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Sitzungsvorlage (Nutzung des Lehrschwimmbeckens in Koslar durch den Korean Martial Arts Taekyon Koslar e.V.)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
27.04.2017
Erstellt
12.04.17, 11:39
Aktualisiert
12.04.17, 11:39
Sitzungsvorlage (Nutzung des Lehrschwimmbeckens in Koslar durch den Korean Martial Arts Taekyon Koslar e.V.) Sitzungsvorlage (Nutzung des Lehrschwimmbeckens in Koslar durch den Korean Martial Arts Taekyon Koslar e.V.)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 40 Az.: Jülich, 07.04.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 133/2017 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport Termin 27.04.2017 TOP Ergebnisse Nutzung des Lehrschwimmbeckens in Koslar durch den Korean Martial Arts Taekyon Koslar e.V. Anlg.: IV 40 SD.Net Beschlussentwurf: Der Antrag des Taekyon Vereins Koslar e.V. auf Nutzung des Lehrschwimmbeckens in Koslar wird nicht weiter verfolgt. Begründung: In der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport ist vorgeschlagen worden, bis zur nächsten Sitzung nochmals die Kostenseite zu prüfen. Eine erneute Prüfung hatte zum Ergebnis, dass die in der Vorlage 30/2017 aufgezeigten Energieund Betriebskosten realistisch und eher niedrig als hoch angesetzt sind. In einem Gespräch am 16. März haben Bürgermeister Fuchs, Hochbauamt und Schulverwaltungsamt Vereinsvertretern nochmals die Kostenseite erklärt. Insbesondere wurde in der Diskussion herausgestellt, dass eine zukünftige mögliche Steigerung der Betriebs- und Energiekosten ein unwägbares finanzielles Risiko darstellt. Auch wurde besprochen, dass der Verein für Reparaturen am Gebäude aufkommen müsse, was aufgrund des Alters und des energetischen Zustandes ebenfalls mit Risiken verbunden ist. Der Bürgermeister hat zudem dem Verein erklärt, dass die Stadt in schwierigen finanziellen Zeiten das Vorhaben des Vereins leider nicht unterstützen kann. Die Vereinsvertreter haben hierfür Verständnis gezeigt und sahen für den Verein in dem Vorhaben ein zu großes finanzielles Risiko, dass von Vorstandsseite nicht zu verantworten ist. Der Antrag wird daher nicht weiterverfolgt. Was mit dem Gebäude zukünftig passiert, ist noch zu beraten. Eine mögliche Option ist der Abriss des Gebäudes. Zwischenzeitlich hat das Sportamt durch Gespräche mit Viktoria Koslar ermöglicht, dass der Taekyon Verein ganzjährig donnerstags von 18:00 – 19:30 Uhr zusätzlich die Sporthalle nutzen kann. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 133/2017 x nein nein Seite 2