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Allgemeine Vorlage (Grundlegende Sanierung des Clubhauses im Bereich der Kurt-Hoesch-Kampfbahn im Ortsteil Kreuzau; hier: Grundsatzbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
16 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Grundlegende Sanierung des Clubhauses im Bereich der Kurt-Hoesch-Kampfbahn im Ortsteil Kreuzau; hier: Grundsatzbeschluss) Allgemeine Vorlage (Grundlegende Sanierung des Clubhauses im Bereich der Kurt-Hoesch-Kampfbahn im Ortsteil Kreuzau; hier: Grundsatzbeschluss) Allgemeine Vorlage (Grundlegende Sanierung des Clubhauses im Bereich der Kurt-Hoesch-Kampfbahn im Ortsteil Kreuzau; hier: Grundsatzbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl, Az.: 621-00 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 36/99 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 29.04.1999 17.05.1999 31.05.1999 TOP: Grundlegende Sanierung des Clubhauses im Bereich der Kurt-Hoesch-Kampfbahn im Ortsteil Kreuzau; hier: Grundsatzbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Das Clubheim im Bereich der Kurt-Hoesch-Kampfbahn wurde im Jahre 1929/30 errichtet. Es wurde 1985 unter Denkmalschutz (Bauhausstil) gestellt. Bereits im Jahre 1988 wurde festgestellt, dass eine Sanierung der Außenfassade dringend erforderlich ist. Der vorhandene Außenputz weist nicht mehr zählbare Risse auf und ist teilweise hohl. Lediglich ein Neuanstrich löst die Probleme nicht. Der gesamte Putz muss abgeklopft und erneuert werden. Die hiermit verbundenen Kosten wurden bereits im Jahre 1988 mit rund 150.000 DM geschätzt. Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 08.12.1988 einstimmig beschlossen, auf eine umfassende Fassadensanierung zu verzichten. Die damals getroffene Entscheidung hat jedoch inzwischen dazu geführt, dass der Innenputz der Außenwände feucht ist, teilweise herunterfällt und Schimmelbildung entstanden ist, so dass auch der Innenputz erneuert werden muss. Weitere Nässeschäden entstehen im Bereich der Aufgangstreppen sowie im Dachbereich. Erforderlich wird sicherlich auch eine Freilegung des Kellermauerwerks und eine Isolierung. Darüber hinaus sind die vorhandenen Holzfenster erneuerungsbedürftig, wobei zeitgleich dann sicherlich Isolierverglasung vorgesehen werden sollte. Des Weiteren werden sich vermutlich statische Probleme ergeben, da die in der Kellerdecke befindlichen Eisenträger in erheblichem Maße korrodiert sind. Die gesamte Elektroinstallation und die Sanitäreinrichtungen bedürfen ebenfalls einer Erneuerung. Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass eine grundlegende Sanierung dringend erforderlich ist. Der finanzielle Aufwand hierfür wird sich vorbehaltlich einer detaillierten Kostenermittlung mit Sicherheit auf 400 bis 500.000 DM belaufen. Teilsanierungen sind meines Erachtens jedoch nicht möglich. Die Frage zu stellen, auf die Sanierung zu verzichten, das Gebäude abzureißen und ein neues Sportheim zu bauen, erübrigt sich, da, wie bereits erwähnt, das Gebäude unter Denkmalschutz steht und das Rheinische Amt für Denkmalpflege auch nicht bereit ist, die Denkmaleigenschaft aufzuheben. Aus diesem Grunde hat am 09. 03. 1999 ein Ortstermin mit dem Landeskonservator, Frau Zanger, stattgefunden. Frau Zanger sieht natürlich auch die Notwendigkeit der Sanierung und hat ausgeführt, dass alle substanzerhaltenden Instandsetzungsarbeiten aus Mitteln der Denkmalpflege mit 80 % bezuschusst werden. Sie hat empfohlen, nunmehr eine detaillierte Mängelbestandsanalyse und Kostenermittlung vorzunehmen, damit ein Zuwendungsantrag gestellt werden kann. Der Zuwendungsantrag muss bis Oktober 1999 eingereicht werden, damit eine Mittelbewilligung im Jahre 2.000 erfolgen kann. Aus den vorstehend genannten Gründen schlage ich Ihnen vor, die Verwaltung zu ermächtigen, die erforderlichen Kostenermittlungen vornehmen zu lassen und einen entsprechenden Zuwendungsantrag fristgerecht zu stellen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Erforderliche Haushaltsmittel sind bisher nicht veranschlagt und auch nicht Bestandteil des HSK. Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes für das Jahr 2.000 ist somit eine entsprechende Veranschlagung erforderlich. 2 III. Beschlussvorschlag Verwaltung: „1.) Der generellen Sanierung des Clubhauses im Bereich der Kurt-Hoesch-Kampfbahn im Ortsteil Kreuzau wird zugestimmt. 2.) Die Verwaltung wird ermächtigt, eine detaillierte Schadens- und Kostenermittlung erarbeiten zu lassen. 3.) Nach Vorliegen der entsprechenden Unterlagen ist ein Zuwendungsantrag zu stellen.“ III. Beschlussvorschlag Bau- und Planungsausschusses: „1.) Der generellen Sanierung des Clubhauses im Bereich der Kurt-Hoesch-Kampfbahn im Ortsteil Kreuzau wird zugestimmt. 2.) Die Verwaltung wird ermächtigt, eine detaillierte Schadens- und Kostenermittlung erarbeiten zu lassen. 3.) Nach Vorliegen der entsprechenden Unterlagen ist ein Zuwendungsantrag zu stellen. 4.) Alle vorgesehenen Maßnahmen sind einzeln mit der Unteren Denkmalbehörde abzustimmen.“ III. Beschlussvorschlag Bau- und Planungsausschusses: „1.) Der generellen Sanierung des Clubhauses im Bereich der Kurt-Hoesch-Kampfbahn im Ortsteil Kreuzau wird zugestimmt. 2.) Die Verwaltung wird ermächtigt, eine detaillierte Schadens- und Kostenermittlung erarbeiten zu lassen. 3.) Nach Vorliegen der entsprechenden Unterlagen ist ein Zuwendungsantrag zu stellen. III. Beschlussvorschlag Bau- und Planungsausschusses: „1.) Der generellen Sanierung des Clubhauses im Bereich der Kurt-Hoesch-Kampfbahn im Ortsteil Kreuzau wird zugestimmt. 2.) Die Verwaltung wird ermächtigt, eine detaillierte Schadens- und Kostenermittlung erarbeiten zu lassen. 3.) Nach Vorliegen der entsprechenden Unterlagen ist ein Zuwendungsantrag zu stellen. III. Beschlussvorschlag: „1.) Der generellen Sanierung des Clubhauses im Bereich der Kurt-Hoesch-Kampfbahn im Ortsteil Kreuzau wird zugestimmt. 2.) Die Verwaltung wird ermächtigt, eine detaillierte Schadens- und Kostenermittlung erarbeiten zu lassen. 3.) Nach Vorliegen der entsprechenden Unterlagen ist ein Zuwendungsantrag zu stellen. 3 Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: