Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kämmerei - Herr Decker
BE: Herr Decker 902.04
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
37/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Gremium
Rat
Termin
18.03.1997
TOP: Vorlage der Jahresrechnung 1996
I. Sach- und Rechtslage:
Gemäß den Bestimmungen des § 93 (2) GO NW wird hiermit die Jahresrechnung der Gemeinde Kreuzau für das
Haushaltsjahr 1996 dem Rat zugeleitet. Die Jahresrechnung zeigt folgendes Ergebnis:
Soll-Einnahmen Verwaltungshaushalt39.840.490,55 DM
Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt
6.275.898,16 DM
Summe Soll-Einnahmen
46.116.388,71 DM
+ neue Haushaltseinnahmereste
0,00 DM
- Abgang alter Haushaltseinnahmereste
0,00 DM
- Abgang alter Kasseneinnahmereste
345.564,48 DM
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
45.770.824,23 DM
===============
Soll-Ausgaben Verwaltungshaushalt
43.697.458,43 DM
Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt
4.919.374,87 DM
(darin enthalten Überschuß nach
§ 41 (3) Satz 2 GemHVO:
84.648,25 DM)
_______________
Summe Soll-Ausgaben
48.616.833,30 DM
===============
+ neue Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt
144.133,26 DM
Vermögenshaushalt
1.255.714,86 DM
1.399.848,12 DM
- Abgang alter Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt
23.414,25 DM
Vermögenshaushalt
231.341,57 DM
254.755,82 DM
- Abgang alter Kassenausgabereste
0,00 DM
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
49.761.925,60 DM
===============
Etwaiger Unterschied bereinigte
Soll-Einnahmen - bereinigte
Soll-Ausgaben (Fehlbetrag)
./. 3.991.101,37 DM
================
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Der Fehlbetrag der Jahresrechnung 1996 in Höhe von
übersteigt den Fehlbedarf des Haushaltsplanes 1996 in Höhe von
um
3.991.101,37 DM
2.891.616,00 DM
1.099.485,37 DM
Dieser höhere Betrag ist im Haushaltsjahr 1998 zusätzlich zur Abdeckung zu veranschlagen.
2
III. Beschlußvorschlag:
„Der Rat nimmt von der Jahresrechnung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 1996 Kenntnis. Zwecks weiterer
Beratung wird die Jahresrechnung 1996 an den Rechnungsprüfungsausschuß verwiesen.“
Der Gemeindedirektor
- Ramm -