilbereich zwischen "Stegbenden" und "Vor dem Bruch", südlich der Landrat Kaptain Straße gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB;
hier:	Aufstellungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 18 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl 621-00 Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 31/99 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 26.04.1999 29.04.1999 17.05.1999 31.05.1999 TOP: Erlass einer Innenbereichssatzung für den Ortsteil Kreuzau, Teilbereich zwischen „Stegbenden“ und „Vor dem Bruch“, südlich der Landrat Kaptain Straße gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB; hier: Aufstellungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Der in der beiliegenden Flurkartenablichtung schraffiert dargestellte Bereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen. Planungsrechtlich handelt es sich jedoch um einen Außenbereich im Innenbereich. Durch die Realisierung des V.-und E.-Planes „Kommbenden“ (mit den Bauarbeiten wurde inzwischen begonnen) grenzen die Grundstücke zukünftig an eine endgültig ausgebaute und kanalisierte Straße an, so dass alle erschließungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. Von daher halte ich es für geboten, nunmehr auch die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes halte ich für entbehrlich und schlage Ihnen von daher vor, für diesen Bereich eine Innenbereichssatzung zu erlassen. Das Satzungsgebiet liegt zwar nicht im Landschaftsschutzgebiet, dennoch ist selbstverständlich eine ökologische Bewertung und die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen erforderlich. Sofern Sie meinem Beschlussvorschlag folgen, werde ich hier einen entsprechenden Auftrag erteilen. Entsprechend den Festsetzungen des V.-und E.-Planes „Kommbenden“ schlage ich Ihnen vor, in der Satzung folgende Festsetzungen zu treffen: ƒ ƒ ƒ ƒ WA-Gebiet, eingeschossig, maximale Firsthöhe 9 m vor Gebäudemitte über OK ausgebauter Straße, Einzel-, maximal Doppelhäuser, II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für den Erlass dieser Innenbereichssatzung werden sich auf insgesamt rund 2.000,00 DM belaufen. Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Verwaltungshaushalt bereit. Kosten für die Erschließung entstehen keine. Kosten für erforderliche Ausgleichsmaßnahmen, deren Höhe noch nicht feststehen, sind von den jeweiligen Eigentümern zu übernehmen. III. Beschlussvorschlag Umweltausschusses: „Die Aufstellung einer Innenbereichssatzung für den Ortsteil Kreuzau, Teilbereich zwischen „Stegbenden“ und „Vor dem Bruch“, wird gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB beschlossen. Der Satzungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Kreuzau, Flur 10, Parzelle Nr. 465, 1075, 70, 1105, 1104, 1103, 65/1, 1102 und 1218. In der Satzung sind folgende Festsetzungen zu treffen: 2 ƒ ƒ ƒ ƒ WA-Gebiet, eingeschossig, maximale Firsthöhe 9 m vor Gebäudemitte über OK ausgebauter Straße, Einzel-, maximal Doppelhäuser. III. Beschlussvorschlag der Verwaltung: „Die Aufstellung einer Innenbereichssatzung für den Ortsteil Kreuzau, Teilbereich zwischen „Stegbenden“ und „Vor dem Bruch“, wird gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB beschlossen. Der Satzungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Kreuzau, Flur 10, Parzelle Nr. 465, 1075, 70, 1105, 1104, 1103, 65/1, 1102 und 1218. In der Satzung sind folgende Festsetzungen zu treffen: ƒ ƒ ƒ ƒ WA-Gebiet, eingeschossig, maximale Firsthöhe 9 m vor Gebäudemitte über OK ausgebauter Straße, Einzel-, maximal Doppelhäuser. III. Beschlussvorschlag: „Die Aufstellung einer Innenbereichssatzung für den Ortsteil Kreuzau, Teilbereich zwischen „Stegbenden“ und „Vor dem Bruch“ südlich der „Landrat-Kaptain-Straße“, wird gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB beschlossen. Der Satzungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Kreuzau, Flur 10, Parzelle Nr. 465, 1075, 70, 1105, 1104, 1103, 65/1, 1102 und 1218. In der Satzung sind folgende Festsetzungen zu treffen: ƒ ƒ ƒ ƒ WA-Gebiet, eingeschossig, maximale Firsthöhe 9 m vor Gebäudemitte über OK ausgebauter Straße, Einzel-, maximal Doppelhäuser. Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: