Daten
Kommune
Jülich
Größe
89 kB
Datum
02.02.2017
Erstellt
01.02.17, 15:54
Aktualisiert
01.02.17, 15:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 63 Az.: Cr/Wo
Jülich, 09.01.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 12/2017
Mitteilung
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Kultur, Wirtschafts- 02.02.2017
förderung und Stadtmarketing
TOP
Ergebnisse
Emrittlung von notwendigen Stellplätzen
Anlg.:
63
63
III
SD.Net
Mitteilungstext:
Für das Wohnprojekt Buchenweg ist eine Stellplatzanzahl für notwendige Stellplätze von einem
Stellplatz je Wohnung zu leisten (§ 51 BauO NRW). Es sind zwar 50 Altenwohnungen beantragt
worden, aber auch hierfür ist pro Wohnung ein Stellplatz erforderlich.
Erst bei Wohnungen für Personen die das 75. Lebensjahr vollendet haben, kann sich ein verringerter
Stellplatzbedarf ergeben. Das Ausmaß der Reduzierung ist jedoch im Einzelfall festzustellen.
Hinsichtlich des geplanten Bauvorhabens in Koslar, Kreisbahnstraße, ist noch keine Aussage über
den notwendigen Stellplatzbedarf möglich, da weder eine Voranfrage noch ein Bauantrag für ein
bestimmtes Projekt vorgelegt wurde. Es ist bisher nicht konkret bekannt, was dort realisiert werden
soll.
Bei Gebäuden für Altenwohnheime, Altenheime und Wohnheime für Menschen mit Behinderungen, ergibt sich ein geringerer Stellplatzbedarf. Hier gilt ein Stellplatz je 10 – 17 Pflegeplätze.