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Allgemeine Vorlage (Beratung und Beschlußvorschlag zur Erhöhung a) der Wasser-Verbrauchsgebühr zum 01.01.1998 b) der monatlichen Grundgebühr zum 01.01.1998)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
20 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Beratung und Beschlußvorschlag zur Erhöhung
a) der Wasser-Verbrauchsgebühr zum 01.01.1998
b) der monatlichen Grundgebühr zum 01.01.1998) Allgemeine Vorlage (Beratung und Beschlußvorschlag zur Erhöhung
a) der Wasser-Verbrauchsgebühr zum 01.01.1998
b) der monatlichen Grundgebühr zum 01.01.1998) Allgemeine Vorlage (Beratung und Beschlußvorschlag zur Erhöhung
a) der Wasser-Verbrauchsgebühr zum 01.01.1998
b) der monatlichen Grundgebühr zum 01.01.1998)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Eigenbetr.Wasserwerk Concordia BE: Herr Schunk Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 166/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Werkausschuß Concordia Rat 11.11.1997 16.12.1997 TOP: Beratung und Beschlußvorschlag zur Erhöhung a) der Wasser-Verbrauchsgebühr zum 01.01.1998 b) der monatlichen Grundgebühr zum 01.01.1998 I. Sach- und Rechtslage: Die derzeit nach der Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über den Anschluß an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) des Wasserwerks Concordia erhobene Wasser-Verbrauchsgebühr beträgt seit dem 01.01.1990, somit seit 7 Jahren, unverändert 1,30 DM je cbm Wasser und die Grundgebühr ebenfalls seit 01.01.1990 unverändert 5,00 DM je Monat für alle Hauswassermesser bis zu einer Durchflußgröße von 20 m³/Std. Bereits in der Sitzung des Werkausschusses vom 31.10.1996 wurde seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, daß die Wassergebühren voraussichtlich zum 01.01.1998 infolge stetig steigender Kosten erhöht werden müßten. Diese bereits im Oktober 1996 gemachte Aussage wird nun durch die Vorlage des Prüfungsberichtes über den Jahresabschluß für das Wirtschaftsjahr 1996 und die hieraus aufgestellte Wasserpreiskalkulation, welche als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt ist, offenbar. Es ist daher vorgesehen, die Wasser-Verbrauchsgebühr zum 01.01.1998 um 0,10 DM auf 1,40 DM je cbm und die monatliche Grundgebühr zum 01.01.1998 um 1,00 DM auf 6,00 DM je Monat erhöhen. Die Verwaltung ist der Ansicht, mit diesen Gebührenerhöhungen die Kostensteigerungen der nächsten 5 Jahre auffangen zu können. 1. Der vorgesehenen Wasserpreiserhöhung um 0,10 DM/m³ bei der Wasser-Verbrauchsgebühr liegt folgende Berechnung zugrunde: Kosten für den jährlichen Zählerwechsel im Zuge des Eichgesetzes durch Nachunternehmer des Wasserwerks Concordia seit dem Wirtschaftsjahr 1996 rd. 1.000 Stück Wassermesser pro Jahr á 26,00 DM 26.000,-- DM Erhöhung der allgemeinen Haftpflichtversicherung, bezogen auf die vorhandene Länge des Rohrnetzes, von bisher 11.500,-- DM auf nunmehr 23.000,-- DM Jährliche Steigerung des Personalaufwandes um rd. 2% von 400.437,-- DM im Wirtschaftsjahr 1996 zu übertragen: 11.500,-- DM 8.000,-- DM 45.500,-- DM 2 Übertrag: DM 45.500,-- sonstige wesentliche Kostensteigerungen: a) rd. 5% bei den Bau- und Installationsstoffen für die Rohrnetzunterhaltung von 37.000,-- DM im Wirtschaftsjahr 1996 1.850,-- DM b) rd. 3% bei den Wasserbezugskosten von 130.000,-- DM im Wirtschaftsjahr 1996 3.900,-- DM 5.750,-- DM 51.250,-- DM Voraussichtlich jährliche Kostensteigerung Wasserabgabe im Wirtschaftsjahr 1996 51.250,-- DM ------------------- = 743.000 m³ zuzüglich der sich aus der Wasserpreiskalkulation zum 31.12.1996 ergebenden Unterdeckung von 0,069 DM/m³ 0,03 DM/m³ 0,10 DM/m³ 2. Ermittlung der Erhöhung der monatlichen Grundgebühr von derzeit 5,00 DM/Monat auf 6,00/DM zum 01.01.1998 Das Wasserwerk Concordia erhebt für seine Kosten für die Bereitstellung des Wassers eine monatliche Grundgebühr je eingebauter Wassermesser von derzeit 5,00 DM. Unter dem Begriff „Bereitstellung des Wassers“ ist auch im weitesten Sinne der Hausanschluß zu verstehen. Sollten die Kosten für Hausanschluß-Erneuerungen und -Reparaturen innerhalb des öffentlichen Verkehrsraums, wie dies überwiegend bei den Wasserversorgungsunternehmen allgemein üblich ist, zukünftig wie vorgesehen vom Wasserwerk übernommen werden, so sind hierfür jährlich rd. 55.000,-- DM in Ansatz zu bringen. Diese Kostenübernahme errechnet sich wie folgt: Durchschnittlicher Kostenaufwand für Hausanschluß-Erneuerungen und Reparaturen in den Wirtschaftfsjahren 1994 bis 1996 = 50.000,-- DM Geht man davon aus, die vorgesehene Grundgebührenerhöhung über die nächsten 5 Jahre halten zu können, so ist eine jährliche Kostensteigerung von rd. 2% zu berücksichtigen = 10% 5.000,-- DM 55.000,-- DM Diese Kostenübernahme umgerechnet auf die Anzahl der im Versorgungsbereich des Wasserwerks Concordia eingebauten Wassermesser, ergibt sich eine Erhöhung der monatlichen Grundgebühr von: 55.000,-- DM : 5.150 Wassermesser (1996) = 10,68 DM jährl. -------------------- = 12 Monate 0,89 DM/Monat. Da die Kostenübernahme in den nächsten Jahren voraussichtlich steigend ist, wie dies die Erfahrungen in der letzten Zeit gezeigt haben, ist eine Erhöhung der monatlichen Grundgebühr von 1,00 DM als durchaus realistisch anzusehen. Eine Übersicht über die Wassergebühren der benachbarten Wasserversorgungsunternehmen ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Gebührenerhöhung wird zu einer durchschnittlichen jährlichen Mehreinnahme in Höhe von rd. 136.000,-- DM führen. 3 III. Beschlußvorschlag: „Die Wasser-Verbrauchsgebühr wird auf 1,40 DM je m³ und die Grundgebühr für Hauswassermesser bis zu einer Durchflußgröße von 20 m³/Std. auf 6,00 DM monatlich zum 01.01.1998 festgesetzt.“ Der Gemeindedirektor u. Werkleiter - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: