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Allgemeine Vorlage (19. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau; hier: Aufstellungsbeschluss zur Ausweisung einer Sportplatzfläche (Trainingsplatz) im Ortsteil Kreuzau östlich der "Pfarrer-Emunds-Straße")

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (19. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau;
hier: Aufstellungsbeschluss zur Ausweisung einer Sportplatzfläche (Trainingsplatz) im Ortsteil Kreuzau östlich der "Pfarrer-Emunds-Straße") Allgemeine Vorlage (19. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau;
hier: Aufstellungsbeschluss zur Ausweisung einer Sportplatzfläche (Trainingsplatz) im Ortsteil Kreuzau östlich der "Pfarrer-Emunds-Straße")

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl 621-00 Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 6/99 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 23.02.1999 25.02.1999 15.03.1999 23.03.1999 TOP: 19. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau; hier: Aufstellungsbeschluss zur Ausweisung einer Sportplatzfläche (Trainingsplatz) im Kreuzau östlich der „Pfarrer-Emunds-Straße“ Ortsteil I. Sach- und Rechtslage: Im Zusammenhang mit der 7. Änderung des Bebauungsplanes E 6, Ortsteil Kreuzau, „Stockheimer Weg/Duffesbach“, wird es erforderlich, den in diesem Bereich heute vorhandenen Trainingsplatz ortsnah zu verlegen. Mit Sitzungvorlage Nr. 134/98 schlage ich Ihnen vor, die Grundstücke Gemarkung Kreuzau, Flur 3, Nr. 166, 167, 168 und 438, groß insgesamt: 8.619 qm, anzupachten. Es handelt sich hierbei um landwirtschaftlich genutzte Grundstücke östlich der „Pfarrer-Emunds-Straße“ in Verlängerung des „Stockheimer Weges“. Dieser Bereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan bisher als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Der vorgesehene Bereich liegt nicht im Landschaftsschutzgebiet gemäß bestehender Verordnung aus dem Jahre 1987. Eine vorweg bei der Bezirksregierung Köln gestellte Anfrage gemäß § 20 Abs. 1 Landesplanungsgesetz wurde positiv beschieden, das heißt, das landesplanerische Einvernehmen zur beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplanes wurde bestätigt. Wie Sie aus der beiliegenden Ablichtung aus der Grundkarte ersehen wollen, wird dieser Bereich von einer 110 kV-Leitung überquert. Auf Anfrage hat die RWE Energie AG bestätigt, dass gegen die Anlegung des Sportplatzes einschließlich der Errichtung einer Umkleidemöglichkeit innerhalb der Schutzzone der vorhandenen 110 kV-Leitung keine Bedenken bestehen. Die Zustimmung gilt auch unter Berücksichtigung der inzwischen zu beachtenden Vorschriften der 26. BIMSchV (Elektrosmok). Damit eine Verlagerung des Trainingsplatzes erfolgen kann, müssen nunmehr zunächst die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Hierzu ist es zunächst erforderlich, den Flächennutzungsplan zu ändern und darüber hinaus zeitgleich ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen (siehe gesonderte Sitzungsvorlage). Aus den vorstehend genannten Gründen schlage ich Ihnen hiermit vor, die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Aufstellung zu beschließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die mit der Änderung des Flächennutzungsplanes verbundenen Kosten werden sich auf ca. 1.000,00 DM belaufen und stehen haushaltsmäßig bereit. III. Beschlussvorschlag: 2 „Die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer Sportplatzfläche gemäß § 5 Abs. 2 Ziffer 5 BauGB im Bereich der Grundstücke Gemarkung Kreuzau, Flur 3, Nr. 166, 167, 168 und 438.“ Der Gemeindedirektor - Ramm - Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: