Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Lützler
BE: Herr Lützler
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
179/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuß
Rat
18.11.1997
26.11.1997
TOP: Festsetzung der Aufwandsentschädigungen für den Wehrführer, die stellvertretenden Wehrführer, die Zugführer,
die Gruppenführer und den Jugendwart der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in der 15. Sitzung am 18.03.1991 beschlossen, die Aufwandsentschädigung für den
Wehrführer ab dem 01.01.1991 auf jährlich 720,00 DM festzusetzen.
Die Aufwandsentschädigung für die stellvertretenden Wehrführer beträgt jährlich 360,00 DM/Stellvertreter.
Neben der Aufwandsentschädigung werden für dienstliche Fahrten mit dem anerkannt privateigenen Kraftfahrzeug 0,52
DM je Kilometer gezahlt, zusätzlich erhält der Wehrleiter eine Telefonkostenpauschale von mtl. 18.50 DM = jährlich
222,00 DM.
Eine Entschädigung an die Zugführer, Gruppenführer bzw. an den Jugendwart wird bisher nicht gezahlt, obwohl gem. §
9 Abs. 2 FSHG ein Anspruch auf Ersatz der Auslagen gegeben ist.
Die bisherige Regelung verursachte jährliche Kosten in Höhe von ca. 2.300,00 DM.
Mit Schreiben vom 14.09.1997 bittet der Wehrführer um Festsetzung folgender jährlicher Aufwandsentschädigungen,
da die z.Zt. gezahlte Aufwandsentschädigung nicht mehr zeitgemäß ist und die anfallenden Kosten nicht mehr abdeckt
werden:
Wehrführer
je stellv. Wehrführer
je Zugführer
je Gruppenführer
Jugendfeuerwehrwart
2.400,00 DM
1.320,00 DM
240,00 DM
240,00 DM
240,00 DM
In diesen Aufwandsentschädigungen sind alle anfallenden Kosten, insbesondere Kilometer- und Telefonpauschale
enthalten.
Die vorstehende Regelung würde Kosten in Höhe von jährlich 8.160,00 DM verursachen. Der Mehrbetrag gegenüber
diesem Jahr in Höhe von 5.860,00 DM müßte, unter der Voraussetzung der Zustimmung, in 1998 zusätzlich
bereitgestellt werden.
Bei den Nachbargemeinden werden zur Zeit folgende jährliche Aufwandsentschädigungen gezahlt:
Gde/Stadt
Wehrführer
stell. Wehrführer
Heimbach
Hürtgenwald
Langerwehe
1.400,00 DM
1.200,00 DM
2.000,00 DM
600,00 DM
600,00 DM
1.000,00 DM
Gruppenführer
360,00 DM
600,00 DM
500,00 DM
2
Merzenich
Nideggen
Nörvenich
Vettweiß
720,00 DM *1)
1.800,00 DM *3)
1.500,00 DM *4)
1.800,00 DM
360,00 DM
900,00 DM
600,00 DM
500,00 DM
0,00 DM *2)
600,00 DM
150,00 DM
180,00 DM
*1)
Zuzüglich 432,00 DM Telefongebühren.
*2)
Erstattung der Telefongebühren in Höhe von ca. 400,00 DM.
*3)
Zuzüglich einer Fahrtkostenentschädigung von 0,38 DM je gefahrenem Kilometer.
*4)
Zuzüglich der Erstattung der Telefongrundgebühren und von 40 Einheiten je Monat.
Die beantragten Aufwandsentschädigungen für den Wehrführer und die Stellvertreter liegen zwar im oberen Bereich;
aufgrund der Größe der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau mit 3 Löschzügen, 9 Löschgruppen und 3 Jugendgruppen halte
ich die Zahlung der o.a. Beträge für angemessen. Ich schlage daher vor, ab dem 01.01.1998 dem Antrag des
Wehrführers zu entsprechen und die genannten Beträge zu zahlen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Im Verwaltungshaushalt müssen Haushaltsmittel in Höhe von 8.160,00 DM bereitgestellt werden.
III. Beschlußvorschlag:
„Ab dem 01. Januar 1998 werden jährlich folgende Aufwandsentschädigungen gezahlt:
Wehrführer 2.400,-- DM, jeder stellv. Wehrführer 1.320,-- DM, jeder Zugführer 240,-- DM, jeder Gruppenführer 240,-DM und der Jugendfeuerwehrwart 240,-- DM. Bekleidet jemand gleichzeitig 2 Posten, so wird nur der höhere Betrag
gezahlt.
Über die Aufwandsentschädigungen hinaus können keine zusätzlichen Kosten mehr mit der Gemeinde abgerechnet
werden.“
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: