Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch")

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch") Allgemeine Vorlage (2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch")

öffnen download melden Dateigröße: 11 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Hackhausen, Az.: 621-00BE: Herr Hackhausen / Herr Schmühl Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 181/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat TOP: 04.12.1997 09.12.1997 16.12.1997 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch" I. Sach- und Rechtslage: Mit Schreiben vom 09. Okt. 1997 beantragt die Firma Teichert & Küntzler GmbH, Altenweiher 9, 52372 Kreuzau, eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5 im Bereiche der Parzellen 69 bis 72, Flur 9, "Vor dem Bruch". Als Begründung wird angeführt, daß die beiden nordöstlich gelegenen Parzellen aufgrund der Lage der Bebauungslinien nur mit einem Doppelhaus bebaut werden können. Da aber die Größe der Parzelle auch eine Bebauung mit zwei Einzelhäusern zulassen würde, sei eine geringfügige Verschiebung der Bebauungslinien sinnvoll. Die Erschließung der Grundstücke sei über einen privaten Stichweg, der im Bebauungsplan als Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festgesetzt wird, möglich. Seitens der Verwaltung wird hierzu wie folgt Stellung bezogen: Die vorgebrachten Gründe bezüglich einer Änderung des Bebauungsplanes sind akzeptabel. Da durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird vorgeschlagen, ein vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB zu beschließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Antragsteller haben sich bereit erklärt, die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes zu übernehmen. III. Beschlußvorschlag: "Dem Antrag auf Aufstellung des 2. Änderungsplanes zum rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch", wird stattgegeben. Die 2. Änderung - vereinfachte Änderung - des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch", wird gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen." Der Gemeindedirektor 2 - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: