Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl 621-00/E 21
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
7/99
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
23.02.1999
25.02.1999
15.03.1999
23.03.1999
TOP: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 21, Ortsteil Kreuzau, Sportplatz (Trainingsplatz) östlich der „PfarrerEmunds-Straße“;
hier:
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Im Zusammenhang mit der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, ist es erforderlich, den dort
heute vorhandenen Trainingsplatz zu verlagern.
Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf meine Ausführungen zur 19. Änderung des
Flächennutzungsplanes.
Das Plangebiet wollen Sie der beigefügten Ablichtung aus der Flurkarte entnehmen.
Innerhalb des Bebauungsplangebietes soll eine Sportplatzfläche (Trainingsplatz) in einer Größe von ca. 60 x 90 m
angelegt werden. Darüber hinaus ist die Ausweisung einer überbaubaren Fläche zur Errichtung eines Sportheimes in
einer Größe von 8 x 13 m unmittelbar angrenzend an die „Pfarrer-Emunds-Straße“ vorgesehen.
Auch wenn der Planbereich nicht von der Landschaftsschutzverordnung 1987 erfasst wird, sind unter Hinweis auf § 1 a
Abs. 3 BauGB Ausgleichsmaßnahmen für den zu erwartenden Eingriff in Natur und Landschaft erforderlich.
Im weiteren Planverfahren muss somit ein landschaftsplegerischer Fachbeitrag erstellt werden.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind auch die Belange des Immissionsschutzes zu prüfen. Hierzu wurde
bereits im Vorfeld eine gutachtliche Beurteilung des Ingenieurbüros ACCON, Köln, eingeholt. Die zusammenfassende
Beurteilung führt zu folgendem Ergebnis:
Ich zitiere:
„In der vorliegenden gutachterlichen Stellungnahme wurde aufgezeigt, dass bei den angegebenen
Nutzungszeiten werktags die Richtwerte unterschritten werden. Sonntags sind geringfügige
Nutzungseinschränkungen erforderlich.
Somit ist festzustellen, dass die Anlage auch in der Nachbarschaft zur Wohnbebauung sinnvoll genutzt werden
kann, wenn die angegebenen maximal zulässigen Nutzungszeiten eingehalten werden, d. h., insbesondere
sonntags der Spielbetrieb nicht in die Mittagszeit fällt.“
(Siehe hierzu nachstehende Tabelle.)
Zeitraum
zulässige Nutzungszeit
werktags
20.00 bis 22.00 Uhr
sonntags 13.00 bis 15.00 Uhr
20 min. Fußballspiele oder
45 min. Bolzen, Training o. ä.
werktags
4 Stunden Fußballspiele und
8.00 bis 20.00 Uhr
2
8 Stunden Bolzen, Training o. ä.
sonntags 9.00 bis 13.00 Uhr und
sonntags 15.00 bis 20.00 Uhr
5,5 Stunden Fußballspiele oder
uneingeschränkt Bolzen, Training o. ä.
sonntags 9.00 bis 20.00 Uhr
zusammenhängend auch mittags
2,5 Stunden Fußballspiele
Damit das Planverfahren eingeleitet werden kann, ist es nunmehr erforderlich, den
Aufstellungsbeschluss zu fassen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes werden sich auf ca. 3.000,00 DM belaufen. Die entsprechenden
Haushaltsmittel stehen bei Haushaltsstelle 1610.650.1.3 zur Verfügung.
III. Beschlussvorschlag:
"1.)
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 21, Ortsteil Kreuzau, Sportplatz (Trainingsplatz)
östlich der „Pfarrer-Emunds-Straße“; wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
2.)
Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Kreuzau, Flur 3, Parzelle Nr. 166,
167, 168 und 438.
3.)
Der vorgenannte Bereich wird als Sportplatzfläche (Trainingsplatz) gemäß § 9 Abs. 1 Ziffer 15
BauGB ausgewiesen. Außerdem erfolgt die Ausweisung einer überbaubaren Fläche zum Zwecke
der Errichtung eines Sportheimes in eingeschossiger Bauweise mit einer maximalen Firsthöhe von
6 m.
4.)
Die Verwaltung wird ermächtigt, das Planverfahren durchzuführen.“
Der Gemeindedirektor
- Ramm - Anlage IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: