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Allgemeine Vorlage (Abgrenzung bzw. Einfriedung des Außengeländes am Schulzentrum "Heribertschule Kreuzau" (HS, RS, GY))

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
22 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Abgrenzung bzw. Einfriedung des Außengeländes am Schulzentrum "Heribertschule Kreuzau" (HS, RS, GY)) Allgemeine Vorlage (Abgrenzung bzw. Einfriedung des Außengeländes am Schulzentrum "Heribertschule Kreuzau" (HS, RS, GY)) Allgemeine Vorlage (Abgrenzung bzw. Einfriedung des Außengeländes am Schulzentrum "Heribertschule Kreuzau" (HS, RS, GY))

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Graßmann / Herr GD Ramm Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 22/99 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss Hauptausschuss Rat 24.02.1999 15.03.1999 23.03.1999 TOP: Abgrenzung bzw. Einfriedung des Außengeländes am Schulzentrum „Heribertschule Kreuzau“ (HS, RS, GY) I. Sach- und Rechtslage: Wie Ihnen aus verschiedenen bisher mündlich getroffenen Aussagen bekannt sein wird, bestehen bezüglich der ordnungsgemäßen Begrenzung und damit einhergehend auch einer neuen bzw. zu ergänzenden Einfriedung des Außengeländes am Schulzentrum „Heribertschule Kreuzau“ (HS, RS, GY) schon längere Zeit entsprechende Probleme, die seitens der einzelnen Schulleiter in den letzten Jahren auch sukzessive an die Verwaltung herangetragen wurden. Zum gegebenen Zeitpunkt wurde vereinbart, sich dieser Frage und vor allem ihrer Erledigung nach Beendigung der einzelnen Baumaßnahmen und letztlich auch der Neugestaltung der „Schulbushaltestelle“ anzunehmen. Dies ist nunmehr gegeben. Unabhängig der nachfolgenden detaillierten Darstellung wird vorab auf die Notwendigkeit zur Festlegung einer Abgrenzung und damit einhergehend auch zur Erneuerung, Reparatur und Ergänzung der Einfriedung und gleichzeitig Schaffung (neuer) Toranlagen ausdrücklich hingewiesen. Das relativ offene Schulgelände, teilweise gänzlich ohne bzw. zumindest ohne vollständige Einzäunung, hat in den letzten Jahren zu erheblichen Aufsichtsproblemen geführt. So ist sicherlich bekannt, dass die Schülerinnen und Schüler das Gelände sowohl im Bereich der „Schulstraße“ als auch der Straße „Am Wassergarten“ ff. verlassen, um Einkäufe in dort bestehenden Einzelhandelsgeschäften (Fa. Krieger, Schulstraße sowie SB-Markt „KONTRA“, Am Wassergarten/Teichstraße) zu tätigen. Daneben ist auch zu bedenken, dass das „recht offene“ Schulgelände sehr häufig auch dazu führt, dass schulfremde Personen hier in das Schulgebäude und vor allem das Schulgelände eindringen können, ohne von den Schulleitungen bzw. Schulverwaltungen gesehen zu werden, da die Büros alle zum Innenhof liegen. Dies bedeutet eine nicht zu verkennende Gefahr. In der Vergangenheit mit den Schulleitern zu dieser Thematik zahlreich geführte Gespräche haben gezeigt, dass allein durch eine verstärkte Aufsicht die Probleme nicht gelöst werden können. Im Hinblick auf die dort bestehenden (technischen) Vorgaben war dieses auch kaum realisierbar. Dementsprechend hat, basierend auf den bisher vorliegenden Anregungen, am 16.12.1998 zwischen Vertretern der Verwaltung sowie den einzelnen Schulleitungen der im Schulzentrum untergebrachten Schulformen (HS, RS, GY) ein Gespräch mit der Zielrichtung stattgefunden, hier einen gemeinsamen Konsens zu finden, wozu selbstverständlich auch die verwaltungsseitige Vorstellung eingebracht wurde. Hierbei zeigten sich allerdings recht unterschiedliche Auffassungen, wonach auf Anregung der einzelnen Schulleitungen seitens der Verwaltung kurzfristig ein Lageplan zur Verfügung gestellt wurde, so dass die gen. Schulen damit in der Lage versetzt waren, ihre Vorstellungen unter Berücksichtigung der erforderlichen Kriterien zu entwickeln. Dies ist seitens der betreffenden Schulen auch erfolgt, wobei in dieses Verfahren auch die einzelnen Schulkonferenzen einbezogen wurden. Die hierbei erarbeiteten Vorschläge und Anregungen wurden der Verwaltung in den letzten Tagen vorgelegt und sind dieser Sitzungsvorlage zu Ihrer Kenntnisnahme als Anlage beigefügt (Anlagen 1 – 3). Die Verwaltung hat unter Hinzuziehung der Aussagen der Schulleitungen von Haupt-, Realschule und Gymnasium eine entsprechende Lösung erarbeitet, die in der Sitzung des Schulausschusses anhand eines Lageplanes im Detail erörtert werden kann. Unabhängig davon ist dieser Sitzungsvorlage eine Planskizze beigefügt, aus der die Einzelheiten (vorab) ersichtlich sind (Anlage 4). 2 Demnach ist geplant, die Einfriedung in Form einer lebenden Hecke (Vorschlag: Buche), die bis zu ihrem endgültigen Wuchs durch Spanndrähte, Maschendraht o. ä. „gesichert“ werden soll, vorzunehmen. Ausnahme bilden hierbei (kleinere) Abschnitte im Bereich der Toranlage 4 sowie innerhalb des Zuganges zum hinterwärtigen Teil des Gymnasiums bzw. eines (neuen) Fahrradabstellplatzes (Straße „Am Wassergarten), die in Form einer festen Zaunanlage (z.B. Fabrikat LEGI) zur Ausführung gelangen soll. Die gleiche Feststellung gilt selbstverständlich für die Toranlagen selbst. Neben diesen Einfriedungsmaßnahmen ist gleichzeitig vorgesehen, entlang der neu zu pflanzenden Hecke im Bereich der Straße „Am Wassergarten“, und zwar innen und damit auf dem Schulgelände verlaufend, einen Fußweg vom 2. Eingang der Hauptschule Kreuzau bis zu den Fahrradabstellplätzen bzw. zum Schulhof, herzustellen. Unabhängig der damit verbundenen Vorgaben bezüglich des Erreichens der Fahrradabstellplätze sowie des Schulhofes, soll damit zukünftig auch verhindert werden, dass die Schülerinnen und Schüler wie bisher, das Gelände teilweise „ungebremst“ in Richtung der Straße „Am Wassergarten“ verlassen und diese Straße, die bekanntlich auf der zur Schule hin orientierten Seite infolge der Parktaschen keinen Bürgersteig besitzt, als „Fußweg“ benutzen müssen. Durch die Herstellung dieses Fußweges, der im übrigen schon viele Jahre seitens der Hauptschule als Wunsch an die Gemeinde Kreuzau herangetragen wird, werden zukünftig die Gefahren für die Schüler erheblich gemindert. Als Erläuterung zu diesem Lageplan bleiben (weiter) folgende Aussagen festzuhalten, und zwar: (T = Tor) 1.) T1 = 2.) -Nur bei Bedarf geöffnet= Toranlage T2 Ausgangstür (sog. „Nottür“) (2-flügelig, mindestens 3 m) (2-flügelig, mindestens 4 m) -Geöffnet, während der Pausen zu beaufsichtigen3.) T3 u. T4 = Toranlage (2-flügelig, mindestens 4 m) -Während der Pausen (evtl. mit Aufsicht) geschlossen4.) T5 = Sog. „Schlupftor“ (1-flügelig, 1 m – 1,20 m) -Während der Pausen geschlossen- 5. = Sog. „Schlupftor“ (1-flügelig, 1 m – 1,20 m) -Im Regelfall geschlossen. Nur bei Bedarf, und zwar als Zugang zum Festplatz (Kirmes sowie Schützenfest), geöffnet- T6 Unter Hinweis auf die vorstehende Darstellung, die schriftlichen Aussagen der einzelnen Schulleitungen sowie auch die beigefügte Planskizze ist in der anstehenden Schulausschusssitzung ein entsprechender Vorschlag, der möglichst einen gemeinsamen Konsens beinhalten sollte, zu erarbeiten. Insoweit wird seitens der Verwaltung auf diese Vorgaben verwiesen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die hiermit verbundenen Ausgaben sind über die bei der HHSt. 1.230.9401.8 (Bau eines Gymnasiums, Sekundarstufe II, 2. BA) im Rahmen eines Haushaltsrestes vorhandenen Haushaltsmittel zu finanzieren. III. Beschlussvorschlag Verwaltung: „Das Außenschulgelände des Schulzentrums „Heribertschule Kreuzau“ (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) wird, entsprechend den in der Schulausschusssitzung vom 24.02.1999 erarbeiteten Grundlagen, eingefriedet. Die Einfriedung erfolgt in Form einer lebenden Hecke. Die erforderlichen Toranlagen sowie die dementsprechenden Abschnitte (gemäß Lageplan) werden durch eine „feste Zaunanlage“ (z.B. Fabrikat LEGI) hergestellt. Der gleichzeitig erarbeitete und dementsprechend gekennzeichnete Lageplan wird Bestandteil dieses Beschlusses und bildet Grundlage für die daraus folgernde Ausführung der Arbeiten“. III. Beschlussvorschlag: 3 „1. Das Außenschulgelände des Schulzentrums „Heribertschule Kreuzau“ (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) wird, entsprechend den in der Schulausschusssitzung vom 24.02.1999 erarbeiteten Grundlagen, eingefriedet. Die Einfriedung erfolgt in Form einer lebenden Hecke sowie in den gemäß Lageplan festgelegten Abschnitten durch eine „feste Zaunanlage“ (z. B. Fabrikat LEGI). Die Entscheidung zur Installation der vorgeschlagenen Toranlagen bleibt zunächst offen, wobei die Erfahrungen der einzelnen Schulleitungen im Hinblick auf die Aufsichtsführung abzuwarten sind. Danach ist der Sachverhalt erneut dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Ausgenommen hiervon bleiben die Toranlagen „T 1“ (Ausgang Bereich Fahrradkeller RS), wozu die Details mit der Schulleitung der Realschule abzustimmen sind und „T 6“ (Zuund Ausgang zum Parkplatz Festhalle/Sportzentrum), wo das bereits bestehende „Schlupftor“ zu erneuern ist. 2. Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, die Möglichkeiten zur Einrichtung eines KIOSKS innerhalb des Schulzentrums zu prüfen, die erforderlichen Schritte zu deren Einrichtung in die Wege zu leiten und dem Rat einen entsprechenden Beschlussvorschlag vorzulegen. Der Gemeindedirektor - Ramm - Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: