Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
17 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann
BE: Herr Graßmann/Herr Drewes-Janssen
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
115/98
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Schulausschuß
Hauptausschuß
Rat
26.10.1998
10.11.1998
24.11.1998
TOP: Antrag der Schulpflegschaft der Gemeinschaftsgrundschule Obermaubach sowie der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen im Rat der Gemeinde Kreuzau auf Verlegung des Kinderspielplatzes an der Gemeinschaftsgrundschule
Obermaubach
I. Sach- und Rechtslage:
Seitens der Schulpflegschaft der Gemeinschaftsgrundschule Obermaubach ist im Zusammenhang mit dem Bau des
Feuerwehrgerätehauses und dadurch einer sicherlich gegebenen „Verkleinerung“ des Schulhofgeländes der Antrag
gestellt worden, den dort bestehenden Spielplatz zu verlegen, um diese Fläche anschließend zur Erweiterung des
Pausengeländes in Anspruch nehmen zu können.
Gleichzeitig wurde um Prüfung der Möglichkeit gebeten, für diesen Spielplatz ein anderes Grundstück im genannten
Ortsteil seitens der Gemeinde zur Verfügung zu stellen. Ein weiterer Grund hierfür ist, neben der Verkleinerung der
Schulhoffläche, auch der Tatbestand, dass der Spielplatz morgens generell nicht genutzt werden kann, da die spielenden
Kinder die Schulkinder an der unmittelbar angrenzenden Fensterfront an der „Bergsteiner Straße“ enorm stören würden.
Dies kann im Grundsatz auch so bestätigt werden. Bei der Verlegung des Spielplatzes auf ein anderes Gelände wäre
aber ein ganztägige Nutzung gegeben.
Dieser Antrag wird durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Gemeinde Kreuzau unterstützt, wobei diese
gleichzeitig als Ausweichplatz das derzeitige Gelände des „Wassertretbeckens“ in der sog. „Franz-Gruber-Anlage“
vorschlägt.
Generell ist zu dem Antrag festzustellen, dass bereits im Zusammenhang mit anderen Anträgen (u.a. Schaffung eines
überdachten Stellplatzes an dieser Grundschule) auf die Gegebenheiten zur „Verkleinerung“ des Schulgeländes
hingewiesen wurde. Schon damals, und diese Aussage wird hierdurch nochmals bekräftigt, wurde seitens der
Verwaltung dahingehend argumentiert, dass die Errichtung des Feuerwehrgerätehauses eine bebaute Fläche von
insgesamt 177,22 qm sowie eine Stellfläche von 120,64 qm = eine Gesamtfläche von aufgerundet 300 qm in Anspruch
nimmt. Die bisher befestigte Schulhoffläche in diesem Bereich ist dadurch aber nur zu einem relativ geringen Teil, und
zwar zu 1/3, für diese Maßnahme in Anspruch genommen worden. Der Rest der v.g. bebauten bzw. als Stellmöglichkeit
reservierten Fläche befindet sich im Bereich eines bisher schon bestehenden und von daher auch nicht als „Schulhof“ zu
nutzenden Grünstreifens sowie einer Zuwegung zum hinterwärtigen Teil des Schulgebäudes (z.B. auch Außeneingang
des Lehrschwimmbeckens).
Weiter bleibt festzuhalten, dass die Pausenfreifläche für den Bereich der GGS Obermaubach, hochgerechnet auf die
Schulkinderzahl für die kommenden Jahre mit durchschnittlich 150 bis 155 Kindern und angewandt auf die gemäß den
„Richtlinien“ pro Kind vorgesehene Fläche von 5 qm, insgesamt mindestens 775 qm umfassen müßte. Tatsächlich
beträgt, auch nach Errichtung des Feuerwehrgerätehauses im genannten Bereich, die befestigte Schulhoffläche noch
immerhin 1.480 qm. Hierin noch nicht einbezogen ist der genannte Spielplatz einschließlich der dort angrenzenden
Rasenfläche.
Ein Einschnitt in die Pausenhoffläche mit entsprechenden negativen Auswirkungen wie dargestellt, ist nach diesseitiger
Meinung durch die Errichtung des Feuerwehrgerätehauses nicht gegeben.
Unabhängig davon wird weiter die Meinung vertreten, dass die Nutzung eines Kinderspielplatzes in den Morgenstunden
in der Regel auch nicht so intensiv sein kann, da hier nur die Kinder diese Einrichtung benutzen können, die weder den
Kindergarten noch die Grundschule besuchen. Spätestens ab ca.13:00 Uhr steht die Fläche aber ohne Probleme zur
Verfügung.
Hinsichtlich der seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in diesem Zusammenhang vorgeschlagenen
Ausweichfläche im Bereich der sog. „Franz-Gruber-Anlage“, wo derzeit noch das (inzwischen außer Betrieb
befindliche) Wassertretbecken besteht, wird seitens der Verwaltung die Meinung vertreten, dass gerade dieser
Örtlichkeit im Hinblick auf die dort gegebene Verkehrsdichte (Kreuzung der Straßen „Brandenberger Straße“ sowohl
„Seestraße“, als kaum bzw. nicht geeignet angesehen wird. Insoweit sollte diesem Vorschlag, unabhängig der
generellen Zusage zur Spielplatzverlegung, nicht nähergetreten werden.
2
Die parallel hierzu angestellte Prüfung bezüglich einer
anderen geeigneten Örtlichkeit für einen (eventuellen
neuen) Spielplatz, hat kein Ergebnis gebracht; ein solches Grundstück steht z.Zt. in Obermaubach nicht zur Verfügung.
Diese Aussage bezieht sich im Hinblick auf das „Wassertretbecken“ aber nur auf die beantragte Verlegung des
Spielplatzes in diesem Bereich; was mit dieser Fläche zukünftig geschehen soll, ist zu einem anderen Zeitpunkt
sicherlich zu diskutieren.
Insofern kann den vorliegenden Anträgen der Schulpflegschaft sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht
stattgegeben werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
K e i n e.
III. Beschlußvorschlag:
„1.
2.
Dem Antrag der Schulpflegschaft der Gemeinschaftsgrundschule Obermaubach,
den in diesem Bereich befindlichen Spielplatz aus den angeführten Gründen zu
verlegen, wird nicht stattgegeben, da die angeführten Gründe nicht zutreffend sind.
Daneben steht, unabhängig dieses Tatbestandes, auch keine geeignete Ausweichfläche im Ortsteil Obermaubach zur Verfügung.
Das gleiche gilt für den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die dieses
Ansinnen der Schulpflegschaft generell unterstützen und gleichzeitig den derzeitigen Standort des „Wassertretbeckens“ als Ersatz für diesen Spielplatz
vorschlagen.
Dieser Platz, wird unabhängig der zukünftigen Verwendung, zur Installation eines
Spielplatzes aus Verkehrssicherheitsgründen für nicht geeignet gehalten.“
Der Gemeindedirektor
- Ramm IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: