Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl 621-00
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
6/99
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
23.02.1999
25.02.1999
15.03.1999
23.03.1999
TOP: 19. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau;
hier: Aufstellungsbeschluss zur Ausweisung einer Sportplatzfläche (Trainingsplatz) im
Kreuzau östlich der „Pfarrer-Emunds-Straße“
Ortsteil
I. Sach- und Rechtslage:
Im Zusammenhang mit der 7. Änderung des Bebauungsplanes E 6, Ortsteil Kreuzau, „Stockheimer
Weg/Duffesbach“, wird es erforderlich, den in diesem Bereich heute vorhandenen Trainingsplatz
ortsnah zu verlegen.
Mit Sitzungvorlage Nr. 134/98 schlage ich Ihnen vor, die Grundstücke Gemarkung Kreuzau, Flur 3,
Nr. 166, 167, 168 und 438, groß insgesamt: 8.619 qm, anzupachten. Es handelt sich hierbei um
landwirtschaftlich genutzte Grundstücke östlich der „Pfarrer-Emunds-Straße“ in Verlängerung des
„Stockheimer Weges“. Dieser Bereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan bisher als Fläche für
die Landwirtschaft ausgewiesen. Der vorgesehene Bereich liegt nicht im Landschaftsschutzgebiet
gemäß bestehender Verordnung aus dem Jahre 1987.
Eine vorweg bei der Bezirksregierung Köln gestellte Anfrage gemäß § 20 Abs. 1
Landesplanungsgesetz wurde positiv beschieden, das heißt, das landesplanerische Einvernehmen
zur beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplanes wurde bestätigt.
Wie Sie aus der beiliegenden Ablichtung aus der Grundkarte ersehen wollen, wird dieser Bereich
von einer 110 kV-Leitung überquert. Auf Anfrage hat die RWE Energie AG bestätigt, dass gegen
die Anlegung des Sportplatzes einschließlich der Errichtung einer Umkleidemöglichkeit innerhalb
der Schutzzone der vorhandenen 110 kV-Leitung keine Bedenken bestehen. Die Zustimmung gilt
auch unter Berücksichtigung der inzwischen zu beachtenden Vorschriften der 26. BIMSchV
(Elektrosmok).
Damit eine Verlagerung des Trainingsplatzes erfolgen kann, müssen nunmehr zunächst die
planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Hierzu ist es zunächst erforderlich, den
Flächennutzungsplan zu ändern und darüber hinaus zeitgleich ein Bebauungsplanverfahren
durchzuführen (siehe gesonderte Sitzungsvorlage).
Aus den vorstehend genannten Gründen schlage ich Ihnen hiermit vor, die 19. Änderung des
Flächennutzungsplanes zur Aufstellung zu beschließen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die mit der Änderung des Flächennutzungsplanes verbundenen Kosten werden sich auf ca. 1.000,00 DM belaufen und
stehen haushaltsmäßig bereit.
III. Beschlussvorschlag:
2
„Die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Kreuzau wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
beschlossen.
Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer Sportplatzfläche gemäß § 5 Abs. 2 Ziffer 5 BauGB im Bereich
der Grundstücke Gemarkung Kreuzau, Flur 3, Nr. 166, 167, 168 und 438.“
Der Gemeindedirektor
- Ramm - Anlage IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: