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Allgemeine Vorlage (Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau auf Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel in Höhe von 20.000,- DM zur Neuanschaffung von Spielgeräten und Bänken für gemeindliche Spielplätze)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau auf Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel in Höhe von 20.000,- DM zur Neuanschaffung von Spielgeräten und Bänken für gemeindliche Spielplätze) Allgemeine Vorlage (Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau auf Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel in Höhe von 20.000,- DM zur Neuanschaffung von Spielgeräten und Bänken für gemeindliche Spielplätze)

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Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Herr Dellner BE: Herr Dellner Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 26/99 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sozialausschuss Hauptausschuss Rat TOP: 09.06.1999 16.06.1999 06.09.1999 Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau auf Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel in Höhe von 20.000,- DM zur Neuanschaffung von Spielgeräten und Bänken für gemeindliche Spielplätze I. Sach- und Rechtslage: Gemäß beigefügtem Schriftsatz beantragt die SPD-Fraktion, für die Neuanschaffung von Spielgeräten und Bänken auf den gemeindlichen Spielplätzen bei Pos. VMHH 1.460.9353.1 überplanmäßig 20.000,- DM bereitzustellen. Einen inhaltlich gleichlautenden Antrag hatte die SPD-Fraktion bereits im Zuge der Haushaltplanberatungen 1999 eingebracht; dieser wurde jedoch mit Stimmenmehrheit im Rat abgelehnt. Insofern ist eine eindeutige Beschlusslage bereits gegeben. Der Haushaltsplan und das Haushaltssicherungskonzept sind entsprechend dieser Beschlusslage erstellt und dem Kreis Düren als Kommunalaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt worden. Da die Sachlage sich seitdem nicht geändert hat und es sich um „freiwillige Ausgaben“ handelt, besteht keine Möglichkeit, überplanmäßig Haushaltsmittel bereitzustellen, ohne dass die Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde gegeben ist. Insofern kann dem Antrag aus rechtlichen Gründen nicht entsprochen werden, da dies eindeutig den HSKBestimmungen widerspricht. Im übrigen darf ich in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hinweisen, dass a) b) c) die Verwaltung alle Spielgeräte mehrmals im Jahr auf ihre Funktionstüchtigkeit und Verkehrssicherheit hin überprüft, im Haushalt für die laufende Unterhaltung der Spiel- und Bolzplätze Mittel in Höhe von 33.000,- DM bereitgestellt sind und mit Restmitteln aus 1998 für die Neuanschaffung von Spielgeräten ca. 10.000,- DM in 1999 bereit gestellt werden. Ansonsten wird die Verwaltung ohnehin jedes Jahr den aktuellen Bedarf ermitteln und in den Haushalt einbringen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine III. Beschlussvorschlag Hauptausschusses: „Dem Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau vom 11.01.1999 auf Bereitstellung überplanmässiger Haushaltsmittel in Höhe von 20.000,- DM zur Neuanschaffung von Spielgeräten und Bänken auf Spielplätzen wird nicht entsprochen, da die Aufstockung des Haushaltsansatzes unter Pos. 1.460.9353.1 mit den HSKRahmenbedingungen nicht vereinbar ist.“ 2 III. Beschlussvorschlag: „Der Antrag der SPD-Fraktion auf Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 DM zur Neuanschaffung von Spielgeräten und Bänken für gemeindliche Spielplätze wird zurückgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Liste anzulegen, in der alle Mängel bzw. Neuanschaffungen für die gemeindlichen Kinderspielplätze incl. Preisangaben nach Priorität enthalten sind und diese in der nächsten Sozialauschusssitzung vorzulegen.“ Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: