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Allgemeine Vorlage (zur Nutzung der Schwimmhalle "Blees", Kreuzau-Winden durch die Schulen)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (zur Nutzung der Schwimmhalle "Blees", Kreuzau-Winden durch die Schulen) Allgemeine Vorlage (zur Nutzung der Schwimmhalle "Blees", Kreuzau-Winden durch die Schulen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Graßmann Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 175/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuß Hauptausschuß Rat 12.11.1997 18.11.1997 26.11.1997 TOP: zur Nutzung der Schwimmhalle „Blees“, Kreuzau-Winden durch die Schulen I. Sach- und Rechtslage: Bereits am 22.5.1997 hatte ich Sie davon unterrichtet, daß der Obengenannte an die Gemeinde herangetreten ist, um ein Grundstück zur Errichtung einer Trainingsschwimmhalle im Ortsteil Winden zu erwerben. Hierüber sollte weiter beraten werden, wenn die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit geklärt ist. Herr Blees möchte die Schwimmhalle mit 50 m-Bahnen erstellen, weil seine Tochter Stephanie, 6 Jahre alt, ein außerordentliches Schwimmtalent besitzt und schon jetzt 3 x wöchentlich im Bundesleistungszentrum Köln unter Bundestrainer Gerhard Hetz trainiert. Mit Schreiben vom 9.9.1997, welches als Anlage beigefügt ist, teilt Herr Blees mit, daß das Projekt in eine konkrete Phase getreten ist und er bis Ende November 1997 wissen möchte, ob auch für den Schulsport Interesse besteht. Mit gleichem Schreiben hat er die Kreuzauer Schulen informiert. Wenn ich auch einerseits das Angebot begrüße, so muß ich andererseits feststellen, daß eine Annahme zwangsläufig zu Mehrkosten für den gemeindlichen Haushalt führt, die nicht veranschlagt sind. Zur Klärung, inwieweit überhaupt Bedarf besteht, habe ich bei den Schulleitern eine Umfrage durchgeführt, die folgendes Ergebnis brachte: Grundschule Stockheim: Kein zusätzlicher Bedarf, allenfalls aus Zeitgründen würde die Windener Halle dem Lehrschwimmbecken Obermaubach vorgezogen. Grundschule Obermaubach: Kein zusätzlicher Bedarf. Grundschule Kreuzau: Zusätzliche Schwimmstunden für 2 Klassen wünschenswert, zusätzliche Sporthallenstunden wären vordringlicher. Grundschule Winden: Zusätzlicher Bedarf für 5 Klassen. Grundschule Drove: Kein zusätzlicher Bedarf. Gereonschule Boich: Kein zusätzlicher Bedarf. Hauptschule: Zusätzlicher Bedarf für 6 Klassen. Realschule: Kein zusätzlicher Bedarf. Gymnasium: Zusätzlicher Bedarf für 1 Klasse. In der Addition ergäbe sich somit ein Bedarf für 14 Klassen, bei durchschnittlich 30 Schülern je Klasse also für rd. 420 Schüler/Woche. Legt man jährlich 40 Wochen zugrunde, ermittelt sich eine Gesamt-Schülerzahl von 16.800. Bei einem gewünschten Eintrittspreis von 3,50 DM/Schüler errechnet sich also ein zusätzlicher Finanzaufwand von 58.800 DM. Hinzuzurechnen wären die Kosten für den Schüler-Sonderverkehr, da mit Ausnahme der Grundschule Winden aufgrund der vorgesehenen Lage der Schwimmhalle am Ortsausgang Winden Richtung Untermaubach ein Fußweg zu zeitaufwendig wäre. 2 Ob ein Schwimmhallenbau an diesem Standort bzw. überhaupt zu verwirklichen ist, erscheint inzwischen fraglich, weil der Kreis Düren signalisiert hat, daß die eingereichte Bauvoranfrage nicht genehmigt werden kann, da sich das geplante Bauvorhaben nicht in die vorhandene Bebauung einpaßt und auch der Bauausschuß die Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes abgelehnt hat. Nicht nur aus diesen Gründen schlage ich Ihnen vor, das Angebot des Herrn Blees nicht anzunehmen, da die Finanzierung der dargestellten Eintrittsgelder haushaltsmäßig nicht möglich ist. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Bei einer Ablehnung des Angebots ergeben sich keine Mehrkosten gegenüber der derzeitigen Situation, bei Angebotsannahme wären Aufwendungen von rund 58.800 DM zuzüglich Schülerfahrtkosten zu verzeichnen. III. Beschlußvorschlag: „Die Gemeinde Kreuzau bedankt sich für das Angebot des Herrn Jürgen Blees, die geplante Schwimmhalle in Kreuzau-Winden für den Schulsport zur Verfügung zu stellen. Das Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde läßt jedoch eine Aufbringung der geforderten Eintrittsgelder zuzüglich der Kosten des Schüler-Sonderverkehrs nicht zu“. Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: