Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 21, Ortsteil Kreuzau, Sportplatz (Trainingsplatz) östlich der "Pfarrer-Emunds-Straße"; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
16 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 21, Ortsteil Kreuzau, Sportplatz (Trainingsplatz) östlich der "Pfarrer-Emunds-Straße";
hier:	Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB) Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 21, Ortsteil Kreuzau, Sportplatz (Trainingsplatz) östlich der "Pfarrer-Emunds-Straße";
hier:	Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 16 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl 621-00/E 21 Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 7/99 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 23.02.1999 25.02.1999 15.03.1999 23.03.1999 TOP: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 21, Ortsteil Kreuzau, Sportplatz (Trainingsplatz) östlich der „PfarrerEmunds-Straße“; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB I. Sach- und Rechtslage: Im Zusammenhang mit der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, ist es erforderlich, den dort heute vorhandenen Trainingsplatz zu verlagern. Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf meine Ausführungen zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes. Das Plangebiet wollen Sie der beigefügten Ablichtung aus der Flurkarte entnehmen. Innerhalb des Bebauungsplangebietes soll eine Sportplatzfläche (Trainingsplatz) in einer Größe von ca. 60 x 90 m angelegt werden. Darüber hinaus ist die Ausweisung einer überbaubaren Fläche zur Errichtung eines Sportheimes in einer Größe von 8 x 13 m unmittelbar angrenzend an die „Pfarrer-Emunds-Straße“ vorgesehen. Auch wenn der Planbereich nicht von der Landschaftsschutzverordnung 1987 erfasst wird, sind unter Hinweis auf § 1 a Abs. 3 BauGB Ausgleichsmaßnahmen für den zu erwartenden Eingriff in Natur und Landschaft erforderlich. Im weiteren Planverfahren muss somit ein landschaftsplegerischer Fachbeitrag erstellt werden. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind auch die Belange des Immissionsschutzes zu prüfen. Hierzu wurde bereits im Vorfeld eine gutachtliche Beurteilung des Ingenieurbüros ACCON, Köln, eingeholt. Die zusammenfassende Beurteilung führt zu folgendem Ergebnis: Ich zitiere: „In der vorliegenden gutachterlichen Stellungnahme wurde aufgezeigt, dass bei den angegebenen Nutzungszeiten werktags die Richtwerte unterschritten werden. Sonntags sind geringfügige Nutzungseinschränkungen erforderlich. Somit ist festzustellen, dass die Anlage auch in der Nachbarschaft zur Wohnbebauung sinnvoll genutzt werden kann, wenn die angegebenen maximal zulässigen Nutzungszeiten eingehalten werden, d. h., insbesondere sonntags der Spielbetrieb nicht in die Mittagszeit fällt.“ (Siehe hierzu nachstehende Tabelle.) Zeitraum zulässige Nutzungszeit werktags 20.00 bis 22.00 Uhr sonntags 13.00 bis 15.00 Uhr 20 min. Fußballspiele oder 45 min. Bolzen, Training o. ä. werktags 4 Stunden Fußballspiele und 8.00 bis 20.00 Uhr 2 8 Stunden Bolzen, Training o. ä. sonntags 9.00 bis 13.00 Uhr und sonntags 15.00 bis 20.00 Uhr 5,5 Stunden Fußballspiele oder uneingeschränkt Bolzen, Training o. ä. sonntags 9.00 bis 20.00 Uhr zusammenhängend auch mittags 2,5 Stunden Fußballspiele Damit das Planverfahren eingeleitet werden kann, ist es nunmehr erforderlich, den Aufstellungsbeschluss zu fassen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes werden sich auf ca. 3.000,00 DM belaufen. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen bei Haushaltsstelle 1610.650.1.3 zur Verfügung. III. Beschlussvorschlag: "1.) Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 21, Ortsteil Kreuzau, Sportplatz (Trainingsplatz) östlich der „Pfarrer-Emunds-Straße“; wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. 2.) Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Kreuzau, Flur 3, Parzelle Nr. 166, 167, 168 und 438. 3.) Der vorgenannte Bereich wird als Sportplatzfläche (Trainingsplatz) gemäß § 9 Abs. 1 Ziffer 15 BauGB ausgewiesen. Außerdem erfolgt die Ausweisung einer überbaubaren Fläche zum Zwecke der Errichtung eines Sportheimes in eingeschossiger Bauweise mit einer maximalen Firsthöhe von 6 m. 4.) Die Verwaltung wird ermächtigt, das Planverfahren durchzuführen.“ Der Gemeindedirektor - Ramm - Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: