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Allgemeine Vorlage (Festsetzung der Aufwandsentschädigungen für den Wehrführer, den stellvertretenden Wehrführer, die Jugendführer, die Gruppenführer und den Jugendwart der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Festsetzung der Aufwandsentschädigungen für den Wehrführer, den stellvertretenden Wehrführer, die Jugendführer, die Gruppenführer und den Jugendwart der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Festsetzung der Aufwandsentschädigungen für den Wehrführer, den stellvertretenden Wehrführer, die Jugendführer, die Gruppenführer und den Jugendwart der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau)

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Gemeinde Kreuzau Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Lützler BE: Herr Lützler Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 179/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuß Rat 18.11.1997 26.11.1997 TOP: Festsetzung der Aufwandsentschädigungen für den Wehrführer, die stellvertretenden Wehrführer, die Zugführer, die Gruppenführer und den Jugendwart der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in der 15. Sitzung am 18.03.1991 beschlossen, die Aufwandsentschädigung für den Wehrführer ab dem 01.01.1991 auf jährlich 720,00 DM festzusetzen. Die Aufwandsentschädigung für die stellvertretenden Wehrführer beträgt jährlich 360,00 DM/Stellvertreter. Neben der Aufwandsentschädigung werden für dienstliche Fahrten mit dem anerkannt privateigenen Kraftfahrzeug 0,52 DM je Kilometer gezahlt, zusätzlich erhält der Wehrleiter eine Telefonkostenpauschale von mtl. 18.50 DM = jährlich 222,00 DM. Eine Entschädigung an die Zugführer, Gruppenführer bzw. an den Jugendwart wird bisher nicht gezahlt, obwohl gem. § 9 Abs. 2 FSHG ein Anspruch auf Ersatz der Auslagen gegeben ist. Die bisherige Regelung verursachte jährliche Kosten in Höhe von ca. 2.300,00 DM. Mit Schreiben vom 14.09.1997 bittet der Wehrführer um Festsetzung folgender jährlicher Aufwandsentschädigungen, da die z.Zt. gezahlte Aufwandsentschädigung nicht mehr zeitgemäß ist und die anfallenden Kosten nicht mehr abdeckt werden: Wehrführer je stellv. Wehrführer je Zugführer je Gruppenführer Jugendfeuerwehrwart 2.400,00 DM 1.320,00 DM 240,00 DM 240,00 DM 240,00 DM In diesen Aufwandsentschädigungen sind alle anfallenden Kosten, insbesondere Kilometer- und Telefonpauschale enthalten. Die vorstehende Regelung würde Kosten in Höhe von jährlich 8.160,00 DM verursachen. Der Mehrbetrag gegenüber diesem Jahr in Höhe von 5.860,00 DM müßte, unter der Voraussetzung der Zustimmung, in 1998 zusätzlich bereitgestellt werden. Bei den Nachbargemeinden werden zur Zeit folgende jährliche Aufwandsentschädigungen gezahlt: Gde/Stadt Wehrführer stell. Wehrführer Heimbach Hürtgenwald Langerwehe 1.400,00 DM 1.200,00 DM 2.000,00 DM 600,00 DM 600,00 DM 1.000,00 DM Gruppenführer 360,00 DM 600,00 DM 500,00 DM 2 Merzenich Nideggen Nörvenich Vettweiß 720,00 DM *1) 1.800,00 DM *3) 1.500,00 DM *4) 1.800,00 DM 360,00 DM 900,00 DM 600,00 DM 500,00 DM 0,00 DM *2) 600,00 DM 150,00 DM 180,00 DM *1) Zuzüglich 432,00 DM Telefongebühren. *2) Erstattung der Telefongebühren in Höhe von ca. 400,00 DM. *3) Zuzüglich einer Fahrtkostenentschädigung von 0,38 DM je gefahrenem Kilometer. *4) Zuzüglich der Erstattung der Telefongrundgebühren und von 40 Einheiten je Monat. Die beantragten Aufwandsentschädigungen für den Wehrführer und die Stellvertreter liegen zwar im oberen Bereich; aufgrund der Größe der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau mit 3 Löschzügen, 9 Löschgruppen und 3 Jugendgruppen halte ich die Zahlung der o.a. Beträge für angemessen. Ich schlage daher vor, ab dem 01.01.1998 dem Antrag des Wehrführers zu entsprechen und die genannten Beträge zu zahlen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Im Verwaltungshaushalt müssen Haushaltsmittel in Höhe von 8.160,00 DM bereitgestellt werden. III. Beschlußvorschlag: „Ab dem 01. Januar 1998 werden jährlich folgende Aufwandsentschädigungen gezahlt: Wehrführer 2.400,-- DM, jeder stellv. Wehrführer 1.320,-- DM, jeder Zugführer 240,-- DM, jeder Gruppenführer 240,-DM und der Jugendfeuerwehrwart 240,-- DM. Bekleidet jemand gleichzeitig 2 Posten, so wird nur der höhere Betrag gezahlt. Über die Aufwandsentschädigungen hinaus können keine zusätzlichen Kosten mehr mit der Gemeinde abgerechnet werden.“ Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: