Daten
Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
21.04.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP758/2009
Fachbereich II
Sitzungsteil
Az.: 41 10 20
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
21.04.2009
Betreff:
Vergabe der Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien
a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen – nach Ziffer 5.1
b) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften – nach Ziffer 5.2
c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6
d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales beschließt, den antragstellenden
Vereinigungen zur Förderung der Kultur nach Ziffern 5 bis 7 der Kulturförderungsrichtlinien der
Stadt Bedburg, die nachfolgend aufgeführten Zuschüsse zu gewähren.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Die Mittel für Zuschüsse nach den Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg sind im Haushalt
für das Jahr 2009 bei Produkt 04.281.218 [Kostenstelle 218.002] mit einem Gesamtansatz von
8.300,00 Euro veranschlagt. Die Verwaltung schlägt - unter Berücksichtigung der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel - nachfolgende Aufteilung der Zuschüsse auf die einzelnen
Förderungsbereiche vor:
Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen (nach Ziffer 5.1)
Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften (nach Ziffer 5.2)
Förderung von Büchereien (nach Ziffer 6)
Förderung von Karnevalsumzügen (nach Ziffer 7)
Fördersummer
3.372 €
400 €
1.100 €
1.600 €
6.472 €
Nachfolgend werden die einzelnen Förderbereiche mit den sich aus der Förderpraxis der
vergangenen Jahre ergebenden Zuschüssen aufgeführt.
a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen – nach Ziffer 5.1
Bis zum Stichtag, 31. März 2009, wurden 27 Anträge form- und fristgerecht gestellt (Vorjahr 31
Anträge). Entsprechend der Verfahrensweise in 2008 schlägt die Verwaltung vor, neben einem
Sockelbetrag von 50,00 Euro, jeder Vereinigung einen Betrag von 2,00 Euro je Mitglied - maximal
jedoch 250,00 Euro - als Zuschuss zukommen zu lassen.
Hieraus ergeben sich folgende – gerundet auf volle Euro – Fördersummen:
Lfd Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
2
Vereinigung
Bedburger Männergesangverein 1905 e.V.
Bedburger Narrenzunft von 1886 e.V.
Die Bühne e.V.
Ev. Kirchengemeinde - Koinonia
Familienchor an St. Peter Königshoven
Familienchor St. Willibrord
Jugendchor - Colour Voices St. Lambertus
Jugendchor "Recovered Dimension"
Dekanatsjugendchor San Francesco
K.G. Bedburger Ritter "Em Ulk"
Karnevalsfreunde Bedburg-Rath
Kinderchor Rath
Kirchenchor "Cäcilia" Kaster
Kirchenchor "Cäcilia" Königshoven
Kirchenchor St. Lucia Bedburg-Rath
Kirchenchor St. Cäcilia Bedburg
Kirchenchor St. Cäcilia Kirchherten
Kirchenchor St. Lambertus
Kirchenchor St. Matthias Kirchtroisdorf
Kunstgemeinschaft Bedburg
Mandolinenorchester 1955 Königshoven
MGV Quartettverein 1930 Königshoven
Pfarr-Cäcilien-Kirchenchor St. Willibrord
Schola der Pfarrei St. Georg Kaster
Shanty-Chor Bedburg von 1989 e. V .
Tambourcorps "Erftklang" Bedburg
Tambourcorps Grün-Weiss
Zusammenfassung
Beschlussvorlage WP7-58/2009
Mitglieder
31
95
34
12
26
26
17
65
73
61
40
19
45
30
18
48
42
46
22
21
33
41
40
31
25
27
43
1.011
Zuschuss
112 €
240 €
118 €
74 €
102 €
102 €
84 €
180 €
196 €
172 €
130 €
88 €
140 €
110 €
86 €
146 €
134 €
142 €
94 €
92 €
116 €
132 €
130 €
112 €
100 €
104 €
136 €
3.372 €
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Bei 1.011 Mitgliedern [Vorjahr noch 1.300] bedeutet dies einen Zuschuss in Höhe 3.372 € [Vorjahr
4.070 €].
Gegenüber dem Jahr 2007 bzw. 2008 haben die Vereinigungen Arbeitskreis Altstadt Kaster e.V.,
Familienchor Lipp, Förderverein Grottenhertener Mühle, Familienchor St. Martinus Kirchherten, KG
Lipper e.V. sowie die Jungen Väter Kirch- /Kleintroisdorf keinen Antrag gestellt, hingegen haben
der Jugendchor - Colour Voices St. Lambertus sowie der Kirchenchor St. Lambertus erstmalig
Anträge gestellt.
b) Institutionelle Förderung - Schützenbruderschaften - nach Ziffer 5.2
Bis zum Stichtag, 31. März 2009, sind drei Anträge form- und fristgerecht eingegangen. Je Mitglied
unter 18 Jahren ergibt sich ein Betrag von 5,71 Euro (in 2008 3,50 €, in 2007: 3,67 Euro, in 2006:
2,89 Euro). Die Verwaltung schlägt - bei Gewährung eines Mindestzuschusses in Höhe von 50
Euro - folgende Zuschusszahlungen vor:
Lfd Nr.
1
2
3
Vereinigung
Bürger-Schützenbruderschaft Morken-Harff
Sankt Sebastianus Bruderschaft Bedburg e.V.
St. Seb.-Georgius Schützenbruderschaft von 1438 e.V.
Zusammenfassung
Mitglieder unter 18 Zuschuss
35
23
12
70
200 €
131 €
69 €
400 €
Seitens der Vereinigung St. Sebastianus Königshoven [im Vorjahr mit 90 Mitgliedern unter 18
Jahren] lag zum Stichtag 31.03.2009 kein Antrag vor.
c) Förderung von Büchereien nach Ziffer 6
Bis zum Stichtag, 31. März 2009, sind fünf Anträge form- und fristgerecht eingegangen. Unter
Berücksichtigung der Größe und des Leistungsangebots der jeweiligen Bücherei - abgeleitet aus
der Büchereistatistik - schlägt die Verwaltung, wie in den vergangenen Jahren, die Verteilung der
Zuschüsse nach dem Ausleihfaktor [Anzahl der Ausleihen geteilt durch Anzahl der Medien] vor, da
dieser den unterschiedlichen Medienstand und die Ausleihzahlen, kurz formuliert also den `Erfolg´
der Bücherei dokumentiert. Die Verwaltung schlägt daher folgenden Verteilung vor:
Lfd Nr
1
2
3
4
5
Bücherei
Bücherei St. Willibrord
Ev. Bücherei Kirchherten
Kath. öffentl. Bücherei St. Lambertus
Kath. öffentliche Bücherei St. Georg
Kath. Öffentliche Bücherei St. Peter
Zusammenfassung
Medien
2.000
1.106
5.306
4.389
1.598
14.399
Ausleihen
2.485
357
13.725
5.643
2.299
24.509
Faktor
1,24
0,32
2,59
1,29
1,44
6,88
Zuschuss
198 €
51 €
414 €
206 €
230 €
1.099 €
Entsprechend der Verfahrensweise in den Vorjahren schlägt die Verwaltung vor dem Hintergrund
der angedachten Kooperation `Stadt Bedburg und Kath. öffentlichen Bücherei St. Lambertus´ vor,
der Bücherei St. Lambertus eine außerordentliche Bezuschussung in Höhe von bis 2.000 € zur
Erweiterung und dauerhaften Sicherstellung eines der Größe der Bücherei angepassten
Medienbestands zu gewähren. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass der konkrete
Zuschuss in Höhe der - durch entsprechende Kostenkalkulation nachzuweisenden - ungedeckten
Kosen gewährt wird; um Wiederholungen zu verweisen wird auf die entsprechenden Ausführungen
zur Verwaltungsvorlage WP7-60/2008 verweisen.
Beschlussvorlage WP7-58/2009
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Sitzungsvorlage
d) Förderung der Karnevalsumzüge nach Ziffer 7
Bis zum Stichtag, 31. März 2009 sind drei Anträge form- und fristgerecht eingegangen. Unter
Berücksichtigung der langjährigen Förderpraxis und der Anpassung des Verteilerschlüssels der
vergangenen Jahre an die Anzahl der Anträge schlägt die Verwaltung nachfolgende
Zuschussgewährung vor:
Lfd Nr
1
2
3
Vereinigung
Karnevalsfreunde Blerichen/Kirdorf/B.-West
Karnevalsumzug-Aktiv
Rosenmontagskomitee Kirch-Grottenherten e. V.
Zusammenfassung
Schlüssel
29
33
38
100
Zuschuss
464 €
528 €
608 €
1.600 €
Gegenüber den Jahren 2007 und 2008 haben sich die Anzahl der Anträge und die Antragsteller
nicht verändert.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 02.04.2009
----------------------------------Brunken
stellv. Fachbereichsleiter
----------------------------------Kramer
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-58/2009
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