Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Hackhausen, Az.: 621-00BE: Herr Hackhausen / Herr Schmühl
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
181/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
TOP:
04.12.1997
09.12.1997
16.12.1997
2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau,
"Vor dem Bruch"
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 09. Okt. 1997 beantragt die Firma Teichert & Küntzler GmbH, Altenweiher 9, 52372 Kreuzau, eine
Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5 im Bereiche der Parzellen 69 bis 72, Flur 9, "Vor dem Bruch".
Als Begründung wird angeführt, daß die beiden nordöstlich gelegenen Parzellen aufgrund der Lage der
Bebauungslinien nur mit einem Doppelhaus bebaut werden können.
Da aber die Größe der Parzelle auch eine Bebauung mit zwei Einzelhäusern zulassen würde, sei eine geringfügige
Verschiebung der Bebauungslinien sinnvoll.
Die Erschließung der Grundstücke sei über einen privaten Stichweg, der im Bebauungsplan als Geh-, Fahr- und
Leitungsrecht festgesetzt wird, möglich.
Seitens der Verwaltung wird hierzu wie folgt Stellung bezogen:
Die vorgebrachten Gründe bezüglich einer Änderung des Bebauungsplanes sind akzeptabel.
Da durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird vorgeschlagen, ein
vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB zu beschließen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Antragsteller haben sich bereit erklärt, die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes zu übernehmen.
III. Beschlußvorschlag:
"Dem Antrag auf Aufstellung des 2. Änderungsplanes zum rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. E 5, Ortsteil
Kreuzau, "Vor dem Bruch", wird stattgegeben.
Die 2. Änderung - vereinfachte Änderung - des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau,
"Vor dem Bruch", wird gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen."
Der Gemeindedirektor
2
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: