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Sitzungsvorlage (Bürgerantrag 03/2015 – Erhalt des Baumbestandes auf einem elterlichen Grab (Friedhof Merscher Höhe))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
179 kB
Datum
11.05.2017
Erstellt
30.01.17, 17:08
Aktualisiert
24.04.17, 12:01
Sitzungsvorlage (Bürgerantrag 03/2015 – Erhalt des Baumbestandes auf einem elterlichen Grab (Friedhof Merscher Höhe)) Sitzungsvorlage (Bürgerantrag 03/2015 – Erhalt des Baumbestandes auf einem elterlichen Grab (Friedhof Merscher Höhe))

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 60 Az.: Er/Wo Jülich, 10.01.2017 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 15/2017 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 09.02.2017 Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss 11.05.2017 TOP Ergebnisse Bürgerantrag 03/2015 – Erhalt des Baumbestandes auf einem elterlichen Grab (Friedhof Merscher Höhe) Anlg.: 1 60 Er 60 Bl SD.Net III Sc Lem Beschlussentwurf: Dem Bürgerantrag auf Erhalt des Baumbestandes auf der Grabstätte wird nicht entsprochen. Begründung: Gemäß § 18 i.V. m. § 25 der Friedhofssatzung ist jede Grabstätte so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass der Friedhofszweck und der Zweck der Satzung sowie die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt werden. Die Grabstätten dürfen hiernach nur mit Pflanzen bepflanzt werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen. Auch dürfen Bestattungen durch die Bepflanzung nicht behindert werden. Nach § 25 Abs. 2 sollte die Bepflanzung daher eine Höhe von 1,50 m nicht übersteigen. Da die beiden Bäume auf dem Grab (ca. 15 m Höhe) das satzungsgemäße Maß der Bepflanzung (s. Anlage 2) bei weitem überschritten, wurde der Nutzungsberechtigte der Grabstätte mit Schreiben vom 25.09.2014 und 10.11.2014 aufgefordert, die auf dem Grab vorhanden Bäume auf das satzungsgemäße Maß von 1,50 m zu stutzen oder sie zu entfernen. Hiergegen hat sich der Nutzungsberechtigte mit Antrag 03/2015 vom 22.01.2015 an den Bürgerausschuss gewandt. In seiner Sitzung am 23.02.2015 hat der Bürgerausschuss über den Antrag beraten (Vorlage-Nr. 124/2015) und die Angelegenheit zur weiteren Beratung an den Planungs-, Umweltund Bauausschuss verwiesen. In seiner Sitzung am 09.03.2015 hat sich der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss (Vorlage-Nr. 137/2015) mit dem Antrag beschäftigt. Nach kurzer Diskussion hat der Ausschuss entschieden, die Angelegenheit zurückzustellen, da zum Thema Friedhofswesen noch weitere Punkte ausstehen (z.B. Grabarten, Wochenendbestattungen, Inanspruchnahme städtischer Friedhofsflächen) und diese in einem Gesamtpaket dem Ausschuss vorgelegt und beraten werden sollen. Der vorliegende Einzelfall des Bürgerantrages 03/2015 hat sich zwischenzeitlich erledigt, da der Nutzungsberechtigte die beiden Bäume auf dem Grab seiner Eltern bereits im November 2015 entfernt hat. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 15/2017 Seite 2