Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der SPD-Fraktion auf Einführung einer Fragestunde für Einwohner zu Beginn jeder Ratssitzung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der SPD-Fraktion auf Einführung einer Fragestunde für Einwohner zu Beginn jeder Ratssitzung) Allgemeine Vorlage (Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der SPD-Fraktion auf Einführung einer Fragestunde für Einwohner zu Beginn jeder Ratssitzung)

öffnen download melden Dateigröße: 13 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Stolz BE: Herr Stolz Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 24/99 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 15.03.1999 23.03.1999 TOP: Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der SPD-Fraktion auf Einführung einer Fragestunde für Einwohner zu Beginn jeder Ratssitzung I. Sach- und Rechtslage: In der Ratssitzung vom 15.09.1998 wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis genommen, die Tagesordnung der Ratssitzung künftig um den TOP „Anfragen von Bürgern aus der Gemeinde Kreuzau an die Verwaltung und den Bürgermeister“ zu ergänzen. Die Fraktionen von CDU und SPD wurden von Bürgermeister Zens um Beratung und Stellungnahme zu diesem Antrag gebeten. Mit Schreiben vom 03.12.1998 teilte die SPD-Fraktion mit, dass man den Antrag befürworte und unterstütze. Am 11.01.1999 stellte die SPD-Fraktion einen eigenen Antrag auf Einführung einer Fragestunde für Einwohner und Einwohnerinnen zu Beginn jeder Ratssitzung. Mit Schreiben vom 06.01.1999 hat die CDU-Fraktion zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Stellung bezogen und sich gegen eine Fragestunde ausgesprochen. Zur Vermeidung von Wiederholungen sind die angesprochenen Anträge und Stellungnahmen als Anlage beigefügt. Nach § 48 Abs. 1 GO NW können Fragestunden für Einwohner in die Tagesordnung aufgenommen werden, wenn Einzelheiten hierüber in der Geschäftsordnung geregelt sind. Die Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Kreuzau sieht dies bisher nicht vor. Aus Sicht der Verwaltung wird auch künftig keine Notwendigkeit gesehen, die Tagesordnung der Ratssitzungen um einen ständigen Punkt „Bürgerfragestunde“ zu erweitern. Die Einwohner und Bürger sind jederzeit in der Lage, Fragen, Wünsche und Anregungen an den Rat oder die Verwaltung heranzubringen. Die Verwaltung steht hierfür während der bekannten Dienstzeiten und absprachegemäß auch darüber hinaus zur Verfügung. Dies ist eine selbstverständliche Pflicht und Aufgabe aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Den Nutzen einer weiteren Fragestunde innerhalb der (relativ seltenen) Ratssitzungen vermag ich insofern nicht zu erkennen. Als Vorsitzender des Rates praktiziert der Bürgermeister seit jeher eine regelmäßige wöchentliche Sprechstunde im Rathaus, seine Ansprechbarkeit auch außerhalb der festgelegten Zeiten ist wohl allgemein bekannt. Die Situation dürfte sich ab 01.10.1999 noch weiter verbessern, wenn der Bürgermeister hauptamtlich tätig ist. Letztlich haben die Bürger 39 Ratsmitglieder gewählt, die als direkte Ansprechpartner zur Verfügung stehen und die vorgetragenen Belange jederzeit innerhalb und außerhalb von Sitzungen einbringen können. Aus den genannten Gründen schlage ich Ihnen vor, auf die Einführung einer Einwohnerfragestunde zu verzichten. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: K e i n e. III. Beschlussvorschlag: „Den Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der SPD-Fraktion auf Einführung einer Fragestunde für Einwohner zu Beginn jeder Ratssitzung wird nicht entsprochen. Den Einwohnern und Bürgern stehen umfassende Möglichkeiten im politischen als auch im Verwaltungsbereich zur Verfügung, ihre Fragen und Anliegen vorzubringen, so dass auf das Instrument der „Einwohnerfragestunde“ verzichtet werden kann“. 2 Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: