Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Eigenbetr.Wasserwerk Concordia BE: Herr Schunk
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
166/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Werkausschuß Concordia
Rat
11.11.1997
16.12.1997
TOP: Beratung und Beschlußvorschlag zur Erhöhung
a) der Wasser-Verbrauchsgebühr zum 01.01.1998
b) der monatlichen Grundgebühr zum 01.01.1998
I. Sach- und Rechtslage:
Die derzeit nach der Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über den Anschluß an die öffentliche
Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) des
Wasserwerks Concordia erhobene Wasser-Verbrauchsgebühr beträgt seit dem 01.01.1990, somit seit 7 Jahren,
unverändert 1,30 DM je cbm Wasser und die Grundgebühr ebenfalls seit 01.01.1990 unverändert 5,00 DM je Monat
für alle Hauswassermesser bis zu einer Durchflußgröße von 20 m³/Std.
Bereits in der Sitzung des Werkausschusses vom 31.10.1996 wurde seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, daß die
Wassergebühren voraussichtlich zum 01.01.1998 infolge stetig steigender Kosten erhöht werden müßten. Diese bereits
im Oktober 1996 gemachte Aussage wird nun durch die Vorlage des Prüfungsberichtes über den Jahresabschluß für das
Wirtschaftsjahr 1996 und die hieraus aufgestellte Wasserpreiskalkulation, welche als Anlage dieser Sitzungsvorlage
beigefügt ist, offenbar.
Es ist daher vorgesehen, die Wasser-Verbrauchsgebühr zum 01.01.1998 um 0,10 DM auf 1,40 DM je cbm und die
monatliche Grundgebühr zum 01.01.1998 um 1,00 DM auf 6,00 DM je Monat erhöhen. Die Verwaltung ist der
Ansicht, mit diesen Gebührenerhöhungen die Kostensteigerungen der nächsten 5 Jahre auffangen zu können.
1. Der vorgesehenen Wasserpreiserhöhung um 0,10 DM/m³ bei der Wasser-Verbrauchsgebühr liegt folgende
Berechnung zugrunde:
Kosten für den jährlichen Zählerwechsel im Zuge des Eichgesetzes durch
Nachunternehmer des Wasserwerks Concordia seit dem Wirtschaftsjahr 1996
rd. 1.000 Stück Wassermesser pro Jahr
á 26,00 DM
26.000,-- DM
Erhöhung der allgemeinen Haftpflichtversicherung, bezogen auf die
vorhandene Länge des Rohrnetzes,
von bisher 11.500,-- DM auf nunmehr 23.000,-- DM
Jährliche Steigerung des Personalaufwandes um rd. 2% von
400.437,-- DM im Wirtschaftsjahr 1996
zu übertragen:
11.500,-- DM
8.000,-- DM
45.500,-- DM
2
Übertrag:
DM
45.500,--
sonstige wesentliche Kostensteigerungen:
a) rd. 5% bei den Bau- und Installationsstoffen für die Rohrnetzunterhaltung
von 37.000,-- DM im Wirtschaftsjahr 1996
1.850,-- DM
b) rd. 3% bei den Wasserbezugskosten
von 130.000,-- DM im Wirtschaftsjahr 1996
3.900,-- DM
5.750,-- DM
51.250,-- DM
Voraussichtlich jährliche Kostensteigerung
Wasserabgabe im Wirtschaftsjahr 1996
51.250,-- DM
------------------- =
743.000 m³
zuzüglich der sich aus der Wasserpreiskalkulation zum
31.12.1996 ergebenden Unterdeckung von
0,069 DM/m³
0,03 DM/m³
0,10 DM/m³
2. Ermittlung der Erhöhung der monatlichen Grundgebühr von derzeit 5,00 DM/Monat auf 6,00/DM zum
01.01.1998
Das Wasserwerk Concordia erhebt für seine Kosten für die Bereitstellung des Wassers eine monatliche
Grundgebühr je eingebauter Wassermesser von derzeit 5,00 DM. Unter dem Begriff „Bereitstellung des
Wassers“ ist auch im weitesten Sinne der Hausanschluß zu verstehen.
Sollten die Kosten für Hausanschluß-Erneuerungen und -Reparaturen innerhalb des öffentlichen
Verkehrsraums, wie dies überwiegend bei den Wasserversorgungsunternehmen allgemein üblich ist,
zukünftig wie vorgesehen vom Wasserwerk übernommen werden, so sind hierfür jährlich rd. 55.000,-- DM
in Ansatz zu bringen. Diese Kostenübernahme errechnet sich wie folgt:
Durchschnittlicher Kostenaufwand für Hausanschluß-Erneuerungen und Reparaturen in den Wirtschaftfsjahren
1994 bis 1996
=
50.000,-- DM
Geht man davon aus, die vorgesehene Grundgebührenerhöhung über die
nächsten 5 Jahre halten zu können, so ist eine jährliche Kostensteigerung von
rd. 2% zu berücksichtigen = 10%
5.000,-- DM
55.000,-- DM
Diese Kostenübernahme umgerechnet auf die Anzahl der im Versorgungsbereich des Wasserwerks
Concordia eingebauten Wassermesser, ergibt sich eine Erhöhung der monatlichen Grundgebühr von:
55.000,-- DM : 5.150 Wassermesser (1996) =
10,68 DM jährl.
-------------------- =
12 Monate
0,89 DM/Monat.
Da die Kostenübernahme in den nächsten Jahren voraussichtlich steigend ist, wie dies die Erfahrungen in der
letzten Zeit gezeigt haben, ist eine Erhöhung der monatlichen Grundgebühr von 1,00 DM als durchaus
realistisch anzusehen.
Eine Übersicht über die Wassergebühren der benachbarten Wasserversorgungsunternehmen ist dieser
Vorlage als Anlage beigefügt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Gebührenerhöhung wird zu einer durchschnittlichen jährlichen Mehreinnahme in Höhe von rd. 136.000,-- DM
führen.
3
III. Beschlußvorschlag:
„Die Wasser-Verbrauchsgebühr wird auf 1,40 DM je m³ und die Grundgebühr für
Hauswassermesser bis zu einer Durchflußgröße von 20 m³/Std. auf 6,00 DM monatlich zum
01.01.1998 festgesetzt.“
Der Gemeindedirektor u. Werkleiter
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: