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Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen – nach Ziffer 5.1 b) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften – nach Ziffer 5.2 c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6 d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
21.04.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien
a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen – nach Ziffer 5.1
b) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften – nach Ziffer 5.2
c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6
d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien
a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen – nach Ziffer 5.1
b) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften – nach Ziffer 5.2
c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6
d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien
a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen – nach Ziffer 5.1
b) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften – nach Ziffer 5.2
c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6
d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7) Beschlussvorlage (Vergabe der Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien
a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen – nach Ziffer 5.1
b) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften – nach Ziffer 5.2
c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6
d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP758/2009 Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 41 10 20 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 21.04.2009 Betreff: Vergabe der Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen – nach Ziffer 5.1 b) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften – nach Ziffer 5.2 c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6 d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales beschließt, den antragstellenden Vereinigungen zur Förderung der Kultur nach Ziffern 5 bis 7 der Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg, die nachfolgend aufgeführten Zuschüsse zu gewähren. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Die Mittel für Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg sind im Haushalt für das Jahr 2009 bei Produkt 04.281.218 [Kostenstelle 218.002] mit einem Gesamtansatz von 8.300,00 Euro veranschlagt. Die Verwaltung schlägt - unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel - nachfolgende Aufteilung der Zuschüsse auf die einzelnen Förderungsbereiche vor: Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen (nach Ziffer 5.1) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften (nach Ziffer 5.2) Förderung von Büchereien (nach Ziffer 6) Förderung von Karnevalsumzügen (nach Ziffer 7) Fördersummer 3.372 € 400 € 1.100 € 1.600 € 6.472 € Nachfolgend werden die einzelnen Förderbereiche mit den sich aus der Förderpraxis der vergangenen Jahre ergebenden Zuschüssen aufgeführt. a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen – nach Ziffer 5.1 Bis zum Stichtag, 31. März 2009, wurden 27 Anträge form- und fristgerecht gestellt (Vorjahr 31 Anträge). Entsprechend der Verfahrensweise in 2008 schlägt die Verwaltung vor, neben einem Sockelbetrag von 50,00 Euro, jeder Vereinigung einen Betrag von 2,00 Euro je Mitglied - maximal jedoch 250,00 Euro - als Zuschuss zukommen zu lassen. Hieraus ergeben sich folgende – gerundet auf volle Euro – Fördersummen: Lfd Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 2 Vereinigung Bedburger Männergesangverein 1905 e.V. Bedburger Narrenzunft von 1886 e.V. Die Bühne e.V. Ev. Kirchengemeinde - Koinonia Familienchor an St. Peter Königshoven Familienchor St. Willibrord Jugendchor - Colour Voices St. Lambertus Jugendchor "Recovered Dimension" Dekanatsjugendchor San Francesco K.G. Bedburger Ritter "Em Ulk" Karnevalsfreunde Bedburg-Rath Kinderchor Rath Kirchenchor "Cäcilia" Kaster Kirchenchor "Cäcilia" Königshoven Kirchenchor St. Lucia Bedburg-Rath Kirchenchor St. Cäcilia Bedburg Kirchenchor St. Cäcilia Kirchherten Kirchenchor St. Lambertus Kirchenchor St. Matthias Kirchtroisdorf Kunstgemeinschaft Bedburg Mandolinenorchester 1955 Königshoven MGV Quartettverein 1930 Königshoven Pfarr-Cäcilien-Kirchenchor St. Willibrord Schola der Pfarrei St. Georg Kaster Shanty-Chor Bedburg von 1989 e. V . Tambourcorps "Erftklang" Bedburg Tambourcorps Grün-Weiss Zusammenfassung Beschlussvorlage WP7-58/2009 Mitglieder 31 95 34 12 26 26 17 65 73 61 40 19 45 30 18 48 42 46 22 21 33 41 40 31 25 27 43 1.011 Zuschuss 112 € 240 € 118 € 74 € 102 € 102 € 84 € 180 € 196 € 172 € 130 € 88 € 140 € 110 € 86 € 146 € 134 € 142 € 94 € 92 € 116 € 132 € 130 € 112 € 100 € 104 € 136 € 3.372 € Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Bei 1.011 Mitgliedern [Vorjahr noch 1.300] bedeutet dies einen Zuschuss in Höhe 3.372 € [Vorjahr 4.070 €]. Gegenüber dem Jahr 2007 bzw. 2008 haben die Vereinigungen Arbeitskreis Altstadt Kaster e.V., Familienchor Lipp, Förderverein Grottenhertener Mühle, Familienchor St. Martinus Kirchherten, KG Lipper e.V. sowie die Jungen Väter Kirch- /Kleintroisdorf keinen Antrag gestellt, hingegen haben der Jugendchor - Colour Voices St. Lambertus sowie der Kirchenchor St. Lambertus erstmalig Anträge gestellt. b) Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2 Bis zum Stichtag, 31. März 2009, sind drei Anträge form- und fristgerecht eingegangen. Je Mitglied unter 18 Jahren ergibt sich ein Betrag von 5,71 Euro (in 2008 3,50 €, in 2007: 3,67 Euro, in 2006: 2,89 Euro). Die Verwaltung schlägt - bei Gewährung eines Mindestzuschusses in Höhe von 50 Euro - folgende Zuschusszahlungen vor: Lfd Nr. 1 2 3 Vereinigung Bürger-Schützenbruderschaft Morken-Harff Sankt Sebastianus Bruderschaft Bedburg e.V. St. Seb.-Georgius Schützenbruderschaft von 1438 e.V. Zusammenfassung Mitglieder unter 18 Zuschuss 35 23 12 70 200 € 131 € 69 € 400 € Seitens der Vereinigung St. Sebastianus Königshoven [im Vorjahr mit 90 Mitgliedern unter 18 Jahren] lag zum Stichtag 31.03.2009 kein Antrag vor. c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6 Bis zum Stichtag, 31. März 2009, sind fünf Anträge form- und fristgerecht eingegangen. Unter Berücksichtigung der Größe und des Leistungsangebots der jeweiligen Bücherei - abgeleitet aus der Büchereistatistik - schlägt die Verwaltung, wie in den vergangenen Jahren, die Verteilung der Zuschüsse nach dem Ausleihfaktor [Anzahl der Ausleihen geteilt durch Anzahl der Medien] vor, da dieser den unterschiedlichen Medienstand und die Ausleihzahlen, kurz formuliert also den `Erfolg´ der Bücherei dokumentiert. Die Verwaltung schlägt daher folgenden Verteilung vor: Lfd Nr 1 2 3 4 5 Bücherei Bücherei St. Willibrord Ev. Bücherei Kirchherten Kath. öffentl. Bücherei St. Lambertus Kath. öffentliche Bücherei St. Georg Kath. Öffentliche Bücherei St. Peter Zusammenfassung Medien 2.000 1.106 5.306 4.389 1.598 14.399 Ausleihen 2.485 357 13.725 5.643 2.299 24.509 Faktor 1,24 0,32 2,59 1,29 1,44 6,88 Zuschuss 198 € 51 € 414 € 206 € 230 € 1.099 € Entsprechend der Verfahrensweise in den Vorjahren schlägt die Verwaltung vor dem Hintergrund der angedachten Kooperation `Stadt Bedburg und Kath. öffentlichen Bücherei St. Lambertus´ vor, der Bücherei St. Lambertus eine außerordentliche Bezuschussung in Höhe von bis 2.000 € zur Erweiterung und dauerhaften Sicherstellung eines der Größe der Bücherei angepassten Medienbestands zu gewähren. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass der konkrete Zuschuss in Höhe der - durch entsprechende Kostenkalkulation nachzuweisenden - ungedeckten Kosen gewährt wird; um Wiederholungen zu verweisen wird auf die entsprechenden Ausführungen zur Verwaltungsvorlage WP7-60/2008 verweisen. Beschlussvorlage WP7-58/2009 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7 Bis zum Stichtag, 31. März 2009 sind drei Anträge form- und fristgerecht eingegangen. Unter Berücksichtigung der langjährigen Förderpraxis und der Anpassung des Verteilerschlüssels der vergangenen Jahre an die Anzahl der Anträge schlägt die Verwaltung nachfolgende Zuschussgewährung vor: Lfd Nr 1 2 3 Vereinigung Karnevalsfreunde Blerichen/Kirdorf/B.-West Karnevalsumzug-Aktiv Rosenmontagskomitee Kirch-Grottenherten e. V. Zusammenfassung Schlüssel 29 33 38 100 Zuschuss 464 € 528 € 608 € 1.600 € Gegenüber den Jahren 2007 und 2008 haben sich die Anzahl der Anträge und die Antragsteller nicht verändert. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 02.04.2009 ----------------------------------Brunken stellv. Fachbereichsleiter ----------------------------------Kramer Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-58/2009 Seite 4