Daten
Kommune
Jülich
Größe
184 kB
Datum
11.05.2017
Erstellt
30.01.17, 17:08
Aktualisiert
24.04.17, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 60 Az.: Er/Wo
Jülich, 10.01.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 17/2017
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
09.02.2017
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
11.05.2017
TOP
Ergebnisse
Antrag 03/2014 der UWG JÜL – Fraktion vom 07.12.2013
Beerdigungen an Samstagen
Anlg.: 1
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Beschlussentwurf:
Der Antrag wird, soweit er sich darauf bezieht, die Friedhofssatzung dahingehend zu ändern, dass
Beerdigungen auf den städtischen Friedhöfen auch Samstagmorgen stattfinden sollen, abgelehnt.
Begründung:
Mit Antrag Nr. 03/2014 vom 07.12.2013 hat die Fraktion UWG JÜL beantragt, dass Beerdigungen
auf den städtischen Friedhöfen auch an Wochenenden (Freitagnachmittag und Samstagmorgen)
stattfinden sollen. Der Planungs- Umwelt- und Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am
13.02.2014 (Vorlage-Nr. 35/2014) einstimmig zur Annahme dieses Antrages zur weiteren Bearbeitung durch die Verwaltung ausgesprochen.
In der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 27.03.2014 wurde insofern zu diesem Antrag ein ausführlicher Bericht seitens der Verwaltung gegeben (s. Vorlage-Nr. 125/2014).
Hierin wurde u.a. auch die Problematik dargelegt, die sich insbesondere aus einer regelmäßigen
Arbeitszeit an Samstagen für die Mitarbeiter des Bauhofes im Hinblick auf arbeitsrechtliche und
organisatorische Gesichtspunkte ergibt. Da hierzu eine abschließende Überprüfung bzw. Beurteilung regelmäßiger Beerdigungen an Samstagen zum damaligen Zeitpunkt noch nicht vorlag, beschloss der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss die Satzung vorerst nur dahingehend zu ändern,
dass an Freitagen Beerdigungen bis 15.00 Uhr durchgeführt werden sollen. Da der Freitagnachmittag durch den Arbeitszeitrahmen abgedeckt war, war dies im Gegensatz zu Samstagsbeerdigungen
unproblematisch.
Die entsprechende Satzungsänderung (Beerdigungen auch freitags bis 15.00 Uhr) wurde dann im
Stadtrat am 10.04.2014 beschlossen.
Zur Problematik regelmäßiger Beerdigungen am Samstagvormittag, so wie es im o.g. Antrag gefordert wurde, haben zwischenzeitlich eine Vielzahl von Gesprächen und Prüfungen zwischen Personalamt, Personalrat, Organisation und Bauhof stattgefunden.
Eine Umsetzung des dauerhaft erweiterten Bürgerservice (Samstagvormittag) wäre zwar generell
möglich, allerdings unter Berücksichtigung von Konsequenzen für das Personal.
Die Beschäftigten des Bauhofes müssten in entsprechenden Kolonnen mit mindestens 3 Personen
bei Erdbestattungen samstags Dienst abhalten. Das ist über eine Erweiterung des Arbeitszeitrahmens grundsätzlich möglich. Das Personal, das am Samstag Dienst abhält, wäre dann jedoch entsprechend weniger unter der Woche verfügbar.
Die Personen, die für den Samstagsdienst für Bestattungen eingeteilt wären, könnten zeitgleich
nicht an der regulären Rufbereitschaft teilnehmen und auch nicht an der Winterdienstbereitschaft.
Für die Mitarbeiter würden dies finanzielle Einbußen, für die Verwaltung würde es eine Verringerung des Bereitschaftspersonalkaders bedeuten. Entstehende Notfälle durch Ausfälle des technischen Equipments wären samstags nicht durch Kräfte des Bauhofes regulierbar, da kein Dienst in
der Werkstatt am Samstag erfolgt.
Nach der bisherigen Regelung (§ 7, Abs. 5 „Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
oder aus anderem besonderen Anlass können Ausnahmen zugelassen werden“) nahmen die Mitarbeiter des Bauhofes freiwillig im Einzelfall etwaige Zusatztermine fiir Wochenendbeerdigungen
wahr. Eine weitere freiwillige Erbringung der Dienstleistung bei regelmäßig erfolgenden Beerdigungen am Samstagmorgen wird seitens der Amtsleitung angezweifelt, da finanzielle Einbußen für
die Betroffenen einhergehen. Entsprechend wird eine sinkende Motivation des Personals vorhergesehen.
Eine Abwicklung der Samstagsbeerdigungen im Rahmen einer Rufbereitschaft oder Überstundenanordnung (und damit verbundener Zulagenzahlung) ist aus Sicht der Organisation ausgeschlossen,
da die Termine alle planbar sind (wenn auch in Teilen kurzfristig) und eine dauerhafte Überstundenanordnung unzulässig ist.
Insofern wird seitens der Verwaltung aus organisatorischen und personellen Gründen empfohlen, es
hinsichtlich des derzeitig in der Satzung festgelegten Bestattungszeitrahmens (von Montag bis Freitag 15.00 Uhr) zu belassen und den Samstagmorgen nicht zusätzlich in der Satzung als regelmäßigen Bestattungszeitraum aufzunehmen.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
Sitzungsvorlage 17/2017
Seite 2
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 17/2017
Seite 3