Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (7. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. F 2, Ortsteil Stockheim, Teilbereich "Am Bergwerk"; hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (7. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. F 2, Ortsteil Stockheim, Teilbereich "Am Bergwerk";
hier:	Aufstellungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 10 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl 621-00 Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 14/99 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 25.02.1999 15.03.1999 23.03.1999 TOP: 7. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. F 2, Ortsteil Stockheim, Teilbereich „Am Bergwerk“; hier: Aufstellungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Mit Schreiben vom 05. 01. 1999 haben die Eheleute Marianne und Heiner Ruppach, Am Bergwerk 2, 52372 Kreuzau, einen Antrag auf Änderung des o. a. Bebauungsplanes im Bereich des Grundstückes Gemarkung Stockheim, Flur 14, Parzelle Nr. 487, gestellt. Die Eheleute Ruppach beabsichtigen, aus familiären Gründen ihr Wohnhaus zu erweitern. Nach den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes ist dies jedoch ohne Überschreitung der überbaubaren Flächen nicht möglich. Wie Sie aus der beigefügten Ablichtung ersehen wollen, ist die überbaubare Fläche auf dem o. a. Grundstück in der Tat sehr eingeschränkt. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes musste dies jedoch wegen einer vorhandenen Hochspannungsleitung und der hier einzuhaltenden Schutzzonen erfolgen. Da die Hochspannungsleitung nicht mehr vorhanden ist, bestehen nunmehr aus der Sicht der Verwaltung keine Bedenken, dem Antrag der Eheleute Ruppach stattzugeben. Ich schlage Ihnen von daher vor, die überbaubare Fläche auf der Parzelle 487 antragsgemäß zu ändern. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der Antragsteller hat sich bereit erklärt, sämtliche mit der Änderung des B-Planes verbundenen Kosten zu übernehmen. III. Beschlussvorschlag: „Die Aufstellung der 7. Änderung -vereinfachte Änderung- des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. F 2, Ortsteil Stockheim, Teilbereich „Am Bergwerk“, wird gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen.“ Der Gemeindedirektor - Ramm -AnlageIV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: _______________ Nein: ______________ Enthaltungen: ________________