Daten
Kommune
Jülich
Größe
179 kB
Datum
11.05.2017
Erstellt
30.01.17, 17:08
Aktualisiert
24.04.17, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 60 Az.: Er/Wo
Jülich, 10.01.2017
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 15/2017
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
09.02.2017
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
11.05.2017
TOP
Ergebnisse
Bürgerantrag 03/2015 – Erhalt des Baumbestandes auf einem elterlichen Grab (Friedhof
Merscher Höhe)
Anlg.: 1
60
Er
60
Bl
SD.Net
III
Sc
Lem
Beschlussentwurf:
Dem Bürgerantrag auf Erhalt des Baumbestandes auf der Grabstätte wird nicht entsprochen.
Begründung:
Gemäß § 18 i.V. m. § 25 der Friedhofssatzung ist jede Grabstätte so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass der Friedhofszweck und der Zweck der Satzung sowie die Würde des
Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt werden.
Die Grabstätten dürfen hiernach nur mit Pflanzen bepflanzt werden, die andere Grabstätten und die
öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen. Auch dürfen Bestattungen durch die Bepflanzung nicht behindert werden. Nach § 25 Abs. 2 sollte die Bepflanzung daher eine Höhe von
1,50 m nicht übersteigen.
Da die beiden Bäume auf dem Grab (ca. 15 m Höhe) das satzungsgemäße Maß der Bepflanzung (s.
Anlage 2) bei weitem überschritten, wurde der Nutzungsberechtigte der Grabstätte mit Schreiben
vom 25.09.2014 und 10.11.2014 aufgefordert, die auf dem Grab vorhanden Bäume auf das satzungsgemäße Maß von 1,50 m zu stutzen oder sie zu entfernen.
Hiergegen hat sich der Nutzungsberechtigte mit Antrag 03/2015 vom 22.01.2015 an den Bürgerausschuss gewandt. In seiner Sitzung am 23.02.2015 hat der Bürgerausschuss über den Antrag beraten
(Vorlage-Nr. 124/2015) und die Angelegenheit zur weiteren Beratung an den Planungs-, Umweltund Bauausschuss verwiesen.
In seiner Sitzung am 09.03.2015 hat sich der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss (Vorlage-Nr.
137/2015) mit dem Antrag beschäftigt. Nach kurzer Diskussion hat der Ausschuss entschieden, die
Angelegenheit zurückzustellen, da zum Thema Friedhofswesen noch weitere Punkte ausstehen (z.B.
Grabarten, Wochenendbestattungen, Inanspruchnahme städtischer Friedhofsflächen) und diese in
einem Gesamtpaket dem Ausschuss vorgelegt und beraten werden sollen.
Der vorliegende Einzelfall des Bürgerantrages 03/2015 hat sich zwischenzeitlich erledigt, da der
Nutzungsberechtigte die beiden Bäume auf dem Grab seiner Eltern bereits im November 2015 entfernt hat.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 15/2017
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