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Allgemeine Vorlage (Bericht über die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses 1997 und über die Feststellung der Bilanz 1997 des Wasserwerks Concordia der Gemeinde Kreuzau.)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,7 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Bericht über die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses 1997 und über die Feststellung der Bilanz 1997 des Wasserwerks Concordia der Gemeinde Kreuzau.)

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Gemeinde Kreuzau Eigenbetr.Wasserwerk Concordia - Herr Schunk BE: Herr Schunk / Herr Decker Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 117/98 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Werkausschuß Concordia Rat 27.10.1998 24.11.1998 TOP: Bericht über die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses 1997 und über die Feststellung der Bilanz 1997 des Wasserwerks Concordia der Gemeinde Kreuzau. I. Sach- und Rechtslage: Gemäss Beschluss des Werkausschusses des Wasserwerks Concordia vom 31.10.1996 und der Zustimmung der Bezirksregierung Köln vom 21.11.1996 wurde die KPMG Hartkopf & Rentrop KG, Köln, mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.1997 beauftragt. Die Arbeiten wurden unter der Leitung von Wirtschaftsprüfer M. zur Mühlen der oben genannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in den Monaten Juni und Juli 1998 durchgeführt. Nach dem Prüfungsbericht, der als Anlage für die Mitglieder des Werkausschusses dieser Sitzungsvorlage beigefügt ist, ergibt sich für das Wirtschaftsjahr 1997 ein Jahresverlust in Höhe von 10.956,73 DM. Dieser Jahresverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Prüfungskosten belaufen sich auf rd. 38.000,00 DM. Die Mittel hierfür wurden im Wirtschaftsjahr 1998 unter Pos. 3.001.4426.8 bereitgestellt. III. Beschlußvorschlag: „Der Jahresabschluss 1997 des Wasserwerks Concordia der Gemeinde Kreuzau wird genehmigt und entsprechend der Vorlage festgestellt. Der Jahresverlust in Höhe von 10.956,73 DM wird auf neue Rechnung vorgetragen.“ Der Gemeindedirektor u. Werkleiter i.V. - Winter IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ___________