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Allgemeine Vorlage (zur Festlegung der Zügigkeit der Sekundarstufen-I-Schulen (HS,RS,GY) ab dem Schuljahr 1998/99)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
34 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (zur Festlegung der Zügigkeit der Sekundarstufen-I-Schulen (HS,RS,GY) ab dem Schuljahr 1998/99) Allgemeine Vorlage (zur Festlegung der Zügigkeit der Sekundarstufen-I-Schulen (HS,RS,GY) ab dem Schuljahr 1998/99) Allgemeine Vorlage (zur Festlegung der Zügigkeit der Sekundarstufen-I-Schulen (HS,RS,GY) ab dem Schuljahr 1998/99) Allgemeine Vorlage (zur Festlegung der Zügigkeit der Sekundarstufen-I-Schulen (HS,RS,GY) ab dem Schuljahr 1998/99)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Graßmann/Herr GD Ramm Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 177/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuß Hauptausschuß Rat 12.11.1997 18.11.1997 26.11.1997 TOP: Festlegung der Zügigkeit der Sekundarstufen-I-Schulen (HS,RS,GY) ab dem Schuljahr 1998/99 I. Sach- und Rechtslage: Bekanntlich bestehen, vor allem auch wegen der hohen Schulanmeldezahlen aus den Nachbarkommunen, am Schulzentrum „Heribertschule Kreuzau“ erhebliche Raumprobleme. Gemäß bestehender Beschlußlage ist dieses Schulzentrum insgesamt 8-zügig ausgelegt, wobei gleichzeitig im Bereich der Fachräume von einer optimal genutzten und kombinierten Inanspruchnahme aller hier untergebrachten Schulformen (HS; RS, GY) ausgegangen wird. Tatsächlich ist aber z.Z. sogar eine 11-Zügigkeit (HS 2-, RS 4- und GY 5 Züge), gegeben. Wie und unter welchen Umständen die Beschulung innerhalb dieses Schulzentrums bisher überhaupt möglich war, ist bei Gelegenheit bereits mehrfach ausführlich dargestellt worden. Sie war nur dadurch möglich, das alle irgendwie zu nutzenden Räume in Anspruch genommen wurden. Des weiteren auch dadurch, daß bereits jetzt Räume, die für den Sekundarstufen-II-Bereich des Gymnasiums gedacht sind, von GY und RS genutzt werden. Dies wird aber zum Zeitpunkt des „vollen Ausbaues“ des Gymnasiums nicht mehr möglich sein. Es ist also unbedingt anzustreben, innerhalb dieses Schulzentrums für eine „möglichst optimale Raumnutzung und verteilung“ Sorge zu tragen. Eine solche Raumnutzung setzt allerdings voraus, daß hier ganz klare Vorgaben bezüglich der Zügigkeit der einzelnen hier untergebrachten Schulformen und daraus resultierend letztlich der Gesamtzügigkeit für das Schulzentrum „Heribertschule“, gemacht und beachtet werden. Im Hinblick auf die hierzu in der Vergangenheit festzustellende Vorgehensweise bei der Aufnahme von Schüler/-innen und der sich daraus ergebenden Gesamtzügigkeit, ist hier auch eine strikte Überwachung seitens der Gemeinde Kreuzau als dem zuständigen Schulträger erforderlich. Nur ein „detailliertes Gesamtnutzungskonzept“ unter Anwendung und Beachtung der Schülerprognosen sowie der Verteilung der Räume, kann hier letztlich Abhilfe schaffen, daß sich beginnend mit den Schülerzahlenprognosen über die äußeren Rahmenbedingungen, die schulpädagogischen Anforderungen, die entsprechenden Ratsbeschlüsse bis hin zur Raumzuweisung entsprechend aufbaut. a) Prognostizierte Schülerzahlen Die Prognosen über die Schülerzahlen an den 3 im Schulzentrum ansässigen Schulen sind als Anlage dieser Vorlage beigefügt. Diese Prognosen zeigen nur aus der Gemeinde Kreuzau a 1) für die Hauptschule Anmeldezahlen für die Schuljahre bis 2005/06 zwischen 35 und 40 Schüler/-innen, a 2) für die Realschule Anmeldezahlen für den vorstehend genannten Zeitraum zwischen 77 und 85 Schüler/innen sowie a 3) für das Gymnasium Anmeldezahlen, auch wiederum für diesen Zeitraum, zwischen 95 und 105/106 Schüler/innen. Alleine hieraus ergibt sich schon eine gesicherte 8-Zügigkeit (HS 2-, RS 3-, Gymnasium 3 - 4 Züge). b) Äußere Rahmenbedingungen Durch den Ratsbeschluß vom 03.06.1997, den Schülerspezialverkehr (SSV) nach Hürtgenwald einzustellen, da keine Schülerbeförderungspflicht besteht, ist das Gymnasium Kreuzau nur noch nächstgelegene Schule für den Bereich der Städte Nideggen und Heimbach, für die die Prognosen Anmeldungen bis zum Jahre 2005/06 zwischen 65 und 75 ausweisen. Diese Zahlen sind jedoch stark zu reduzieren um die Schüler, die aus diesen Kommunen andere Schulen dieser Art, z.B. in Monschau, Schleiden u.a., besuchen. Bei der Realschule ist zu unterstellen, daß ab dem Schuljahr 1998/99 sowohl in Nideggen als auch in Hürtgenwald eigenständige Realschulen eingerichtet sind. Hauptschulen halten bekanntlich und den gesetzlichen Vorschriften entsprechend alle Nachbarkommunen noch vor. Evtl. ist die Hauptschule in Kleinhau durch die Einrichtung einer Realschule und das dadurch durchaus zu erwartende „geänderte Wahlverhalten“ seitens der Eltern, als leicht gefährdet zu bewerten. 2 Als wesentliche äußere Rahmenbedingung ist auch die derzeitige schlechte Finanzlage der Gemeinde Kreuzau anzusehen, die es gebietet, alle Möglichkeiten zur Kosteneinsparung auszuschöpfen. Bedauerlich ist es dabei, daß die beiden Nachbarkommunen nicht bereit sind, sich an den schülerbezogenen Kosten des Gymnasiums in Höhe ihres Schüleranteiles zu beteiligen. c) Schulpädagogische Anforderung Bezüglich der Hauptschule sind diese von Herrn Rektor Honrath in der Schulausschußsitzung vom 18.06.1997 ausführlich und detailliert vorgetragen worden. Hierbei war insbesondere die Frage nach dem Aufnahmeverhalten der Kreuzauer Sekundarstufen-I-Schulen sowohl bei der Einschulung in der Klasse 5 als auch bezüglich der Schüler/-innen, die die Schulform wechseln wollen oder müssen, diskutiert worden. In den letzten Jahren war in diesem Zusammenhang häufiger festzustellen, daß insbesondere an der Hauptschule Kreuzau diese Schülerklientel aufgenommen wurde, obwohl sie in Nachbarkommunen wohnten, die selber eine Hauptschule vorhalten. Unabhängig davon, daß hiermit nach Meinung der Verwaltung unnötig eine über die „geregelte 2-Zügigkeit“ hinausgehende Klassenzahl forciert wird, die wiederum zu Lasten der Raumfrage im Schulzentrum geht, ist auch nicht zu verkennen, daß bei Gründung eigenständiger Realschulen, insbesondere die Hauptschule Hürtgenwald, durchaus als gefährdet angesehen werden kann. Im Extremfall wäre es denkbar, daß dann die Hauptschule Kreuzau auch diese Kinder beschulen müßte, was aber auf keinen Fall gewollt sein kann. Die Bedenken, die der Leiter der Hauptschule Kreuzau gegen die Vorlage der Verwaltung in der Schulausschußsitzung vom 18.06.1997 vorgebracht hat und die letztlich zu einer Absetzung und weiteren Beratung geführt haben, werden zwar diesseits nicht grundsätzlich verkannt, sind aber, und hier verweise ich auf die Darstellung in der diesbezüglichen ausführlichen Sitzungsvorlage vom 27.05.1997, m.E. nicht so relevant, daß sie tatsächlich zu einer Gefährdung der auch diesseits ausdrücklich gewünschten 2-Zügigkeit der Hauptschule Kreuzau führen. Lediglich im Bereich der Klasse 10 sollte es (zukünftig) möglich sein, evtl. eine 3. Parallelklasse bei dann insgesamt 13 Klassen (z.Z. 15 Klassen), bilden zu können. Im gleichen Zusammenhang sollte auch festgelegt werden, daß den Aufnahmewünschen an der Hauptschule Kreuzau aus dem Bereich der Stadt Düren, insbesondere den Stadtteilen Niederau und Lendersdorf, nur noch bis zu der Größenordnung stattgegeben wird, die eine 2-Zügigkeit in der Eingangsklasse 5 dieser Schule erreichen läßt. Im jetzt laufenden Schuljahr 1997/98 sind aber insgesamt immerhin 10 Kinder aus dem Bereich der Stadt Düren aufgenommen worden, obwohl die Anzahl der Kreuzauer Schüler schon zu einer 2-Zügigkeit geführt hätte. Ergänzt werden muß hierbei allerdings, daß hierdurch keine Fahrkosten entstehen. Im Rahmen dieser Sitzungsvorlage bzw. dem nachfolgenden Beschlußvorschlag wird also weiterhin dafür plädiert, die Aufnahme von Schüler/-innen, die im „Laufe ihrer Schullaufbahn die Schulform wechseln“ müssen, auf die Klientel zu beschränken, die auch im Bereich der Gemeinde Kreuzau wohnt. Dies gilt ebenfalls für die Einschulung in die Klasse 5. Ausnahmen sollten nur mit Zustimmung der Gemeindeverwaltung möglich sein. Auch für die Realschule sind die schulpädagogischen Anforderungen hinlänglich bekannt. Lediglich die Frage nach der Notwendigkeit des „bilingualen Zweiges“ bleibt zu diskutieren, denn auch hier sollte die für die Hauptschule getroffene Regelung bezüglich der „Schulformwechsler“ und der Einschulung in die Klasse 5 gelten. Bei der Einschulung gilt als Einzugsbereich allerdings der Begriff der „nächstgelegenen Schule“. Um der Realschule ihren guten Ruf als leistungsorientierte Schule zu erhalten, sollte der Schulversuch „bilingualer Zweig“ auf jeden Fall beibehalten bleiben, da er a) nicht zu einem weiteren Zug führt und b) zu einer teilweisen Entlastung des Gymnasiums beitragen kann. Dies sollte aber nur unter der Prämisse gelten, daß für den „bilingualen Zweig“ Kinder aus dem Bereich der Gemeinde Hürtgenwald sowie der Stadt Düren, soweit die Realschule nicht dem Begriff „nächstgelegene Schule“ unterliegt, nur noch mit Zustimmung der Gemeindeverwaltung aufgenommen werden können. Die bisherige Praxis, wonach diese Klientel für den „bilingualen Zweig“ aufgenommen werden „mußten“, wurde aufgrund gezielter Anfrage durch die Verwaltung von der Bezirksregierung so nicht bestätigt und sollte daher auch zukünftig, entgegen der bisherigen Gepflogenheit seitens der Realschule, nicht mehr gestattet werden. Wohl aber beim Gymnasium ist im Hinblick auf ein optimales Unterrichtsangebot in der Sekundarstufe II die Frage nach einer 3- oder 4-zügigen Sekundarstufe I zu erörtern. Es ist sicherlich pädagogisch sinnvoll, und hier ist das Ansinnen der Schulleitung des Gymnasiums zu verstehen, im Hinblick auf die Bildung der gymnasialen Oberstufe (Sekundarstufe II) in der Sekundarstufe I in jedem Jahrgang 4 Parallelklassen einzuschulen. Dies ist allerdings aus räumlichen Gründen im Grundsatz nicht möglich, da das genannte Gebäude baulich auf insgesamt 3 Züge ausgelegt ist. Die Fortführung der seitens der Schule gewünschten und sicherlich auch sinnvollen 4-Zügigkeit, die mit Ausnahme des jetzt laufenden Schuljahres 1997/98 mit 5 Zügen, im Grundsatz auch bis dato eingehalten wurde, ist demnach nur dann möglich, wenn das Gymnasium auf Räumlichkeiten der anderen im Schulzentrum untergebrachten Schulformen zurückgreifen kann. Die mit Ausnahme der Schuljahre 1996/97 sowie 1997/98 vorhandene 3- bzw. 2Zügigkeit am Gymnasium ist mit den Schwierigkeiten zu rechtfertigen, die bei der Neugründung einer Schule 3 sicherlich in der „Aufbauphase“ unvermeidlich sind. Die Tendenz geht aber inzwischen ganz klar hin zu einer 4-Zügigkeit, obwohl zukünftig die Schüler/-innen aus Hürtgenwald hier infolge Einstellung des SSV ab dem nächsten Schuljahr nicht mehr aufgenommen werden. Lediglich werden Ausnahmen die Schüler/-innen sein, die aus dem Bereich der Stadt Düren kommen und die aufgrund des Begriffs „nächstgelegene Schule“ unterhalb der Beförderungsgrenze von 3,5 km wohnen und von daher aufzunehmen sind. Eine ähnliche Aussage trifft z.B. auch für den Stadtteil Rath (Nideggen) zu. Nach Darstellung der Schulleitung bestehen allerdings Probleme bei der Festschreibung der Zügigkeit durch den Schulträger, die auch begründet werden. Hiernach habe der Schulträger im Zusammenhang mit der Festlegung der „allgemeinen Rahmenbedingungen“ bei der Aufnahme von Schüler/-innen nicht die Möglichkeit die Zügigkeit, sondern (zunächst) lediglich die Höchstaufnahmezahl der Eingangsklasse festzulegen. Seitens der Verwaltung wird dies etwas anders gewertet, hat aber m.E. auch nur sekundäre Bedeutung, da bei Festlegung der Gesamtschülerzahl letztlich auch die Obergrenze für eine Zügigkeit erfaßt wird. Sollte es also nicht möglich sein, innerhalb des Gebäudebestandes des Gymnasiums in der Regel 4 Züge unterzubringen, so wird es unumgänglich, die Zügigkeit für das Gymnasium auf letztlich 3, wie ursprünglich vorgesehen und im übrigen durch das Kultusministerium auch genehmigt, festzusetzen. Allerdings muß dann auch klar sein, daß dadurch eine Kooperation mit Dürener Gymnasien im Bereich der gymnasialen Oberstufe mit den damit verbundenen (zeitlichen und finanziellen) Umständen wahrscheinlich unvermeidbar sein wird. Nicht unerwähnt bleiben sollte in diesem Zusammenhang aber, daß mit der Festlegung einer 3-Zügigkeit für die Eingangsklassen am Gymnasium, aufgrund des Zonensystems innerhalb des ÖPNV, in diesem Falle speziell der DKB“, (auch) die „Ausgrenzung der Nideggener Schüler/ -innen“ verbunden sein könnte, da diese im Hinblick auf die gesetzliche Vorgabe, die „wirtschaftlichste Form der Erreichbarkeit einer Schule“ zu wählen/zu berücksichtigen, im Rahmen des Aufnahmeverfahrens ggf. abzulehnen wären. Zum jetzigen Zeitpunkt hat das Gymnasium noch Räume an die Realschule Kreuzau abgetreten, was aber zukünftig bei vollem Ausbau und insbesondere bei Beginn der gymnasialen Oberstufe im Schuljahr 1999/00 überhaupt nicht mehr möglich ist. Des weiteren werden seitens des Gymnasiums schon zum jetzigen Schuljahr der Mehrzweckraum sowie der Aufenthaltsraum zu Unterrichtszwecken genutzt. Für das Gymnasium ist die Situation demnach also etwas anders zu werten, als sie sich für Haupt- und Realschule darstellt. „Zumindest“ für das kommende Schuljahr 1998/99 sollte dem Gymnasium die Aufnahme einer Schülerzahl gestattet werden, welche die Bildung von 4 Parallelklassen bei derzeit vorhandenen (kleineren) Unterrichtsräumen möglich macht. Demnach kann das Gymnasium also zum Schuljahr 1998/99 4 Klassen bei gleichzeitiger Bereitstellung von 2 Räumen in der Hauptschule aufnehmen, die bisher durch die Realschule genutzt wurden. Das Freiwerden dieser Räume wird m.E. möglich sein, da die Realschule im nächsten Schuljahr nur 3 Parallelklassen aufnehmen soll, gleichzeitig aber fünf 10. Jahrgänge entläßt. Sollte gleichzeitig die avisierte Beschulung des jetzigen 5. Jahrganges in einem dann 6. Jahrgang in Hürtgenwald oder/und Nideggen möglich sein, würden somit im „Abgleich“ insgesamt 3 Räume frei. d) Bestehende Ratsbeschlüsse d 1) Beschluß vom 03.06.1997 bezüglich der Einstellung des SSV d 2) Beschluß vom 18.03.1997 bezüglich der Festlegung der Zügigkeit bei der Hauptschule auf 2 Züge, bei der Realschule auf 3 Züge und beim Gymnasium auf 4 Züge (Hinweis: Für das Schuljahr 1997/98 Ausnahmeregelung mit 5 Zügen). e) Raumzuweisung Zur Raumzuweisung wird aufgrund der nachfolgenden Beschlußfassung zum vorliegenden weiteren Vorlage bezug genommen. Sachverhalt in einer Basierend auf der vorstehenden ausführlichen Darstellung, hat die Verwaltung einen detaillierten Beschlußvorschlag, der unter III. formuliert ist, erarbeitet, auf den insoweit verwiesen. wird Die Verwaltung schlägt vor, entsprechend der vorstehenden Darstellung zu verfahren. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Zunächst keine. III. Beschlußvorschlag Verwaltung: „1. Die Hauptschule ist als gesichert 2-zügig anzusehen. Die Aufnahme von Schüler/-innen in die Eingangsklasse 5 sowie von „Schulformwechslern“, soweit sie nicht aus dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau stammen, darf nur mit Zustimmung der Gemeindeverwaltung erfolgen. 2. Der Beschluß, die Realschule auf 3 Züge zu beschränken bleibt bestehen. 4 Bezüglich der Aufnahme von Schüler/-innen gilt Der Schulversuch „bilingualer Zweig“ bleibt bestehen. ebenfalls die zur Hauptschule festgelegte Regelung. 3. Für das Gymnasium wird nur für das Schuljahr 1998/99 eine 4-Zügigkeit zugelassen. Für die weiteren Schuljahre erfolgt die Festlegung nach Vorlage des „Gesamtraumkonzeptes“. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den 3 im Schulzentrum „Heribertschule“ untergebrachten Schulformen, ein „Gesamtraumkonzept“ vorzulegen, das auch die 4-zügige Unterbringung des Gymnasiums beinhaltet. Hierbei ist auch eine kostenmäßige Gegenüberstellung der sich aus diesem Konzept ergebenden Baumaßnahmen bis hin zu ei nem möglichen Neubau zu erarbeiten.“ III. Beschlußvorschlag: „1. Die Hauptschule soll 2-zügig geführt werden.. Die Aufnahme von Schüler/-innen in die Eingangsklasse 5 sowie von „Schulformwechslern“, soweit sie nicht aus dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau stammen ist möglich, sofern in den oberen Jahrgängen (8-10) die 3-Zügigkeit nicht überschritten wird. 2. Der Beschluß, die Realschule auf 3 Züge zu beschränken bleibt bestehen. Der Schulversuch „bilingualer Zweig“ bleibt ebenfalls bestehen. 3. Für das Gymnasium wird eine 4-Zügigkeit zugelassen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den 3 im Schulzentrum „Heribertschule“ untergebrachten Schulformen, ein „Gesamtraumkonzept“ vorzulegen, das auch die 4-zügige Unterbringung des Gymnasiums beinhaltet. Hierbei ist auch eine kostenmäßige Gegenüberstellung der sich aus diesem Konzept ergebenden Baumaßnahmen bis hin zu einem möglichen Neubau zu erarbeiten.“ Der Gemeindedirektor - Ramm - Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: