Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Antrag des Jugendbüros im Dekanat Kreuzau auf Gewährung eines Zuschusses zur Durchführung eines Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurses)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
15 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag des Jugendbüros im Dekanat Kreuzau auf Gewährung eines Zuschusses zur Durchführung eines Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurses) Allgemeine Vorlage (Antrag des Jugendbüros im Dekanat Kreuzau auf Gewährung eines Zuschusses zur Durchführung eines Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurses)

öffnen download melden Dateigröße: 15 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Stolz BE: Herr Stolz / Herr Winter Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 90/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sozialausschuß Hauptausschuß Rat 19.06.1997 25.06.1997 01.07.1997 TOP: Antrag des Jugendbüros im Dekanat Kreuzau auf Gewährung eines Zuschusses zur Durchführung eines Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurses I. Sach- und Rechtslage: Mit Schreiben vom 02.05.1997 hat Frau Michaela Hüpgens, Jugendbeauftragte im Dekanat Kreuzau, einen Antrag auf Fördermittel zur Durchführung eines Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurses für Mädchen im Alter von 8 15 Jahren gestellt. Anlaß sei die Tatsache, daß gerade in den Ortsteilen Drove, Boich und Thum in der letzten Zeit Übergriffe von Fremden gegenüber Mädchen zugenommen hätten und Gegenmaßnahmen insofern dringend angezeigt wären. Nähere Einzelheiten sind dem Schreiben vom 02.05.1997 als auch einem Ergänzungsschreiben vom 20.05.1997 zu entnehmen, die als Anlage beigefügt sind. Es sollen zwei Kurse stattfinden unter der Anleitung einer erfahrenen Trainerin. Die Kosten je Kurs werden wie folgt beziffert: Honorarkosten = Organisations- Übernachtungs- und Verpflegungskosten ca. Einnahmen aus Teilnehmerbeiträgen ungedeckte Kosten 1.500,00 DM 789,00 DM 2.289,00 DM 420,00 DM 1.869,00 DM, für zwei Kurse also 3.738,00 DM Zuschußanträge sind an diverse Personen und Institutionen verschickt worden, konkrete Zusagen liegen bisher nicht vor. In persönlichen Gesprächen, an denen auch die Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Kreuzau beteiligt war, wurde Frau Hüpgens darauf hingewiesen, daß das Ministerium für Schule und Weiterbildung sowie das Ministerium für die Gleichstellung von Mann und Frau am 02.04.1997 einen gemeinsamen Runderlaß veröffentlicht haben, der beinhaltet, daß mit einem landesweiten Initiativprogramm die Stärkung des Selbstbewußtseins von Mädchen in Schule und Gesellschaft gefördert werden soll. Zur Durchführung von Selbstbehauptungskursen für Mädchen kann danach jede Schule einmal jährlich einen Zuschuß von 1.500 DM erhalten. Allerdings ist der Haushaltsansatz beim Land derzeit mit einer Haushaltssperre belegt, es wird jedoch damit gerechnet, daß eine Freigabe zu 75% erfolgt. Die Schulen in Kreuzau sind in den letzten Tagen über die Fördermöglichkeiten informiert worden. Nachdem die Jugendbeauftragte diesen Weg zunächst beschreiten wollte, hat sie am 04.06.1997 telefonisch mitgeteilt, daß sie ihren ursprünglichen Antrag aufrechterhalten möchte, weil es gewisse organisatorische Probleme mit der Schule in Drove gebe und sie andererseits zumindest einen Kurs möglichst umgehend durchführen möchte. Die Höhe des gewünschten gemeindlichen Zuschusses gab sie mit 800,00 DM an. Grundsätzlich kann ich die geplanten Maßnahmen nur begrüßen und unterstützen. Frau Hüpgens wurde in Vorgesprächen jedoch darauf hingewiesen, daß der gemeindliche Haushalt keinerlei Spielraum für zusätzliche freiwillige Leistungen biete. Von daher halte ich es für unumgänglich, daß die Mittel aus dem Landesprogramm in jedem Fall vorrangig in Anspruch zu nehmen sind, auch wenn gewisse Terminverschiebungen notwendig werden. Der Kursus darf erst dann begonnen werden, wenn die schriftliche Zusage des Landes vorliegt. Die Kostenseite der Maßnahme müßte auch noch einmal überdacht werden. Lediglich die Honorargebühren von jeweils 1.500,00 DM sind Fixkosten, bei Überlassung von gemeindlichen Räumlichkeiten in der Schule dürften 2 Übernachtungskosten nicht anfallen. Letztlich erscheint es zumutbar, daß sich die Teilnehmerinnen selbst verpflegen, so daß unter Anrechnung der Landesförderung eine weitgehende Kostendeckung gegeben sein müßte. Ich schlage deshalb vor, das Dekanats-Jugendbüro darauf zu verweisen, in Abstimmung mit einer oder mehreren Schulen einen Förderauftrag gem. dem obigen Erlaß zu stellen. Antragsberechtigt ist die jeweilige Schule. Neben der Überlassung der erforderlichen Räumlichkeiten sehe ich für einen finanziellen Zuschuß der Gemeinde keine Möglichkeiten. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlußvorschlag: „Der Antrag des Jugendbüros im Dekanat Kreuzau auf Gewährung eines Zuschusses zur Durchführung eines Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurses wird zur Kenntnis genommen. Die Maßnahme wird durch die kostenlose Überlassung der notwendigen Schulräume gefördert, eine finanzielle Beteiligung ist infolge des Haushaltssicherungskonzeptes leider nicht möglich. Es wird empfohlen, eine Förderung aus dem Landes-Initiativprogramm „Selbstbehauptung für Mädchen an Schulen“ zu beantragen.“ Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: